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Leitplanken sichern den Aufstieg

Leitlinien für die Promotionsphase

Anregungen für eine erfolgreiche Gestaltung der Promotionsverh?ltnisse an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Leitplanken sichern den Aufstieg
Foto: istockphoto.com/AscentXmedia

?Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena versteht sich als Teil der Gesellschaft. Sie ist der Freiheit von Forschung und Lehre verpflichtet und tr?gt durch Wissenschaft und Bildung zur L?sung gesellschaftlicher Zukunftsfragen bei.“
Leitbild der Friedrich-Schiller-Universit?t

Dieses Selbstverst?ndnis und die daraus abgeleiteten Werte Licht gewinnen und verbreiten (Light), Leben wahren und f?rdern (Life) sowie Freiheit schützen und gestalten (Liberty) gelten für alle T?tigkeitsbereiche der Universit?t, einschlie?lich der F?rderung des wissenschaftlichen Nachwuchses.

Die Promotion ist eine zentrale Aufgabe der Universit?t. Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena (FSU) gibt sich mit diesen Leitlinien eine Orientierung für die Promotionsphase, die eine gelingende Promotion bef?rdern sollen. Leitlinien haben Empfehlungscharakter. Sie

  • rufen Eckpunkte der erfolgreichen Gestaltung von Promotionsverh?ltnissen in Erinnerung und liefern universit?tsweite Orientierungspunkte für alle am Promotionsprozess Beteiligten,
  • benennen Erfolgsfaktoren und optimale Promotionsbedingungen über alle Fachdisziplinen hinweg und
  • stellen den Kern der erfolgreichen Praxis der Promotionskultur an der FSU Jena fachübergreifend dar.

Unterschiedliche Promotionskulturen

Unterschiedliche Promotionskulturen

Foto: Fotozentrum der Universit?t Jena

Die Promotionskultur verwirklicht sich in den Promotionsverh?ltnissen zwischen Promovierenden und Betreuenden an den einzelnen Instituten und Fakult?ten sowie den fakult?tsübergreifenden Einrichtungen der Graduiertenf?rderung. Die vorliegenden Leitlinien sollen zu einer disziplinspezifischen Ausgestaltung im Sinne der für eine Universit?t essentiellen Vielfalt der Fachkulturen ermuntern. Erg?nzend sind die Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jenapdf,?336?kb zu sehen; sie halten das Bewusstsein für die Grundregeln wissenschaftlicher Praxis bei Betreuenden und Promovierenden lebendig und sch?rfen es. Die formale und materiell-rechtliche Ausgestaltung der Promotion ist dagegen durch die Regelungen der Rahmenpromotionsordnungpdf,?165?kb und den sich darauf beziehenden Promotionsordnungen der Fakult?ten geregelt.

Die Qualifizierung in der Promotionsphase ist hoch individuell, sowohl im Hinblick auf das Forschungsprojekt, als auch auf die berufliche Entwicklung. Die Verantwortung für erfolgreiche Promotionen liegt einerseits bei den Promovierenden selbst, andererseits aber auch bei den Betreuenden, den Fakult?ten und der Universit?t insgesamt. Deshalb richten sich diese Leitlinien gleicherma?en an Promovierende, Betreuende, Fakult?ten, strukturierte Promotionsprogramme und die Universit?t.

Die Leitlinien der Universit?t Jena stehen im Einklang mit den Empfehlungen des Council of Doctoral Education der European University Association (EUA-CDE)pdf,?200?kb?·?en und des Universit?tsverbands zur Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland (UniWiND)pdf,?484?kb, nach denen Promovierende als Wissenschaftler/innen am Beginn ihrer Karriere betrachtet werden und nicht als Studierende in einem ?third cycle“ nach Bachelor und Master, wie es die Bologna-Vorgaben für die Promotionsphase vorsehen. Darüber hinaus orientieren sich die Leitlinien an Empfehlungen zur Promotionsphase von Wissenschaftsratpdf,?244?kb, Hochschulrektorenkonferenzpdf,?151?kb und Deutscher Forschungsgemeinschaftpdf,?131?kb.

Die Leitlinien

  • 1. Forschungsumgebung

    ?Kernaufgabe des wissenschaftlichen Nachwuchses ist die eigenst?ndige und origin?re Forschung“ (UniWiNDpdf,?484?kb, 2011)

    Hierfür ben?tigen Promovierende sowohl Unabh?ngigkeit und Flexibilit?t als auch Struktur und Verl?sslichkeit. Die Betreuung w?hrend der Promotion sollte die selbst?ndige Leistung der Promovierenden bestm?glich f?rdern (siehe 3. Betreuung).

