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Eigenh?ndiger Eintrag Friedrich Schillers im Professorenverzeichnis der Philosophischen Fakult?t

Hinweise zum Einstellungs- bzw. Ernennungverfahren von Universit?ts- und Juniorprofessuren

Hier finden Sie Informationen über den Ablauf des Einstellungs- bzw. Ernennungverfahrens von Universit?ts- und Juniorprofessuren an der Universit?t Jena nach Annahme des Rufs.
Eigenh?ndiger Eintrag Friedrich Schillers im Professorenverzeichnis der Philosophischen Fakult?t
Foto: Universit?tsarchiv Jena
Information

Folgende Informationen gelten für die Einstellung/Ernennung von Universit?ts- und Junioprofessuren in der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena (Kernuniversit?t).

Für Einstellungs- und Ernennungsverfahren am Universit?tsklinikum Jena wenden Sie sich bitte an den Gesch?ftsbereich Personalmanagement des Universit?tsklinikumsExterner Link bzw. das Berufungsmanagement des Universit?tsklinikumsExterner Link.

Sie haben einen Ruf auf eine Junior- oder Universit?tsprofessur an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena erhalten? Herzlichen Glückwunsch!

Bis zur Rufannahme wird das Verfahren von der?Stabsstelle Berufungsmanagement betreut. Nun schlie?t sich das dienstrechtliche Einstellungs- bzw. Ernennungsverfahren an, welches von der Abteilung Professuren, Beamte und Nebengebiete (PBNG) des Personaldezernats begleitet wird. Dieses steht Ihnen auch jederzeit bei individuellen Fragen zur Verfügung.?

Der Ablauf gestaltet sich wie folgt:

  1. Nach Rufannahme erhalten Sie - üblicherweise an die von Ihnen bei der Bewerbung angegebene Privatanschrift - vom Personaldezernat eine Liste mit Informationen, Dokumenten und Formularen, die für die Einstellung bzw. Ernennung notwendig sind. Diese Liste richtet sich nach Ihren individuellen Verh?ltnissen. ?blicherweise werden jedoch in jedem Fall folgende zwei Dokumente angefordert:
    1. amts?rztliches Gesundheitszeugnis: Die Untersuchung ist grds. durch einen amts?rztlichen Dienst durchzuführen. Sonderregelungen werden von der Abteilung PBNG mit Ihnen besprochen. Bitte vereinbaren Sie erst nach Aufforderung der Abteilung PBNG einen Untersuchungstermin, von der sie auch den offiziellen schriftlichen Untersuchungsauftrag zur Vorlage beim amts?rztlichen Dienst erhalten.?
    2. Führungszeugnis: ?blicherweise ist mindestens ein deutsches Führungszeugnis vorzulegen. Je nach Staatsangeh?rigkeit bzw. Berufsbiographie werden von der Abteilung PBNG ggf. auch Führungszeugnisse oder vergleichbare Auskünfte aus anderen Staaten bei Ihnen angefordert. Bei dem deutschen Führungszeugnis muss es sich zwingend um ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Beh?rde ("Belegart O") handeln, welches direkt der Universit?t übersendet wird. Andere Arten von Führungszeugnissen sind nicht ausreichend. Bitte beantragen Sie Führungszeugnisse und ?hnliche Unterlagen erst nach Aufforderung durch die Abteilung PBNG.?
    3. Weitere vorzulegende Unterlagen k?nnen bspw. sein:
      • beglaubigte Kopien der Urkunden u. Zeugnissen über s?mtliche Hochschulabschlüsse und berufliche Qualifikationen
      • beglaubigte Kopien der Promotions- und ggf. Habilitationsurkunden (Lehrbef?higung und -befugnis)
      • vollst?ndiger unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
      • Einverst?ndniserkl?rungen zur Anforderung und Weiterführung von Personalakten der bisherigen Arbeitgeber und Dienstherrn
      • taggenaue und lückenlose Nachweise über berufliche Vorzeiten, auch im Ausland, mit Angaben zu Arbeit-/Stipendiengeber, Arbeitszeit/Umfang, Funktion und taggenauer Laufzeit
      • Nachweis über Wehr-/Zivildienst o.?.
      • Kopie Ihres Passes oder Personalausweises (bei mehreren Staatsangeh?rigkeiten aller P?sse)
      • beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden der Kinder
      • beglaubigte Kopie Ihrer Geburts- oder ggf. Heiratsurkunde
      • Formulare zu Bankverbindung, Steuer etc.
  2. Die angeforderten Informationen, Dokumente und Formulare k?nnen Sie analog oder digital einreichen (per E-Mail oder als Upload in die FSU-Cloud - den entsprechenden Link erhalten Sie mit der o.g. Liste). Nur Qualifikationsnachweise (z.B. akademische Grade, Approbation, berufliche Gehemigungen) und Personenstandsurkunden (u.a. Geburts- und Heiratsurkunden) müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Das Personaldezernat kann für interne Zwecke die Beglaubigung auch kostenfrei selbst vornehmen. Alternativ k?nnen Sie auch durch eine staatliche Beh?rde beglaubigte Kopien einreichen. Eine Beglaubigung aus dem kirchlichen Rechtskreis ist nicht ausreichend. Alle Dokumente müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden, n?tigenfalls müssen sie von einer/m ?ffentlich bestellten ?bersetzer/in in eine dieser beiden Sprachen übertragen werden.
Hinweis

