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Vier bunte Buchstabenwürfel mit dem Gesamtbild "FAIR"

Wertsch?tzendes Verhalten und Schutz vor Diskriminierung

Respekt und Achtsamkeit gegen Benachteiligung und Bel?stigung
Vier bunte Buchstabenwürfel mit dem Gesamtbild "FAIR"
Foto: deeaf | AdobeStock

Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena bekennt sich als Bildungseinrichtung und Arbeitsst?tte in ihrem Leitbild und ihrer Grundordnung zu den Prinzipien der Gleichstellung und Diversit?t und wirkt auf die Beseitigung und Verhinderung jeder Form von Diskriminierung ihrer Mitglieder und Angeh?rigen hin.

Die Universit?t setzt sich für die Gestaltung diskriminierungsfreier Rahmenbedingungen für ihre Studierenden, 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n und G?ste ein und fordert alle Mitglieder und Angeh?rigen auf, die Universit?t durch ihr Verhalten zu einem Studien- und Arbeitsort zu machen, in dem ein von Fairness, Diskriminierungsfreiheit und grunds?tzlichem Respekt gegenüber der Pers?nlichkeit und Würde jedes Gegenübers gepr?gter Umgang im Universit?tsalltag beachtet und gepflegt wird. Hierzu geh?rt, dass Zuwiderhandlungen thematisiert und L?sungswege gesucht werden.

Information

"Was ist soziale Diskriminierung?"

Was ist der Kern sozialer Diskriminierung? Welche Formen gibt es? Wer ist betroffen? Wie kann Diskriminieurng entgegengewirkt werden?

Zu diesen Themen informieren ein?Erkl?rvideo sowie ein themenvertiefender Online-Zertifikatskurs der IQ-Fachstelle Interkulturelle Kompetenzentwicklung und Antidiskriminierung.

Der Kurs beinhaltet 4 Module mit insgesamt 15 Themenfeldern. Je nach Themenumfang werden je? etwa 10-30 Minuten Arbeitszeit pro Thema ben?tigt. Der Kurs ist kostenfrei und kann flexibel genutzt werden. Zum Kurs geht es hierExterner Link.

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Sie sind sich nicht ganz sicher, ob Sie eine Diskriminierung erlebt oder beobachtet haben? Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hilft, diesen Vorfall zun?chst für sich mithilfe eines?Diskriminierungs-ChecksExterner Link einzuordnen. Zudem k?nnen Sie sich jederzeit gerne an eine der unten angeführten?欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐stellen zur Erstberatung wenden.

Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt an der Universit?t Jena

Im Falle erlebter sozialer Diskriminierung, (sexueller) Bel?stigung und/oder Gewalt k?nnen sich Betroffene und Beteiligte an die jeweils genannten 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐stellen zur (Erst-)Beratung und Interessenvertretung wenden. Diese bieten vertrauliche und auf Wunsch auch anonyme pers?nliche Beratung und Unterstützung zu Schutz- und Handlungsm?glichkeiten.

  • Diskriminierungsverst?ndnis der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

    Diskriminierung bezeichnet Formen von Herabwürdigung, Benachteiligung, (sexualisierter) Bel?stigung, Stigmatisierung, Abwertung oder Ausschluss aufgrund der Zuschreibung eines oder mehrerer sogenannter "geschützter Merkmale",?die mit einem besonders hohen gesellschaftlichen Diskriminierungsrisiko verbunden sind. Hierzu geh?ren

    • eine psychische und/oder k?rperliche Behinderung und chronische Erkrankung
    • die ethnische und kulturelle Herkunft (inklusive rassistischer Zuschreibungen)
    • die soziale Herkunft
    • die Bildungsbiographie
    • das Geschlecht bzw. Geschlechtszuschreibungen
    • das Lebensalter
    • die Religion und Weltanschauung
    • die sexueller Orientierung
    • famili?re Fürsorgepflichten (Familienstand)
    • Adipositas (Aussehen)

    Formal werden verschiedene Formen der Diskriminierung unterschieden.

    Begriffsbestimmungen nach dem Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (§ 3, AGG)

    (1) Eine unmittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erf?hrt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation erf?hrt, erfahren hat oder erfahren würde. Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 auch im Falle einer ungünstigeren Behandlung einer Frau wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft vor.

