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Frau mit Thoska

Immatrikulation & Exmatrikulation

Wie kann ich mich als Doktorand/in immatrikulieren?
Frau mit Thoska
Foto: Jan-Peter Kasper (Universit?t Jena)

Alle Informationen zur Immatrikulation, Exmatrikulation und zur Beurlaubung an der Universit?t Jena finden Sie auf dieser Seite.

Immatrikulation

Promovierende der Friedrich-Schiller-Universit?t haben die M?glichkeit, sich zu immatrikulieren. Die Immatrikulation ist nicht verpflichtend, bietet aber eine Reihe von Vorteilen.

  • Was sind die Vorteile der Immatrikulation?
  • Was sind die Voraussetzungen?

    Folgende Voraussetzungen müssen für eine Immatrikulation an der Universit?t Jena erfüllt sein:

    • ein abgeschlossenes Hochschulstudium
    • die Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand an einer der Fakult?ten der Universit?t
    • die Zahlung des Semesterbeitrags (alle Informationen zur ?berweisung finden Sie auf dem Antrag)
  • Wie hoch ist der Semesterbeitrag?

    Der Semesterbeitrag setzt sich zusammen aus einem Anteil für das StudierendenwerkExterner Link, für das DeutschlandticketExterner Link, für das KulturticketExterner Link und für die StudierendenschaftExterner Link. Die aktuelle H?he des Semesterbeitrags finden Sie hier.

    Bei der Immatrikulation erhalten Promovierende eine neue Thoska, für die einmalig eine Gebühr von 20 Euro zu entrichten ist.

    Falls Sie an der Universit?t Jena als Studierende:r immatrikuliert waren und sich nahtlos als Promovierender immatrikulieren, k?nnen Sie ihre bisherige Thoska weiternutzen. In diesem Fall überweisen Sie den Semesterbeitrag ohne die thoska-Gebühr. Falls ein Semester zwischen der Immatrikulation als Studierender und als Promovierender liegt, k?nnen Sie Ihre alte Thoska nicht mehr weiter nutzen und müssen eine neue Thoska erhalten.?

  • Wie immatrikuliere ich mich?
    1. Loggen Sie sich in der Online-Registrierung doc-inExterner Link ein.
    2. W?hlen Sie die Option "Immatrikulation". Auf den folgenden Seiten werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag auf Immatrikulation geführt.
    3. Reichen Sie den unterschriebenen Antrag zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen (siehe n?chster Tab) per E-Mail an graduierten.akademie@uni-jena.de ein.

    Nach erfolgter Immatrikulation bekommen Sie Ihre Thoska per Post zugeschickt. Auf Wunsch ist auch eine Abholung in der Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs m?glich.

  • Welche Unterlagen ben?tige ich für den Antrag?
    • Antragsformular
    • Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses: Urkunde und Zeugnis bzw. Transcript of Records
    • Zertifizierte ?bersetzung der Zeugnisse, falls diese Dokumente nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgefertigt sind
    • Kopie der Best?tigung der Annahme als Doktorandin bzw. Doktorand durch die Fakult?t
    • tabellarischer Lebenslauf
    • Zahlungsnachweis Semesterbeitrag (Kopie des Kontoauszugs)
    • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses (Daten, die nicht zur Identifizierung ben?tigt werden, insbesondere die aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer, sollten auf der Personalausweiskopie geschw?rzt werden.)
    • Passbild für die Thüringer Hochschul- und Studierendenkarte (thoska)
    • Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung, falls Sie vorher an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren

Rückmeldung

Die Immatrikulation gilt immer für die Dauer eines Semesters. Das Sommersemester geht vom 01. April bis zum 30. September. Das Wintersemester geht vom 01. Oktober bis zum 31. M?rz. Vor Beginn jedes Semesters müssen Sie sich zurückmelden, indem Sie den Semesterbeitrag überweisen. Die Fristen zur ?berweisung sind: der 15. Februar für das Sommersemester und der 15. August für das Wintersemester.

