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Holzfigur mit Sprechblase

Exmatrikulation

Das formale Studienende
Holzfigur mit Sprechblase
Foto: Designed by 8photo / freepik.com
Information

Sie haben Ihr Studium beendet? Ob mit oder ohne Abschluss ¨C machen Sie mit bei unserer Befragung! Wir sind an der Verbesserung der Studieng?nge interessiert und dabei auf Ihre Unterst¨¹tzung angewiesen. Teilen Sie mit uns Ihre Erfahrungen rund um Ihr bisheriges Studienfach und nehmen Sie an der Online-BefragungExterner Link teil!

Antragstellung und allgemeine Hinweise

Den Vorgang, mit dem ein Studium beginnt ¨C also die Einschreibung an einer Universit?t ¨C nennt man Immatrikulation. Das Gegenst¨¹ck dazu ist die Exmatrikulation. Gr¨¹nde daf¨¹r gibt es viele: Das Studium ist beendet, Sie wechseln an eine andere Hochschule, brechen aus anderen Gr¨¹nden das Studium ab oder pausieren. In all diesen F?llen stellen Sie bitte einen Antrag auf Exmatrikulation.? Diese?ist f¨¹r verschiedene weitere Stellen (so u.a. f¨¹r die ggf. sp?tere Einschreibung an einer weiteren Hochschule, f¨¹r das BAf?G-Amt oder die Kindergeldstelle, k¨¹nftige Arbeitgeber usw.) sehr wichtig.

Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten?

Die Exmatrikulation ist online ¨¹ber den Studienservice in Friedolin 2.0 zu beantragen. Eine Anleitung zur Antragstellung finden Sie hierExterner Link.?

Wenn Sie bereits fr¨¹hzeitig wissen, dass Sie sich zum n?chsten Semester exmatrikulieren wollen, dann sollte der Antrag innerhalb der?R¨¹ckmeldefrist (Wintersemester bis 15. August / Sommersemester bis 15. Februar) im Studierenden-Service-Zentrum gestellt sein.

Nach Registrierung der Exmatrikulation erhalten Sie neben der Exmatrikulationsbescheinigung auch eine Studienverlaufsbescheinigung der Universit?t, die Sie sich f¨¹r sp?tere Nachweiszwecke gut abspeichern sollten. Die Bescheinigungen sind ohne Unterschrift g¨¹ltig. Die Exmatrikulationsbescheinigung ist f¨¹r verschiedene weitere Stellen (so u.a. f¨¹r die ggf. sp?tere Einschreibung an einer weiteren Hochschule, f¨¹r das BAf?G-Amt oder die Kindergeldstelle, k¨¹nftige Arbeitgeber usw.) sehr wichtig.

Die Exmatrikulationsbescheinigung ist gleichzeitig eine Rentenbescheinigung. In nicht allzu ferner Zeit wird die Deutsche Rentenversicherung auf Sie zukommen und Sie zum Zwecke der ?rentenrechtlichen Kontenkl?rung? um einen Nachweis Ihrer Studienzeit bitten. Genau hierf¨¹r ist diese Bescheinigung also auch gedacht.

Hinweise: Ihre?Noten¨¹bersichten aus Friedolin sollten Sie im Vorfeld der Exmatrikulation schon ausgedruckt oder abgespeichert haben. Gleiches gilt f¨¹r die Studienbescheinigungen und das jeweilige Datenblatt.Falls Sie E-Mails aus Ihrem Uni-Postfach behalten wollen, sollten Sie diese vor der Exmatrikulation ebenfalls herunterladen. Und: B¨¹cher m¨¹ssen vorab zur¨¹ckgegeben und etwaige Au?enst?nde bezahlt sein. Ein etwaiges Thoska-Guthaben sollten Sie vorab noch aufbrauchen.Ganz allgemein sollten Sie beachten, dass mit Wirksamwerden der Exmatrikulation bestimmte Rechte nicht mehr bestehen (u.a. Bibliothek, Semesterticket, IT-Accountrechte ...). Wer noch fortsetzende IT-Rechte (bspw. moodle, zoom, digitale Bibliothek, ...) ben?tigt, sollte sich rechtzeitig vor Beantragung einer Exmatrikulation bzgl. der Fortsetzung des Immatrikulationsstatus bzw. zum passenden Exmatrikulationszeitpunkt beraten lassen.

Sonderfall: R¨¹cktritt von der Immatrikulation/Einschreibung

Sie haben es sich doch anders ¨¹berlegt? M?chten Sie Ihre Immatrikulation/Einschreibung r¨¹ckg?ngig machen, m¨¹ssen Sie uns den Studierendenausweis (thoska) in Verbindung mit dem schriftlichen Antrag auf R¨¹cktritt von der Immatrikulation (Formular siehe /7665/formulare-materialien) bis zum letzten Arbeitstag in der zweiten Vorlesungswoche zur¨¹ckschicken. In diesem Fall l?schen wir Ihre Einschreibung und Sie gelten f¨¹r das gesamte Semester als nicht eingeschrieben.

Bei L?schungen und R¨¹ckgabe der thoska bis zum Tag vor Semesterbeginn (also bis 30.09. bzw. 31.03.) zahlen wir Ihnen auch den Semesterbeitrag anteilig zur¨¹ck. Der Beitragsbestandteil 'thoska' wird bei einer L?schung nicht zur¨¹ckerstattet. Gleichzeitig wird nach der aktuellen Geb¨¹hrenordnung der Universit?t Jena zus?tzlich eine L?schungsgeb¨¹hr i.H.v. 25,00 € f?llig, die mit der (anteiligen) R¨¹ckerstattung des Semesterbeitrages verrechnet wird.

Senden Sie uns die Semesterunterlagen zu sp?t oder nicht vollst?ndig zur¨¹ck, sind Sie f¨¹r das laufende Semester eingeschrieben; statt einer L?schung ist dann nur noch die Exmatrikulation m?glich. Bei einer sp?teren Bewerbung f¨¹r zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge z?hlt dieses Semester als Studiensemester.?

Studierenden-Service-Zentrum

?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65)
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ölose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö:
Universit?t Jena
Studierenden-Service-Zentrum
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena