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Ausschreibungsbild der F?rderung Freiraum 2025

Freiraum 2026 - Ausschreibung der Stiftung Innovation in der Hochschullehre

Die Stiftung Innovation in der Hochschullehre schreibt erneut ?Freiraum“ für Offenheit und Kreativit?t in der Lehre aus.
Ausschreibungsbild der F?rderung Freiraum 2025
Foto: Screenshot: Stiftung Innovation in der Hochschullehre
  • Externe Ausschreibungen im Bereich Lehre

Meldung vom:

Die Stiftung f?rdert mit dieser Ausschreibung erneut die Freiheit der Lehre und erm?glicht es Hochschullehrenden, kreative bzw. experimentelle Ideen in ihrer Lehre zu entwickeln und zu erproben. Thematische oder fachliche Schwerpunkte gibt es nicht; die Ausschreibung ist auf Vorhaben ausgerichtet, die durch ihr Innovationspotenzial im Hinblick auf die akademische Lehre überzeugen, den Lernprozess der Studierenden in den Mittelpunkt stellen und Ver?nderungen am jeweiligen Standort ansto?en m?chten. Im Rahmen von Freiraum 2026 stehen insgesamt 34 Mio. Euro zur Verfügung.

Informationen zur F?rderung

F?rderdauer, F?rderungszeitraum und H?he der F?rderung je Projekt
Die Projektf?rderung beginnt zum 01.04.2026. Die maximale Projektlaufzeit umfasst 24 Monate und endet damit am 31.03.2028. Die maximale F?rdersumme betr?gt 400.000 Euro pro Projekt. Die Art der F?rderung ist offen; beantragt werden k?nnen z.B. Personalmittel, Sachmittel sowie Mittel für projektbezogene Investitionen.

Wer kann gef?rdert werden?
Alle an einer deutschen Hochschule hauptberuflich besch?ftigten Personen sind antragsberechtigt. Studentische Projekte mit Lehrbezug sowie Projekte von Lehrbeauftragten sind ausdrücklich erwünscht, wobei auch hier die Antragstellung über eine antragsberechtigte Person erfolgen muss. Antragsberechtigt sind Lehrbeauftragte und Studierende folglich nicht.

Antragsverfahren
Dem inhaltlichen Auswahlprozess ist ein Verfahren zur Interessenbekundung vorgeschaltet. Vom 10. bis 20. Februar 2025 (14 Uhr) k?nnen Interessenbekundungen (pro Person und pro Projektidee jeweils nur eine) über das F?rderportal der Stiftung eingereicht werden. Aus den eingereichten Interessenbekundungen wird per Losverfahren ermittelt, wer zur Antragstellung berechtigt ist. Die ausformulierten und inhaltlich auf der Projektidee der Interessenbekundung aufbauenden Antr?ge k?nnen sodann vom 19. M?rz bis zum 30. April 2025 (14 Uhr) eingereicht werden.

Wichtige Hinweise zum universit?tsinternen Verfahren: Für die Antragstellung ist eine Best?tigung der Hochschulleitung über die administrative Unterstützung notwendig. Um diese zu erhalten, sind alle vollst?ndigen Antragsunterlagen (inkl. Finanzierungsplan) bis sp?testens 6. April 2025 an die Akademie für Lehrentwicklung zu senden (ausschlie?lich per Mail: ale@uni-jena.de).

In dieser E-Mail ist zu best?tigen, dass

  1. für das beantragte Projekt keine anderweitige Finanzierung gegeben ist und dass
  2. vor der Einreichung im Stiftungsportal keine wesentlichen ?nderungen im Antrag oder dem Finanzierungsplan vorgenommen werden.

Die Best?tigung der Hochschulleitung wird dann schnellstm?glich durch die Gesch?ftsstelle der ALe eingeholt und den Antragstellenden für die eigenst?ndige Einreichung des Antrags bis sp?testens 25. April 2025 übermittelt.

Weitere Informationen zur Ausschreibung
Die detaillierten Informationen zur Ausschreibung?finden Sie auf folgender Internetseite der Stiftung Innovation in der Hochschullehre:?https://stiftung-hochschullehre.de/foerderung/freiraum/Externer Link