    Die Universit?t tr?gt die Verantwortung für eine m?glichst gute Forschungsumgebung und insbesondere für die Pflege einer Forschungskultur, welche sich sowohl durch Freiraum als auch durch Einbindung und konstruktive Feedback-Prozesse auszeichnet. Dazu geh?rt eine ausreichende Unterstützung durch strukturelle und organisatorische Ma?nahmen wie beispielsweise eine angemessene Ausgestaltung der Besch?ftigungsbedingungen, die eine Fokussierung auf die wissenschaftliche Arbeit erm?glichen, und die angemessene Bereitstellung von für die Forschung ben?tigten Ressourcen.

    Die Einbindung in eine Arbeitsgruppe, ein Graduiertenprogramm und weitere wissenschaftliche Netzwerke bieten wertvolle Anregungen und erm?glichen einen kontinuierlichen wissenschaftlichen Austausch mit den Betreuenden, anderen Promovierenden und weiteren an verwandten Themen arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern vor Ort und darüber hinaus. Bei Eintritt von au?erordentlichen Geschehnissen, die sich auf die Promotionsbedingungen auswirken, besteht eine institutionelle Verantwortung der Universit?t, Sonderregelungen zu treffen.

    Gruppenbild Graduierten-Kolleg Economics of innovative Change

    Foto: Graduierten-Kolleg
  • 2. Zugangswege und Auswahlverfahren

    Auswahlverfahren in einem strukturierten Promotionsprogramm

    Foto: istockphoto.com

    Die Promotionsordnungen sichern transparente Verfahren zur Annahme von Promovierenden an den Fakult?ten. Sie gew?hrleisten sowohl die Zugrundelegung hoher Leistungsma?st?be als auch den diskriminierungsfreien Zugang von Absolventinnen/Absolventen, die entsprechend des Thüringer Hochschulgesetzes die Mindestvoraussetzungen für die Annahme als Doktorandin/Doktorand erfüllen. Um Sicherheit hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzungen zu geben, soll die Annahme gleich zu Beginn der Arbeit an der Promotion erfolgen.

    Transparenz hinsichtlich der Anforderungen und Verfahren soll auch für die Vergabe von Promotionsstellen und Promotionsstipendien bestehen. Diese werden in der Regel ausgeschrieben und nach den Grunds?tzen der Bestenauswahl vergeben. Für die Auswahl von Promovierenden zur Aufnahme in strukturierte Programme haben sich z. B. durch mehrere Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer getragene Entscheidungen in Aufnahmekommissionen bew?hrt.

  • 3. Betreuung

    Gespr?ch einer Doktorandin mit ihrer Betreuerin

    Foto: istockphoto.com

    Betreuende begleiten Promovierende auf ihrem Weg durch die Promotion. Dabei sind beide Parteien für die Gestaltung einer gelingenden Betreuungssituation verantwortlich.
    Die Verantwortung für die Betreuung einer Promotion liegt federführend bei einer Person (Erstbetreuer/in). Dies soll durch eine Co-Betreuung oder ein Betreuungsteam (?thesis committee“) erg?nzt werden, wie dies im Rahmen strukturierter Promotionsprogramme bereits vielfach geschieht.

    Die Promotionsordnungen der Fakult?ten legen fest, wer zur Betreuung berechtigt ist. Traditionell geh?rt die Betreuung Promovierender zu den grundlegenden Aufgaben von Professorinnen und Professoren an Universit?ten. Zunehmend dürfen auch selbst?ndige Leiterinnen und Leiter von Nachwuchsgruppen die Rolle eines Erst- oder Zweitbetreuendenpdf,?233?kb übernehmen.

    Weitere Personen, zum Beispiel Postdocs oder externe Mentor/innen, k?nnen mit reduzierter Verantwortung in die Betreuung eingebunden werden. Dies er?ffnet die M?glichkeit einer breiteren fachlichen und überfachlichen Begleitung, bietet den Promovierenden zus?tzliche Ansprechpersonen und führt Postdocs an Betreuungsaufgaben heran. Eine klare Rollenverteilung ist in allen Modellen der Mehrfachbetreuung und der Einbindung weiterer Personen die Voraussetzung, um eine Verantwortungsdiffusion zu verhindern.

