
Durch eine Betreuungsvereinbarung soll das Verh?ltnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich für beide Seiten transparent gestaltet werden. Es handelt sich um eine schriftliche Vereinbarung über die Betreuung Ihrer Promotion zwischen Ihnen und Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer. Die Betreuungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Annahme als Doktorandin oder als Doktorand an einer Fakult?t der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena.
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Wer darf betreuen?
- eine Professorin bzw. ein Professor
- eine Privatdozentin bzw. ein Privatdozent
- eine Nachwuchsgruppenleiterin bzw. ein Nachwuchsgruppenleiter, wenn in einem externen Begutachtungsverfahren die wissenschaftliche Bef?higung festgestellt wurde
Einer Ihrer Betreuerinnen/Betreuer muss Mitglied der Fakult?t der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena sein, an der Sie promovieren wollen. In begründeten Ausnahmef?llen kann nach Zustimmung durch den Fakult?tsrat eine Betreuung auch ohne eine Mitbetreuung durch ein Mitglied der Fakult?t erfolgen.
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Was muss eine Betreuungsvereinbarung mindestens enthalten?
- den Namen der Doktorandin bzw. des Doktoranden
- den Arbeitstitel der Dissertation oder das Promotionsthema
- den Namen der Betreuerinnen / der Betreuer, mindestens jedoch einer Betreuerin / eines Betreuers
- die Zusage der Betreuerinnen / der Betreuer, sich regelm??ig von der Doktorandin / dem Doktoranden über den Fortgang der Promotion berichten zu lassen
- die Zusage der Doktorandin / des Doktoranden, dass sie/er den Betreuerinnen / den Betreuern regelm??ig über den Fortgang der Promotion berichtet
- die nach derzeitiger Planung beabsichtigte Art der Dissertation (publikationsbasiert / Monografie)
- falls zutreffend: Angaben zur Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen (Universit?ten, Fachhochschulen, au?eruniversit?re Forschungseinrichtungen)
- falls zutreffend: Teilnahme an einem strukturierten Promotionsprogramm (z.B. Graduiertenkolleg, Graduiertenschule)
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Was kann eine Betreuungsvereinbarung zus?tzlich enthalten?
- weitere Informationen zur geplanten Dissertation, wie z.B. die Abfassung in einer anderen Sprache als Deutsch
- den Arbeits- und Zeitplan der Promotion
- weitere Rechte und Pflichten des Promovierenden, z.B. die Einbindung in die universit?re Lehre oder die Teilnahme an Veranstaltungen und Qualifizierungsprogrammen
- weitere Rechte und Pflichten der Betreuerinnen / der Betreuer
- Regelungen zu den Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Internetzugang, Laborzugang, sonstige Ressourcen)
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Mustervereinbarungen
Eine Muster-Betreuungsvereinbarung der Graduierten-Akademie, die sich an den Empfehlungen der DFGpdf,?41?kb orientiert, finden Sie hier:
GA Muster-Betreuungsvereinbarungdocx,?54?kb
Die meisten Fakult?ten haben auch eigene Mustervereinbarungen:
- Theologische Fakult?tdocx,?59?kb
- Rechtswissenschaftliche Fakult?tpdf,?258?kb
- Wirtschaftswissenschaftliche Fakult?tpdf,?148?kb
- Philosophische Fakult?t
- Fakult?t für Sozial- und Verhaltenswissenschaftendocx,?106?kb
- Fakult?t für Mathematik und Informatikdocx,?56?kb
- Physikalisch-Astronomische Fakult?tdocx,?136?kb
- Chemisch-Geowissenschaftliche Fakult?t (ist in den Antrag auf Annahme als Doktorand integriert)
- Fakult?t für Biowissenschaftenpdf,?217?kb
- Medizinische Fakult?tExterner Link