Information
Studienstarthilfe des Bundes
Für den Start ins Studium k?nnen Studierende eine F?rderung des Bundes in H?he von 1.000 Euro beantragen, um alles Notwendige für ihren Studienstart zu finanzieren. Dies kann z.B. ein Laptop, Bücher oder die Kaution für die Unterkunft sein.?F?rderungsberechtigt sind finanziell besonders bedürftige Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich erstmals und für ein Vollzeitstudium immatrikulieren und im Monat vor dem Beginn ihres Hochschulstudiums bestimmte Arten von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist (max. 2 Monate nach Studienstart).
Die Studienstarthilfe kann ausschlie?lich online über?www.bafoeg-digital.deExterner Link beantragt werden. Fragen zur Studienstarthilfe beantwortet gerne das Serviceteam des Studierendenwerks Thüringen unter 03641-5546390.