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FAQ f¨¹r Studierende

H?ufig gestellte Fragen
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1. Zust?ndigkeit

  • 1.?Wer ist f¨¹r mich zust?ndig?

    F¨¹r welche Studieng?nge ist das ASPA zust?ndig?

    • Studieng?nge mit den Abschl¨¹ssen Bachelor of Arts im Kern- und Erg?nzungsfach und Master of Arts an der Theologischen Fakult?t, Fakult?t f¨¹r Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Philosophischen Fakult?t
    • Lehramt Gymnasium und Regelschule
    • Erweiterungsstudium f¨¹r Lehramt Gymnasium und Regelschule

    F¨¹r folgende Studieng?nge ist das ASPA nicht zust?ndig:

  • 2.?Ich habe Fragen zur Veranstaltungsbelegung. An wen kann ich mich wenden?
    • an jeweilige/n Pr¨¹fer*in/Dozent*in
    • an die zust?ndige Studienfachberatung
  • 3.?Wie kann ich mich ?u?ern bzw. etwas einreichen?
    • online per Anfrage ¨¹ber das Servicedesk Portal (bevorzugt bei Antr?gen, offiziellen Anfragen, Dokumenten¨¹bermittlung)
    • ¨¹ber die Telefonhotline (bevorzugt bei allgemeinen Anfragen, Ausk¨¹nften)
    • Anfragen und Antr?ge sollten immer zeitnah und, soweit erforderlich, unbedingt fristgem?? gestellt werden
    • wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich bitte telefonisch oder ¨¹ber das Servicedesk Portal beim Pr¨¹fungsamt, um Unklarheiten im Vorfeld kl?ren zu k?nnen
    • versp?tete Antr?ge oder die Nichteinhaltung von Fristen kann zu Nachteilen f¨¹r Ihr Studium f¨¹hren

2. Pr¨¹fungsanmeldephase

  • 1.?Wie erfolgt die Pr¨¹fungsanmeldung? Was muss ich beachten?
    • ?die Pr¨¹fungsanmeldung erfolgt ¨¹ber Friedolin

    Bis wann muss die Pr¨¹fungsanmeldung erfolgen?

    Nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Pr¨¹fungsanmeldung?nicht m?glich; Die Fristen sind bindend!

    Wie sehe ich, ob die Pr¨¹fungsanmeldung erfolgreich war?

    • Sie erhalten bei erfolgreicher Pr¨¹fungsanmeldung eine automatische Best?tigungsmail von Friedolin
    • bitte kontrollieren Sie jede Ihrer Pr¨¹fungsanmeldungen auf Richtigkeit und heben Sie diese Mails sorgf?ltig auf
    • alle angemeldeten Pr¨¹fungen sehen Sie in Ihrem Friedolin-Konto unter "Meine Pr¨¹fungen"?

    Was muss ich beachten?

    • mit der Pr¨¹fungsanmeldung besteht Pr¨¹fungsverpflichtung und gilt damit als verbindlich - auch f¨¹r den zweiten Versuch, sofern der erste Versuch nicht bestanden wurde oder ein R¨¹cktritt erfolgt ist?
    • erfolgt nach der verbindlichen Anmeldung keine Teilnahme am 1./2. Pr¨¹fungsversuch, ohne dass ein R¨¹cktritt erkl?rt und anerkannt wurde, wird die betreffende Pr¨¹fung mit "nicht bestanden" bewertet

    Link:

    Wiki - Pr¨¹fungsanmeldungExterner Link

  • 2.?Meine Pr¨¹fungsanmeldung ¨¹ber Friedolin funktioniert nicht. Was muss ich tun?
    • wenn eine Anmeldung einer Pr¨¹fung ¨¹ber Friedolin nicht m?glich ist,
      • pr¨¹fen Sie bitte im Modulkatalog Ihres Fachs, ob Voraussetzungen f¨¹r diese Modulpr¨¹fung festgelegt sind. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erf¨¹llt haben, k?nnen Sie die Pr¨¹fung nicht anmelden bzw. absolvieren.
      • setzen Sie sich bitte umgehend mit dem ASPA in Verbindung (w?hrend?der Anmeldefristen!)
        • ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Pr¨¹fungsanmeldung")
        • telefonisch (¨¹ber die Telefonhotline)
  • 3.?Kann ich mich nachtr?glich (nach Ablauf der Anmeldefrist) zu Pr¨¹fungen anmelden?
    • nach Ablauf der Anmeldefrist ist eine Pr¨¹fungsanmeldung nicht m?glich; die Fristen sind bindend.
    • Ausnahme: F¨¹r Modulpr¨¹fungen der Philosophischen Fakult?t ist gem?? Fakult?tsratsbeschluss (nach den 10 Wochen nach Vorlesungsbeginn) eine nachtr?gliche Pr¨¹fungsanmeldung bis 14 Tage vor dem ersten Pr¨¹fungstermin m?glich

    Link:

  • 4.?Ich habe an einer Pr¨¹fung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?
    • eine Anerkennung der Pr¨¹fungsleistung ist nicht m?glich
    • Pr¨¹fungsleistungen k?nnen nur abgelegt werden, wenn eine Anmeldung zu dieser erfolgt ist
  • 5.?Was passiert, wenn ich trotz Pr¨¹fungsanmeldung nicht an der Pr¨¹fung teilnehme?
    • der Pr¨¹fungsversuch wird als Fehlversuch gewertet (Note 5,0; "nicht bestanden")
    • sofern triftige Gr¨¹nde f¨¹r die Nichtteilnahme geltend gemacht werden, sind diese unverz¨¹glich (noch am Pr¨¹fungstag) im Pr¨¹fungsamt anzuzeigen und innerhalb von 3 Arbeitstagen (Mo-Sa) nachzuweisen (siehe auch Pr¨¹fungsr¨¹cktritt)

    Hinweis:

    • Eine Pr¨¹fungsabmeldung ist bis zu den genannten Fristen (siehe Pr¨¹fungsabmeldung) m?glich. Eine Abmeldung gilt dann auch f¨¹r alle Wiederholungstermine des Semesters.
  • 6.?Ich habe den 1. Versuch nicht bestanden. Wie geht es weiter?
    • i.d.R. werden Sie durch den Pr¨¹fenden oder das Pr¨¹fungsamt automatisch zum 2. Versuch innerhalb des Semesters angemeldet (es besteht Pr¨¹fungsverpflichtung - siehe oben)
    • sofern der Termin f¨¹r die Wiederholungspr¨¹fung im Folgesemester/Turnus stattfindet ¨C melden Sie sich eigenst?ndig ¨¹ber Friedolin zum 2. Versuch an oder setzen Sie sich umgehend mit dem ASPA in Verbindung?
  • 7.?Wann und wie kann ich mich von Pr¨¹fungen abmelden?

    Nach Ablauf der Fristen ist eine Abmeldung nicht mehr m?glich. Sie sind in der Pr¨¹fungsverpflichtung.?

