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Buchstaben auf Holzwürfeln bilden den Begriff "FAQ"

FAQ

In den FAQ finden Sie h?ufig gestellte Fragen zu aktuellen Themen rund um das digitale Prüfen
Buchstaben auf Holzwürfeln bilden den Begriff "FAQ"
Foto: AdobeStock
Achtung

Die w?hrend der Corona-Pandemie weit verbreitetes Prüfungsformat einer elektronischen Klausur unter Online-Aufsicht via Zoom ist aufgrund erh?hter T?uschungsanf?lligkeit, z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschr?nkter Aufsichtsm?glichkeit, nicht mehr zu empfehlen.?

KI und Prüfungen

  • Wie ist die derzeitige rechtliche Lage bezüglich KI in Prüfungen an der Universit?t Jena?

    Die Prüfungsordnungen der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena regeln oder sanktionieren den Einsatz von ChatGPT und anderen Bots (nachfolgend ?ChatGPT“ oder ?KI“ genannt) durch Studierende w?hrend der Prüfungen bisher nicht ausdrücklich. Trotzdem ist ein solcher Einsatz aus prüfungsrechtlicher Sicht aktuell nicht zul?ssig, es sei denn, der Prüfende hat den Einsatz explizit gestattet und mit Rahmenbedingungen versehen.

    Studierende versichern in der Eigenst?ndigkeitserkl?rung, die Prüfungsleistung selbstst?ndig und ohne Hilfsmittel oder nur unter Verwendung der angegebenen Hilfsmittel und Quellen zu erbringen. Nutzten Studierende KI-Anwendungen bei schriftlichen Prüfungen oder Prüfungen ohne Aufsicht, k?me dies einer T?uschung über die Eigenst?ndigkeit ihrer Leistung bzw. über die Nutzung eines unzul?ssigen Hilfsmittels gleich. Entsprechend der ma?geblichen Prüfungsordnung ist diese zu ahnden. Bei einer erstmaligen T?uschung und nach vorheriger Anh?rung des oder der Studierenden erfolgt die Bewertung der Prüfungsleistung mit 5,0.

    Da sich die unerlaubte Nutzung von KI allerdings kaum feststellen l?sst, sollten Sie entweder die Nutzung von KI explizit zulassen oder Ihre Prüfungsinhalte anpassen, so dass der Einsatz von nur wenig oder gar nicht attraktiv ist.

    Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".

  • Ich m?chte KI im Rahmen einer Hausarbeit erm?glichen. Was muss ich beachten?

    In diesem Fall müssen Sie die KI ausdrücklich als Hilfsmittel zulassen. Die Studierenden müssen dann die Nutzung von z. B. ChatGPT oder anderen Tools für die Prüfungsleistung angeben.

    Vor diesem Hintergrund der Nutzungsm?glichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde eine Aktualisierung der Eigenst?ndigkeitserkl?rung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG ?KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen und schlie?t grunds?tzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zun?chst aus.

    In einer?zus?tzlichen Freigabeerkl?rung, die von der prüfenden Person angepasst werden kann,?kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentatspflichten erlaubt werden.?Beide Dokumente k?nnen im Hanfried heruntergeladen werden.

    Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Eigenst?ndigkeitserkl?rung

    Didaktische Impulse zur Umsetzung erhalten Sie auf der Seite zu "KI in der Lehre".

  • Kann ich eine E-Klausur unter Online-Aufsicht via Zoom durchführen?

    Die w?hrend der Corona-Pandemie weit verbreitetes Prüfungsformat einer elektronischen Klausur unter Online-Aufsicht via Zoom ist aufgrund erh?hter T?uschungsanf?lligkeit, z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschr?nkter Aufsichtsm?glichkeit, nicht mehr zu empfehlen.?

    Haben Sie eine gr??ere Gruppe, k?nnen Sie zeitgleiche Nutzung mehrerer PC-Pools für die Prüfungszeit beantragen und die Gruppe somit teilen. Beachten Sie bitte, dass hierzu entsprechend mehr Aufsichtspersonal einzuplanen ist.?

