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Medizinstudierende stehen gemeinsam in einem Flur

Bundesweite Zulassungsbeschr?nkungen

Vergabeverfahren für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie
Medizinstudierende stehen gemeinsam in einem Flur
Foto: Designed by prostooleh / freepik.com

Studienplatzvergabe für bundesweit beschr?nkte Studieng?nge

Studierende im H?rsaal

Foto: Christoph Worsch (Universit?t Jena)

Bei sehr beliebten Studienf?chern gibt es oft viel mehr Interessierte als Studienpl?tze überhaupt vorhanden sind. Also werden Zulassungsbeschr?nkungen eingeführt. In den F?chern Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie besteht eine bundesweite Beschr?nkung (Numerus clausus = NC).

Es gibt ein Auswahl- und Vergabeverfahren nach verschiedenen Kriterien. Wie dieses funktioniert und was Sie beachten müssen, erfahren Sie auf dieser Seite.

Hinweis

Die Vergaberegeln haben sich ge?ndert. Der Einfluss schulnotenunabh?ngiger Eignungskriterien hat sich dabei deutlich erh?ht, der Einfluss von Wartezeit ist weggefallen. Welche Kriterien z?hlen, erfahren Sie hier.

Zudem sollen voraussichtlich ab dem Wintersemester 2026/27?Studienpl?tze in Medizin und Zahnmedizin teilweise über die Landarzt-/Landzahnarztquote (Vorabquoten) vergeben werden. Hierbei verpflichten sich Studieninteressierte, künftig für mindestens zehn Jahre, nach dem Studium als Arzt oder Zahnarzt entsprechend einer Zuweisung in Regionen mit ?rztlicher bzw. zahn?rztlicher Unterversorgung zu praktizieren.?
Stand April 2025: Die ma?gebliche Rechtsverordnung des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie mit Regelungen zur Bewerbung (u.a. "zust?ndige Stelle") und Informationen zu dem konkreten Auswahlverfahren wird in den n?chsten Monaten erwartet, damit das Bewerbungsverfahren für diese Vorabquote Ende 2025 starten kann.

Wie funktioniert das Auswahl- und Vergabeverfahren?

Die an der Universit?t Jena zur Verfügung stehenden Studienpl?tze werden mit Ausnahme der Pl?tze aus der Quote für ausl?ndische Studienbewerber und der Quote für beruflich Qualifizierte (Probestudium) vollst?ndig über HochschulstartExterner Link vergeben. Dies beinhaltet auch die Studienplatzvergabe im Rahmen des Auswahlverfahren der Hochschule (AdH). Vor dem hier erkl?rten Verfahren wird eine geringe Anzahl an Studienpl?tzen über Vorabquoten an besondere Zielgruppen (z.?B. Zweitstudienbewerber/-innen (3%), H?rtef?lle (2%) etc.) vergeben.?

Grafik

Grafik: Sophie Bartholome

Die restlichen Studienpl?tze für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie (1. Fachsemester) werden wie folgt vergeben:

  • 30 % der Pl?tze nach der Durchschnittsnote (Abiturbestenquote)
  • 10 % der Pl?tze nach der Eignungsquote
  • 60 % der Pl?tze nach dem Ergebnis eines Hochschulauswahlverfahrens

Alle Bewerber/-innen nehmen automatisch an allen drei Quoten teil.

Details zum QuotenmodellExterner Link

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Weitere Informationen finden Sie in der Satzung der Friedrich-Schiller-Universit?t über das Auswahlverfahren und bei HochschulstartExterner Link.

Welche Kriterien z?hlen für die Studienplatzvergabe in den jeweiligen Quoten?

Quoten Medizin / Zahnmedizin Pharmazie
Abiturbestenquote

In dieser Quote wird zuerst eine Liste der Bewerber und Bewerberinnen erstellt, die im selben Bundesland ihr Abitur gemacht haben (Landesliste). Anschlie?end werden alle Landeslisten in eine gemeinsame Bundesliste überführt. Diese stützt sich auf relevante Bev?lkerungsanteile und Abiturientenzahlen. (Kriterium: Durchschnittsnote)

Eignungsquote
  • TMS & Ausbildung: Zudem spielen das Ergebnis des Medizinertests (TMS)Externer Link und eine m?gliche Berufsausbildung1 eine Rolle.
  • Dienste & ehrenamtliche T?tigkeiten1: von mindestens elf vollendeten Monaten bzw. bei einer Dauer von mindestens zwei Jahren
  • Preise1: Au?erschulische Leistungen & Qualifikationen
Auswahlverfahren der Hochschule

Diese Hauptquote wird in drei Unterquoten unterteilt. Zu den Kriterien z?hlen die Durchschnittsnote nach der Bundesliste, das Ergebnis des Medizinertests (TMS)Externer Link und eine m?gliche Berufsausbildung1. Diese Kriterien flie?en zu verschiedenen Anteilen in die Unterquoten ein.