    Wie kann ich mich beim ASPA von Pr¨¹fungen abmelden?

    • Ticket ¨¹ber Servicedesk (Anfrageart "Pr¨¹fungsabmeldung")

    Link:

    Wiki - Pr¨¹fungsabmeldungExterner Link

  • 8.?Was ist der Unterschied zwischen Pr¨¹fungsabmeldung und Pr¨¹fungsr¨¹cktritt?
    • Pr¨¹fungsabmeldung: Abmeldung betrifft den 1. und 2. Versuch im Semester
    • Pr¨¹fungsr¨¹cktritt: betrifft den jeweiligen Pr¨¹fungstermin, es besteht weiterhin Pr¨¹fungsverpflichtung f¨¹r die weiteren Versuche und Pr¨¹fungstermine

    Link:

    Wiki - Pr¨¹fungsr¨¹cktrittExterner Link

  • 9.?Muss ich mein Praktikum anmelden?
    • i.d.R. ist eine Anmeldung ¨¹ber Friedolin nicht?erforderlich?
    • eine Anmeldung erfolgt beim Praktikumsbeauftragen des Kernfachs
    • in Einzelf?llen ¨¹ber Friedolin (B. A. Kernf?chern Deutsch als Fremd- und Zweitsprache, Erziehungswissenschaft und Germanistik, M. A. Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öer Master Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache)

    Bis wann muss ich meinen Praktikumsbericht beim Praktikumsverantwortlichen sp?testens abgegeben haben?

    • f¨¹r die im Friedolin angemeldeten Praktika zum jeweiligen hinterlegten Pr¨¹fungstermin
    • f¨¹r alle nicht angemeldeten Praktika gem?? den Vorgaben des Faches
  • 10.?Wie melde ich Zusatzmodule an?

    Bitte lesen Sie das Informationsblatt Zusatzmodule!

    • f¨¹r folgende F?cher werden keine Zusatzmodule angeboten: EF Psychologie, KF/EF Erziehungswissenschaft, KF/EF Anglistik und Amerikanistik und EF Interkulturelle Wirtschaftskommunikation

    Wo melde ich ein Zusatzmodule an?

    • Formular zur Anmeldung von Zusatzmodulen ¨¹ber das Servicedesk Portal einreichen (Anfrageart "Pr¨¹fungsanmeldung")

    Links:

  • 11.?Friedolin zeigt mir an, dass meine Sprachkenntnisse nicht zur Pr¨¹fungsanmeldung ausreichen. Was muss ich tun?

    Bitte reichen Sie ¨¹ber das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "ASQ-Sprachen-Praktikum" Ihr Abiturzeugnis und ggf. Ihre anderen Sprachnachweise ein.?

    Hinweis:

    Das ASPA hat keinen Zugriff auf Ihre Immatrikulationsunterlagen, somit liegen uns die Nachweise nicht vor.

3. Pr¨¹fungsphase

  • 1.?Was muss ich tun, wenn ich am Pr¨¹fungstag krank bin?
    • Erkl?rung des Pr¨¹fungsr¨¹cktritts gegen¨¹ber dem ASPA, sp?testens am Pr¨¹fungstag vor der Pr¨¹fung (telefonisch oder per Servicedesk Anfrage)
    • Nachweis hierzu (grunds?tzlich Pr¨¹fungsunf?higkeitsattest) innerhalb von 3 Arbeitstagen nach der R¨¹cktrittserkl?rung schriftlich an das ASPA schicken
    • Achtung: keine Online-Atteste durch Telemedizin-Unternehmen!

    Wo?

    • ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Pr¨¹fungsr¨¹cktritt")

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass ab sofort ein neues Formular zum Nachweis einer krankheitsbedingten Pr¨¹fungsunf?higkeit zur Verf¨¹gung steht und m?glichst von Ihnen zu verwenden ist! Dieses Formular oder ein ?hnlicher ?rztlicher Nachweis mit ausreichenden Angaben zur Feststellung der Pr¨¹fungsunf?higkeit durch Ihr Pr¨¹fungsamt bzw. den Pr¨¹fungsausschuss ist ab sofort fristgerecht in Ihrem Pr¨¹fungsamt einzureichen.

    Ein ?rztliches Attest wird ab sofort nur noch dann akzeptiert, wenn es ein Mindestma? an Angaben (?rztliche Einsch?tzung der Pr¨¹fungsunf?higkeit mit erkennbarem Bezug zur konkreten Pr¨¹fungsart (Klausur, m¨¹ndliche Pr¨¹fung etc.)) aufweist. Ohne derartige Angaben auf dem Attest ist Ihr Pr¨¹fungsamt verpflichtet, ?rztliche Angaben nachzufordern, verbunden mit dem Risiko f¨¹r Sie, dass Ihr R¨¹cktritt abgelehnt wird.


    Links:

    Wiki-Pr¨¹fungsr¨¹cktrittExterner Link

    Formular zur Pr¨¹fungsunf?higkeitpdf,?222?kb

  • 2.?Kann ich trotz Krankschreibung an einer Klausur teilnehmen? Was muss ich beachten?
    • mit der Teilnahme an der Pr¨¹fung erkl?ren Sie sich f¨¹r pr¨¹fungsf?hig und k?nnen damit an der Pr¨¹fung teilnehmen
    • Sie ben?tigen eine?neue ?rztliche Bescheinigung f¨¹r den erneuten R¨¹cktritt an einer anderen Pr¨¹fungsleistung
    • sollten Sie z.B. Montag und Freitag Klausuren in Pr?senz haben und an diesen wegen Pr¨¹fungsunf?higkeit nicht teilnehmen k?nnen, jedoch Mittwoch eine Onlineklausur haben und diese schreiben k?nnen, ben?tigen wir eine neue Bescheinigung vom Arzt f¨¹r die Klausur am Freitag, es sei denn, aus dem ?rztlichen Attest ergibt sich von vornherein eine Pr¨¹fungsunf?higkeit nur f¨¹r eine bestimmte Pr¨¹fungsform (hier: Klausuren in Pr?senz)
  • 3.?Kann ich einen R¨¹cktritt verlangen, wenn ich mehrere Pr¨¹fungen an einem Tag habe?
    • mehrere aufeinanderfolgende Pr¨¹fungen an einem Tag sind kein R¨¹cktrittsgrund
    • lediglich bei zeitlicher ?berschneidung von Pr¨¹fungen ist ein R¨¹cktritt m?glich
    • eine Pr¨¹fungsunf?higkeit gilt grunds?tzlich f¨¹r alle Pr¨¹fungen an diesem Tag
    • bis zu 4 Pr¨¹fungen an einem Tag sind m?glich, wenn keine zeitliche ?berschneidung vorliegt
  • 4.?Was mache ich, wenn sich zwei Pr¨¹fungen zeitlich ¨¹berschneiden?
    • Voraussetzungen: Pr¨¹fungen m¨¹ssen angemeldet sein
    • Anfrage an ASPA vor den betreffenden Pr¨¹fungen schreiben
    • Nachweis ¨¹ber die ?berschneidung der Pr¨¹fungen (Auszug Friedolin, Best?tigung der Pr¨¹fer*innen, Moodle-Ausz¨¹ge, Nachweis ¨¹ber Wegezeit bei Pr?senz- und Onlineklausur) mitschicken

    Wo?

    • ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Pr¨¹fungsr¨¹cktritt")

    Link:?

    Wiki -? Pr¨¹fungsr¨¹cktrittExterner Link

    ?

  • 5.?Wie bekomme ich eine Schreibzeitverl?ngerung f¨¹r meine Hausarbeit?
    • unverz¨¹gliche schriftliche Anfrage f¨¹r eine Schreibzeitverl?ngerung ab Kenntnisnahme der Erkrankung oder des wichtigen, unverschuldeten Hinderungsgrundes und Nachreichung von Nachweisen innerhalb von 3 Arbeitstagen
    • sp?testens jedoch am Abgabetag inkl. der Nachweise (z.B. ?rztliche Bescheinigung f¨¹r die Feststellung der Pr¨¹fungsunf?higkeit)

    Wo?

    • ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverl?ngerung")

    Hinweise:?

    Es ist eine maximale Verl?ngerung von 4 Wochen m?glich.

    Eine f¨¹r den 1. Versuch genehmigte Schreibzeitverl?ngerung ist nicht auf den 2. Versuch ¨¹bertragbar!


    Link:

    Wiki -? Schreibzeitverl?ngerungExterner Link

  • 6.?Was mache ich bei technischen Problemen in einer Onlinepr¨¹fung?
    • dokumentieren Sie zun?chst die technischen Probleme w?hrend der Onlinepr¨¹fung durch Screenshots o.?.
    • unverz¨¹gliche Meldung w?hrend der Pr¨¹fung bei dem/der Pr¨¹fer*in oder einer Aufsichtsperson (der/ die Pr¨¹fer*in entscheidet bei einer unverz¨¹glich durch Sie vorgebrachten R¨¹ge, ob und welche Ausgleichsma?nahmen oder ein Abbruch der Pr¨¹fung erforderlich ist) UND
    • direkt nach der Pr¨¹fung beim Pr¨¹fungsamt ASPA melden
    • Nachweise (Screenshots o.?.) beif¨¹gen

    Wo?

    • die unverz¨¹gliche R¨¹ge w?hrend der Pr¨¹fung bei einer Aufsichtsperson - in Pr?senzpr¨¹fungen direkt/pers?nlich, bei Onlineklausuren ¨¹ber Mail/Chat/Telefon/Moodle - die Pr¨¹fer*innen geben dies in der Regel in der Belehrung bekannt
    • f¨¹r die Mitteilung beim Pr¨¹fungsamt ¨¹ber das Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstige/Allgemeine Anfrage") oder telefonisch in der Hotline
  • 7.?Was mache ich, wenn eine St?rung (z.B. L?rm) w?hrend der Klausur auftritt?
    • f¨¹r den Fall, dass sich ein Pr¨¹fling w?hrend des Pr¨¹fungsablaufs gest?rt f¨¹hlt und und diese St?rung als derart erheblich empfindet, dass er in seiner Chancengleichheit verletzt ist, etwa durch ?u?ere Einfl¨¹sse wie z. B. Baul?rm in benachbarten Geb?uden, muss der Pr¨¹fling dies rechtzeitig r¨¹gen.

    ¡ú Die R¨¹ge ist rechtzeitig, wenn sie unverz¨¹glich zum fr¨¹hestm?glichen Zeitpunkt (hier: w?hrend bzw. unmittelbar nach der Pr¨¹fung), in jedem Fall aber noch?vor Bekanntgabe des Pr¨¹fungsergebnisses erhoben wird

    • die R¨¹ge m¨¹sste also bei schriftlichen Pr¨¹fungen unverz¨¹glich bei der Aufsichtsperson erfolgen, sodass diese Abhilfe schaffen kann
    • sollte der Pr¨¹fer keine Abhilfe schaffen k?nnen, so muss sich unverz¨¹glich beim Pr¨¹fungsamt gemeldet werden

4. Nach der Pr¨¹fung / Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen

  • 1.?Was mache ich, wenn ich in Modul zweimalig nicht bestanden haben?
    • bei zweimaligem Nichtbestehen des Moduls haben Sie die M?glichkeit, einen weiteren Pr¨¹fungsversuch anzuzeigen bzw. zu beantragen (siehe hierzu Drittversuch)
    • hierf¨¹r kommen 2 M?glichkeiten in Betracht:

    unbegr¨¹ndeter weiterer Versuch - gem. Senatsbeschluss aus Juli 2018:

    • pro Studienfach gibt es?einmalig eine zweite Wiederholung (Drittversuch) einer nicht bestandenen Pr¨¹fung ohne Angabe von Gr¨¹nden
    • dieser muss innerhalb eines Monats nach Notenbekanntgabe des 2. Versuchs in Friedolin beim ASPA angezeigt werden (Servicedesk - Anfrageart "weiterer Pr¨¹fungsversuch")

    als H?rtefall begr¨¹ndeter weiterer Pr¨¹fungsversuch - gem. Pr¨¹fungsordnung:

    • alle weiteren Drittversuche m¨¹ssen beantragt und begr¨¹ndet werden - es m¨¹ssen triftige Ausnahmegr¨¹nde vorliegen
    • innerhalb von 3 Monaten nach Notenbekanntgabe in Friedolin muss ein Antrag beim ASPA gestellt werden?(Servicedesk - Anfrageart "weiterer Pr¨¹fungsversuch")
    • umfangreiche Begr¨¹ndung (es m¨¹ssen triftige Gr¨¹nde vorliegen - individuelle Situationsbegr¨¹ndung) und vollst?ndige Nachweisf¨¹hrung/ Tatsachenbelege (z. B. ?rztliche Bescheinigung, beh?rdliche Best?tigungen etc.)?

    ?

    • sollten Sie auch zus?tzlich gew?hrte Pr¨¹fungsversuche nicht bestehen, pr¨¹fen Sie bitte, ob es sich um ein Pflichtmodul oder ein Wahlpflichtmodul handelt (siehe weitere Fragen)

    Links:

    Wiki - weiterer Pr¨¹fungsversuchExterner Link

    Hinweisblatt: Informationen zum Antrag auf 3. Versuchpdf,?142?kb

  • 2.?Was passiert, wenn ich ein Pflichtmodul endg¨¹ltig nicht bestanden habe?
    • wenn Sie den weiteren Pr¨¹fungsversuch nicht fristgerecht beantragt haben, dieser nicht gew?hrt wurde oder Sie auch diesen nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Pr¨¹fungsamt einen Bescheid ¨¹ber das Endg¨¹ltige Nichtbestehen des Moduls
    • Sie k?nnen dann einen Fachwechsel beantragen oder sich exmatrikulieren lassen (andernfalls werden Sie nach Ablauf der im Bescheid genannten Frist von Amts wegen exmatrikuliert)?

