
Wenn Sie wissenschaftlich arbeiten und Kinder oder Pflegeverantwortung haben, kann Sie dies vor besondere Herausforderungen stellen: Wie die Konferenz am n?chsten Tag ¨¹berstehen, wenn man die ganze Nacht neben dem fiebernden Kind durchwacht hat? Wie den Spagat zwischen liebevollem Elternsein und herausragender Forschungsarbeit meistern? Wie Raum f¨¹r die Partnerschaft finden, wenn neben der Arbeit jede freie Minute mit Windeln, F¨¹ttern, Spielen und Tr?sten gef¨¹llt ist? Auch ein Schicksalsschlag, eine chronische Erkrankung oder eine Behinderung in der Familie kann die eigene Forschung zu einer besonderen Herausforderung werden lassen.
Unterst¨¹tzung erhalten Sie beim Vereinbaren von Familie und Karriere vom Hochschul-Familienb¨¹ro der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena, der Graduierten-Akademie, dem Studierendenwerk Th¨¹ringenExterner Link oder dem Pflegest¨¹tzpunkt der Stadt JenaExterner Link. Die Unterst¨¹tzung reicht von zus?tzlichen Betreuungsangeboten ¨¹ber die finanzielle F?rderung bis hin zu speziellen Workshops.
Hierf¨¹r wurde die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena 2013 im Rahmen der "Forschungsorientierten Standards f¨¹r Gleichstellung" der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit der bestm?glichen Bewertungsstufe ausgezeichnet. Seit 2008 ist die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena Mitglied im best practice-Club "Familie in der Hochschule"Externer Link der Robert-Bosch-Stiftung. Au?erdem wurde sie mehrfach mit dem Total E-Quality AwardExterner Link ausgezeichnet, ist Gr¨¹ndungsmitglied im Jenaer B¨¹ndnis f¨¹r FamilieExterner Link und erhielt 2018 und 2021 das Jenaer Familiensiegel.
Im Folgenden finden Sie alle Informationen zu einer Promotion mit Kind oder Pflegeverantwortung.
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Beratung
Sie k?nnen sich gern mit Ihren individuellen Fragen zur Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie an die Graduierten-Akademie wenden und bei Bedarf einen Termin f¨¹r eine pers?nliche Beratung vereinbaren.
Au?erdem k?nnen Sie f¨¹r alle weiteren Fragen das Service- und Beratungsangebot des Hochschul-Familienb¨¹ros nutzen. Weitere Informationen und die ?ffnungszeiten finden Sie?hier.
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Finanzierung in der Promotionsphase
Promovierende mit Kind oder Pflegeverantwortung k?nnen, wie andere Doktorandinnen und Doktoranden auch,?unterschiedliche Finanzierungswege f¨¹r ihre Promotion nutzen: Ein Stipendium, eine Besch?ftigung oder eine externe Finanzierung.
F¨¹r Promovierende mit einem Besch?ftigungsverh?ltnis mit der Universit?t?gelten in Bezug auf Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, befristete Besch?ftigungsverh?ltnisse und Mutterschutz die gleichen Regelungen wie f¨¹r andere Arbeitnehmer. Die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit kann bei Haushaltsvertr?gen mit Qualifizierungsbefristung nachgew?hrt werden. Bitte wenden Sie sich f¨¹r eine Pr¨¹fung, ob dies m?glich ist, an das Personaldezernat.
Eingeschriebene Promovierende k?nnen sich auf Wunsch von der Immatrikulation beurlauben lassen. Sie zahlen dann keinen Semesterbeitrag mehr und k?nnen damit auch das Semesterticket nicht mehr nutzen. Ein Vorteil der Beurlaubung ist, dass die flexible Kinderbetreuung am Campus weiterhin verg¨¹nstigt gebucht werden kann und die Berechtigung zum Besuch der Kindertagesst?tten des Studierendenwerks erhalten bleibt. M?gliche Gr¨¹nde f¨¹r eine Beurlaubung sind: Mutterschutz, Elternzeit oder Pflege eines nahestehenden Angeh?rigen.