    Eine gute Betreuung muss die individuell angemessene Balance aus der Gew?hrung von Freir?umen für selbstst?ndiges Forschen und dem Bereitstellen fachlicher und menschlicher Unterstützung finden. Sie konzentriert sich vor allem auf die F?rderung der selbst?ndigen Forschungst?tigkeit der Promovierenden, auf eine hohe Qualit?t und wissenschaftliche Relevanz der Forschung inklusive Vermittlung und Kontrolle der Einhaltung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Fertigstellung und Abgabe der Dissertation in einem angemessenen Zeitrahmen. Hinzu kommt die Unterstützung bei der Einführung in die nationale und internationale wissenschaftliche Gemeinschaft, die Beratung hinsichtlich sinnvoller Qualifizierungsinhalte und geeigneter beruflicher Karriereschritte sowie die Motivation und Unterstützung der Promovierenden in herausfordernden Phasen. (vgl. hierpdf,?1?mb)

    Kontinuierliche und verl?ssliche Betreuung tr?gt ganz entscheidend zu einem erfolgreichen Promotionsverlauf bei. Die Betreuungsfrequenz kann dabei entsprechend der individuellen und fachkulturellen Erfordernisse sowie der jeweiligen Phase im Promotionsverlauf variieren.

    Zu Beginn der Promotion wird zwischen der/dem Promovierenden und den Betreuenden eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verh?ltnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Betreuungsvereinbarungen helfen au?erdem, gegenseitige Erwartungen abzugleichen. Sie k?nnen als Redeinstrument eingesetzt werden, das eine offene und sachliche Kommunikation in der Betreuungsbeziehung unterstützt.

    An der FSU ist die Betreuungsvereinbarung Voraussetzung für die Annahme an einer Fakult?t. Die Promotionsordnungen regeln Form und Inhalt. Mindestens enthalten sein müssen die Namen von Doktorandin/Doktorand und Betreuerin(nen)/Betreuer(n), das Promotionsthema, die beabsichtigte Art der Dissertation (publikationsbasiert oder Monografie) sowie die jeweiligen Verantwortlichkeiten von Promovierenden und Betreuenden. Unter anderem verpflichten sich Promovierende und Betreuende zur Einhaltung der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Die FSU stellt Mustervereinbarungen zur Verfügung, die sich an den Empfehlungen der DFG orientieren.

    Zu einer guten Betreuung geh?ren regelm??ige Betreuungsgespr?che. Promovierende und Erstbetreuer/in sollten mindestens ein ausführliches Statusgespr?ch pro Jahr führen. Die Gespr?che k?nnen sowohl von Betreuenden als auch von Promovierenden initiiert werden und sollen zeitnah stattfinden. Hilfreich sind offene Kommunikation auf Augenh?he in Bezug auf wissenschaftliche Fragen sowie klare Aussagen der Betreuenden zur Anschlussorientierung. Die Gespr?che k?nnen auf Basis von Fortschrittsberichten der/des Promovierenden geführt werden. Bei den Gespr?chen sollte es nicht nur um den Fortschritt der Promotion, sondern auch um Perspektiven für die weitere Karriere gehen. Die FSU stellt einen Leitfaden zum Führen von Statusgespr?chenpdf,?191?kb zur Verfügung, der einen ?berblick über die üblichen Themen gibt und zur Protokollierung des Gespr?chs herangezogen werden kann.

  • 4. Einbindung in die wissenschaftliche Gemeinschaft

    Mikrofon vor Menschen

    Foto: istockphoto

    Gute Betreuung beinhaltet, dass Promovierende bei der Einführung in die nationale und internationale Gemeinschaft der Forschenden Unterstützung erfahren. Promovierende ben?tigen regelm??ige Gelegenheiten, ihr Promotionsprojekt vorzustellen und mit Fachkolleginnen und Fachkollegen vor Ort, aber auch national und international zu diskutieren. Dies beinhaltet den Aufbau eines eigenen wissenschaftlichen Netzwerkes, die Teilnahme an Fachtagungen und das Publizieren.

  • 5. Qualifizierung

    Qualifizierungskurs

    Foto: Jan-Peter Kasper (Universit?t Jena)

    Promovierende sollen in ihrer Weiterqualifizierung unterstützt werden. Sie sollen die M?glichkeit zum Besuch von Qualifizierungsveranstaltungen mit fachbezogenen, methodischen und fachübergreifenden Inhalten erhalten, erg?nzt um Angebote für den Erwerb von Lehr- und Betreuungskompetenzen und zur Anschlussorientierung.