    Links:

    Fachrichtungswechsel

    Exmatrikulation

  • 3.?Ich habe ein Wahlpflichtmodul nicht bestanden. Kann ich es austauschen?
    • Studieng?nge mit dem Abschluss Bachelor of Arts, Master of Arts und Lehramt Jenaer Modell
    • ein nicht bestandenes Wahlpflichtmodul kann pro Fach einmalig durch ein anderes absolviertes oder noch zu absolvierendes Wahlpflichtmodul ersetzt werden

    Wie?

    • ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Austausch nicht bestandenes Wahlpflichtmodul")

    Link:

    Wiki - Austausch eines nicht bestandenen WahlpflichtmodulsExterner Link

  • 4.?Mein Pr¨¹fer hat noch keine Note verbucht. Was kann ich tun?
    • Hausarbeiten sollten innerhalb des Semesters bzw. innerhalb von acht Wochen nach Abgabe kontrolliert werden?
    • bei Klausuren ist die Note sp?testens zwei Wochen vor dem Wiederholungstermin bekannt zu geben
    • bitte machen Sie Ihren Dozenten/in bzw. Pr¨¹fer/in direkt auf das Fehlen der Note aufmerksam und erinnern an das Eintragen
  • 5.?Kann ich meine im Ausland erbrachten Leistungen anerkennen lassen?
    • ¨¹ber die Studienfachberatung die Anerkennung vornehmen lassen
    • und diese dann beim ASPA einreichen

    Was muss ich einreichen??

    • Anerkennung der Studienfachberatung: es muss ersichtlich sein, welches Modul von der Hochschule im Ausland f¨¹r das Zielmodul an der FSU anerkannt wurde
    • Leistungs¨¹bersicht aus dem Ausland (Transcript of Records)
    • ggf. Learning Agreement

    Wo?

    • ¨¹ber das Servicedesk Portal (Anfrageart "Auslandsanerkennung")

    Link:

    Wiki - Pr¨¹fungsanerkennungExterner Link

  • 6.?Ich habe an einer Pr¨¹fung teilgenommen, ohne angemeldet zu sein. Was ist nun?

    siehe Ausf¨¹hrungen unter Pr¨¹fungsanmeldung

5. Hochschulwechsel und Wiederaufnahme des Studiums /? Fachwechsel

  • 1.?Wer muss einen Antrag auf Anerkennung von Pr¨¹fungsleistungen beim Hochschulwechsel stellen? Was muss beachtet werden?
    • alle Studierenden, die bereits ein Studium an einer anderen Universit?t begonnen oder bereits abgeschlossen haben und nun an der Universit?t Jena weiter studieren m?chten
    • alle Studierenden, die bereits ein Studium an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena teilweise oder vollst?ndig absolviert haben und exmatrikuliert sind

    Welche Unterlagen werden ben?tigt?

    Bitte reichen Sie ¨¹ber den ServiceDesk (Anfrageart "HS-Wechsel") folgende Unterlagen (m?glichst in deutscher Sprache, alternativ in englischer Sprache) ein:

    • Antrag auf Hochschulwechsel bzw. Wiederaufnahme des Studiums
    • aktuelle Studienbescheinigung bzw. Studienverlaufsbescheinigung
    • aktuelle Leistungs¨¹bersicht
    • ?bersicht ggf. noch zu erwartender Leistungen
    • Link zu bisherigen Modulkatalogen bzw. Modulbeschreibungen der erbrachten Module
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der aktuellen Uni
    • Sprachnachweise (Abiturzeugnis, Bachelorzeugnis, Zwischenpr¨¹fungszeugnis, Latinum, Graecum, Sonstiges)
    • Lebenslauf

    ?

    Wie ist der Prozess? Wie lange dauert der Einstufungsbescheid?

    • nachdem die Unterlagen beim ASPA eingegangen sind, werden diese auf Vollst?ndigkeit gepr¨¹ft
    • im Anschluss werden die Unterlagen an die Studienfachberater der jeweiligen F?cher gesendet
    • sobald wir R¨¹ckmeldung von den Studienfachberatungen haben, wird durch das ASPA der Einstufungsbescheid erstellt und an Sie ¨¹bermittelt,?dies kann ca. 6 Wochen dauern
    • den Einstufungsbescheid reichen Sie dann bitte im SSZ ein
    • die Anerkennung der Leistungen im Friedolin erfolgt, sobald das Semester begonnen hat

    Links:

  • 2.?Ich m?chte einen Fachwechsel vornehmen. Was muss beachtet werden?
    • bitte lesen Sie zuerst die Informationsseite des SSZ?
    • reichen Sie den Fachwechselantrag ¨¹ber das Servicedesk Portal unter der Anfrageart "Fach-/Abschlusswechsel" bei uns ein
    • die Einstufung/ Best?tigung der Einstufung in das jeweilige Fachsemester wird durch das ASPA vorgenommen
    • hierbei wird gepr¨¹ft, welche Leistungen f¨¹r das neue Fach anerkannt werden k?nnen

    Wann wird die Anerkennung von Leistungen vorgenommen?

    • werden Leistungen anerkannt, so werden diese innerhalb der ersten Wochen des neuen Semesters eingebucht und werden dann im Friedolin f¨¹r Sie sichtbar

    Link:
    Antrag auf Fachwechsel/ Abschlusswechsel/ Doppelstudiumpdf,?239?kb?

    ?

6. Bachelor-/ Masterarbeit

  • 1.?Wie melde ich meine Bachelor-/Masterarbeit an?

    Welche Voraussetzungen m¨¹ssen f¨¹r die Anmeldung meiner Abschlussarbeit erf¨¹llt sein?

    • Bachelorarbeit: mind. 140 ECTS
    • Masterarbeit: mind. 60 ECTS
    • Studienfachabh?ngig: ggf. m¨¹ssen Sprachvoraussetzungen erf¨¹llt oder bestimmte Module bereits abgeschlossen sein - hier¨¹ber informiert die Studienordnung und der jeweilige Modulkatalog

    Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Abschlussarbeit anmelden?

    • jeweils bis zum 10. eines Monats
    • Zulassungstermin durch das Pr¨¹fungsamt ist immer der 15. des jeweiligen Monats
    • Bsp.: Anmeldetermin 01. - 10.12.; Zulassungstermin 15.12.

    Wie melde ich meine Abschlussarbeit an und welche Unterlagen muss ich einreichen?

