
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt (seit 01.01.2018) auch für Studentinnen. Hei?t: Es gibt Besonderheiten für schwangere bzw. stillende Studentinnen. Studentinnen sollen eine Schwangerschaft anzeigen, um die Hochschule in die Lage zu versetzen,?umfassende Schutzma?nahmen für die (werdende) Mutter bzw. auch für das (ungeborene) Kind ergreifen zu k?nnen.?
Grunds?tzlich gelten nach der Anzeige auch die Mutterschutzfristen vor und nach der Geburt, also auch ein Verbot zur?Leistungserbringung. Studentinnen k?nnen aber - bis auf wenige Ausnahmen - auf diese Fristen (auch einzeln) verzichten (und?damit Leistungen erbringen), müssen dazu aber entsprechende formelle Erkl?rungen abgeben, k?nnen diese Erkl?rungen aber?mit Wirkung für die Zukunft auch jederzeit widerrufen.
Die Studierendenverwaltung informiert und ber?t Sie gern über den vorgesehenen Ablauf. Wir stellen Ihnen nachfolgend weiteres Material und Formulare zur Verfügung. Darüber hinaus sprechen Sie uns bitte im Bedarfsfall auch gern an.
- Allgemeine Informationen zum Mutterschutz für Studentinnenpdf,?260?kb
- Erg?nzende Informationen zum Mutterschutz für Studentinnenpdf,?160?kb
- Erkl?rung zum Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf,?171?kb
- Merkblatt Prüfungen im studentischen Mutterschutzpdf,?146?kb
- Mitteilung über die Schwangerschaft bzw. Geburtpdf,?267?kb
- Widerruf der Erkl?rung zum Verzicht auf die Mutterschutzfristpdf,?218?kb
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