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Zwei H?nde

Beruf und Pflege vereinbart

Zwei H?nde
Foto: rawpixel (freepik)
  • Freistellungsm?glichkeiten für pflegende Angeh?rige

    Grunds?tzlich haben Arbeitnehmer/-innen die M?glichkeit in bestimmten Situationen ihre Arbeitszeit (soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen) den individuellen Bedürfnissen entsprechend zu reduzieren (z.Bsp. im Rahmen von Teilzeitregelungen oder Sonderurlaub ohne Lohnfortzahlung). Auch Beamtinnen und Beamte haben die M?glichkeit der individuellen Arbeitszeitanpassung.

    ?ber die konkreten Voraussetzungen der jeweiligen Arbeitszeitanpassung informiert Sie ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.

    Im Rahmen des Pflegezeitgesetzes bzw. des Familienpflegezeitgesetzes gibt es verschiedene M?glichkeiten der Arbeitszeitreduzierung bzw. Freistellung für Mitarbeitende mit Pflegeverantwortung. Einen ?berblick über die verschiedenen Freistellungen finden Sie hier:


    Kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§2 PflegeZG)

    In einer akut aufgetretenen Pflegesituation k?nnen nahe Angeh?rige insgesamt bis zu 10 Tage pro Jahr, ohne Ankündigungsfrist, der Arbeit fernbleiben. Diese?10 Tage sollen es Ihnen erm?glichen, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. In dieser Zeit besteht die M?glichkeit Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung von der Pflegekasse des nahen Angeh?rigen zu beantragen.

    Voraussetzung ist, eine akut aufgetretene Pflegesituation bzw. die Erh?hung der Hilfsbedürftigkeit (h?herer Pflegegrad). Bitte informieren Sie unverzüglich ihren Sachbearbeiter und ihren Vorgesetzten über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Freistellung. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ?rztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit vorzulegen.


    Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen eine solche Arbeitszeitanpassung für Sie bedeutet, darüber informiert Sie gern Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.?


    Pflegezeit zur Gew?hrung der h?uslichen Pflege (§3 PflegeZG)

    Mitarbeiter mit Pflegeverantwortung haben die M?glichkeit, bis zu 6 Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, um einen nahen Angeh?rigen in h?uslicher Umgebung zu pflegen. In dieser Zeit kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragt werden, um die Einkommensverluste abzufedern.

    Auch in F?llen der au?erh?uslichen Betreuung minderj?hriger, pflegebedürftiger naher Angeh?riger, besteht die M?glichkeit einer teilweisen oder vollst?ndigen Freistellung.

    Voraussetzung ist die Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK über die Pflegebedürftigkeit, sowie eine schriftliche Ankündigung über den voraussichtlichen Umfang sowie die Dauer der Freistellung. Die Maximale Freistellungsdauer sind 6 Monate. Hat der Mitarbeiter eine kürzere Freistellung gew?hlt, ist eine Verl?ngerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers m?glich.

    Wichtig: sp?testens 10 Tage vor Antritt der Pflegezeit muss diese beim Arbeitgeber beantragt werden. Ab Ankündigung der Pflegezeit (maximal 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zum Ende der Freistellung besteht Kündigungsschutz.

    Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen eine solche Arbeitszeitanpassung für Sie bedeutet, darüber informiert Sie gern Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.


    Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPFZG)

    Um eine l?ngere Pflegebedürftigkeit eines nahen Angeh?rigen in h?uslicher Umgebung sicherzustellen gibt es für Mitarbeiter mit Pflegeverantwortung die M?glichkeit sich für bis zu 24 Monate teilweise freistellen zu lassen (Teilzeit mindestens 15 Stunden pro Woche).

    Wie bei der Pflegezeit besteht auch w?hrend der Familienpflegezeit ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, um die Einkommensverluste abzufedern.

    Voraussetzung ist die Bescheinigung der Pflegekasse oder des MDK über die Pflegebedürftigkeit, sowie eine schriftliche Ankündigung über den voraussichtlichen Umfang der verringerten Arbeitszeit sowie die Dauer der Freistellung. Die Maximale Freistellungsdauer sind 24 Monate. Hat der Mitarbeiter eine kürzere Freistellung gew?hlt, ist eine Verl?ngerung nur mit Zustimmung des Arbeitgebers m?glich.

    Wichtig: sp?testens 8 Wochen vor Beginn der Familienpflegezeit muss diese beim Arbeitgeber beantragt werden. Ab Ankündigung (maximal 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) der Pflegezeit bis zum Ende der Freistellung besteht Kündigungsschutz.

    Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Auswirkungen eine solche Arbeitszeitanpassung für Sie bedeutet, darüber informiert Sie gern Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter. Bitte vereinbaren Sie dazu vorab einen Termin, damit genügend Zeit für die Beratung bleibt.?

  • Pflege auf Distanz

    Oftmals findet die Pflege naher Angeh?riger auf Distanz statt. Die Pflegestützpunkte in der Region, in der Ihre Angeh?rigen leben, beraten Sie gern.?

    Einige Beratungstelefonnummern gibt es auf der Webseite vom BMFSFJExterner Link für pflegende Angeh?rige, auch für pflegende Kinder und Jugendliche.

  • Informationen rund um das Thema Pflege
    • Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/pflegeleistungs-helfer.htmlExterner Link
    Hier finden Sie den digitalen Ratgeber für Pflegeleistungen sowie weiterführende Informationen zu Neuregelungen im Bereich des Pflegeversicherungsrechts.


    • Pflegeschutzbund BIVA

    Auf der Webseite vom ?Pflegeschutzbund BIVAExterner Link ist eine ?bersicht der unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesl?ndern zu Besuchseinschr?nkungen und Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen verfügbar und wird regelm??ig aktualisiert.


    • Informationsportal Wege zur Pflege

    www.wege-zur-pflege.deExterner Link
    Hier finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Pflege


    • Notfallmappe - Ich bin vorbereitet

      Die Notfallmappe pdf,?2?mbist ein Angebot der berufundfamilie Service GmbH. So sind für den Notfall die wichtigsten pers?nlichen Unterlagen für Sie und ihre Angeh?rigen gut sortiert.

    • Auf dem?Online-Selbsthilfe Programm der AOK "Familiencoach Pflege"Externer Link erfahren Sie, wie Sie den oftmals belastenden Pflegealltag besser bew?ltigen k?nnen und welche Unterstützung es gibt. Hier finden Sie auch eine ?bersicht über verschiedene Krankheiten (bspw. Demenz) und den Umgang damit.

  • Rechtliche Vorsorge - was gibt es und was ist zu beachten?

    Vorsorgevollmacht
    Mit der Vorsorgevollmacht k?nnen Sie einer anderen Person das Recht einr?umen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, bspw. dann, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.

    Betreuungsverfügung
    Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Der rechtliche Betreuer hat die Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen rechtlich zu besorgen. Dem betreuten Menschen soll so die weitere Teilhabe und Teilnahme am ?ffentlichen Leben und am Rechtsverkehr erm?glicht werden. Er soll im Rahmen seiner F?higkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten k?nnen.?

    Patientenverfügung
    Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung k?nnen Sie für den Fall der sp?teren Entscheidungsunf?higkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Ma?nahmen einwilligen oder sie untersagen.

    HierExterner Link finden Sie einen detaillierten ?berblick über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung, Formulare und auch Textbausteine für die Patientenverfügung.?

  • Finanzielle Unterstützung – Ein ?berblick

    Der PflegestützpunktExterner Link (in der Goethegalerie Jena, Büroaufgang B, 2. Etage) ber?t Sie gern zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit sowie Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten in der Region Jena.

    Abbildung Pflege

    Foto: In Anlehnung an: https://www.johanniter.de/dienstleistungen/pflege-und-beratung/pflege-das-sollten-sie-wissen/das-pflegestaerkungsgesetz-ii-psg-ii/
  • Wiedereinstieg nach der Pflegezeit

    Damit Sie als Angeh?rige die Pflegeaufgaben einerseits und andererseits die Anforderungen des oft hektischen, beruflichen Alltags bew?ltigen k?nnen, unterstützt Sie die Uni Jena Sie bei allen Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.

    Neben dem Beratungsangebot durch die Pflegelotsin im Hochschul-Familienbüro JUniFamilie am Campus Ernst-Abbe-Platz halten wir im Familienbüro auch eine Vielzahl aktueller Informationsmaterialien bereit. Gern k?nnen Sie sich auch den Pflegekoffer, mit allen wichtigen Materialien kostenfrei im Familienbüro ausleihen.

    Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich gern bei uns.

    • Pflegelotsin der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

    ???? Hochschul-Familienbüro, Ernst-Abbe-Platz 5, 07743 Jena
    ?????? Tel.: 03641-9-415417

  • Kraft für den Alltag – Kur für Pflegende Angeh?rige

    Viele Menschen, v. a. Frauen, umsorgen ihre pflegebedürftigen Angeh?rigen in ihrer h?uslichen Umgebund. Dahinter steht der Wunsch, einem geliebten Menschen die bestm?gliche Pflege zu bieten. Das kostet unglaublich viel Kraft und Energie. Oftmals sind die Kraftreserven aufgebraucht - eine M?glichkeit neue Kraft zu sch?pfen ist eine Kur für pflegende Angeh?rige. Weitere Informationen finden Sie HIERpdf,?727?kb.