    • Servicedesk?Anfrageart "Anmeldung Abschlussarbeit"
    • Anmeldeformular mit allen Unterschriften zur Bachelor- bzw. Masterarbeit?
    • gesonderte Mitteilung bei einer Gruppenarbeit?
    • gesonderte Mitteilung, wenn die Abschlussarbeit nicht auf Deutsch verfasst wird (Ausnahme Master IOCM und BA/MA Anglistik) sowie Zustimmung des Erstgutachters, dass Arbeit in einer anderen Sprache verfasst wird
    • Nachweis ¨¹ber erf¨¹llte Sprachanforderungen, falls diese im Laufe des Studiums noch nicht im ASPA eingereicht wurden (Nachweis ¨¹ber Abiturzeugnis oder absolvierte Sprachkurse)
    • in einigen Bachelor-F?chern der Nachweis ¨¹ber spezielle FSQ (z. B. Referate, Exkursionsscheine, etc.) ¡ú siehe Studienordnung
    • sollte ein/e externe/r Zweitgutachter*in (in Ausnahmef?llen) gew¨¹nscht / notwendig sein - informieren Sie sich bitte vorher beim ASPA ¨¹ber das Vorgehen?

    Links

  • 2.?Wie erfahre ich, ob ich zur Abschlussarbeit zugelassen bin?
    • Sie erhalten vom Allgemeinen Pr¨¹fungsausschuss einen Zulassungsbescheid mit allen notwendigen Informationen? (in der Regel zwischen dem 15. und 20. des Monats)
    • bei Fragen oder fehlenden Informationen wird sich das ASPA mit Ihnen in Verbindung setzen
    • die Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie in Ihrer Leistungs¨¹bersicht in Ihrem Friedolinkonto (nicht unter "Meine Pr¨¹fungen")
  • 3.?Ich studiere in Teilzeit. Verl?ngert sich die Bearbeitungszeit meiner Abschlussarbeit?

    Bitte weisen Sie bei der Anmeldung auf Ihren Teilzeitstatus hin. Die Bearbeitungszeit verl?ngert sich anteilig um 50% der Gesamtlaufzeit der Arbeit.

  • 4.?Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit angemeldet haben?

    siehe Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums

  • 5.?Ich ben?tige eine Schreibzeitverl?ngerung f¨¹r meine Abschlussarbeit. Was muss ich tun?
    • unverz¨¹gliche schriftliche Anfrage f¨¹r eine Schreibzeitverl?ngerung mit Kenntnis der Erkrankung oder eines sonstigen triftigen Hinderungsgrundes?
    • ¨¹ber den Servicedesk (Anfrageart "Schreibzeitverl?ngerung")
    • Begr¨¹ndung sowie Nachweise der Erkrankung o.?. sind innerhalb von 3 Arbeitstagen (Mo-Sa) einzureichen

    Hinweis:?

    Es ist eine maximale Verl?ngerung von 4 Wochen m?glich.

    Eine gew?hrte Schreibzeitverl?ngerung f¨¹r den 1. Versuch verl?ngert nicht automatisch auch die Bearbeitungszeit f¨¹r einen m?glichen 2. Versuch

  • 6.?Wann und wie gebe ich meine Abschlussarbeit fristgerecht ab?
    • sp?testens am Abgabetag - dieser ist im Zulassungsbescheid aufgef¨¹hrt! (bitte beachten Sie, dass eine 12-w?chige Bearbeitungszeit bei der Bachelorarbeit nicht 3 Monaten entspricht!)
    • eine fr¨¹here Abgabe ist m?glich

    Bitte an die unterschriebene Eigenst?ndigkeitserkl?rung?in den Exemplaren der Abschlussarbeit denken, andernfalls erfolgt keine Bewertung.

    https://www.hanfried.uni-jena.de/?block=body-1&dir=25927&trail=1-207#block_body_1

    Wie reiche ich meine Abschlussarbeit ein?

    • per Post schicken

    ??? ¡ú fristgerechte Abgabe muss nachweisbar (Einlieferungsbeleg der Post)? sein
    ??? ¡ú Datum des Poststempels = Abgabedatum

    • im Fristenbriefkasten einwerfen?

    ??? ¡ú Fristenbriefkasten befindet sich am Uni-Hauptgeb?ude (Eingang Schlossgasse)

    Bitte immer die Adresse des ASPA vermerken!

  • 7.?Muss ich mich nach der Zulassung meiner Abschlussarbeit zur¨¹ckmelden?
    • falls alle Modulpr¨¹fungen absolviert wurden (kl?ren Sie das ggf. mit der Studienfachberatung oder dem Pr¨¹fungsamt rechtzeitig vorher ab), ist nach der Anmeldung der Abschlussarbeit die Exmatrikulation m?glich
    • f¨¹r die Abgabe der Abschlussarbeit ist keine Immatrikulation notwendig
    • Sie k?nnen jedoch immatrikuliert bleiben, bis Sie Ihr Abschlusszeugnis erhalten haben

    Links

  • 8.?Wie erhalte ich meine Note f¨¹r die Abschlussarbeit?
    • das ASPA leitet die Abschlussarbeit an die Gutachter/innen weiter
    • Dauer der Begutachtung: gem?? Pr¨¹fungsordnungen 6 Wochen (Ausnahme M.A. Gesellschaftstheorie)
    • sollte die Begutachtung l?nger dauern, empfehlen wir, sich regelm??ig bei den Gutachtern/innen zu melden ODER beim ASPA nach der Note zu fragen
    • das ASPA tr?gt die Note in Friedolin ein, wenn beide Gutachten vorliegen
  • 9.?Bis wann kann ich den Titel meiner Abschlussarbeit ?ndern?
    • eine redaktionelle Titel?nderung der Bachelorarbeit ist bis 6 Wochen vor Abgabe m?glich
    • bei der Masterarbeit kann der Titel bis 2 Monate vor der Abgabe redaktionell angepasst werden
    • sollte sich der Titel sehr stark vom angemeldeten Titel unterscheiden, ben?tigt das ASPA die Zustimmung des Erstgutachters, dass es sich nicht um eine Themen?nderung handelt
    • ¨¹ber Servicedesk Portal (Anfrageart "sonstiges/Allgemeine Anfrage", Betreff: Titel?nderung Bachelorarbeit/Masterarbeit)
  • 10.?Kann ich das Thema meiner Abschlussarbeit ?ndern?

    siehe Pr¨¹fungsordnung f¨¹r den Bachelor of Arts, ¡ì 11(6):

    • Das Thema der Bachelor-Arbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten zwei Wochen der Bearbeitungszeit zur¨¹ckgegeben werden. Die bis zur R¨¹ckgabe verstrichene Zeit wird auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet.

    siehe Pr¨¹fungsordnung f¨¹r den Master of Arts,? ¡ì 11 (6):

    • Das Thema der Masterarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zur¨¹ckgegeben werden. 2 Die bis zur R¨¹ckgabe verstrichene Zeit wird auf die Bearbeitungszeit nicht angerechnet.

7. Abschlusszeugnis

  • 1.?Wer ist f¨¹r mein Abschlusszeugnis zust?ndig?