    (2) Eine mittelbare Benachteiligung liegt vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen wegen eines in § 1 genannten Grundes gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen k?nnen, es sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtm??iges Ziel sachlich gerechtfertigt und die Mittel sind zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich.

    (3) Eine Bel?stigung ist eine Benachteiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in § 1 genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betreffenden Person verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.
    Spezielle F?lle von Bel?stigung im oben definierten Sinne sind systematische Formen psychischer Gewalt wie Mobbing und Stalking (Nachstellen), jedoch nur dann, wenn diese in Zusammenhang mit einem der "geschützten Merkmale" stehen. Mobbing findet statt, wenn eine Person von einer oder mehreren anderen Personen über einen l?ngeren Zeitraum ohne rechtfertigenden Grund systematisch und wiederholt negativen kommunikativen Handlungen ausgesetzt ist. Stalking bezeichnet das bewusste und wiederholt stattfindende und grenzverletzende Verfolgen, Ausspionieren, Nachstellen, penetrante Bel?stigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen, so dass deren Sicherheit bedroht und sie in der Lebensgestaltung in einem au?erordentlichen Ma?e beeintr?chtigt wird.

    (4) Eine sexuelle Bel?stigung ist eine Benachteiligung in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte k?rperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen geh?ren, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird.

    (5) Die Anweisung zur Benachteiligung einer Person aus einem in § 1 genannten Grund gilt als Benachteiligung. Eine solche Anweisung liegt in Bezug auf § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 insbesondere vor, wenn jemand eine Person zu einem Verhalten bestimmt, das einen 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n oder eine 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐 wegen eines in § 1 genannten Grundes benachteiligt oder benachteiligen kann.

    Hinweise:

    • eine Benachteiligung liegt auch vor, wenn diese aufgrund der f?lschlichen bzw. nur angenommenen Zuschreibung eines geschützten Merkmals erfolgt.
    • entscheidend für das Vorliegen einer Benachteiligung ist deren objektiv nachvollziehbare negative Wirkung auf die Betroffenen. Das Motiv der benachteiligenden Person(en) ist nicht entscheidend.

    Eine Ungleichbehandlung wegen eines geschützten Merkmals stellt keine Benachteiligung dar, wenn

    • durch geeignete "positive Ma?nahmen" bestehende Nachteile aufgrund eines der geschützten Merkmale verhindert oder ausgeglichen werden sollen (§ 5, AGG)
    • ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung vorliegt ((§§ 8-10,20 AGG).

    Gesetzliche Grundlagen:

  • Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

    Die Richtlinie zum Schutz vor Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt der Friedrich-Schiller-Universit?t Jenapdf,?285?kb wurde 2023 ver?ffentlicht.

    Grunds?tze

    Die Universit?t Jena weist mit der Richtlinie nachdrücklich darauf hin, dass sie

    • Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt jeder Form und Auspr?gung an der Universit?t Jena nicht duldet und?konsequent auf deren Beseitigung oder Verhinderung hinwirkt,
    • von Diskriminierung betroffenen Personen Schutz und Hilfe zukommen l?sst,
    • Fehlverhalten im Rahmen der rechtlichen Regelungen unterbindet.

    Alle Personen im Geltungsbereich der Richtlinie sind angehalten,

    • durch ihr pers?nliches Verhalten dazu beizutragen, dass in ihrem Studien-, Arbeits-, Lehr- und Führungsalltag eine Kultur der gegenseitigen Anerkennung, des Respekts und der Fairness beachtet und gepflegt wird
    • jeder Form von Diskriminierung, Bel?stigung und Gewalt am Studien- und Arbeitsort aktiv entgegengewirkt wird.

    Von Diskriminierung, Bel?stigungen und Gewalt betroffene Personen werden ermutigt,

    • ihre Rechte zur Beratung und - wenn sich eine Kl?rung des Vorfalls im Rahmen der informellen Beratung als nicht m?glich erweist - zur formellen Beschwerde an der Universit?t wahrzunehmen;? aus der Wahrnehmung ihrer Rechte dürfen ihnen keine Nachteile entstehen,
    • unangemessenes Verhalten bei den nach § 9 zust?ndigen Stellen zur Kenntnis zu bringen,?
    • sich von diesen zu Handlungsm?glichkeiten beraten sowie bei deren Verfolgung unterstützend begleiten zu lassen.