    Einige Lehrende der Universit?t Jena experimentieren zwar mit dem Bring Your Own Device Ansatz (BYOD) zur Durchführung der E-Klausuren in Pr?senz in verschiedenen R?umlichkeiten der Universit?t. Allerdings bringt dieser Ansatz eigene Herausforderungen mit sich, wie etwa Sicherheit, Datenschutz und Chancengleichheit, die es zu bew?ltigen gibt. Die Stabsstelle Digitale Universit?t strebt daher an, in der n?chsten Zeit gemeinsam mit Lehrenden und Studiereden im Rahmen der Digitalisierungs-Stakeholdergruppen ein belastbares und skalierbares BYOD-Konzept für die Universit?t Jena zu entwickeln.?

  • Wo kann ich mich über aktuelle Entwicklungen bezüglich KI in der Lehre und Prüfungen an der Universit?t Jena informieren?

    Auf der offiziellen Seite zu ?KI in der Lehre", die von der Akademie für Lehrentwicklung (ALe) und der Stabsstelle Digitale Universit?t gepflegt wird, sind aktuelle Informationen, weiterführende Hinweise, Ansrpechpersonen sowie Veranstaltungshinweise gebündelt dargestellt.?→ zur Seite

    Für den Austausch zwischen KI-Interessierten der Universit?t wurde eine Mailingliste zur KI-Thematik?eingerichtet. Wir m?chten jeden Interessierten herzlich einladen der Mailingliste?ki-forum@lserv.uni-jena.de beizutreten.?Diese Liste dient sowohl dem Informationsaustausch und der Vernetzung als auch als Plattform für Diskussionen. → zur MailinglisteExterner Link

  • Muss die Freigabeerkl?rung ausgefüllt werden oder bleibt das den Prüfenden überlassen?

    Die Freigabeerkl?rung ist nur ein Muster. Die Freigabe der erlaubten KI-Tools kann auch au?erhalb der Erkl?rung erfolgen. Die Entscheidungen zur Freigabe und den M?glichkeiten hierzu sollen im Vorfeld getroffen und die Studierenden schriftlich dau informiert werden.?

    Für die Studierenden emphielt es sich, immer eine Freigabeerkl?rung von den Prüfer*innen zu erhalten. Die Studierenden müssen im Zweifelfall nachweisen, dass und in welchem Umfang die KI-Nutzung von den Prüfer*innen freigegeben wurde. Gibt es keine Freigabeerkl?rung, ist jegliche Nutzung von KI (im Rückschluss von den Freigabem?glichkeiten) unzul?ssig.

  • Ist die ausgefüllte Freigabeerkl?rung in die Arbeit einzuheften?

    Die Freigabeerkl?rung muss nicht mit in die Arbeit. Die Freigabeerkl?rung ist nur ein Muster. Die Freigabe der erlaubten KI-Tools kann auch au?erhalb der Erkl?rung erfolgen. Der Studierende muss aber in der Lage sein, die Erkl?rung (oder alternative schriftliche Infos hierzu) im Bedarfsfall vorzulegen.

Vorbereitung einer E-Klausur in Pr?senz

  • Darf ich von den im Modulkatalog angegebenen Prüfungsformaten abweichen?

    Nein. Die Corona-Rahmensatzung der Universit?t Jena, die eine Abweichung von dem im Modulkatalog angegebenen Prüfungsformat erlaubte, ist zum 30. September 2021 bis auf § 3 (Prüfungen in elektronischer Form) und § 5 Prüfungsfristen (Auswirkung der Verl?ngerung der individuellen Regelstudienzeit nach ThürCorPanG), ist au?er Kraft getreten. Sofern gem?? der Angabe in der Modulbeschreibung mehrere Prüfungsformen (z.B. Klausur, Hausarbeit) in Betracht kommen, so geben Sie die für die aktuelle Veranstaltung gew?hlte Prüfungsform den Studierenden bitte sp?testens zu Veranstaltungsbeginn bekannt.

  • Wie muss ich die Studierenden über die E-Klausur informieren?

