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Mutterschutz f¨¹r Studentinnen
Soweit Ort, Zeit und Ablauf einer Ausbildungsveranstaltung verpflichtend vorgegeben sind oder sie im Rahmen der hochschulischen Ausbildung verpflichtend ein Praktikum absolvieren sind Studentinnen und Sch¨¹lerinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetztes einbezogen.
Das bedeutet f¨¹r Sie als schwangere Studentin zun?chst, dass eine Meldung der Schwangerschaft bei dem Studierenden-Service-Zentrum erforderlich ist. Dem Vordruck "Mitteilung ¨¹ber die Schwangerschaft" f¨¹gen Sie bitte ein ?rztliches Attest oder eine Kopie des Mutterpasses mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei.
Wenn Sie auf die Mutterschutzfristen (6 Wochen vor der Entbindung und/oder 8 Wochen nach der Entbindung) verzichten m?chten, melden Sie dies bitte dem f¨¹r Sie zust?ndigen Pr¨¹fungsamt mit dem Vordruck "Erkl?rung ¨¹ber den Verzicht auf die Mutterschutzfrist".
Ohne Abgabe der Verzichtserkl?rung d¨¹rfen Sie an keiner Lehrveranstaltung, keiner Pr¨¹fung und keinem Praktikum w?hrend der Zeit des Mutterschutzes teilnehmen.
Des Weiteren ist gemeinsam mit Ihnen durch die vom Studiendekan der Fakult?t beauftragten Stelle eine individuelle Gef?hrdungsbeurteilung auszuf¨¹llen, welche alle Module beinhaltet, die Sie w?hrend Ihres Mutterschutzes belegen bzw. abschlie?en m?chten. Welche Stelle dies in der Fakult?t ist, k?nnen Sie im SSZ erfahren.
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Vorlage der Verzichtserkl?rung und der individuellen Gef?hrdungsbeurteilung vor Beginn der Lehrveranstaltung bzw. vor Erbringung der Pr¨¹fungsleistung oder des Praktikums beim Pr¨¹fungsamt, von Amts wegen von den Lehrveranstaltungen, Pr¨¹fungsleistungen und Praktika abgemeldet werden.
Bei Fragen zum studentischen Mutterschutz wenden Sie sich bitte an das Studierenden-Service-Zentrum. Bei allen Fragen zu den Pr¨¹fungsmodalit?ten wenden Sie sich bitte direkt an das f¨¹r Ihren Studiengang zust?ndige Pr¨¹fungsamt bzw. an die f¨¹r Sie zust?ndigen Pr¨¹fungs?mter.
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Mutterschaftsgeld f¨¹r Studentinnen
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und wird in den 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung gezahlt (bei Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen nach der Geburt). I.d.R. haben Studentinnen keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Ausnahme:
- Studentin steht zu Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverh?ltnis und
- Studentin ist selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, k?nnen Studentinnen das Mutterschaftsgeld direkt bei der zust?ndigen Krankenkasse beantragen. Zus?tzlich muss die Bescheinigung des Arztes/der ?rztin ¨¹ber den voraussichtlichen Entbindungstermin beigelegt werden.
Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt:
Studentinnen, die in einem Arbeitsverh?ltnis stehen und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z.B. privat krankenversicherte oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversicherte Frauen), erhalten Mutterschaftsgeld in H?he von insgesamt h?chstens 210 Euro vom Bundesversicherungsamt
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Elterngeld
Wer nach der Geburt seines Kindes nicht oder nicht voll erwerbst?tig ist und sein Kind selbst betreut, hat Anspruch auf Elterngeld. Dies gilt auch f¨¹r Studierende.