    F¨¹r Bachelor- und Masterstudierende wird das Zeugnis durch das ASPA erstellt.?

    Lehramtsstudierende wenden sich bei Fragen zur Zeugnisausstellung bitte an das Landespr¨¹fungsamt.?

  • 2.?Wie erhalte ich mein Abschlusszeugnis? Was erhalte ich alles?
    • sofern alle Pr¨¹fungsleistungen erfolgreich absolviert wurden, wird nach der Verbuchung der Noten Ihrer Abschlussarbeit das Zeugnis erstellt
    • das Zeugnis wird von unterschiedlichen Stellen unterschrieben und gesiegelt
    • Dauer: in der Regel 4 Wochen
    • Ihre Abschlussunterlagen werden vom ASPA verschickt, wenn Sie einen frankierten R¨¹ckumschlag eingereicht haben
    • f¨¹r die Zusendung: hinterlegen Sie bitte einen ausreichend frankierten und an Sie selbst adressierten R¨¹ckumschlag im ASPA
      • Bachelorzeugnis und evtl. 3. Exemplar der BA-Arbeit: Mindestgr??e DIN-B4 (Versandtasche, Maxibriefumschlag mit Faltkante), Mindestfrankierung 2,90 €
      • Masterzeugnis: Mindestgr??e DIN-C4 ( Maxibriefumschlag), Mindestfrankierung 1,80 €
      • nutzen Sie bitte eine herk?mmliche Briefmarke (QR Code usw. sind nur f¨¹r eine begrenzte Zeit g¨¹ltig)

    Was erhalte ich alles?

    • Abschlussurkunde
    • Abschlusszeugnis
    • eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses
    • Diploma Supplement (Erkl?rung zum Studium) in Deutsch und in Englisch
    • Transcript of Records in Englisch

    Link

  • 3.?Mein Abschlusszeugnis ist verloren gegangen. Wie bekomme ich eine weitere Ausfertigung?
    • mit einem Ticket ¨¹ber den ServiceDesk, hier laden Sie den entsprechenden Antrag hoch
    • die Geb¨¹hr von 25€ je auszustellendem Dokument auf das im Antrag angegebene Konto ist vorab zu zahlen
    • den Beleg ¨¹ber die Zahlung f¨¹gen Sie bitte dem Antrag bei

    Links

  • 4.?Wie kann ich eine Beglaubigung von einem Zeugnis oder der Urkunde erhalten?
    • Sofern das Zeugnis/die Urkunde vom ASPA ausgestellt wurde, kann eine einfache Beglaubigung durch uns erfolgen. Daf¨¹r ben?tigen wir Ihre Originaldokumente, entweder postalisch oder durch Einwurf in einen unserer Hausbriefk?sten (frankierten und adressierten R¨¹ckumschlag f¨¹r die R¨¹cksendung der Originale und der Beglaubigung nicht vergessen)
    • bei Bedarf setzen Sie sich bitte zwecks Terminvereinbarung mit uns in Verbindung

8. Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums

  • 1.?Bis wann muss ich sp?testens alle Modulpr¨¹fungen absolviert haben?

    Grunds?tzlich regeln die jeweiligen Pr¨¹fungsordnungen der Abschl¨¹sse Bachelor of Arts und Master of Arts Fristen, bis zu denen s?mtliche Studien- und Pr¨¹fungsleistungen absolviert sein m¨¹ssen (siehe: Link Hanfried einbinden). Die in den Pr¨¹fungsordnungen festgelegten Fristen widersprechen jedoch teilweise (insbesondere Master of Arts) dem Th¨¹ringer Hochschulgesetz, sodass die Fristenregelungen durch Beschluss des Senats vom 19.02.2019 konkretisiert bzw. ge?ndert wurden. Generell gilt:

    Alle Studien- und Pr¨¹fungsleistungen m¨¹ssen bis zum Ende des dritten Semesters nach der festgesetzten Regelstudienzeit absolviert werden, ansonsten gelten sie als endg¨¹ltig nicht bestanden.

    ?

    F¨¹r alle, die Ihr Studium im aktuellen Studiengang ab dem Wintersemester 2022/2023 im 1. Fachsemester aufgenommen haben, gilt:

    • Bachelor of Arts: Absolvierung aller Modulpr¨¹fungen bis sp?testens Ende des 8. Fachsemesters - die Anmeldung muss jeweils innerhalb der ersten 10 Wochen ab Vorlesungsbeginn des Semesters erfolgen,
    • Master of Arts: Absolvierung aller Modulpr¨¹fungen bis sp?testens Ende des 6. Fachsemesters - die Anmeldung muss jeweils innerhalb der ersten 10 Wochen ab Vorlesungsbeginn des Semesters erfolgen,
    • die Nichteinhaltung der Fristen f¨¹hrt zum erstmaligen Nichtbestehen der Modulpr¨¹fungen, Sie haben dann ein weiteres Semester (Bachelor of Arts: 9. Fachsemester; Master of Arts: 7. Fachsemester) Zeit, den 2. Versuch zu absolvieren
    • bei einem Teilzeitstudium verl?ngern sich die Fristen - das Pr¨¹fungsamt ber?t Sie hierzu gern
    • ¨¹ber den Ablauf der Fristen?werden Sie in der Regel 2 Semester vorher vom Pr¨¹fungsamt informiert, so dass noch gen¨¹gend Zeit ist, die Modulpr¨¹fungen anzumelden und zu absolvieren
    • sollten Sie die Modulpr¨¹fungen bis drei Semester nach der festgesetzten Regelstudienzeit nicht absolviert oder bestanden haben, erhalten Sie einen Bescheid vom Pr¨¹fungsamt ¨¹ber das endg¨¹ltige Nichtbestehen

    Sofern Sie Ihr Studium an der Uni Jena im aktuellen Studiengang im Sommersemester 2022 oder fr¨¹her im 1. Fachsemester begonnen haben, sind die Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums gem?? Sonderbeschluss des Allgemeinen Pr¨¹fungsausschusses und Beschluss der Fakult?tsr?te der Philosophischen Fakult?t, der Fakult?t f¨¹r Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Theologischen Fakult?t aufgrund der Corona-Situation ausgesetzt. Bei Fragen hierzu wird Sie das Pr¨¹fungsamt gern beraten.


