
In der ?ffentlichkeit wird "Gute wissenschaftliche Praxis" h?ufig mit Plagiatsf?llen bei Doktorarbeiten gleichgesetzt. Dabei umfasst das Thema ein wesentlich breiteres Spektrum an wissenschaftlichem Verhalten:
- den richtigen Umgang mit Daten (u. a. bei der Erhebung, Dokumentation, Eigentum und Aufbewahrung),
- den Ver?ffentlichungsprozess und die Autorenschaft,
- die verantwortungsvolle Betreuung,
- die Wissenschaftskooperation,
- die Offenlegung von Interessenskonflikten,
- den angemessenen Umgang mit interpersonellen Konflikten.
Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt zum Beispiel vor, wenn Daten erfunden oder gef?lscht werden, geistiges Eigentum verletzt wird (Ideendiebstahl oder Plagiat) oder die Forschungst?tigkeit anderer sabotiert wird.
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis?
Die Friedrich-Schiller-Universit?t verfolgt das Ziel, das Bewusstsein für die Grundregeln guter wissenschaftlicher Praxis bei den etablierten Wissenschaftler:innen lebendig zu halten und zu sch?rfen sowie sie den Studierenden und dem wissenschaftlichen Nachwuchs als selbstverst?ndliche Bedingungen wissenschaftlichen Arbeitens frühzeitig und kontinuierlich zu vermitteln.
Auf der Grundlage des Kodex ?Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft hat der Senat der Universit?t Jena am 11. Juli 2023 die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Satzung GWP) beschlossen.
Mit dieser Satzung soll deutlich gemacht werden, dass die Universit?t wissenschaftliches Fehlverhalten nicht akzeptiert, da es den wissenschaftlichen Fortschritt behindert, das Vertrauen der ?ffentlichkeit in die Wissenschaft untergr?bt und das Vertrauen der Wissenschaftler:innen untereinander zerst?rt. Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena wird jedem Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten innerhalb der Universit?t nachgehen. Soweit sich nach Aufkl?rung des Sachverhalts ein entsprechender Verdacht erh?rtet, werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden M?glichkeiten dem Einzelfall angemessene Ma?nahmen ergriffen.
Die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Universit?t Jena finden sie hierpdf,?338?kb.?
Ombudspersonen
Aufgabe
Die Ombudspersonen nehmen Verdachtsmeldungen entgegen und prüfen vertraulich, ob hinreichend konkrete Anhaltspunkte für ein verfolgbares wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegen. Erh?rtet sich der Verdacht, führt die Ombudsperson eine Vorprüfung durch. Im Rahmen dieser Vorprüfung holt die Ombudsperson eine Stellungnahme der beschuldigten Person ein und führt Ermittlungen durch. Sie kann z.B. Unterlagen anfordern, beschaffen und sichten, andere Beweismittel beschaffen und sichern, weitere Stellungnahmen einholen oder - soweit erforderlich - externe Gutachten einholen.
Ergibt die Vorprüfung keinen hinreichenden Verdacht auf verfolgbares wissenschaftliches Fehlverhalten, stellt die Ombudsperson das Verfahren ein. Bei hinreichendem Verdacht leitet die Ombudsperson die Vorprüfung in eine f?rmliche Untersuchung durch die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis über. Ausführlich: Abschnitt IV der Satzung GWP – Verfahren und Ma?nahmen.
Alternativ haben Mitglieder und Angeh?rige der Universit?t die M?glichkeit, sich an das überregional t?tige ?Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrit?t in DeutschlandExterner Link“ zu wenden.
Ombudspersonen nach §19 Satzung GWP
(Wahlperiode: Februar 2024 bis Februar 2028)?
Geisteswissenschaften:
Prof. Dr. Caroline Rosenthal (V: Prof. Dr. Iris WinklerExterner Link)
Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften:
Prof. Dr. Stefan SchweinbergerExterner Link (V: Prof. Dr. Nils Boysen)
Naturwissenschaften, Mathematik, Informatik:
Prof. Dr. Ivan VilotijevicExterner Link (V: Prof. Dr. Kai LawonnExterner Link)
Lebenswissenschaften:
Prof. Dr. Aria Baniahmad (Amt vorübergehend ruhend) (V: Prof. Dr. Britt WildemannExterner Link)
Kommission für gute wissenschaftliche Praxis
Aufgabe
Die Kommission für gute wissenschaftliche Praxis ist zust?ndig für die f?rmliche Untersuchung bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten. Die Kommission wird immer erst nach einer Vorprüfung durch eine Ombudsperson t?tig. Die Kommission führt Anh?rungen der hinweisgebenden Person, der beschuldigten Person und ggf. weiterer Personen durch. Sie prüft nach den üblichen Regeln der freien Beweiswürdigung, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten erwiesen ist und stellt dies durch Mehrheitsbeschluss fest. Abschlie?end legt die Kommission dem Pr?sidium einen Bericht vor, der auch Sanktionsvorschl?ge enthalten kann. Das Pr?sidium entscheidet nach pflichtgem??em Ermessen, ob ein wissenschaftliches Fehlverhalten festgestellt wird und ob und welche Sanktionen und Ma?nahmen gegen die beschuldigte Person verh?ngt werden.
Mitglieder der Kommission nach § 21 Satzung GWP
(Wahlperiode: Februar 2024 bis Februar 2027)
Prof. Dr. Thorsten Heinzel (Vorsitzender)
Prof. Dr. Volker Michael J?nich (V: Prof. Dr. Michael Brenner)
Prof. Dr. Bettina L?ffler (V: Prof. Dr. Tanja Groten)
Prof. Dr. Ulrike Kaiser (V: Prof. Dr. Christoph Englert)
qua Amt: Prof. Dr. Thomas Pertsch (Vizepr?sident für Forschung)
Seminare zur guten wissenschaftlichen Praxis
Die Graduierten-Akademie bietet regelm??ig Seminare zum Thema "Gute wissenschaftliche Praxis" an. In diesen Workshops werden die vielf?ltigen Konflikte, die der Forschungsalltag mit sich bringt, anhand von Fallbeispielen diskutiert. Wir empfehlen Ihnen, ein solches Seminar m?glichst zu Beginn Ihrer Promotion zu besuchen. Aber auch in der Postdoc-Phase ist eine Auffrischung sinnvoll, da sich oft neue Fragestellungen ergeben. Aktuelle Angebote finden Sie hierExterner Link.