    Geltungsbereich der Richtlinie

    -> Personen:

    • alle Mitglieder und Angeh?rige der Kernuniversit?t (ohne Medizin) gem?? § 21 ThürHG (Thüringer Hochschulgesetz)
    • das am Universit?tsklinikum Jena t?tige Hochschulpersonal mit Lehraufgaben (insbesondere die Hochschullehrenden und wissenschaftlich 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n)
    • Stipendiat:innen und Gastwissenschaftler:innen
    • Personen, die vertraglich vereinbarte Leistungen für die Universit?t erbringen
    • Teilnehmende an Forschung, Lehre und Veranstaltungen der Universit?t
    • Personen, die sich für ein Studium, eine Personalstelle oder ein Stipendium an der Universit?t bewerben

    -> Bereiche, Situationen und Kommunikationsformen:

    • alle Struktureinheiten
    • alle Studien- und Arbeitskontexte
    • analoge und digitale Kommunikation

    Benachteiligungsverbot

    Personen im Geltungsbereich dieser Richtlinie dürfen an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena nicht benachteiligt oder bel?stigt werden aufgrund von

    • psychischer und/oder k?rperlicher Behinderung und chronischer Erkrankung
    • ethnischer und kultureller Herkunft (inklusive rassistischer Zuschreibungen)
    • famili?rer Fürsorgepflichten
    • Geschlecht bzw. Geschlechtszuschreibungen
    • Lebensalter
    • Religion und Weltanschauung
    • sexueller Orientierung
    • sozialer Herkunft bzw. sozialer Status
    • Aussehen/ ?u?eres Erscheinungsbild

    Beratungs- und Beschwerderecht

    Gem?? § 7 der Richtlinie hat jede Person im Geltungsbereich der Richtlinie, die an der Universit?t Jena Diskriminierung, Bel?stigung und/oder Gewalt erlebt, hat das?Recht, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren. Bei der Einleitung eines Beratungs- und Beschwerdeverfahrens müssen Dienstwege nicht eingehalten werden.

    Wenden Sie sich hierzu an die auf dieser Seite gelisteten 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐stellen zur (Erst-)Beratung und Interessenvertretung bei erlebter Diskriminierung, die Ihr Anliegen streng vertraulich behandeln. Alle denkbare Schritte zur L?sung der Problematik werden mit Ihnen gemeinsam erwogen und nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin in die Wege geleitet.

    Das Beratungs- und Beschwerdeverfahren beinhaltet ein ein- bis zweistufiges Vorgehen. Dieses umfasst

    • ein informelles Verfahren zur Beratung und Unterstützung bei der Bearbeitung der Problematik (Richtlinie, § 9).
    • ist im Rahmen der informellen Beratung eine Kl?rung des Vorfalls nicht m?glich, kann ein formelles Beschwerdeverfahren (Richtlinie, § 10) eingeleitet werden.

    Andere Beratungs- und Beschwerdem?glichkeiten (z.B. Beratung durch universit?tsexterne Stellen, Strafanzeige, Schadensersatzklage) bleiben davon unberührt.

    Entstehung der Richtlinie

    Die Richtlinie wurde in einem partizipativen Verfahren unter Einbeziehung aller Interessenvertretungen, Ombuds- und Vertrauenspersonen, der Fakult?tsleitungen, der Strategischen Steuerungsgruppen Gleichstellung und Diversit?t und des Pr?sidiums erstellt und vom Senat der Universit?t Jena verabschiedet.
    Das Verfahren wurde durchg?ngig vom Rechtsamt der Universit?t begleitet und vom Vizepr?sidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversit?t geleitet.

  • Beratung und Beschwerde bei erlebter Diskriminierung an der Universit?t Jena

    Gem?? § 7 der Richtlinie hat jede Person im Geltungsbereich, die an der Universit?t Jena Diskriminierung, Bel?stigung und/oder Gewalt erlebt, hat das Recht, sich beraten zu lassen und sich zu beschweren. Bei der Einleitung eines Beratungs- und Beschwerdeverfahrens müssen Dienstwege nicht eingehalten werden.

    Das Beratungs- und Beschwerdeverfahren an der Universit?t Jena beinhaltet ein ein- bis zweistufiges Vorgehen. Eine schematische Darstellung des Verfahrensablaufs finden Sie hierpdf,?63?kb.

