
Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung ist ein Studium prinzipiell auch ohne Abitur oder Fachabitur m?glich. Die genauen Zugangsvoraussetzungen für beruflich qualifizierte Studieninteressierte sind im Thüringer Hochschulgesetz geregelt.
Die Universit?ten sind angehalten, die M?glichkeit des Hochschulzugangs auf dieser Grundlage in jedem Einzelfall zu prüfen. Vor einer Antragstellung auf Zulassung für ein Probestudium an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena findet zur Unterstützung der Studienwahl notwendigerweise ein pers?nliches Beratungsgespr?ch im Rahmen der Zentralen Studienberatung statt.
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Regelungen zu Hochschulzugangsberechtigungen und Probestudium
Die Informationsseite "Abitur & Co" des Dezernats Studierende bietet
- einen ?berblick über die geltenden Bedingungen und Regelungen zu den Hochschulzugangsberechtigungen für verschiedene Arten der schulischen und beruflichen Qualifzierung
- ?Information zum Probestudium.
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Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Grundlagen
- Thüringer Hochschulgesetz (ThürHG)Externer Link vom 10. Mai 2018, § 67, §70
- Thüringer Verordnung über die Gleichwertigkeit beruflicher Fortbildung für den HochschulzugangExterner Link vom 18. Juni 2009
- Immatrikulationsordnung der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena vom 16. September 2019, § 11, Abs.1, § 15 b
- Satzung über den besonderen Hochschulzugang beruflich Qualifizierter an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena (FSU-Probestudium-Satzung) Externer Linkvom 24. Februar 2015
Einen Gesamtüberblick zu den Rechtsgrundlagen sowie zum Vorgehen bei der Beantragung einer ?berprüfung der Hochschulzugangsvoraussetzung bietet die Handreichung der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena "Hochschulzugang ohne Abitur in Thüringen"pdf,?679?kb (M?rz 2020).
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Berichte zum Probestudium
- Meldung der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena vom 28.04.2015: "Vom Beruf ins Studium – auch ohne AbiturExterner Link"
- Meldung der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena vom 18.05.2017: "Für mich der perfekte Weg"Externer Link
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Studienfinanzierung
Bei der Planung eines Studiums ist die Studienfinanzierung stets Thema. Neben den g?ngigen Finanzierungsm?glichkeiten gibt es für berufsqualifizierte Studierende noch weitere M?glichkeiten:
- Studienstarthilfe ?StudiumThüringenPlus“Externer Link: einmalige Unterstützung finanziell bedürftiger Studienanf?ngerinnen und Studienanf?nger vor dem Studienstart zum ersten Hochschulsemester in H?he von 500 Euro. Die F?rderung gilt nur für eine erstmalige Zulassung für ein Studium in Pr?senzform an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Thüringer Hochschule.
- Das?Aufstiegsstipendium des BundesExterner Link bietet speziell für berufsqualifizierte Studierende Vollzeit- und berufsbegleitende Studienf?rderung.
- Elternunabh?ngiges BAf?GExterner Link des Bundes
- In verschiedenen Studieng?ngen der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena besteht die M?glichkeit eines?Teilzeitstudiums. In diesen Studieng?ngen ist für Studierende mit Berufsausbildung auch eine Kombination von Teilzeitarbeit und Teilzeitstudium m?glich. Eine zus?tzliche F?rderung über BAf?G besteht nicht. Daraus kann sich ein Anspruch für Teilzeitstudierende auf ALGII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ergeben. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme eines Teilzeitstudiums in der Allgemeinen Sozialberatung über Ihre M?glichkeiten.
- Berufungsbegleitend k?nnen zudem verschiedene?Weiterbildungs- und Zertifikatsstudieng?nge absolviert werden.
- Das?Weiterbildungsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und ForschungExterner Link finanziert Zuschüsse für die Kosten von fachlichen oder berufsübergreifenden Weiterbildungen in H?he von insgesamt maximal 8.100 Euro, verteilt auf drei F?rderjahre. Die Weiterbildungszuschüsse umfassen auch berufsbegleitende Studieng?nge, die auf der Ausbildung oder Berufst?tigkeit aufbauen.
- Richtlinien zur F?rderung beruflich Begabter w?hrend eines Hochschulstudiums, Bundesanzeiger vom 24.12.2020Externer Link
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Auslandsstudium - Erasmus+ -Sonderf?rderung für erwerbst?tige Studierende
Erwerbst?tige Studierende k?nnen zur Finanzierung eines Auslandsaufenthaltes einen Antrag auf Sondermittel (Top-Up) stellen. Diese werden bei Bewilligung zus?tzlich zu den regul?ren F?rders?tzen (nach L?nderstaffelung) ausgezahlt.
Einen Antrag für Sonderf?rderung erhalten Sie im 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Büro der Universit?t Jena. Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.
Universit?tshauptgeb?ude / SSZ, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch von 11:00 – 15:00 Uhr
Die Beratungen finden wahlweise als Telefonberatungen oder individuelle Video-Beratungen via Zoom statt.
Terminvereinbarungen erfolgen unter zsb@uni-jena.de oder telefonisch montags bis freitags von 09:00 bis 11:00 Uhr unter +49 3641 9-41111
Raum 104
Zw?tzengasse 3
07743 Jena
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