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Postdoc h?lt Vortrag vor gro?em Publikum

Berufungsphase

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich erfolgversprechend auf eine Professur bewerben zu k?nnen?
Postdoc h?lt Vortrag vor gro?em Publikum
Foto: istockphoto.com/kasto80

Wenn Sie Professorin oder Professor werden wollen, müssen Sie einerseits bestimmte formale Einstellungsvoraussetzungen erfüllen (siehe unten). Andererseits sind es Ihre individuellen Leistungen in Forschung, Lehre und Drittmitteleinwerbung, die Sie zu einer attraktiven Kandidation oder einem attraktiven Kandidaten für Ihr Fachgebiet machen. Was zu einem guten Profil für eine Professur geh?rt und auf welche Punkte Berufungskommissionen achten, erfahren Sie auf den Seiten zum wissenschaftlichen Profil.

Sobald Sie die Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur erfüllen, k?nnen Sie sich auf passende Ausschreibungen bewerben. Wenn eine Ausschreibung besonders gut zu Ihrem Forschungsprofil passt, Sie aber die Einstellungsvoraussetzungen noch nicht zu 100 Prozent erfüllen, k?nnte eine Bewerbung trotzdem erfolgreich sein – lassen Sie sich von Ihren Mentor/innen beraten und probieren Sie es ruhig aus!

W?hrend Sie in der Bewerbungs- bzw. Berufungsphase sind, qualifizieren Sie sich gleichzeitig als fortgeschrittene/r Postdoc weiter und verbessern Ihr wissenschaftliches Profil.

  • Einstellungsvoraussetzungen für eine Professur

    Es gibt unterschiedliche Arten von Professuren mit unterschiedlichen Einstellungsvoraussetzungen: Die Juniorprofessur oder Qualifikationsprofessur (W1), für die Sie sich schon bald nach Abschluss der Promotion bewerben k?nnen; die Universit?tsprofessur (W2 oder W3), für die Sie weitere wissenschaftliche Leistungen zus?tzlich zur Promotion vorweisen müssen (Habilitation oder vergleichbare Leistungen); und die Fachhochschulprofessur bzw. Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, für die Sie zus?tzlich zur Promotion Berufserfahrung au?erhalb der Hochschule ben?tigen.

    Die rechtlichen Einstellungsvoraussetzungen für Professuren sind in den Hochschulgesetzen der L?nder geregelt. Die Hochschulgesetze finden Sie hierExterner Link. Eine erste Orientierung für Professuren (au?er Juniorprofessuren) bietet §44 des Hochschulrahmengesetzes.Externer Link

    Die konkreten Anforderungen ergeben sich aus den Stellenausschreibungen für eine Professur. Einen ?berblick über aktuelle Stellenausschreibungen bekommen Sie zum Beispiel hierExterner Link.

    Weitere allgemeine Infos über die verschiedenen Wege zur Professur finden Sie bei AcademicsExterner Link und beim Deutschen HochschulverbandExterner Link.

  • W1-Professur: Juniorprofessur mit und ohne Tenure Track

    Auf eine Juniorprofessur oder Qualifikationsprofessur k?nnen Sie sich bereits in den ersten Jahren nach der Promotion bewerben. Sie müssen eine sehr gute Promotion vorweisen, jedoch keine Habilitation oder vergleichbare Leistungen. Je nach Fachgebiet k?nnen auch Erfahrungen in der Lehre und/oder in der Drittmitteleinwerbung gefordert werden.

    Eine Juniorprofessur ist immer befristet (Laufzeit in der Regel insgesamt sechs Jahre). Wenn sie in der Ausschreibung den Zusatz "mit Tenure Track" tr?gt, wird sie nach erfolgreicher Zwischen- und Tenure-Evaluation des Stelleninhabers in eine unbefristete W2- oder W3-Professur umgewandelt.

    Informationen zum Tenure Track finden Sie hier.