Studierende sollten zudem Folgendes beachten:
- Das Studium muss nicht unterbrochen werden um Elterngeld zu beziehen
- Eine Teilzeitbesch?ftigung ist w?hrend des Elterngeldbezuges m?glich
- Bei BAf?G-Bezug ist die Mindestrate von 300€ Elterngeld anrechnungsfrei
- Auch Studierende, die vor der Entbindung nicht gearbeitet haben, bekommen Elterngeld (Mindestrate 300€)
F¨¹r internationale Studierende gilt:
- Sie erhalten Elterngeld nur, wenn Sie einer sozialversichtungspflichtigen Arbeit nachgehen (eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums reicht nicht aus um einen Elterngeldanspruch zu begr¨¹nden)
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Kindergeld
Der Kindergeldanspruch besteht ab Geburt des Kindes und muss schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur f¨¹r Arbeit beantragt werden. I.d.R wird Kindergeld gew?hrt, wenn:
- Sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben
- Ihr Kind unter 18. Jahren ist (in Ausnahmef?llen auch l?nger)
Kindergeld ist steuerfreies Einkommen und betr?gt monatlich 255€ f¨¹r jedes Kind. Zu beachten ist, dass wenn beide Eltern mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, Sie entscheiden m¨¹ssen, wer das Kindergeld beziehen soll.
F¨¹r die Beantragung ben?tigen Sie den ausgef¨¹llten Kindergeldantrag, die Steueridentifikationsnummer des Kindes (wird zugeschickt) sowie die Geburtsurkunde des Kindes.
Die Geburtsurkunde k?nnen Sie auch onlineExterner Link beantragen.?
Bei der Berechnung von BAf?G und Elterngeld wird das Kindergeld nicht als Einkommen herangezogen - auf andere Leistungen (ALG II) wird das Kindergeld angerechnet
Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe Studierende erhalten nur dann Kindergeld, wenn:- Sie Staatsb¨¹rgerin oder Staatsb¨¹rger eines Mitgliedslandes der Europ?ischen Union (EU), des Europ?ischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz sind.
- Sie die Staatsangeh?rigkeit eines der folgenden Staaten: Algerien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien oder T¨¹rkei haben.
Dar¨¹ber hinaus sind Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig besch?ftigt oder beziehen Arbeitslosengeld beziehungsweise Krankengeld. - Sie eine g¨¹ltige Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis besitzen, mit der Sie in Deutschland arbeiten d¨¹rfen.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-auslandExterner Link
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Studienorganisation
Ein Studium mit Kind stellt studierende Eltern vor besondere Herausforderungen, insbesondere, was die Arbeitsorganisation und das Zeitmanagement betrifft. Im Folgenden werden einige M?glichkeiten vorgestellt:
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Urlaubssemester
Ein Studium mit Kind stellt studierende Eltern vor besondere Herausforderungen. Um diese zu meistern gibt es z.B. die M?glichkeit sich aus wichtigem Grund semesterweise beurlauben zu lassen. Gr¨¹nde k?nnen z.B. sein:
- Familienpflichten mit Kindern
- Pflege eines Angeh?rigen
- Eigene Krankheit oder
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt
Der notwendige Nachweis sollte immer die zeitliche Einschr?nkung genau nachweisen, bspw.:
- ein ?rztliches Attest mit Dauer und Umfang der zeitlichen Beeintr?chtigung
- den Mutterpass oder die Geburtsurkunde des Kindes
- genaue Angaben zu Ort und Art sowie Anfangs- und Enddatum des Auslandsaufenthaltes, Art des in Anspruch genommenen Mobilit?tsprogramms sowie Bef¨¹rwortung durch den Studienfachberater / das zust?ndige Pr¨¹fungsamt bzw. Best?tigung durch das Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe B¨¹ro
Den Nachweis reichen Sie zusammen mit dem Antrag auf Beurlaubung im Studierenden-Service-Zentrum ein.
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Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium in einem daf¨¹r geeigneten Studiengang bedeutet i.d.R. eine Verl?ngerung der Regelstudienzeit und somit mehr Zeit zur Leistungserbringung. Ver?nderungen im Studium m¨¹ssen im Einzelnen mit den Studienverantwortlichen und den Pr¨¹fungs?mtern besprochen werden.
