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Holzfigur mit Sprechblase

Exmatrikulation

Das formale Studienende
Holzfigur mit Sprechblase
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Information

Sie haben Ihr Studium beendet? Ob mit oder ohne Abschluss – machen Sie mit bei unserer Befragung! Wir sind an der Verbesserung der Studieng?nge interessiert und dabei auf Ihre Unterstützung angewiesen. Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen rund um Ihr bisheriges Studienfach und nehmen Sie an der Online-BefragungExterner Link teil!

Antragstellung und allgemeine Hinweise

Den Vorgang, mit dem ein Studium beginnt – also die Einschreibung an einer Universit?t – nennt man Immatrikulation. Das Gegenstück dazu ist die Exmatrikulation. Gründe dafür gibt es viele: Das Studium ist beendet, Sie wechseln an eine andere Hochschule, brechen aus anderen Gründen das Studium ab oder pausieren. In all diesen F?llen stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.

Nur bei Registrierung der ordnungsgem??en Exmatrikulation auf Antrag erh?lt man eine Exmatrikulationsbescheinigung, die eine Zusammenfassung der Studienzeit an der Universit?t Jena sowie wesentliche Statusmerkmale enth?lt. Die Kopie dieser Bescheinigung ist für verschiedene weitere Stellen (so u.a. für die ggf. sp?tere Einschreibung an einer weiteren Hochschule, für das BAf?G-Amt oder die Kindergeldstelle, künftige Arbeitgeber usw.) sehr wichtig.

Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten?

Bitte nutzen Sie das Formular Antrag auf Exmatrikulationpdf,?294?kb und füllen dieses vollst?ndig aus und unterschreiben es. Auf dem Formular ist beschrieben, welche Abmeldebest?tigung(en) Sie ben?tigen und wie Sie diese erlangen k?nnen. Darüber hinaus ist der Weg angegeben, wie der Antrag mit den Abmeldebest?tigung(en) in das Studierenden-Service-Zentrum kommen kann.

Wenn Sie bereits frühzeitig wissen, dass Sie sich zum n?chsten Semester exmatrikulieren wollen, dann sollte der Antrag innerhalb der Rückmeldefrist (Wintersemester bis 15. August / Sommersemester bis 15. Februar) im Studierenden-Service-Zentrum vollst?ndig eingegangen sein.

Nach Registrierung der Exmatrikulation erhalten Sie die Exmatrikulationsbescheinigung der Universit?t, die Sie im Original bitte immer selbst behalten und nur Kopien oder Ausdrucke weitergeben. Die Bescheinigung ist ohne Unterschrift gültig.

Neben der Exmatrikulationsbescheinigung erhalten Sie parallel eine Rentenbescheinigung. In nicht allzu ferner Zeit wird die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommen und Sie zum Zwecke der ?rentenrechtlichen Kontenkl?rung? um einen Nachweis Ihrer Studienzeit bitten. Genau hierfür ist diese Bescheinigung gedacht.

Sollten Sie die Exmatrikulation nicht selbst beantragen, sondern ?von Amts wegen? exmatrikuliert werden, würden Sie die o.g. Bescheinigungen dennoch nur bei (nachtr?glicher) Antragstellung und Nachweis der Abmeldebest?tigungen erhalten. Beachten Sie hierbei bitte, dass Abmeldebest?tigungen nach l?ngerer Zeit zumeist aufw?ndiger einzuholen sind. Auch vor diesem Hintergrund ist die formelle Beantragung der Exmatrikulation – von Anfang an – der richtige und ausdrücklich empfohlene Weg.

Hinweis

Ihre Notenübersichten aus Friedolin sollten Sie im Vorfeld der Exmatrikulation schon ausgedruckt oder abgespeichert haben. Gleiches gilt für die Studienbescheinigungen und das jeweilige Datenblatt.

Falls Sie E-Mails aus Ihrem Uni-Postfach behalten wollen, sollten Sie diese vor der Exmatrikulation ebenfalls herunterladen. Und: Bücher müssen vorab zurückgegeben und etwaige Au?enst?nde bezahlt sein. Ein etwaiges Thoska-Guthaben sollten Sie vorab noch aufbrauchen. Auch hierzu enth?lt das o.g. Antragsformular einen Hinweis.

Ganz allgemein sollten Sie beachten, dass mit Wirksamwerden der Exmatrikulation bestimmte Rechte nicht mehr bestehen (u.a. Bibliothek, Semesterticket, IT-Accountrechte ...). Wer noch fortsetzende IT-Rechte (bspw. moodle, zoom, digitale Bibliothek, ...) ben?tigt, sollte sich rechtzeitig vor Beantragung einer Exmatrikulation bzgl. der Fortsetzung des Immatrikulationsstatus bzw. zum passenden Exmatrikulationszeitpunkt beraten lassen.

Studierenden-Service-Zentrum

?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65):
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

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Universit?t Jena
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Fürstengraben 1
07743 Jena