    Link

  • 2.?Bis wann muss ich meine Abschlussarbeit sp?testens angemeldet haben?
    • Die Fristenregelung wird derzeit ¨¹berarbeitet. In K¨¹rze werden Sie an dieser Stelle dar¨¹ber informiert.?
    • Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Anmeldefristen f¨¹r die Abschlussarbeiten (jeweils zum 10. des Monats).
    • Bei einem Teilzeitstudium verl?ngern sich die Fristen - das Pr¨¹fungsamt ber?t Sie hierzu gern.
    • ¨¹ber den Ablauf der Fristen werden Sie in der Regel 2 Semester vorher vom Pr¨¹fungsamt informiert, so dass noch gen¨¹gend Zeit ist, die Abschlussarbeit anzumelden und zu verfassen
    • die Nichteinhaltung der Fristen f¨¹hrt zum erstmaligen Nichtbestehen der Abschlussarbeit, Sie erhalten dann einen Bescheid vom Pr¨¹fungsamt

    Sofern Sie Ihr Studium an der Uni Jena im aktuellen Studiengang im Sommersemester 2022 oder fr¨¹her im 1. Fachsemester begonnen haben, sind die Fristen f¨¹r die Beendigung des Studiums gem?? Sonderbeschluss des Allgemeinen Pr¨¹fungsausschusses und Beschluss der Fakult?tsr?te der Philosophischen Fakult?t, der Fakult?t f¨¹r Sozial- und Verhaltenswissenschaften und der Theologischen Fakult?t aufgrund der Corona-Situation ausgesetzt. Bei Fragen hierzu wird Sie das Pr¨¹fungsamt gern beraten.

    ?


    Link

9. Sonstiges?

  • 1.?Fristgerechte Antragsstellung

    Antr?ge reichen Sie bitte digital ¨¹ber den Servicedesk ein. Hierf¨¹r senden Sie uns - falls n?tig - bitte das entsprechende Antragsformular und evtl. Nachweise als Scan im Anhang zu.?

    Weitere Informationen finden Sie im Wiki:??bersicht Anfragen im WikiExterner Link

  • 2.?Antragsbearbeitung

    Wann wird mein Antrag bearbeitet?

    Antr?ge werden i.d.R. innerhalb von 2-3 Wochen bearbeitet, zum Beispiel Fachwechselantr?ge, Studienbescheinigung f¨¹r die Ausl?nderbeh?rde, Formblatt 5 (BAf?G), R¨¹cktritte, Schreibzeitverl?ngerungen.

    F¨¹r die Bearbeitung von Einstufungsantr?gen kalkulieren Sie bitte eine l?ngere Gesamtbearbeitungszeit von ca. 6 Wochen ein.

    Beachten Sie bitte, dass abh?ngig vom Anliegen des Antrages und der hierf¨¹r ggf. notwendigen Recherchen, R¨¹ckfragen oder Entscheidung durch den Allgemeinen Pr¨¹fungsausschuss die abschlie?ende Bearbeitung l?ngere Zeit in Anspruch nehmen kann (siehe Sitzungstermine unter Allgemeiner Pr¨¹fungsausschussExterner Link).

    Bitte nutzen Sie die M?glichkeit, den Stand der Bearbeitung in Friedolin zu kontrollieren. Bitte sehen Sie davon ab, in der ersten Woche nach Antragstellung nach dem Bearbeitungsstand nachzufragen.

    Bekomme ich eine R¨¹ckmeldung?

    Eine R¨¹ckmeldung an die/den Studierende/n erfolgt i.d.R. ¨¹ber ein Ticket bzw. einen schriftlichen Bescheid. Sie erhalten immer eine R¨¹ckmeldung!

  • 3.?Ich habe einen BAf?G-Antrag gestellt und soll eine Leistungsbescheinigung vom Pr¨¹fungsamt einreichen. Was muss ich beachten?
    • Leistungsbescheinigung nach ¡ì 48 BAf?G im ASPA ¨¹ber das Servicedesk Portal (Anfrageart "Bescheinigung") einreichen?
    • durch ASPA erfolgt die Best?tigung der bereits erreichten Leistungspunkte
    • nur vollst?ndig absolvierte Module werden einberechnet (keine Teilmodule)
    • Im Bachelor- wie auch im Lehramtsstudium werden nach dem 4. Fachsemester?100 ECTS ben?tigt?
    • es werden nur die Pr¨¹fungen bzw. Leistungspunkte eingerechnet, die innerhalb der ersten 4 Fachsemester tats?chlich erbracht wurden
    • Wiederholungspr¨¹fungen, die im Zeitraum des 5. Fachsemesters liegen, d¨¹rfen nicht mitgez?hlt werden (BAf?G-Recht)

    Links

  • 4.?Ich erhalte BAf?G und brauche eine Weiterf?rderung. Was muss ich tun, wenn ich eine Bescheinigung ¨¹ber die F?rderungsh?chstdauer ben?tige?
    • ausgef¨¹lltes und unterschriebenes Formular von der Homepage des BAf?G-Amts im ASPA (¨¹ber ServiceDesk unter der Anfrageart "Bescheinigung") einreichen
    • mit Begr¨¹ndung und Nachweisen?
    • durch ASPA erfolgt - bei Vorliegen der Voraussetzungen - eine Best?tigung und eine Prognose

    Link

  • 5.?Kann ich w?hrend der Beurlaubung Pr¨¹fungen ablegen?
    • ?gem?? ¡ì17 der Immatrikulationsordnung d¨¹rfen w?hrend der Beurlaubung keine Studien- und Pr¨¹fungsleistungen erbracht werden

    Gibt es von dieser Regel Ausnahmen?

    • Pr¨¹fungsverfahren, die vor einem Urlaubssemester begonnen wurden, sowie Wiederholungspr¨¹fungen, die in das folgende Urlaubssemester fallen, d¨¹rfen auf Antrag im Pr¨¹fungsamt abgeschlossen werden
    • Beurlaubung wegen?Krankheit:?Pr¨¹fungsleistungen, die au?erhalb der Dauer der Erkrankung erbracht wurden, bleiben bestehen?
    • Beurlaubung wegen?Praktika:?Leistungen, aufgrund der Ableistung des Pflicht- oder Wahlpflichtpraktikums werden anerkannt
    • Beurlaubung wegen?Elternzeit bzw. Pflege von nahen Angeh?rigen:?es d¨¹rfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zust?ndigen Pr¨¹fungsamt erbracht werden
    • Beurlaubung im Rahmen eines?Kooperationsstudiengangs:?erbrachte Leistungen werden anerkannt, wenn laut Kooperationsvertrag Pr¨¹fungsleistungen vorgesehen sind
    • setzen Sie sich bitte in diesen F?llen rechtzeitig mit dem Pr¨¹fungsamt in Verbindung
  • 6.?Was muss ich beachten, wenn ich schwanger bin?
    • Schwangerschaft muss dem Studierenden-Service-Zentrum gemeldet werden?
    • ebenfalls melden Sie sich bitte beim ASPA zur Durchf¨¹hrung der Gef?hrdungsbeurteilung (Anfrageart "Mutterschutz" im Servicedesk Portal)

    Was ist mit meinen Pr¨¹fungen w?hrend der Schwangerschaft?

    • bei Beurlaubung wegen Elternzeit d¨¹rfen Leistungen im Umfang von maximal 15 ECTS nach vorheriger Absprache mit dem zust?ndigen Pr¨¹fungsamt erbracht werden
    • das ASPA wird Sie im Rahmen der Gef?hrdungsbeurteilung umfassend hierzu informieren

    ¡ú siehe Mutterschutzgesetz (MuSchG) vom 01.01.2018


    Links

10. Zweith?rer

  • 1.?Ich studiere an einer Hochschule in Weimar und belege ein Fach in Jena. Wie melde ich mich zur Pr¨¹fung an? (Gilt nur f¨¹r die F?cher BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)
    • das jeweilige Pr¨¹fungsanmeldeformular wird zu Beginn des Semester auf der Homepage des ASPA zur Verf¨¹gung gestellt
    • f¨¹llen Sie das Pr¨¹fungsanmeldeformular aus und laden es gemeinsam mit Ihrem Zweith?rerschein bzw. bei einer Haupth?rerschaft an der Uni Jena eine Studienbescheinigung des Nebenfaches im ServiceDesk des ASPA hoch
    • die Pr¨¹fungsanmeldung wird durch das ASPA an die Pr¨¹fer*innen gesendet
    • die Pr¨¹fungsergebnisse wird durch die Pr¨¹fer*innen an das ASPA gesendet, die? Noten werden gesammelt
  • 2.?Wie bekomme ich meine Leistungs¨¹bersicht, von meinen in Jena abgelegten Modulen als Zweith?rer aus Weimar (F?cher BA EF IMV, LA DF Kunst/Musik, MA Kulturmanagement)?
    • da Sie als Zweith?rer keinen Zugriff auf Friedolin haben, stellen Sie bitte eine Anfrage ¨¹ber den Servicedesk an das ASPA
    • das ASPA stellt Ihnen dann eine Leistungs¨¹bersicht zur Verf¨¹gung, die Sie an Ihrer Hochschule einreichen k?nnen
  • 3.?Ich bin Zweith?rer aus dem Uni-Verbund Jena-Leipzig-Halle. Wie melde ich mich f¨¹r Pr¨¹fungen an?
    • Pr¨¹fungsanmeldung erfolgt direkt beim Pr¨¹fer/Dozenten
    • Pr¨¹fungsprotokoll/Teilnahmenachweis wird direkt an Studierenden ausgeh?ndigt
    • die Nachweise reichen Sie bitte an Ihrer jeweiligen Hochschule ein

11. Nachteilsausgleich

  • 1.?Ich habe eine Behinderung bzw. chronische Erkrankung. Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?
  • 2.?Bin ich anspruchsberechtigt f¨¹r einen Nachteilsausgleich in Pr¨¹fungsverfahren?
    • Anspruchsberechtigt sind grunds?tzlich Studierenden, denen aufgrund ihrer Behinderung oder chronischen Erkrankung tats?chlich Nachteile im Studium entstehen, die nicht die Leistungsf?higkeit (sprich: die in den jeweiligen Pr¨¹fungen zu ermittelnden und nachzuweisenden F?higkeiten und Kenntnisse) betreffen, sondern in der Darstellungsf?higkeit (Artikulation, ?bermitteln des erlernten Wissens) liegen.
    • Die Frage, ob Sie mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung anspruchsberechtigt sind, h?ngt von vielen Faktoren ab und ist einzelfallspezifisch zu pr¨¹fen.
  • 3.?Wie kann ich einen Nachteilsausgleich f¨¹r Pr¨¹fungsverfahren beantragen?
    • Einen Antrag auf Nachteilsausgleich stellen Sie bitte so fr¨¹h wie m?glich, damit ausreichend Zeit zur Pr¨¹fung und Bearbeitung Ihres Antrags bleibt. Der Nachteilsausgleich muss erst durch den Allgemeinen Pr¨¹fungsausschuss genehmigt werden, bevor Ma?nahmen eingeleitet werden k?nnen. Beachten Sie das bitte bez¨¹glich Pr¨¹fungen, wenn Sie daf¨¹r einen Nachteilsausgleich w¨¹nschen.
    • erstellen Sie eine Anfrage ¨¹ber den ServiceDesk (Anfrageart "Sonstiges") m?glich; laden Sie bitte unbedingt den Antrag auf Nachteilsausgleich als Dokument in Ihrer Anfrage mit hoch
    • Bitte f¨¹gen Sie Ihrem Antrag entsprechende Nachweise, Atteste, Stellungnahmen o.?. von ?rzten, Fach?rzten, Therapeuten ¨¹ber Ihre Behinderung oder Erkrankung bei.
  • 4.?Was muss ich tun, wenn mein Antrag auf Nachteilsausgleich bef¨¹rwortet wurde?
    • Die Entscheidung ¨¹ber Ihren Antrag auf Nachteilsausgleich erhalten Sie in Form eines Bescheides vom Pr¨¹fungsamt zugesandt
    • Wenn ein Nachteilsausgleich genehmigt wurde, setzen Sie sich bitte zeitnah mit den jeweiligen Instituten und Pr¨¹fern in Verbindung, um die Modalit?ten der Pr¨¹fungserbringung konkret abzusprechen. Weitere Informationen erhalten Sie im jeweiligen Bescheid.

12. Beratungsangebote / Workshops

  • 1.?Gibt es einen Workshop zur Pr¨¹fungsphase vom ASPA?

    Das ASPA bietet jedes Semester in der Pr¨¹fungsanmeldephase eine Veranstaltung zum Thema Pr¨¹fungen an. Diese Veranstaltung nennt sich "Fit durch den Pr¨¹fungsdschungel" und wird auf der Startseite des ASPA angek¨¹ndigt und ist unter den Veranstaltungen im Friedolin zur Anmeldung verf¨¹gbar.

  • 2.?Gibt es allgemeine Beratungsangebote an der Uni Jena?

    Die Zentrale Studienberatung bietet Beratungsgespr?che zur Studienwahl, zum Fach- oder Hochschulwechsel, zu Problemen im Studium und vielen anderen Themen an. Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage "Im Studium" und "Zweifel im Studium".

    Sollte ein offenes Ohr f¨¹r Studierende f¨¹r jegliche Probleme ben?tigt werden, gibt es die "CampusCouch".

  • 3.?Bietet die Uni Jena Workshops an?

    Die Uni Jena bietet unterschiedliche Workshops z. B. zu Methoden, Tipps & Lernstrategien sowie zum Gesundheitsmanagement an.?

    Alle Veranstaltungen und Vortr?ge finden SIe in der "Studier:bar".

  • 4.?Gibt es auch externe Beratungsangebote?

    Sollte eine unabh?gige Beratung zur Uni Jena gesucht bzw. ben?tigt werden, bietet das Studierendenwerk Th¨¹ringen mit der Psychosozialen Beratungsstelle eine M?glichkeit.
    Auf der Homepage der Psychosozialen Beratungsstelle Externer Linkfinden Sie eine ?bersicht ¨¹ber die Beratungsangebote.?

    Die Psychosoziale Beratungsstelle bietet ebenfalls verschiedene GruppenangeboteExterner Link z.B.? zur Hilfe beim Studienabschluss oder zum gemeinsamen Probleme l?sen an.