Im Portal FriedolinExterner Link k?nnen Sie sich mit Ihrem Rechenzentrums-Account einloggen und die Informationen zur Rückmeldung (H?he des Semesterbeitrags, Kontonummer) finden. Im Friedolin k?nnen Sie zudem auch Ihren Rückmeldestatus einsehen. Die Informationen für die Rückmeldung finden Sie auch auf?dieser Webseite.?

  • Wie erhalte ich die Rückmeldeinformationen?

    Etwa sechs Wochen vor dem Rückmeldetermin sendet die Universit?t eine E-Mail mit den Zahlungsinformationen an alle Immatrikulierten. Dazu wird generell die Uni-Jena-Adresse verwendet, die Sie mit der Immatrikulation automatisch erhalten. Falls Sie diese Adresse nicht regelm??ig abrufen, empfehlen wir Ihnen, eine WeiterleitungExterner Link einzurichten. Zus?tzlich k?nnen Sie über das Friedolin-PortalExterner Link Ihre Rückmeldeinformationen und den Status einsehen. Dort finden Sie auch Informationen über etwaige Auflagen.

    Falls Sie eine Kalender-App benutzen, k?nnen Sie dafür einen regelm??igen Termin anlegen. Rückmeldefrist für das Sommersemester ist immer der 15. Februar und für das Wintersemester der 15. August. Die Termine k?nnen Sie sich hier als Datei herunterladen:?Sommersemesterics,?39?kb, Wintersemesterics,?39?kb

  • Welche Auflagen für die Rückmeldung gibt es?

    Neben der Zahlung des Semesterbeitrags kann es Auflagen für die Rückmeldung geben:

    • Promovierende, die l?nger als 10 Semester eingeschrieben sind, müssen eine Best?tigung Ihres Betreuers oder der Fakult?t über den Fortgang der Promotion einreichen. Das Formular für die Best?tigung finden Sie hierpdf,?927?kb.

    Wir versuchen, Sie über Auflagen rechtzeitig per E-Mail zu informieren. Wenn Sie allerdings die Best?tigung der Betreuerin bzw. des Betreuers nicht rechtzeitig zur Rückmeldefrist einreichen, müssen Sie eine S?umnisgebühr in H?he von 25 Euro für die Rückmeldung zahlen.

  • Was muss ich nach der erfolgreichen Rückmeldung tun?

    Sobald Sie im Friedolin sehen, dass Sie zurückgemeldet worden sind, k?nnen Sie Ihre Thoska wieder validieren. Validieren bedeutet, dass die Gültigkeit für das neue Semester auf die Karte gedruckt wird. Dafür gibt es spezielle Automaten, die an verschiedenen Standorten angebracht sind. Eine ?bersicht über die Standorte finden Sie hier.

    Um das Deutschlandticket für das neue Semester zu erhalten, besuchen Sie bitte diese?WebseiteExterner Link. Geben Sie "Friedrich-Schiller-Universit?t Jena" als Institution ein und loggen sich dann mit Ihrem URZ-Kürzel und Passwort ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihrer Abonummer und der Anleitung zum Download in der Mein-Jena-AppExterner Link. Am n?chsten Werktag k?nnen Sie das Ticket in dieser App dann unter "Meine Tickets" herunterladen. Dafür müssen Sie Ihre Abonummer und ihr Geburtsdatum angeben.?

  • Was passiert, wenn ich mich nicht zurückmelde?

    Falls der Semesterbeitrag nicht bis zum Rückmeldetermin eingegangen ist und Sie auch keinen Antrag auf Exmatrikulation oder Beurlaubung gestellt haben, ergeht ein S?umnisbescheid und Sie müssen eine Gebühr in H?he von 25 Euro zahlen.

  • Was muss ich tun, wenn ich mich nicht zurückmelden will?

    Die Immatrikulation ist für Promovierende optional. Falls Sie sich nicht zurückmelden wollen, z. B. weil Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben, stellen Sie bitte den Antrag auf?Exmatrikulation (siehe unten).