    Von besonderer Bedeutung ist die Weiterqualifizierung zur ?Guten wissenschaftlichen Praxis“. Hinsichtlich des Umfangs wahrgenommener Qualifizierungsveranstaltungen muss die Balance zwischen einer substanziellen und hilfreichen Weiterqualifizierung und der Vermeidung einer promotionsverl?ngernden Wirkung gefunden werden. Es hat sich bew?hrt, dass der Qualifizierungsplan von Promovierenden und Betreuenden gemeinsam erarbeitet und abgestimmt wird.

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  • 6. Themenstellung und Dauer der Promotion

    Die Promotion stellt eine zeitlich begrenzte Phase in der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses dar. Wie viel Zeit dafür im Einzelfall ben?tigt wird, hat nicht nur fachspezifischen Charakter, sondern ist auch abh?ngig von Umfang und Qualit?t der Betreuung sowie den konkreten Promotionsbedingungen (z. B. berufliche, famili?re und finanzielle Situation). Die Dauer der Promotion sollte in der Regel vier Jahre nicht überschreiten. Sie wird entscheidend beeinflusst durch die Wahl des Promotionsthemas, seine hinreichende Eingrenzung sowie eine kritische Risikoabsch?tzung.

    Hierbei kommt den Betreuenden (selbstverst?ndlich unter Beachtung der wissenschaftlichen Eigenst?ndigkeit und Unabh?ngigkeit der Promovierenden) eine besondere Verantwortung zu. Regelm??ige Betreuungsgespr?che, die sich explizit auch der zeitlichen Strukturierung und der inhaltlichen Ausrichtung der Promotion widmen, unterstützen die sinnvolle Begrenzung der Promotionsdauer. Nicht zuletzt tragen auch die Fakult?ten Verantwortung, indem sie die Promotionsverfahren ohne unn?tige Verz?gerung durchführen.

  • 7. Promotionsverfahren

    Die Promotionsordnungen regeln die Durchführung der Promotionsverfahren. Ein wichtiges Element eines jeden Promotionsverfahrens ist die Bestellung der Promotionskommission und der Gutachterinnen und Gutachter durch den Rat der Fakult?t. Gute Praxis ist es, bei fakult?tsübergreifenden Themen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler anderer Fakult?ten und im Falle von Kooperationen mit anderen Hochschulen und au?eruniversit?ren Forschungseinrichtungen auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dieser Institutionen an den Verfahren zu beteiligen.

    Publikationsbasierte Dissertationen stellen besondere Anforderungen an die Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter. Einerseits sind Momente m?glicher Befangenheit durch die Mitautorschaft von Betreuenden bzw. Gutachtenden zu berücksichtigen, andererseits verfügen die unmittelbar Betreuenden über die beste Einsicht in den Entstehungsprozess der Dissertation und tragen somit in besonderer Weise zur Qualit?tssicherung bei. Eine Option der Qualit?tssicherung ist das Hinzuziehen weiterer und ggf. externer Gutachter/-innen.
    Von grundlegender Bedeutung ist die Sicherung der guten wissenschaftlichen Praxis in Bezug auf die Dissertation, einschlie?lich der ?berprüfung auf Plagiate. Hier tragen die Betreuerinnen und Betreuer die Hauptverantwortung. Neben der Auslage der Dissertation im Dekanat hat sich au?erdem eine elektronische Auslage als vorteilhaft erwiesen.

    Hochschul?ffentliche mündliche Prüfungen (Disputationen, Kolloquien) bieten die hervorragende M?glichkeit, die Leistungen von Promovierenden besser bewerten zu k?nnen und ihnen zugleich zu gr??erer Sichtbarkeit zu verhelfen.

  • 8. Promotionen in Kooperation

    Binationale Promotion von Universit?ten aus verschiedenen L?ndern mit der Universit?t Jena

    Foto: Istockphoto.com / Flaticon.com (@roundicon)

    Wissenschaftliche Leistungen werden h?ufig in Kooperation mehrerer Personen, Arbeitsgruppen und wissenschaftlicher Einrichtungen erbracht. Für Promotionen ist die Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern anderer in- und ausl?ndischer Hochschulen und au?eruniversit?rer Forschungseinrichtungen bzw. die Erbringung der promotionsbezogenen Forschungsleistung innerhalb einer gemeinsam getragenen Einrichtung der Graduiertenf?rderung eine übliche Praxis. Die Regelungen zu den Cotutelle-Verfahren und zur kooperativen Promotion sind hierbei handlungsleitend. Die kooperierenden Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Forschungseinrichtungen werden dabei gleichberechtigt an der Betreuung der Promovierenden sowie am Promotionsverfahren beteiligt.