Promovierende Eltern mit einem Stipendium k?nnen ¨C je nach Stipendiengeber ¨C besondere finanzielle Unterst¨¹tzung und eine Verl?ngerung ihres Stipendiums beantragen: Wer ein oder mehrere Kinder unter 12 Jahren erzieht, kann monatliche Zusch¨¹sse in H?he von ca. 150,- EUR bis 400,- EUR erhalten. Die H?he variiert dabei je nach Stipendiengeber, der Anzahl der Kinder und gegebenenfalls der Staatsangeh?rigkeit des oder der Promovierenden. Au?erdem kann die H?chstf?rderdauer bei einigen Stipendiengebern um bis zu 12 Monate verl?ngert werden. Bitte erkundigen Sie sich ¨¹ber die jeweiligen Kinderzuschl?ge und die Verl?ngerungsm?glichkeiten direkt bei Ihrem Stipendiengeber.
Promovierende in Pflegeverantwortung k?nnen bei der Pflege von Angeh?rigen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, PflegegeldExterner Link erhalten. Ab Pflegegrad 1 steht pflegenden Angeh?rigen der EntlastungsbetragExterner Link von 125 € zur Verf¨¹gung. Dieses Geld kann f¨¹r die Unterst¨¹tzung durch einen ambulanten Pflegedienst oder Hilfe bei der Haushaltsf¨¹hrung (z.B. Reinigung der Wohnung) verwendet werden. Au?erdem steht f¨¹r die sog. ?VerhinderungspflegeExterner Link¡° ein j?hrlicher Betrag zur Verf¨¹gung, der an Pflegedienste oder Privatpersonen von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden kann, wenn sie die pflegende Person stunden- oder tageweise unterst¨¹tzen und entlasten. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Familienb¨¹ros.
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Finanzierung in der Postdoc-Phase
F¨¹r Postdocs mit Arbeitsvertr?gen gelten in Bezug auf Elternzeit, Arbeitszeitreduzierung, befristete Besch?ftigungsverh?ltnisse und Mutterschutz die gleichen Regelungen wie f¨¹r andere Arbeitnehmer/innen. Die Zeit des Mutterschutzes und der Elternzeit kann bei Haushaltsvertr?gen mit Qualifizierungsbefristung nachgew?hrt werden. Bitte wenden Sie sich f¨¹r eine Pr¨¹fung, ob dies m?glich ist, an das Personaldezernat.
Postdocs mit einem Stipendium k?nnen ¨C je nach Stipendiengeber ¨C besondere finanzielle Unterst¨¹tzung und eine Verl?ngerung ihres Stipendiums beantragen. Bitte erkundigen Sie sich ¨¹ber die jeweiligen Kinderzuschl?ge und die Verl?ngerungsm?glichkeiten direkt bei Ihrem Stipendiengeber.
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Staatliche Leistungen
Forscherinnen und Forscher mit Kind(ern) k?nnen verschiedene staatliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Folgenden haben wir einen ersten, rechtlich unverbindlichen ?berblick ¨¹ber m?gliche Leistungen f¨¹r Sie erstellt. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Leistungen haben, informieren Sie sich bitte direkt bei den zust?ndigen Stellen.