  • Universit?tsprofessur (W2 und W3)

    Um auf eine Universit?tsprofessur (W2 oder W3) berufen werden zu k?nnen, müssen in der Regel laut Hochschulrahmengesetz "zus?tzliche wissenschaftliche Leistungen" (zus?tzlich zur Promotion) nachgewiesen werden. Traditionell geschah das in Deutschland durch eine Habilitation. Inzwischen hat es sich etabliert, dass als Alternative zur Habilitation auch "habilitationsad?quate" oder "gleichwertige Leistungen" vorgewiesen werden k?nnen. Auch eine Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung wird manchmal als M?glichkeit gesehen, um die "zus?tzlichen wissenschaftlichen Leistungen" nachzuweisen.

    Als habilitationsad?quate oder gleichwertige Leistungen k?nnen weitere wissenschaftliche Publikationen nach der Promotion anerkannt werden. Im strengen Sinn sind darunter Publikationen zu verstehen, mit denen man die schriftlichen Leistungen nach der jeweils geltenden Habilitationsordnung der Zielfakult?t erbringen k?nnte. In der Praxis wird das Kriterium der Habilitationsad?quanz jedoch zum Teil weicher gehandhabt. Ob die eigenen Leistungen als habilitationsad?quat anerkannt werden, entscheidet in einem Berufungsverfahren jeweils die Berufungskommission, die Ihre Bewerbung auf eine Professur begutachtet.

    Bei der Entscheidung für oder gegen eine Habilitation müssen Sie nicht nur berücksichtigen, ob Sie die formalen Berufungsvoraussetzungen erfüllen, sondern auch, wie Sie sich im Bewerberfeld m?glichst gut platzieren k?nnen. Das gleiche gilt, wenn Sie die M?glichkeit einer Bewerbung um eine Juniorprofessur oder Nachwuchsgruppenleitung erw?gen.

    Es gibt je nach Fachkultur unterschiedliche Gepflogenheiten, die Sie am besten von Fachvertretern erfahren. Zus?tzlich gibt es durch die Hochschulgesetze der L?nder und die Handhabung vor Ort lokale Standards. Wenn Sie Mitglied im Deutschen HochschulverbandExterner Link sind, k?nnen Sie sich dort dazu beraten lassen.

  • Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften

    Professuren an Fachhochschulen oder Hochschulen für angewandte Wissenschaften sind nicht nur in technischen, wirtschaftswissenschaftlichen oder sozialwissenschaftlichen F?chern eine M?glichkeit, dauerhaft in Lehre und Forschung zu arbeiten. Für alle wissenschaftlichen Themen, die in anwendungsorientierten Studieng?ngen gelehrt werden, kann es Professuren an Hochschulen für angewandte Wissenschaften geben.

    Wer gern Lehre macht, Forschung und Lehre miteinander verbindet und einen Anwendungsbezug in seiner Forschung sieht, für den k?nnte dieser Karriereweg attraktiv sein. Die Bewerberzahlen auf diese Professuren sind meist nicht so hoch wie bei Universit?tsprofessuren.

    Zur Erlangung einer Fachhochschulprofessur müssen Sie in der Regel promoviert sein und 5 Jahre Arbeitserfahrung (mindestens 3 Jahre au?erhalb der Hochschule) in der "Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden" vorweisen k?nnen (vgl. HRG §44.1.4c und die Hochschulgesetze der L?nder).

Michael Wutzler, Dr.
Beratung für Postdocs
vCard
Graduierten-Akademie
Dr. Michael Wutzler
Foto: Norbert Krause
Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs - Zur Rosen
Johannisstra?e 13
07743 Jena Google Maps – LageplanExterner Link
  • Baustellenschild Wissenschaftszeitvertragsgesetz
    Foto: istockphoto
    Wissenschaftszeitvertragsgesetz

    Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Anstellungsm?glichkeiten in der Postdoc-Phase auf Haushalts- und Drittmittelstellen.

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