Die Durchschnittsnote Ihrer Hochschulzugangsberechtigung nach der Bundesliste, eine m?gliche?Berufsausbildung1 und das Ergebnis des Studieneignungstests (PhaST)Externer Link sind relevant.?

1 Welche Berufsausbildungen, Dienste, ehrenamtlichen T?tigkeiten und Preise anerkannt werden, erfahren Sie hier.

Wo bewerbe ich mich für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge?

Die Bewerbung für bundesweit zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge erfolgt über hochschulstart.deExterner Link. Dies ist eine Service-Plattform der Stiftung für Hochschulzulassung, die sich um die Koordinierung und zentrale Vergabe kümmert. Es ist eine gleichzeitige Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie m?glich.?

Weiterführende Links:

Bewerbungs- und Vergabeverfahren
Hinweise zum BewerbungsverfahrenExterner Link
Hinweise zum RegistrierungsverfahrenExterner Link
Thüringer Verordnung über die StudienplatzvergabeExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Anerkennung von schulnotenunabh?ngigen Leistungen
Test für Medizinische Studieng?nge (TMS)Externer Link
Pharmazie-StudieneignungstestsExterner Link (PhaST)

Detailergebnisse des Zentralen Verfahren von hochschulstart.de (Wintersemester 2024/25)
MedizinExterner Link
ZahnmedizinExterner Link
PharmazieExterner Link

?brigens: Mit dem ?Mediranger? k?nnen vergangene Auswahlgrenzen bzw. -punktzahlen der Studieng?nge Medizin und Zahnmedizin nachvollzogen werden.

?Mediranger?Externer Link

Vergabe von Studienpl?tzen für Medizin (Staatsexamen)? zum Wintersemester?

Vergabeverfahren Medizin

Grafik: Sophie Bartholome

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2024/25:

Hauptquote Unterquote Zulassungsgrenzen
Abiturbestenquote
(Anteil 30 %)
? 815 Punkte (= 1,1)?
Wert für Thüringer Abitur
Eignungsquote
(Anteil 10 %)
? 62,5 Punkte
Auswahlverfahren
der Hochschule
(Anteil 60 %)
I: 60 % 58,6 Punkte
II: 30 % 61,1 Punkte
III: 10 % 78,2 Punkte

Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen

Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Test für Medizinische Studieng?nge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufst?tigkeiten

Vergabe von Studienpl?tzen für Zahnmedizin (Staatsexamen)? zum Wintersemester?

Vergabeverfahren Zahnmedizin

Grafik: Sophie Bartholome

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2024/25:

Hauptquote Unterquote Zulassungsgrenzen
Abiturbestenquote
(Anteil 30 %)
? 805 Punkte (= 1,1)
Wert für Thüringer Abitur
Eignungsquote
(Anteil 10 %)
? 56,5 Punkte
Auswahlverfahren
der Hochschule
(Anteil 60 %)
I: 60 % 55,4 Punkte
II: 30 % 55,5 Punkte
III: 10 % 75,8 Punkte

Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen

Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Test für Medizinische Studieng?nge (TMS)Externer Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufst?tigkeiten

Vergabe von Studienpl?tzen für Pharmazie (Staatsexamen)? zum Wintersemester?

Vergabeverfahren Pharmazie

Grafik: Sophie Bartholome

Hinweis: Das Ergebnis des Pharmazie-StudieneignungstestsExterner Link (PhaST) wird ab dem WS 2024/25 in der Eignungsquote sowie im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) im Studiengang Pharmazie an der Universit?t Jena berücksichtigt.

Zulassungsgrenzen im Wintersemester 2024/25:

Hauptquote Zulassungsgrenzen
Abiturbestenquote
(Anteil 30 %)
727 Punkte (= 1,6)?
Wert für Thüringer Abitur
Eignungsquote
(Anteil 10 %)
10,0 Punkte
Auswahlverfahren
der Hochschule
(Anteil 60 %)
27,9 Punkte

Ranglisten-Punktwerte der/des zuletzt in dieser Quote Zugelassenen

Detailergebnisse des Zentralen Verfahrens von HochschulstartExterner Link
Regeln im Zentralen VergabeverfahrenExterner Link
Anerkannte Berufsausbildungen & Berufst?tigkeiten

Studierenden-Service-Zentrum

?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65):
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr

欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.

Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.

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Fürstengraben 1
07743 Jena