Kindergeld
Dieses wird f¨¹r alle Kinder gezahlt, die in Deutschland einen Wohnsitz haben oder sich hier gew?hnlich aufhalten (unabh?ngig von der Staatsangeh?rigkeit). Sie k?nnen das Kindergeld hierExterner Link beantragen. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.Kinderzuschlag
Wenn das Einkommen nicht f¨¹r die ganze Familie reicht, k?nnen Eltern zus?tzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten (unabh?ngig von der Staatsangeh?rigkeit). Dieser betr?gt maximal 185 Euro und wird f¨¹r sechs Monate gew?hrt (danach kann ein neuer Antrag gestellt werden). Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie ein monatliches Mindesteinkommen haben und bestimmte Voraussetzungen erf¨¹llen ¨C ob diese erf¨¹llt sind, k?nnen Sie hierExterner Link pr¨¹fen. Ein zus?tzlicher Vorteil des Bezugs des Kinderzuschlags ist, dass Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, von den KiTa-Geb¨¹hren befreit sind und das Bildungs- und Teilhabepaket der Stadt JenaExterner Link erhalten k?nnen. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.Elterngeld
Wer in Deutschland erwerbst?tig ist und in Deutschland wohnt, hat einen Anspruch auf Elterngeld (f¨¹r Nicht-EU-B¨¹rger/innen abh?ngig vom Aufenthaltstitel). Das gilt auch f¨¹r Promovierende mit StipendiumExterner Link. Die Promotion muss w?hrend des Elterngeldbezugs nicht unterbrochen werden. Das Elterngeld wird aus dem Verdienst in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Elterngeldbezugs berechnet. Wer vorher nicht erwerbst?tig war, erh?lt den Mindestbetrag in H?he von 300 Euro. Zur Unterst¨¹tzung von Teilzeitarbeit nach der Geburt wurden im Jahr 2015 zus?tzlich das "Eltergeldplus" und der "Partnerschaftsbonus" eingef¨¹hrt. Weitere Informationen und Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö finden Sie hierExterner Link.Unterhaltsvorschuss
Ein Unterhaltsvorschuss steht Ihrem minderj?hrigen Kind zu, wenn es bei Ihnen als Alleinerziehender/-em im Haushalt lebt und vom anderen Elternteil keinen oder nur einen geringen Unterhalt erh?lt. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.Wohngeld
Das Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Es ist abh?ngig von der Anzahl der Familienmitglieder, der H?he des Gesamteinkommens und der H?he der zuschussf?higen Miete. Weitere Informationen finden Sie hierExterner Link.
WICHTIG: Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe Promovierende sollten kein Wohngeld beantragen, da ein Antrag bedeutet, dass nicht gen¨¹gend Geld vorhanden ist, um einen Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren. Antr?ge k?nnen somit den Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge haben. -
Schwangerschaft und Mutterschutz
Informationen zu Schwangerschaft und Mutterschutz f¨¹r Mitarbeiter/-innen der Universit?t Jena finden Sie auf der Seite des Personaldezernats. Promovierende mit Stipendium k?nnen dieses w?hrend der Mutterschutzfristen unterbrechen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Stipendiengeber, auch in Bezug auf eventuelle Verl?ngerungs- und/oder Teilzeitm?glichkeiten.
Informationen zum Thema Mutterschutz des Deutschen Hochschulverbandes finden Sie hierExterner Link.
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Kinderbetreuung
F¨¹r Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Kind gibt es verschiedene M?glichkeiten, ihr Kind betreuen zu lassen: In einer Kindertagesst?tte, durch eine Tagesmutter, in der flexiblen Kinderbetreuung auf dem Campus oder durch einen Babysitter.
In den Kindertagesst?tten des Studierendenwerks Th¨¹ringen erhalten immatrikulierte Promovierende und Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena bevorzugt einen Platz (eine ?bersicht finden Sie bei Kindertagesst?tten des Studierendenwerks Th¨¹ringen in JenaExterner Link). Eine ?bersicht ¨¹ber alle Kindertagesst?tten in Jena finden Sie unter Kindertagesst?tten (KITAs) in JenaExterner Link. Eine Tagesmutter f¨¹r Ihr Kind vermittelt Ihnen das JugendamtExterner Link.
Die Kita- und Hortgeb¨¹hren werden gestaffelt nach dem Einkommen der Eltern erhoben. Die letzten beiden Kita-Jahre vor dem Schuleintritt sind in Th¨¹ringen beitragsfrei. Einen Kita-Geb¨¹hren-Rechner f¨¹r die Stadt Jena finden Sie?hierExterner Link. F¨¹r die Anmeldung f¨¹r eine Kindertagesst?tte k?nnen Sie das Kita-Portal der Stadt JenaExterner Link nutzen.
F¨¹r immatrikulierte Promovierende und Universit?tsbesch?ftigte mit Kind(ern) gibt es eine flexible Kinderbetreuung auf dem Campus. Diese Kinderbetreuung steht von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr zur Verf¨¹gung. Gebucht werden k?nnen maximal zwei Zeitslots (insgesamt 4 Stunden) ¨¹ber ein Online-Portal.