    Stufe 1: Informelles Verfahren - Beratung zur Bearbeitung der Problematik

    Wenden Sie sich hierzu an die auf dieser Seite gelisteten 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐stellen zur (Erst-)Beratung und Interessenvertretung bei erlebter Diskriminierung.

    • Ihr Anliegen wird streng vertraulich behandelt.
    • Die Beratung kann anonym erfolgen.
    • Sie k?nnen sich durch eine Person ihres Vertrauens begleiten oder vertreten lassen.
    • Alle denkbaren Schritte zur L?sung der Problematik werden mit Ihnen gemeinsam erwogen und stets nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin in die Wege geleitet.

    ?Zur Kl?rung des Vorfalls kommen beispielsweise in Frage:

    • Beratung zur Abkl?rung des Sachverhalts und von Handlungsm?glichkeiten
    • Weiterführende Kl?rungs- und Sondierungsgespr?che zu Konfliktl?sungsm?glichkeiten, auch Wunsch auch unter Einbeziehung der Person, die das Diskriminierungserlebnis verursachte
    • ev. Vermittlung an weitere universit?tsinterne oder -externe Beratungsstellen
    • Professionelle Konfliktmoderation oder -mediation
    • Unterstützung bei der Einleitung eines formellen Beschwerdeverfahrens, in den F?llen in denen eine Kl?rung des Vorfalls im Rahmen der informellen Beratung nicht m?glich ist.

    Stufe 2: Formelles Verfahren: Beschwerde

    Im Falle, dass sich eine Kl?rung des Diskrimnierungsvorfalls im Rahmen des informellen Verfahrens zur Beratung und Bearbeitung der Problematik (s. Stufe 1) als nicht m?glich oder unzumutbar erwiesen hat, k?nnen Sie eine Beschwerde einreichen und damit ein formelles Beschwerdeverfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) einleiten.

    Hinweise:

    • im formellen Beschwerdeverfahren haben Sie keinen Anspruch auf eine anonyme Behandlung.
    • Sie k?nnen sich im Beschwerdeverfahren durch eine an der Universit?t etablierte Interessenvertretung begleiten lassen (z.B. Gleichstellungsbeauftragte, Diversit?tsbeauftragte:r, Personalrat, Vertrauens- oder Ombudsperson etc.)
    • Minderj?hrige werden, davon unabh?ngig, von ihren Erziehungsberechtigten begleitet.
    • das formelle Beschwerdeverfahren ersetzt nicht den Rechtsweg (z.B. wenn Sie Strafanzeige stellen oder Entsch?digungsansprüche geltend gmachen wollen).

    Einreichung einer Beschwerde

    Sie k?nnen Ihre Beschwerde in der Koordinierungsstelle der AGG-Beschwerdekommission in schriftlicher Form einreichen oder nach Terminvereinbarung mündlich zur Niederschrift vorbringen.?

    Bei der Formulierung Ihrer Beschwerde k?nnen Sie sich an der Mustervorlage zur Einreichung einer Beschwerde nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzpdf,?203?kb orientieren.

    Die Koordinierungsstelle der AGG-Beschwerdekommission ist im Büro des Vizepr?sidenten für wissenschaftlichen Nachwuchs, Gleichstellung und Diversit?t angesiedelt. 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐:?agg.beschwerde@uni-jena.de

    Beschwerdeprüfung durch die AGG-Beschwerdekommission

    Nach Eingang einer Beschwerde tritt die AGG-Beschwerdekommission zusammen. Die Kommission tagt nicht-?ffentlich und handelt unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit zum Schutze der am Beschwerdefall beteiligten Personen. Sie setzt sich, wie folgt, zusammen:

    1. Den Kommissionsvorsitz führt?Frau Prof.in Dr.in Wiebke Brose (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Sozialrecht), den stellvertretenden Kommissionsvorsitz hat Prof. Dr. Achim SeifertExterner Link (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europ?isches Arbeitsrecht und Rechtsvergleichung) inne.
    2. Mitglieder der AGG-Beschwerdekommission sind für die am konkreten Beschwerdefall beteiligten Statusgruppen jeweils sachlich zust?ndigen
      1. Mitglieder des Senats (je ein Mitglied für jede am Beschwerdefall beteiligte Statusgruppe)
      2. Leitungen der Dezernate Studierende und/oder Personal
    3. G?ste der Beschwerdekommission?sind die für die am konkreten Beschwerdefall beteiligten Statusgruppen jeweils sachlich zust?ndigen Mitglieder des Pr?sidiums

    Die AGG-Beschwerdekommission prüft den Sachverhalt unter Anh?rung der am Konfliktfall beteiligten Personen und ggf. unter Einbeziehung von Zeug:innen und Sachverst?ndigen. Ergibt die Prüfung,

    • dass eine Diskriminierung vorliegt, informiert die AGG-Beschwerdekommission das Pr?sidium zum Ergebnis und schl?gt geeignete Ma?nahmen vor, um weiteres Fehlverhalten durch die diskriminierende Person zu unterbinden. Das Pr?sidium entscheidet über den Vorschlag und leitet geeignete Ma?nahmen zur Unterbindung weiteren Fehlverhaltens ein.
    • dass keine Diskriminierung vorliegt, teilt die Kommission dies den am Beschwerdefall beteiligten Personen mit Begründung mit. Die Person, gegen die sich diese Beschwerde richtete, hat einen Anspruch auf eine schriftliche Darstellung des Prüfungsergebnisses (ohne Begründung) gegenüber den von ihr als relevant erachteten Personen.
  • Informationen zum Umgang mit sexualisierter Bel?stigung und Gewalt

    STOPP bei sexueller Bel?stigung - Informationen der Gleichstellungsbeauftragten zum Umgang mit sexualisierter Bel?stigung

    Die Informationen sollen auf dieses h?ufig tabuisierte Problem aufmerksam machen und es Betroffenen erleichtern, mit ihren Erlebnissen nicht allein bleiben zu müssen. Auch sollen potenzielle Zeug:innen und Vorgesetzte sensibilisiert werden, wie Betroffene unterstützt werden k?nnen. mehr erfahren

    Sexualisierte Gewalt im Hochschulsport

    Der Hochschulsport Jena strebt an, das Sportangebot als einen von sexualisierte?n Bel?stigungen m?glichst freien Raum zu gestalten. mehr erfahren

  • Informationen zu Diskriminierung in Leichter Sprache (Anti-diskriminierungs-stelle des Bundes)

欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐stellen zur Erstberatung und Interessenvertretung an der Universit?t bei erlebter oder beobachteter sozialer Diskriminierung (auf? Wunsch anonym)

Online-Meldeformulare der Universit?t Jena für Vorf?lle erlebter oder beobachteter Diskriminierung (auf Wunsch anonym)

  • Online-Formular des Diversit?tsbüros zur Meldung erfahrener oder beobachteter Diskriminierung

    Wenn Sie keine pers?nliche Beratung an der Universit?t in Anspruch nehmen m?chten, k?nnen Sie die Universit?t über das Online-Meldeformular des Diversti?tsbüros (auf? Wunsch anonym) über einen erlebten oder beobachteten Vorfall sozialer Diskriminierung in Kenntnis setzen.

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  • Online-Formular des Gleichstellungsbüros zur Meldung geschlechterbezogener Diskriminierung und sexualisierter Bel?stigung

    Wenn Sie keine pers?nliche Beratung in Anspruch nehmen m?chten, k?nnen Sie hier einen Vorfall erfahrener oder beobachteter geschlechterbezogene Diskriminierung oder Benachteiligung, sowie sexualisierte Bel?stigung an der Universit?t Jena melden.

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  • X-Ray - anonymes Formular für Medizinstudierende zur Meldung von Erfahrungen mit Sexismus in der medizinischen Ausbildung

    Medizinstudierende k?nnen anonym ihre Erfahrungen mit Sexismus in der Lehre, im Praktikum, im Unterricht am Krankenbett oder in der Lehrvisite teilen und dabei helfen, dem Thema mehr Aufmerksamkeit zu geben. So entsteht ein Gesamteindruck, welche Formen von Sexismus im Studium stattfinden und was von den Beteiligten als Sexismus erlebt wird.

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Weitere Themen

  • Wissenschaftliches Fehlverhalten

    Zur Sicherung einer guten wissenschaftlichen Praxis hat die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena Richtlinien verabschiedet. Alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena sind zur Einhaltung der Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet.