Hinweis:
Ein Teilzeitstudium schlie?t den Bezug von BAf?G aus. Daraus kann sich ein Anspruch f¨¹r Teilzeitstudierende auf ALGII, Wohngeld oder Kinderzuschlag ergeben. Bitte informieren Sie sich vor Aufnahme eines Teilzeitstudiums in der Allgemeinen Sozialberatung ¨¹ber Ihre M?glichkeiten.?
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Finanzierung
BAf?G
Das BAf?G ist eine staatliche F?rderungsleistung f¨¹r Sch¨¹ler und Studierende zur Absicherung der eigenen Ausbildung. Insbesondere f¨¹r Studierende mit Kind gibt es beim BAf?G familienpolitische Leistungen, wie z.B.:
- Ausnahme von der Altersgrenze
- Ausnahmen bei Bedarfen und Einkommen (bspw. Kinderzuschlag, h?here Hinzuverdienstgrenzen etc.)
- Verm?gensfreibetr?ge
- Zeitpunkt der Leistungserbringung aufgrund von Schwangerschaft und Kindererziehung
- Dauer der F?rderung
- Zuschuss und Darlehen (BAf?G wird als Vollzuschuss gew?hrt bei einer Verz?gerung aufgrund von Schwangerschaft und/oder Kinderbetreuung ¨¹ber die Regelstudienzeit hinaus)
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt f¨¹r Ausbildungsf?rderung.
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Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Leistung f¨¹r Familien mit geringem Einkommen, die in ihrem Haushalt unverheiratete Kinder unter 25 Jahren versorgen und ihren eigenen Unterhalt finanzieren k?nnen, nicht aber den des Kindes. Das Mindesteinkommen betr?gt bei Alleinerziehenden 600€/Monat und bei Paaren 900€/Monat.
Der Kinderzuschlag ist gesondert zu beantragen und wird von der ?rtlichen zust?ndigen Familienkasse des Arbeitsamtes ausgezahlt. Der Kinderzuschlag wird f¨¹r jedes Kind?einzeln?berechnet. Sie erhalten?monatlich h?chstens 292 € pro Kind. Weitere Informationen sowie die online-Beantragung finden Sie HIERExterner Link
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Unterhaltsvorschussleistung
Alleinerziehende k?nnen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der andere Elternteil keinen oder unregelm??igen Unterhalt zahlt. Hierbei gibt es keine Einkommensgrenze f¨¹r den alleinerziehenden Elternteil. Die H?he des Unterhaltsvorschusses richtet sich nach dem Alter des Kindes:
- f¨¹r Kinder von 0 bis 5 Jahren 230 Euro,
- f¨¹r Kinder von 6 bis 11 Jahren 301 Euro,
- f¨¹r Kinder von 12 bis 17 Jahren 395 Euro.
Eine Beantragung des Unterhaltsvorschusses ist auch onlineExterner Link m?glich.?
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Wohngeld
Studierende sind i.d.R. vom Wohngeldbezug ausgeschlossen, da sie Leistungen nach BAf?G erhalten. Unter bestimmten Voraussetzungen k?nnen auch Studierende Wohngeld beantragen (bspw. wenn ein Haushaltsmitglied dem Grunde nach nicht BAf?G berechtigt ist).
ACHTUNG: Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe Promovierende m¨¹ssen nachweisen, dass der Aufenthalt selbst?ndig finanziert werden kannh. Ein Antrag auf Wohngeld kann somit den Verlust der Aufenthaltsgenehmigung zur Folge haben.?
Wohngeld ist ein staatlicher Mietzuschuss und abh?ngig von der Anzahl der Familienmitglieder, der H?he des Gesamteinkommens und der H?he der zuschussf?higen Miete.?Weitere Informationen finden Sie HIERExterner Link
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Sozialleistungen
Studierende sind grunds?tzlich vom Bezug von Sozialleistungen ausgeschlossen. In Ausnahmef?llen kann ein Anspruch geltend gemacht werden bspw. wenn die Ausbildung ruht und daher in dieser Zeit nicht f?rderungsf?hig ist (Beurlaubung).