Die Kosten für die amts?rztliche Untersuchung werden auf Antrag an die Universit?t bei Vorlage eines Zahlungsnachweises erstattet. Eine ?bernahme anderer mit der Einstellung verbundener Kosten (z.B. Führungszeugnis, ?bersetzungen, Beglaubigungen etc.) ist leider nicht m?glich.?

3. Nach Einreichung und Prüfung der Unterlagen werden die Ernennungs- bzw. Einstellungsdokumente erstellt (u.a. Ernennungsurkunde bei Beamten oder Dienstvertrag bei Angestellten). Gleichzeitig wird ein?Ernennungs- bzw. Einstellungstermin im Pr?sidium mit Ihnen vereinbart.

4. Zu dem vereinbarten Termin schlie?t der Pr?sident oder eine von ihm bestimmte Vertretung mit Ihnen den Einstellungsvertrag ab oder übergibt die Ernennungsurkunde als Beamtin bzw. Beamter. Dadurch wird das Dienstverh?ltnis begründet. Die Einstellung bzw. Ernennung kann immer nur mit Wirkung für die Zukunft erfolgen, niemals rückwirkend.

5. Bei Beamten ist zus?tzlich zur Ernennung noch eine?Vereidigung erforderlich:

Eid der Professoren 1679

Foto: Universit?tsarchiv Jena

Beamtinnen und Beamte stehen zu ihrem Dienstherrn in einem besonderen Dienst- und Treueverh?ltnis. Gem?? § 38 Beamtenstatusgesetz haben sie daher einen Diensteid abzuleisten, der auch eine Verpflichtung auf das Grundgesetz enth?lt.

Die Ablegung des Diensteides ist eine Voraussetzung für die T?tigkeit als Beamtin bzw. Beamter. Beamtinnen und Beamte, die den Diensteid oder ein an dessen Stelle vorgeschriebenes Gel?bnis verweigern, sind nach dem Beamtenstatusgesetz zu entlassen.?

Für Beamtinnen und Beamte des Freistaats Thüringen ist folgender Diensteid vorgeschrieben:

?Ich schw?re, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaats Thüringen sowie alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

Der Eid kann auch ohne die Worte ?so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

Gestattet ein Gesetz den Mitgliedern einer Religionsgemeinschaft, an Stelle der Worte ?Ich schw?re“ andere Beteuerungsformeln zu gebrauchen, so k?nnen Beamte, die Mitglied einer solchen Religionsgemeinschaft sind, diese Beteuerungsformel sprechen.

Bei Rückfragen zum Ernennungs- oder Einstellungsverfahren k?nnen Sie sich gerne an Ihre jeweilige Ansprechperson in der Abteilung PBNG wenden.?