    E-Klausuren stellen eine eigene Prüfungsform dar und sollten in der Modulbeschreibung, z. B. als Moodle-Test, aufgezeigt werden. Informieren Sie die Studierenden in jedem Fall sp?testens zu Vorlesungsbeginn, über das elektronische Prüfungsformat.

    Diese Information k?nnen Sie in Friedolin z. B. in den Kommentaren hinterlegen, sodass die Studierenden vor der Prüfungsanmeldung wissen, welches Format sie erwartet. Senden Sie bitte in der gleichen Mail die gesetzlich erforderlichen Datenschutz bei der Durchführung im elektronischen Prüfungsformat?an die Studierenden.

    Die E-Klausur unter Online-Aufsicht war in der Corona-Pandemie ein sehr verbreitetes Prüfungsformat. Aufgrund der erh?hten T?uschungsanf?lligkeit (z.B. durch Einsatz generativer KI und eingeschr?nkter Aufsichtsm?glichkeit) ist diese nicht mehr zu empfehlen.

  • Kann ich die E-Klausur unter Nutzung von Endger?ten der Studierenden durchführen, gem?? dem Bring Your Own Device Ansatz?

    Einige Lehrende der Universit?t Jena experimentieren zwar mit dem Bring Your Own Device Ansatz (BYOD) zur Durchführung der E-Klausuren in Pr?senz in verschiedenen R?umlichkeiten der Universit?t. Allerdings bringt dieser Ansatz eigene Herausforderungen mit sich, wie etwa Sicherheit, Datenschutz und Chancengleichheit, die es zu bew?ltigen gibt. Die Stabsstelle Digitale Universit?t strebt daher an, in der n?chsten Zeit gemeinsam mit Lehrenden und Studiereden im Rahmen der Digitalisierungs-Stakeholdergruppen ein belastbares und skalierbares BYOD-Konzept für die Universit?t Jena zu entwickeln.?

    Bis dahin empfehlen wir daher die Durchführung der E-Klausuren in den PC-Pools der Universit?t.?

Erstellung der E-Klausur in Pr?senz

  • Kann ich das Lehrmoodle (moodle.uni-jena.de) für die Durchführung der E-Klausur nutzen?

    Nein. Die Friedrich-Schiller-Universit?t bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten Prüfungsserver für E-Klausuren an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst. Der Server ist unter exam.uni-jena.de zu erreichen. Dieser ist zwingend für E-Prüfungen zu nutzen.

  • Wie kann ich einen virtuellen Prüfungsraum auf Moodle (exam.uni-jena.de) beantragen?

    Prüfungsr?ume k?nnen über das URZ ServicedeskExterner Link beantragt werden.

  • Was ist der Safe Exam Browser und darf ich diesen nutzen?

    Der Safe-Exam-Browser wurde von der ETH Zürich entwickelt, um die Computer der Studierenden für die Zeit der Klausur in einen Lockdown-Modus zu versetzen. Allerdings stellt die Verwendung einen starken Eingriff in die Computersysteme der Studierenden dar, denn der Browser muss installiert werden und erh?lt für eine gewisse Zeit die Kontrolle über die Laptops. Darüber hinaus ist die Konfiguration nicht trivial und deshalb relativ fehleranf?llig. Zus?tzlich haben unabh?ngige Tests gezeigt, dass Studierende mit relativ geringen technischen Kenntnissen bereits Wege finden, den Safe-Exam-Browser zu umgehen.

    Aus datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen sehen Sie bitte von einer Verwendung ab.

    Für E-Klausuren unter Pr?senzaufsicht in den PC-Pools des Universit?t kann der Safe-Exam-Browser jedoch eingesetzt werden, da er auf den Poolger?ten bereits vorinstalliert ist.

  • Wie erhalte ich als UKJ-Mitarbeiter oder -Mitarbeiterin Zugang zum Prüfungsserver?

    Sie ben?tigen dafür einen URZ-Account. Alle Personen, die eine med.uni-jena.de E-Mailadresse haben, besitzen automatisch einen solchen Account. Sollten Sie Ihre Zugangsdaten vergessen haben, wenden Sie sich mit einer kurzen E-Mail an den IT-Service der Uni Jena: itservice@uni-jena.de

Durchführung einer E-Klausur in Pr?senz

  • Was passiert, wenn bei Studierenden w?hrend der Prüfung technische St?rungen auftreten?

