Zum Umgang mit generativen KI-Tools an der Uni Jena
Diese Handreichung soll allen Universit?tsangeh?rigen Orientierung bei der verantwortungsvollen Nutzung generativer Künstlicher Intelligenz bieten.
Weitere Informationen
Auch wenn Prüfungsordnungen den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend ?ChatGPT“ oder ?KI“ genannt) durch Studierende w?hrend der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich regeln oder gesondert sanktionieren, ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht an unserer Universit?t aktuell nicht zul?ssig.
Prüfenden stehen aktuell zwei M?glichkeiten zum Umgang mit dem Einsatz von KI im Rahmen von Prüfungen offen:
H?ufig gestellte Fragen zu KI und Prüfungen finden Sie auf den Seiten zum digitalen Prüfen.
Vor dem Hintergrund der Nutzungsm?glichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde eine?Aktualisierung der Eigenst?ndigkeitserkl?rung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG ?KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen und schlie?t grunds?tzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zun?chst aus.
In einer?zus?tzlichen Freigabeerkl?rung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann,?kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden.?Beide Dokumente k?nnen im Hanfried heruntergeladen werden.
Die Freigabeerkl?rung ist nur ein Muster und muss nicht in der schriftlichen Arbeit abgeheftet werden. Die Freigabe der erlaubten KI-Tools kann auch au?erhalb der Erkl?rung erfolgen. Die Entscheidungen zur Freigabe und den M?glichkeiten hierzu sollen allerdings im Vorfeld getroffen und die Studierenden schriftlich dazu informiert werden.?Die Studierenden müssen im Zweifelfall nachweisen, dass und in welchem Umfang die KI-Nutzung von den Prüfer*innen freigegeben wurde. Gibt es keine Freigabeerkl?rung, ist jegliche Nutzung von KI (im Rückschluss von den Freigabem?glichkeiten) unzul?ssig.
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Eigenst?ndigkeitserkl?rung