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  • 9. Gleichstellung, Familie und Wissenschaft, diskriminierungsfreies Umfeld

    Mutter mit Kind und Doktorhut

    Foto: Jan-Peter Kasper (Universit?t Jena)

    Bei der Auswahl und Annahme von Promovierenden, bei der Betreuung und Begutachtung der Dissertation sowie der ?berprüfung der mündlichen Promotionsleistung darf niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner kulturellen, ethnischen oder sozialen Herkunft, seiner Religion und Weltanschauung, seiner sexuellen Identit?t oder einer Behinderung benachteiligt werden.

    Insbesondere sei an dieser Stelle auf den beobachteten Effekt des ?unconscious bias“ hingewiesen, nach dem es in manchen F?chern bei der Bewertung der Promotionsleistung einen geschlechterbezogenen Verzerrungseffekt (?Gender-Bias“) in der Form gibt, dass die Dissertationen weiblicher Promovierender seltener mit ?summa cum laude“ bewertet werden als die Dissertationen m?nnlicher Promovierender.

    Die Promotionsphase f?llt zeitlich oft mit der Familiengründung zusammen. Es ist in hohem Ma?e anerkennenswert, die Arbeit an der Promotion mit familienbezogenen Aufgaben zu vereinbaren. Dies gilt für Frauen und M?nner gleicherma?en. Wesentlich für ein Gelingen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind eine finanzielle Absicherung der gesamten Promotionsphase, eine flexible und planbare Handhabung von Arbeitszeiten und -orten sowie spezifische Unterstützungen bei Forschungst?tigkeiten, wenn diese etwa aufgrund einer Schwangerschaft nicht ausgeübt werden dürfen.

    Bei Promovierenden und Postdocs ist der Anteil von Frauen im Vergleich zu den Bachelor- und Masterstudierenden signifikant geringer. Deshalb ist es aus Sicht der Universit?t entscheidend, dass Frauen ohne strukturelle und prozedurale Hemmnisse promovieren k?nnen. Sie sollen genau wie M?nner ermutigt und aktiv unterstützt werden eine akademische Laufbahn einzuschlagen und fortzuführen. Ein Arbeitsklima, das sich durch gleiche Wertsch?tzung für Frauen und M?nner auszeichnet, sollte für alle Universit?tsangeh?rigen selbstverst?ndlich sein.

    Die zunehmende internationale Diversit?t erfordert eine hohe Bereitschaft der Universit?t und ihrer Mitglieder, die spezifischen Belange internationaler Promovierender sowohl auf institutioneller als auch individueller Ebene zu berücksichtigen und ihnen die volle Partizipation an den universit?ren Forschungszusammenh?ngen zu erm?glichen.

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  • 10. Ombudsverfahren

    Zwei Konfliktparteien und ein Mediator

    Foto: istockphoto.com/Andrii_Yalanskyi

    Das Verh?ltnis zwischen Promovierenden und Betreuenden ist in Deutschland durch das h?ufige Zusammenfallen von verschiedenen Rollen (Betreuer/in, Gutachter/in, Vorgesetzte/r, Mitautor/in) sehr komplex. Es verlangt einen sensiblen und reflektierten Umgang mit der daraus resultierenden Abh?ngigkeit der Promovierenden von den Betreuenden. Machtmissbrauch und das Ausnutzen von Abh?ngigkeitsverh?ltnissen sind auf allen Ebenen zu verhindern.

    In Konfliktsituationen, die sich nicht im Gespr?ch zwischen Promovierenden und Betreuenden l?sen lassen, k?nnen Ombudspersonen konsultiert werden. Die Promotionsordnungen sehen für solche F?lle geordnete Ombudsverfahren auf Fakult?ts- oder Universit?tsebene vor. Auf Universit?tsebene wirken daran durch den Senat gew?hlte Personen mit, die in der Promotionsbetreuung in besonderer Weise erfahren sind.

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  • 11. Alumni-Betreuung

    Graduierte werfen Hüte hoch

    Foto: Arlene Knipper

    Der Erfolg einer Promotion im engeren Sinne zeigt sich unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens durch die Bewertung der Gutachter/innen und der Kommission.

    Der Erfolg der Qualifizierungsphase ?Promotion“ im weiteren Sinne zeigt sich in der weiteren beruflichen Karriere. Betreuende und Fakult?ten k?nnen durch das Verfolgen und Dokumentieren der beruflichen Karrieren ihrer Absolventinnen und Absolventen die Expertise der Alumni für die Qualifizierung der Promovierenden und ihre berufliche Orientierung nutzbar machen.

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Vizepr?sidium Forschung und Innovation