  • Rente für Pflegepersonen

    Pflege kann Jeden treffen, ob als schleichender Prozess oder als Akutsituation. Damit die Pflege nicht zu Lasten der eigenen Alterssicherung geht, zahlt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter Umst?nden Rentenbeitr?ge für die Pflegeperson. Erfahren Sie hierpdf,?460?kb was es zu beachten gibt

  • Veranstaltungen zum Thema Pflege

    Die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und den Anforderungen des beruflichen Alltags ist für pflegende Mitarbeitende eine gro?e Herausforderung. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen, ob pl?tzlich oder als schleichender Prozess.

    Im (akuten) Pflegefall sind eine Vielzahl von Entscheidungen zu treffen. In Kooperation mit der AOK sowie externen Stellen bieten wir Ihnen regelm??ige Veranstaltungen zum Thema Pflege. Mehr Informationen finden Sie HIERExterner Link

  • Wissenswertes rund um das Thema Demenz

    Projekt: offenes Ohr für pflegende Angeh?rige (unterbreitet Hilfsangebote für pflegende Angeh?rige)

    • Gespr?chsangebot immer montags von 10 bis 12 Uhr und mittwochs von 14 bis 16 Uhr unter: 03641 945173

    Die Lokale Allianz für Menschen mit Demenz bietet einen ?berblick über die verschiedenen, tr?gerübergreifenden Angebote für Menschen mit Demenz sowie deren (pflegende) Angeh?rige in Jena.?

    Weitere Informationen erhalten Sie HIERExterner Link


    Gespr?chskreis Demenz:

    Der Pflegestützpunkt Jena und das Seniorenbüro bieten Angeh?rigen von Menschen mit Demenz die M?glichkeit, sich in lockerer Runde auszutauschen. Der Gespr?chskreis für Angeh?rige von Menschen mit Demenz trifft sich jeden ersten Montag im Monat um 13:30 Uhr in den R?umen des Pflegestützpunktes Jena.Externer Link

  • Selbsthilfegruppen in Jena

    Selbsthilfegruppen bieten Rat, Hilfe und Unterstützung durch Gleichbetroffene. Alle Angebote sind über Selbsthilfe in JenaExterner Link das Beratungszentrum für Selbsthilfe in der Stadt Jena, Kastanienstra?e 11, zu erreichen.

    Der PflegestützpunktExterner Link informiert umfassend über vorhandene Angebote der Selbsthilfe in Jena.

  • Ansprechpartner und weiterführende Informationen rund um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

    Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Pflegeberatung beispielweise durch die Pflegekassen oder die Pflegedienstberater der Pflegedienste. Auch der Pflegestützpunkt unterstützt Sie gern bei Ihren konkreten Fragen zu Hilfs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Pflege eines nahen Angeh?rigen.

    • Pflegestützpunkt Jena

    HierExterner Link erhalten Sie umfassende und neutrale Beratung zu allen Fragen der Pflegebedürftigkeit sowie Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten

    Goethegalerie Jena, Goethestra?e 3b, Büroaufgang B (2.Etage), 07743 Jena
    Tel.: 03641-50 76 60


    • Pflegetelefon

    Das Pflegetelefon des BMFSFJ stellt zusammen mit der Webseite www.wege-zur-pflege.deExterner Link ein Angebot für Ratsuchende rund um das Thema Pflege dar. Es richtet sich an pflegende Angeh?rige, Pflegebedürftige, Beratungsstellen wie beispielsweise die Pflegestützpunkte, Arbeitgeber und das Umfeld von pflegenden Angeh?rigen.

    Tel.: 030 20179131

    Weitere Informationen finden SIe hier?pdf,?338?kb




    • Pflegelotsin der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena

    Hochschul-Familienbüro
    Ernst-Abbe-Platz 5
    07743 Jena
    Tel.: 03641-9 415 417

    Bei Fragen rund um das Thema Pflege wenden Sie sich gern an die Pflegelotsin der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena. Zudem k?nnen Sie sich den Pflegekoffer mit einer Vielzahl von Informationsmaterialien rund um das Thema Pflege im Hochschul-Familienbüro JUniFamilie kostenfrei und unkompliziert ausleihen.

    Sie finden das Hochschul-Familienbüro JUniFamilie HIER.

    Leitfaden: Vereinbarkeit Beruf und Pflegepdf,?8?mb