Ver?nderungsmeldungen

Bitte teilen Sie uns relevante Ver?nderungen mit. Das k?nnen zum Beispiel sein:

  • Adress?nderungen
  • ?nderung der E-Mail-Adresse
  • Namens?nderungen, z. B. nach Heirat

Exmatrikulation

Wenn Sie sich nicht mehr zurückmelden wollen, sollten Sie sich exmatrikulieren. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn Sie Ihre Promotion abgeschlossen haben. In diesem Fall k?nnen Sie nur bis zum Ende des Semesters immatrikuliert bleiben, in dem die Verteidigung stattgefunden hat.

  • Was sollte ich bei der Exmatrikulation beachten?

    Nach der Exmatrikulation haben Sie keinen Zugriff mehr auf Immatrikulationsnachweise in Friedolin. Sie sollten daher vor der Exmatrikulation alle ben?tigten Nachweise herunterladen.

    Wenn Sie Software über Campuslizenzen nutzen, l?uft die Softwarelizenz unter Umst?nden mit der Exmatrikulation aus (z.B. Microsoft Office). Dies ist nicht der Fall, wenn Sie noch eine anderweitige Berechtigung zur Nutzung besitzen, z.B. als Mitarbeiter:in der Universit?t.

  • Wie kann ich mich exmatrikulieren?
    1. Loggen Sie sich unter?https://friedolin2.uni-jena.de/Externer Link ein
    2. W?hlen Sie unter Startseite → Mein Studium → Studierendenservice die Option "Exmatrikulation"
    3. Geben Sie das gewünschte Datum der Exmatrikulation ein (in der Regel das Semesterende, 31.03. oder 30.09.)
    4. Senden Sie den Antrag ab

    Nach der Antragsbearbeitung werden Sie benachrichtigt und k?nnen die Exmatrikulationsbescheinigung herunterladen.

    Falls Sie den Antrag nicht online einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an die?Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs.

Beurlaubung

Wenn wichtige Gründe vorliegen, k?nnen immatrikulierte Promovierende eine Beurlaubung beantragen.

  • Was bedeutet eine Beurlaubung?
    • Sie bleiben immatrikuliert und Mitglied der Universit?t.
    • Sie k?nnen weiterhin die Bibliothek und Ihren URZ-Account nutzen.
    • Sie zahlen keinen Semesterbeitrag und k?nnen die Leistungen wie das Semesterticket, den Rabatt in den Mensen und den Versicherungsschutz des Studierendenwerks nicht nutzen.
  • Was sind Gründe für eine Beurlaubung?

    M?gliche Gründe für eine Beurlaubung k?nnen sein:

    • Krankheit (l?nger als 6 Wochen, Nachweis durch ein ?rztliches Attest)
    • Mutterschutz (Nachweis durch Kopie des Mutterpasses; bitte schw?rzen Sie Angaben, die nicht zum Nachweis erforderlich sind)
    • Elternzeit (Nachweis durch Bescheinigung des Arbeitgebers über die Elternzeit, ersatzweise Geburtsurkunde und erweitere Meldebescheinigung)
    • Forschungsaufenthalt im Ausland (l?nger als 6 Wochen, maximal 2 Semester, Best?tigung durch den Betreuer / die Betreuerin notwendig)
  • Wie beantrage ich eine Beurlaubung?
    1. Loggen Sie sich unter?https://friedolin2.uni-jena.de/Externer Link ein
    2. W?hlen Sie unter Startseite → Mein Studium → Studierendenservice die Option "Beurlaubung"
    3. Füllen Sie den Antrag aus
    4. Senden Sie den Antrag ab

    Nach der Antragsbearbeitung werden Sie benachrichtigt und k?nnen die Beurlaubungsbescheinigung herunterladen.

    Falls Sie den Antrag nicht online einreichen wollen, wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs.

Information

Bitte beachten Sie: Eine Beurlaubung ist jederzeit m?glich. Wenn Sie jedoch keinen Semesterbeitrag für das Urlaubssemester bezahlen wollen, muss die Beurlaubung vor Ende der Rückmeldefrist beantragt werden: Für das Sommersemester vor dem 15. Februar und für das Wintersemester vor dem 15. August.

H?ufig gestellte Fragen zur Immatrikulation

  • Wie bekomme ich das Deutschlandticket, das im Semesterbeitrag enthalten ist?

