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Vorsorge

Vorsorge im Blick
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Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht k?nnen Sie einer anderen Person das Recht einr?umen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln, bspw. dann, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage sind.

Betreuungsverfügung
Mit der Betreuungsverfügung kann jeder schon im Voraus festlegen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer oder rechtliche Betreuerin bestellen soll. Der rechtliche Betreuer hat die Angelegenheiten des bzw. der Betroffenen rechtlich zu besorgen. Dem betreuten Menschen soll so die weitere Teilhabe und Teilnahme am ?ffentlichen Leben und am Rechtsverkehr erm?glicht werden. Er soll im Rahmen seiner F?higkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten k?nnen.?

Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung k?nnen Sie für den Fall der sp?teren Entscheidungsunf?higkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Ma?nahmen einwilligen oder sie untersagen.

HierExterner Link finden Sie einen detaillierten ?berblick über die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung sowie die Patientenverfügung, Formulare und auch Textbausteine für die Patientenverfügung.?