    Die Universit?t wird jedem Verdacht auf ein wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universit?t nachgehen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Daten erfunden oder gef?lscht werden, geistiges Eigentum verletzt wird (Ideendiebstahl oder Plagiat) oder die Forschungst?tigkeit anderer sabotiert wird. Im Falle des Verdachts oder der Anschuldigung in Bezug auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden Sie sich bitte an die dafür zust?ndigen Ombudspersonen der Universit?t.

    Zum Thema informieren k?nnen Sie sich auch in den regelm??ig von der Graduierten-Akademie angebotenen Seminare zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis".?

    欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐stellen an der Universit?t Jena

    Beratungsangebot der Deutschen Forschungsgemeinschaft DFG

    Das Ombudsgremium für wissenschaftliche Integrit?t in DeutschlandExterner Link ist ein von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) eingesetztes Gremium, das allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) bzw. wissenschaftlicher Integrit?t zur Seite steht. Die Beratungen sind an den 19 ?Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ (siehe?DFG-KodexExterner Link 2019) orientiert.

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  • Mobbing am Studien- und Arbeitsplatz

    Mobbing liegt vor, wenn eine Person über einen l?ngeren Zeitraum systematisch und wiederholt ohne ersichtlichen Grund auf abwertende, respektlose und schikanierende Art und Weise behandelt wird. Mobbing hat viele Gesichter, wie z.B. Tuscheln hinter dem Rücken, abwertende ?u?erungen, st?ndiges Unterbrechen, grundlose Kritik, Zuordnen von ehrmindernden Arbeiten, Vorenthalten von Informationen, Ausschluss von Zusammenkünften etc. Betroffene fühlen sich oftmals hilflos, ohnm?chtig und alleingelassen. Mobbing kann sich auf die Arbeit, das Privatleben und die Gesundheit negativ auswirken.?Aber nicht immer, wenn man sich von Anderen schlecht behandelt fühlt, liegt Mobbing vor.

    Der Personalrat der Universit?t informiert mit einem Flyer und Selbsttest zu Mobbing am Arbeitsplatz. Die Dokumente sind im?Hanfried auf den Seiten des Personalrats für Universit?tsmitglieder (mit Login) einsehbar.

    Beratung für 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐

    Beratung für Studierende

    Beratung für Promovierende und Postdocs

    Informationen zu Ansprechpersonen finden Sie auf der Website der Graduierten-Akademie unter "Anlaufstellen bei Krisen".

  • Digitale Gewalt

    Der Begriff ?digitale Gewalt“ umfasst verschiedene Formen von meist geschlechtsspezifischer Gewalt, die mithilfe von technischen Ger?ten und digitalen Medien beispielsweise auf Online-Portalen, Social Media, E-Mails etc. ausgeübt werden. Oft tritt digitale Gewalt nicht isoliert auf, sondern h?ufig ist dies eine Fortsetzung oder Erg?nzung von bereits bestehenden Gewaltverh?ltnissen und -dynamiken.

    Das Gleichstellungsbüro der Universit?t informiert in einem Online-Leitfaden zu Umgangsweisen mit verschiedenen Formen digitaler Gewalt und bietet Studierenden und 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐n, die digitale Gewalt an der Universit?t Jena erfahren haben, pers?nliche Beratung.

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  • Hochschulrektorenkonferenz: Grunds?tze von Hochschulen als freier Diskursraum

    Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) best?tigt in ihrer 38. Mitgliederversammlung Hochschulen als Orte des kritischen Diskurses, des Dialogs und der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Auseinandersetzung. Dieser ist auf der Basis eingebrachter Argumente, eines im Kern wertsch?tzendes Miteinanders und erlaubter Formen der Meinungs?u?erung (die auch Proteste, Demonstrationen und Provokationen umfassen k?nnen) zu führen und muss dem Ziel der sachlichen Information, der Analyse und der Verst?ndigung über Argumente dienen. "Sobald diese Grunds?tze nicht eingehalten werden und dadurch der regul?re Hochschulbetrieb beeintr?chtigt wird oder strafbare Handlungen vorliegen oder erkennbar drohen, üben die Hochschulen ihr Hausrecht aus und erstatten regelm??ig Anzeige. (Entschlie?ung der 38. Mitgliederversammlung der HRK am 14. Mai 2024 in Fulda).

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Tipps & Tools

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