1. Schritt: VERFAHREN AUF FAKULT?TSEBENE
Im Sinne eines transparenten Verfahrens sollte allen Fakult?tsmitgliedern, die die u.a. Voraus?setzungen erfüllen, die M?glichkeit zur Kandidatur gegeben werden. Hierzu werden die Fakult?ten von der Vizepr?sidentin für Studium und Lehre gebeten, die M?glichkeit zur Bewerbung in den Fakult?ten zu kommunizieren. Gleichzeitig wird zentral (Webseiten der ALe und der Servicestelle LehreLernen) über das Nominierungsverfahren informiert.
Selbstverst?ndlich kann auch die Fakult?tsleitung einzelne Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, die aufgrund Ihres bisherigen Engagements in der Lehre aus Fakult?tssicht auf besondere Weise für die Arbeit im Expertengremium bef?higt sind.
Nach Eingang aller Bewerbungs- und Nominierungsvorschl?ge bei der Fakult?tsleitung sind die über den Fakult?tsrat best?tigten Kandidatinnen und Kandidaten von der Fakult?t bis zum 14. Juni 2024 mit einer kurzen Auswahlbegründung namentlich an die Gesch?ftsstelle der ALe zu übermitteln.
Interessierte müssen die jeweilige fakult?tsinterne Frist für eine Bewerbung beachten.
2. Schritt: AUSWAHL UND BESTELLUNG DER EXPERTENGREMIUMSMITGLIEDER AUF ZENTRALER EBENE
Nach Eingang der Nominierungsvorschl?ge der Fakult?ten erfolgt im Pr?sidium der Universit?t eine Sichtung der Nominierungen und die Erstellung eines Besetzungsvorschlages des Gremiums.
Für die Auswahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Expertengremiums sind die Repr?sentation des gesamten F?cherspektrum der Universit?t sowie die angemessene Beteiligung von Frauen und M?nnern entscheidende Kriterien für die Erarbeitung des Vorschlages.?
Schlie?lich werden die Gremiumsmitglieder durch die Pr?sidentin/den Pr?sidenten im Einvernehmen mit dem Senat zum Wintersemester 2024 bestellt.