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H?nde von Mutter und Kind

Mutterschutz

Wissenschaftlicher Nachwuchs mal anders
H?nde von Mutter und Kind
Foto: Anne Günther (Universit?t Jena)

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt (seit 01.01.2018) auch für Studentinnen. Hei?t: Es gibt Besonderheiten für schwangere bzw. stillende Studentinnen. Studentinnen sollen eine Schwangerschaft anzeigen, um die Hochschule in die Lage zu versetzen,?umfassende Schutzma?nahmen für die (werdende) Mutter bzw. auch für das (ungeborene) Kind ergreifen zu k?nnen.?

Grunds?tzlich gelten nach der Anzeige auch die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt, also auch ein Verbot zur?Leistungserbringung. Studentinnen k?nnen aber - bis auf wenige Ausnahmen - auf diese Fristen (auch einzeln) verzichten (und?damit Leistungen erbringen), müssen dazu aber entsprechende formelle Erkl?rungen abgeben, k?nnen diese Erkl?rungen aber?mit Wirkung für die Zukunft auch jederzeit widerrufen.

Die Studierendenverwaltung informiert und ber?t Sie gern über den vorgesehenen Ablauf. Wir stellen Ihnen nachfolgend weiteres Material und Formulare zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen Sie uns bitte im Bedarfsfall auch gern an.

Wichtige Informationen (und den Gesetzestext) finden Sie im "Leitfaden zum Mutterschutz" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).Externer Link

Studierenden-Service-Zentrum

?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65):
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

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