
Die Nachweisbarkeit des Einsatzes von KI-Werkzeugen bei wissenschaftlichen Arbeiten von Studierenden ist in der Regel schwierig oder gar nicht m?glich. In vielen F?llen l?sst sich der unerlaubte Einsatz von KI also nur durch die Wahl eines geeigneten Prüfungsformats (z. B. in Pr?senz) sicher unterbinden. Andererseits kann die sinnvolle Einbindung von KI-Werkzeugen in den wissenschaftlichen Schreibprozess auch Vorteile bieten.
Vor dem Hintergrund der Nutzungsm?glichkeit von KI-Werkzeugen bei Seminar- oder Abschlussarbeiten wurde daher eine Aktualisierung der Eigenst?ndigkeitserkl?rung notwendig. Diese wurde durch die Mitglieder der AG ?KI in der Lehre“ in Abstimmung mit dem Rechtsamt vorgenommen.
- Die von den Studierenden zu unterzeichnende?Eigenst?ndigkeitserkl?rung schlie?t grunds?tzlich die Verwendung generierenden KI-Werkzeuge zun?chst aus. In einer zus?tzlichen Freigabeerkl?rung, die von der prüfenden Person auszufüllen ist,?kann der Einsatz von KI-Werkzeugen jedoch unter festgelegten Bedingungen und mit spezifischen Dokumentationspflichten erlaubt werden.
- Die Freigabeerkl?rung ist demnach ein flexibles Instrument, das von jeder prüfenden Person individuell angepasst werden kann. So k?nnen beispielsweise für die jeweilige Prüfung fachspezifische KI-Werkzeuge genehmigt werden, indem sie explizit in die Freigabeerkl?rung aufgenommen werden.
Beide Dokumente, Eigenst?ndikgeitserkl?rung und Freigabeerkl?rung, sind im Hanfried? unter dem VPL, dem VPD sowie dem Rechtsamt im Ordner ?Eigenst?ndigkeitserkl?rung“ hinterlegt.?
Informationen zum Thema KI in der Lehre erhalten Sie unter?https://www.elearning.uni-jena.de/ki-in-der-lehre.?
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