Famili?re Verpflichtungen, berufliche Arbeit ab einem Stundenumfang von 15 h / Woche, Krankheit oder auch Leistungssport sind Lebenslagen und Aktivit?ten, die die zur Verfügung stehende Zeit für ein Studium beschr?nken k?nnen. In vielen Studienf?chern der Universit?t Jena besteht deshalb die M?glichkeit, das Studium als Teilzeitstudium zu absolvieren. Die Regelungen dazu finden sich in den einzelnen Studien- und Prüfungsordnungen.
Das Prinzip des Teilzeitstudiums ist, dass die normalen Lehrveranstaltungen belegt werden, aber nicht in der Zahl, wie es bei Vollzeitstudierenden der Fall ist. Deshalb ist diese Form des Studiums vorwiegend für Studierende geeignet, die in der n?heren Umgebung von Jena arbeiten bzw. wohnen und ihre Arbeits- oder Familienzeit ausreichend flexibel gestalten k?nnen. Studienangebote, in denen ein Teilzeitstudium m?glich ist, finden Sie unter dem Stichwort Studienart hier in den Informationen zu Ihrem jeweiligen Studiengang.
BAf?G-Empf?ngerinnen und -empf?nger müssen genau hinschauen, denn ein Teilzeitstudium ist nicht f?rderf?hig! Zu Details lassen Sie sich am besten vom BAf?G-Amt im StudierendenwerkExterner Link beraten.
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Wer kann den Wechsel in Teilzeit beantragen?
Sofern Ihr Studienfach es zul?sst, kann ein Antrag auf Teilzeit beantragt werden. Die "Klassiker" sind Familienpflichten oder berufliche T?tigkeit ab 15 Wochenstunden, aber auch Krankheit oder Leistungssport k?nnen ein Teilzeitstudium rechtfertigen, sofern damit eine eingeschr?nkte Studier- und Prüfungsf?higkeit einhergeht und dokumentiert werden kann.
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Wie erfolgt die Antragstellung?
Den Antrag für den Wechsel ins Teilzeitstudium oder zurück k?nnen Sie im Studienservice in Friedolin 2.0 stellen. Eine Anleitung finden Sie hierExterner Link.?
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Welche Fristen gelten?
Für ein Wintersemester ist der Antrag bis zum 15.09. und für ein Sommersemester bis zum 15.03. n?tig. Er ist vor diesen Terminen vollst?ndig, also mit den Nachweisen des Teilzeitgrunds, zu stellen.?
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Was gibt es sonst zu beachten?
Für Antr?ge auf Wechsel in das Teilzeitstudium, die ab Sommersemester 2026 gestellt und genehmigt werden, werden die Fachsemester h?lftig ausgewiesen. D.h. jedes in Teilzeit studierte Fachsemester wird mit 0,5 gez?hlt. Ein entsprechender Vermerk hierzu befindet sich auf der Studienbescheinigung.?
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