    Sollte es zu technischen Problemen kommen, beruhigen Sie die Prüflinge und prüfen Sie eine Behebung oder einen Ausgleich der St?rung, etwa durch eine?Schreibzeitverl?ngerung.

    In jedem Fall wird empfohlen, dass zus?tzlich einige Klausuren in Papierform ausgedruckt werden und einzelne Zusatzger?te vor Ort verfügbar sind, damit in Notf?llen schnell reagiert werden kann.

    Grunds?tzlich gilt immer, dass Studierende, die unverschuldet nicht an der Klausur teilnehmen k?nnen, von der Prüfung zurücktreten k?nnen. Bei anerkanntem Rücktritt besteht ein Anspruch auf einen erneuten Prüfungsversuch. Hatten Studierende gr??ere technische Probleme w?hrend der Klausur, die nicht in den Verantwortungsbereich der betreffenden Studierenden fallen (z.B. durch Missachtung der vorab mitgeteilten Hinweise, Teilnahme an Testklausur, etc.), dann?wird die Klausurteilnahme nicht gewertet und nicht als Prüfungsversuch gez?hlt. Dies gilt jedoch nur dann, wenn diese St?rung nicht w?hrend der Prüfung behoben oder - z. B. durch Schreibzeitverl?ngerung - ausgeglichen werden kann.?

  • Wie gehe ich damit um, wenn ich einen Studierenden bei einem T?uschungsversuch ertappe?

    Sofern Ihnen Indizien für eine T?uschung vorliegen, gehen Sie diesem Verdacht nach.?

    In diesem Fall muss – wie bei Pen-and-Paper-Klausuren – ein Protokoll über den Vorfall angefertigt werden. Wenn es zu Streitigkeiten kommt, k?nnen Sie sich an das Rechtsamt wenden. Eine Anh?rung ist vor Bewertung der Prüfung mit 5,0 wegen T?uschung zwingend erforderlich. Die Klausur darf aber immer unter Vorbehalt zu Ende geschrieben und abgegeben werden.?Dies muss der Studierende kenntlich machen. Informieren Sie Ihre Studierenden entsprechend darüber.

Nach der E-Klausur

  • Wie kann ich die Klausuren archivieren?

    Momentan befindet sich der Prozess der Archivierung digitaler Prüfungen im Aufbau. Die Prüfungen bleiben auf den Servern des URZ gespeichert bis das digitale Archiv zur Verfügung steht. In Zukunft soll es eine Schnittstelle auf dem Prüfungsserver geben, über die die Lehrenden per Mausklick signierte PDF-A Dateien generieren und im Anschluss an das Archiv senden k?nnen. Sie werden informiert, sobald die Schnittstelle zur Verfügung steht.

Schriftliche Ausarbeitungen

  • Kann ich Hausarbeiten o.?. auf dem Lehrmoodle einreichen assen?

    Die Friedrich-Schiller-Universit?t bietet seit dem 20. Juli 2020 einen dezidierten?Prüfungsserver? (exam.uni-jena.deExterner Link) an. Das System basiert auf dem aus der Lehre bekannten System Moodle, wurde jedoch für den Prüfungskontext angepasst und ist zwingend für E-Klausuren zu nutzen. Aus Sicherheits- und Datenschutzgründen wird empfohlen, auch unbeaufsichtigte schriftliche Prüfungsformate, z. B. auch Hausarbeiten, die bisher z. B. per E-Mail eingereicht wurden, ebenfalls über den?sicheren Prüfungsserver?exam.uni-jena.deExterner Link einreichen zu lassen.?

    Auf diesem Wege k?nnen sowohl Sie sich als Prüfende, als auch die Studierenden über eine fristgerechte Abgabe absichern und diese nachweisen. Zum anderen lassen sich die (ggf. papierlos korrigierten und benoteten) Hausarbeiten zukünftig auch automatisch digital archivieren.?