Zur Feststellung eines konkreten Anspruches ist eine Antragstellung bei Jenarbeit oder bei der Stadt, in der der Hauptwohnsitz angemeldet ist, erforderlich.
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KFW-Bildungskredit
Zur ?berwindung finanzieller Schwierigkeiten kann der Bildungskredit eine Hilfe sein. Er ist ein zinsg¨¹nstiges Darlehen zur Unterst¨¹tzung von Studierenden, die sich in einer fortgeschrittenen Phase des Studiums befinden. Er wird in der Regel bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres und bis zum Ende des 12. Studiensemesters und unabh?ngig von anderen Eink¨¹nften gew?hrt.
Das Darlehen wird zurzeit in monatlichen Raten von 100, 200 oder 300,00 € ausgezahlt. Es k?nnen bis zu 24 Monatsraten bewilligt werden. Nach 4 Jahren (ab der ersten Auszahlungsrate gerechnet) beginnt die R¨¹ckzahlungspflicht in monatlichen Raten von 120,00 €. Der Antrag ist an das Bundesverwaltungsamt zu richten: www.bundesverwaltungsamt.de und kann auch im Serviceb¨¹ro Studienfinanzierung gestellt werden.
Der Bildungskredit ersetzt nicht die BAf?G-F?rderung und kann auch neben dem BAf?G in Anspruch genommen werden. Ein Rechtsanspruch auf den Kredit besteht nicht.
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KFW-Studienkredit
Wenn Sie keine Studienf?rderung nach BAf?G erhalten, kann ein KfW Studienkredit die Lebenshaltungskosten abfangen.
- F?rderung von Erst- und Zweitstudium, postgradualen Studien sowie Promotion
- Flexible monatliche Auszahlungsbetr?ge zwischen 100 und 650 Euro
- Finanzierung ohne Sicherheiten und unabh?ngig vom Einkommen
- Flexible und moderate Tilgung
- 4% effektiver Jahreszins, 2x/ Jahr Anpassung nach dem sog. Eurobior
- Je nach Wunsch monatlich zwischen 100 und 650 Euro ausw?hlen:
- bei einem Erst- oder Zweitstudium bis zu 14 Semester lang. Die Dauer der F?rderung ist abh?ngig vom Alter zu Beginn des Studiums
- bei einem postgradualen Studium oder einer Promotion bis zu 6 Semester lang
Detaillierte Informationen erhalten Sie beim Serviceb¨¹ro des Amtes f¨¹r Ausbildungsf?rderung.
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Auslandsstudium mit Kind
F¨¹r Studierende, welche gern ein oder zwei Semester mit Kind im Ausland studieren m?chten, gibt es verschiedene F?rderprogramme. Hier werden bspw. Kosten wie Kinderbetreuung, Unterkunft und Reisekosten mitverg¨¹tet.
Weitere Informationen erhalten Sie im Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öen B¨¹ro der FSU Jena bzw. im Akademischen Auslandsamt der EAH. Einen ersten ?berblick ¨¹ber die finanziellen F?rderprogramme, Erfahrungsberichte anderer Studierender, die bereits im Ausland waren, sowie eine Checkliste zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt finden Sie HIERExterner Link.
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Infomaterial
Hier finden Sie aktuelle Informationen und Brosch¨¹ren.
Flyer:? Familienb¨¹ropdf,?319?kb ? ? ? ?? JUniKinder (flexible Kinderbetreuung)pdf,?283?kb
Brosch¨¹re: Elterngeld, Elterngeld Plus und Elternzeitpdf,?7?mb
Elterngeldrechner und Planer onlineExterner Link
Wegweiser_Kinderbetreuungpdf,?655?kb
Wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt in Jena pdf,?661?kb