Gleichstellungsbeauftragte
Als zentrale Ansprechpartnerinnen sind die Gleichstellungbeauftragten für Sie da!
Ihre zentralen Ansprechpartnerinnen in der Gleichstellung
Die Gleichstellungsbeauftragten der Universit?t werden vom Gleichstellungsbeirat aus dem Kreis des weiblichen Personals der Universit?t vorgeschlagen und im Senat für eine Amtszeit von drei Jahren gew?hlt. Das Amt wird ehrenamtlich ausgeübt, d.h. die Gleichstellungsbeauftragten sind weiterhin in Forschung und Lehre t?tig, erhalten jedoch für die ?bernahme dieses Amtes eine individuelle Entlastung von ihren regul?ren Aufgaben.
Die Universit?tsgleichstellungsbeauftragten werden bei ihrer Aufgabe vom Gleichstellungsbeirat unterstützt, der Ihnen in ihren Anliegen gerne auf dezentraler Ebene weiterhilft. Au?erdem sind die Mitarbeiter:innen des Gleichstellungsbüros Schnittstelle aller Organe und gerne für Sie da!