    Um das Deutschlandticket zu erhalten, besuchen Sie bitte diese WebseiteExterner Link. Geben Sie "Friedrich-Schiller-Universit?t Jena" als Institution ein und loggen sich dann mit Ihrem URZ-Kürzel und Passwort ein. Sie erhalten dann eine E-Mail mit Ihrer Abonummer und der Anleitung zum Download in der Mein-Jena-AppExterner Link.

    Am n?chsten Werktag k?nnen Sie das Ticket in dieser App dann unter "Meine Tickets" herunterladen. Dafür müssen Sie Ihre Abonummer und ihr Geburtsdatum angeben.?

  • Ist die Immatrikulation notwendig?

    Nein, die Immatrikulation ist optional. Für Promovierende gibt es keine Immatrikulationsfristen – Sie k?nnen sich jederzeit immatrikulieren.

  • Ich bin noch als Studentin oder als Student eingeschrieben. Wie kann ich mich für die Promotion immatrikulieren?

    Die Immatrikulation als Doktorand/in ist keine einfache Fortschreibung der Immatrikulation als Student/in. Sie müssen sich zun?chst als Student/in exmatrikulieren und k?nnen sich danach als Doktorand/in wieder immatrikulieren. Für die Immatrikulation als Doktorand/in müssen Sie aber zun?chst die Annahme als Doktorand/in an Ihrer Fakult?t beantragen. Alle Informationen dazu finden Sie hier. Für die Annahme als Doktorand/in ben?tigen Sie auch ein Abschlusszeugnis, d.h. dass Sie den Prozess in der Regel erst starten k?nnen, wenn Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

    Wenn Sie den Antrag auf Annahme in Ihrer Fakult?t abgegeben haben, erhalten Sie meist zwei bis drei Wochen sp?ter einen Annahmebescheid. Sobald Sie diesen haben, k?nnen Sie auch die Immatrikulation als Doktorand/in beantragen. Die Immatrikulation als Doktorand/in ist jederzeit m?glich. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

    Falls Sie an der Universit?t Jena als Studierende:r immatrikuliert waren und sich nahtlos als Promovierender immatrikulieren, k?nnen Sie ihre bisherige Thoska weiternutzen. In diesem Fall überweisen Sie den Semesterbeitrag ohne die thoska-Gebühr. Falls ein Semester zwischen der Immatrikulation als Studierender und als Promovierender liegt, k?nnen Sie Ihre alte Thoska nicht mehr weiter nutzen und müssen eine neue Thoska erhalten.?

  • Ich habe mich immatrikuliert und brauche eine Bescheinigung meines Studierendenstatus. Wie bekomme ich diese Studienbescheinigung?

    Melden Sie sich bitte mit Ihrem pers?nlichen Rechenzentrums-Kürzel (nach dem Muster ?ab12cde“) bei FriedolinExterner Link an. Dort finden Sie auf der linken Seite den Punkt ?Studienbescheinigungen“. Sie k?nnen dort die Studienbescheinigung für das jeweilige Semester ausdrucken.

    Falls Sie den Punkt ?Studienbescheinigungen“ nicht sehen, prüfen Sie bitte, mit welcher Rolle Sie in Friedolin angemeldet sind. Die Rolle finden Sie in der oberen Leiste. Sie k?nnen die Studienbescheinigung nur sehen, wenn Sie in der Rolle ?Student/in“ sind.

    Bitte beachten Sie: Die Studienbescheinigungen, die Sie in Friedolin erhalten, k?nnen Sie nicht als Nachweis für die Ausl?nderbeh?rde benutzen! Um einen Nachweis für die Ausl?nderbeh?rde zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs (siehe unten). Bitte fügen Sie der E-Mail eine Kopie Ihres aktuellen Aufenthaltstitels oder Visums bei.

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Anlaufstelle für Promovierende und Postdocs

Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs "Zur Rosen", Raum Erdgeschoss
Johannisstra?e 13
07743 Jena

?ffnungszeiten:
Montag, Mittwoch:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr

Dienstag, Donnerstag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr