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Rückmeldung

Weiterstudieren ohne Bürokratie
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Foto: Marco K?rner

Was genau müssen Studierende beachten?

Wer schon an der Friedrich-Schiller-Universit?t immatrikuliert ist und ins n?chste Semester kommen m?chte, muss sich rechtzeitig rückmelden. Dies ist vor jedem Wintersemester ab Mitte Juni und vor jedem Sommersemester ab Mitte Dezember m?glich. Dafür überweisen Sie einfach den neuen Semesterbeitrag (und ggf. Gebühren) auf das Konto der Universit?t. Dies muss vor dem Wintersemester bis zum 15. August und vor dem Sommersemester bis zum 15. Februar erledigt sein, die genauen Termine finden Sie hier.

Wenn die ?berweisung mit dem korrekten Verwendungszweck und Betrag vorgenommen wurde, erfolgt einige Tage sp?ter automatisch die Freischaltung im System. Danach k?nnen Sie Ihren Studierendenausweis Thoska neu validieren, sich in Friedolin für Veranstaltungen eintragen sowie Studienbescheinigungen und Datenbl?tter ausdrucken. Personenspezifische Daten für die Rückmeldung finden Sie in FriedolinExterner Link (nach Login) unter ?Rückmeldeinformation?.

Rückmeldung verpasst?

Wer die Rückmeldetermine verpasst, wird noch nicht gleich exmatrikuliert. Gegen eine S?umnisgebühr von 25 Euro k?nnen Studierende sich auch noch versp?tet innerhalb einer Nachfrist (15. M?rz bzw. 15. September) zurückmelden.

Wenn Sie feststellen, dass Sie trotz ?berweisung nicht korrekt zurückgemeldet sind, kommen Sie bitte im Studierenden-Service-Zentrum vorbei oder melden Sie sich per Service-DeskExterner Link. Manchmal treten Probleme bei der Zuordnung der eingehenden Betr?ge auf. Bitte weisen Sie in solchen F?llen die erfolgte ?berweisung mittels Kontoauszug oder Bank-Bareinzahlungsbeleg nach.

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  • Ausl?ndische Gaststudierende (Austauschprogramme) k?nnen sich für ein Folgesemester rückmelden, wenn Sie dafür eine Zulassung oder eine Verl?ngerungserlaubnis der Heimathochschule und der Universit?t Jena haben. Das Formular für die Verl?ngerungserlaubnis erhalten Sie vom Team ?欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐e Studierende? unter incoming@uni-jena.de

  • DSH-Kursteilnehmer/-innen k?nnen sich maximal für ein 2. DSH-Kurs-Semester rückmelden, n?mlich wenn sie eine positive Einsch?tzung am Ende des 1. Kurssemesters erhalten haben und den Eingangstest zum Beginn des n?chsten Semesters im h?chsten Kursniveau bestehen. Der Semesterbeitrag für das Folgesemester ist rückmeldefristgerecht zu zahlen und wird erstattet, falls die Rückmeldung wegen zu niedriger Einstufung nicht durchgeführt werden kann. Eine weitere Kursteilnahme nach Bestehen der DSH-2-Prüfung ist nicht m?glich. ?ber die Fristen zur Zahlung der DSH-Kursgebühren werden DSH-Kursteilnehmer/-innen im Kurs rechtzeitig informiert.

  • Teilnehmer/-innen am 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Studienzentrum Thüringen k?nnen sich rückmelden, wenn sie eine positive Einsch?tzung am Ende des ersten Kollegsemesters erhalten und im 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Büro vorgelegt haben.

    Für die Zahlung des Semesterbeitrags gelten für alle die üblichen Regeln und Fristen.

Ausnahmen

Schwerbehinderte?sind bei Vorlage des Beiblattes mit gültiger?Wertmarke?von der Zahlung des Anteils für das Bahnticket und das ?PNV-Tickets befreit. Bitte zahlen Sie zun?chst voll ein und wenden Sie sich bezüglich der Rückerstattung dieser Anteile?bis Semesterbeginn?an das?Studierenden-Service-Zentrum.

Studierenden-Service-Zentrum

?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65):
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

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Universit?t Jena
Studierenden-Service-Zentrum
Fürstengraben 1
07743 Jena