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Besondere Leistungen des Studierendenwerks und der Universit?t Jena
Jedes neugeborene Kind von Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ön der Universit?t wird mit einem Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öspaketExterner Link begr¨¹?t. Auch die Graduierten-Akademie gratuliert allen frisch gebackenen Eltern ganz herzlich!
Zus?tzlich k?nnen alle Kinder von immatrikulierten Promovierenden bis zu einem Alter von sechs Jahren einen KinderausweisExterner Link erhalten. Damit bekommen sie in den Mensen des Th¨¹ringer Studierendenwerks ein kostenloses Mensaessen f¨¹r das Kind. In den Mensen am Ernst-Abbe-Platz, am Philosophenweg und an der Carl-Zeiss-Promenade gibt es Kinderst¨¹hle und Spielecken.
Alle zentralen Behindertentoiletten der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena sind mit Wickeltischen ausgestattet, die es Eltern erleichtern, sich auch im Campusbereich bzw. in der Stadt um ihre J¨¹ngsten k¨¹mmern zu k?nnen. Eine ?bersicht ¨¹ber die Standorte der Wickeltische an der Friedrich-Schiller-Universit?t finden Sie hierpdf,?878?kb, Still- und Wickelm?glichkeiten im gesamten Stadtgebiet Jena finden Sie hierExterner Link. Um in Ruhe stillen zu k?nnen, gibt es zudem im Universit?tshauptgeb?ude einen Stillraum und in den R?umen der flexiblen Kinderbetreuung am Campus eine Still-Ecke. Einen ?berblick ¨¹ber weitere Still- und Wickelpl?tze in der Jenaer Innenstadt finden Sie hierExterner Link.
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Pflegeverantwortung
Neben der Finanzierung durch das PflegegeldExterner Link und den EntlastungsbetragExterner Link gibt es auch die M?glichkeit der Arbeitszeitreduktion: Das Gesetz zur FamilienpflegezeitExterner Link erm?glicht es, die eigene Arbeitszeit bis zu zwei Jahre auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Au?erdem k?nnen sich angestellte Promovierende bei akut auftretenden Pflegesituationen bis zu 10 Tage (einmalig) von der Arbeit freistellen lassen (PflegezeitgesetzExterner Link). ?ber die sog. ?VerhinderungspflegeExterner Link¡° k?nnen sich Pflegepersonen auch stunden- oder tageweise vom Pflegealltag unterst¨¹tzen und entlasten lassen.
Die gesetzlichen Krankenkassen unterst¨¹tzen zudem pflegende Personen mit regelm??igen Pflegeberatungen (Hausbesuch von ausgebildeten Pflegepersonen).
Der Pflegest¨¹tzpunkt der Stadt JenaExterner Link kann auch zur Tages- und Nachtpflege beraten, sowie zur voll- und teilstation?ren Pflege. Er kann Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe zu ambulanten Pflegediensten und Haushaltsdiensten herstellen, die ¨¹ber den Entlastungsbetrag oder das Pflegegeld finanziert werden k?nnen.
An der Universit?t Jena gibt es zudem das Projekt ?Offenes Ohr¡°. Es bietet pflegenden Angeh?rigen die M?glichkeit, entlastende Gespr?che per Telefon zu f¨¹hren und von einer klinisch erfahrenen Psychologin Unterst¨¹tzung zu erhalten. Das ?Offene Ohr¡° ist am Montag von 10 bis 12 Uhr und am Mittwoch von 14 bis 16 Uhr zu erreichen. Die Telefonnummer lautet 03641 945173.
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Informationsveranstaltungen an der Universit?t Jena
Die Graduierten-Akademie bietet Informationsveranstaltungen (z.B. im Rahmen des j?hrlichen Promovierendentages) und Workshops zum Thema "Wissenschaftliche Karriere mit Kind" und "Familie UND Karriere" in ihrem Qualifizierungsprogramm an.
Weiterbildungen zum Thema "Pflege" k?nnen Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö der Universit?t ¨¹ber die Abteilung Personalentwicklung erhalten.
Alle Veranstaltungen der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena f¨¹r Familien finden Sie auf der Homepage des Familienb¨¹ros.