
Im Laufe eines Studiums k?nnen sich individuelle Lebenslagen ergeben, in denen eine Fortsetzung unter regul?ren Bedingungen schwierig werden kann. Dies kann beispielsweise beim Eintreten einer l?ngeren Krankheitsphase, studienbegleitender Erwerbst?tigkeit, ver?nderten famili?ren Verpflichtungen, Leistungssport, auftretenden Finanzierungsschwierigkeiten oder einem geplanten Auslandsstudium der Fall sein. In diesen Situationen k?nnen verschiedene Angebote zur Flexibilisierung der Studienorganisation hiflreich sein.
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Mutterschutz und Elternzeit
Sie werden Eltern? Informationen zu Mutterschutzregelungen, Studium und Studienfinanzierung mit Kind und das Beratungsangebot finden Sie hier:
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Studienfinanzierung
Die Universit?t Jena erhebt keine Studiengebühren. Dennoch gilt es, die Semesterbeitr?ge und den Lebensunterhalt w?hrend des Studiums zu bestreiten. Dabei k?nnen in besonderen Lebenslagen unvorhergesehene Finanzierungsengp?sse auftreten.
Eine ?bersicht zu M?glichkeiten der Studienfinanzierung bietet die Informationsplattform studis online.Externer Link
Pers?nliche Information und Beratung zur Studienfinanzierung, insbesondere in besonderen Lebenslagen, bietet das Studierendenwerk ThüringenExterner Link im Rahmen seiner Allgemeinen Sozialberatung, der Finanzberatung und der Rechtsberatung.
Grunds?tzliche ?berlegungen zum Vorgehen und zu weitergehenden Beratungsangeboten finden Sie hier auf der Informationsseite des Dezernats 1 - Studierende.
NEU: Studienstarthilfe des Bundes:?Seit dem 05.09.2024 k?nnen Studierende die Studienstarthilfe des Bundes beantragen. Studierende k?nnen dabei 1.000 Euro F?rderung erhalten, um alles Notwendige für ihren Studienstart zu finanzieren. Dies kann z.B. ein Laptop, Bücher oder die Kaution für die Unterkunft sein.?F?rderungsberechtigt sind finanziell besonders bedürftige Studierende bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die sich erstmals und für ein Vollzeitstudium immatrikulieren und im Monat vor dem Beginn ihres Hochschulstudiums bestimmte Arten von Sozialleistungen (z.B. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld etc.) bezogen haben. Für den Antrag auf Studienstarthilfe gilt eine gesetzliche Frist (max. 2 Monate nach Studienstart).
Die Studienstarthilfe kann ausschlie?lich online über?www.bafoeg-digital.deExterner Link beantragt werden. Fragen zur Studienstarthilfe beantwortet gerne das Serviceteam des Studierendenwerks Thüringen unter 03641-5546390. -
Teilzeitstudium
Ob in Ihrem Studiengang ein Teilzeitstudium m?glich ist, k?nnen Sie den Informationen zu Ihrem Studiengang unter dem Stichwort "Studienart" entnehmen.
Ein Teilzeitstudium ist ein Studium "in halber Geschwindigkeit", das eine gr??ere zeitliche Flexibilit?t für eine Vereinbarung von Studium mit Familienaufgaben, Nebenerwerb, Erkrankung etc. erm?glicht, jedoch nicht über BAf?G gef?rdert wird. Daraus kann sich ein Anspruch für Teilzeitstudierende auf ALGII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ergeben. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme eines Teilzeitstudiums in der Allgemeinen Sozialberatung über Ihre M?glichkeiten.
Im Teilzeitstudium werden die normalen Lehrveranstaltungen belegt, allerdings in geringerer Zahl pro Semester als im Vollzeitstudium. Hierzu werden mit der Studienfachberatung individuelle Studienpl?ne entwickelt.
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Beurlaubung
Wenn Sie in einem Semester mindestens 6 Wochen der Vorlesungszeit vers?umen, bietet sich die Beantragung eines Urlaubsemesters an.
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Langzeitstudiengebühren
Bei ?berschreiten der Regelstudienzeit um 4 Semester eines ersten berufsqualifizierenden Studiengangs oder bei konsekutiven aus Bachelor und Master bestehenden Studienangeboten fallen Langzeitstudiengebühren in H?he von zus?tzlich 500 Euro pro Semester an. Es gibt hierfür jedoch einige Ausnahmen, zu denen Antr?ge gestellt werden k?nnen.
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Zweifel im Studium
Zweifel sind ein zutiefst menschliches Ph?nomen, die in ihren vielen Facetten in besonderen Lebenslagen h?ufig auch besonders virulent werden k?nnen.
Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
?ffnungszeiten:
Montag bis Freitag
von 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
?ffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 09:00 – 13:00 Uhr,
Dienstag und Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch von 11:00 – 15:00 Uhr
Raum 104
Zw?tzengasse 3
07743 Jena
?ffnungszeiten:
Telefonsprechzeiten:
nach Vereinbarung per E-Mail
Wir weisen darauf hin, dass unser Büro (1. OG) in der Zw?tzengasse 3 nicht barrierefrei ist (kein Fahrstuhl).
Daher bitten wir Sie uns ihren Bedarf mitzuteilen, um angemessene R?umlichkeiten anzubieten. Vielen Dank.