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Auslands-BAF?G

Informationen zu Auslands-BAF?G
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universit?t Jena)

Im Rahmen Ihrer Finanzierungsplanung sollten Sie in jedem Fall Ihren Anspruch auf Auslands-BAF?G prüfen. Eine Chance kann auch für Studierende, die im Inland knapp an der Grenze zum Anspruch auf inl?ndisches BAF?G "vorbeigerutscht" sind, gegeben sein. Dies ist natürlich unter anderem abh?ngig vom Zielland.

  • Voraussetzungen
    • das Studium ist nach dem Ausbildungsstand f?rderlich (Best?tigung der Universit?t notwendig)
    • zumindest ein Teil des Auslandstudiums kann auf das Studium angerechnet werden
    • ausreichend Sprachkenntnisse sind vorhanden?
    • die Einschreibung an der ausl?ndischen Hochschule als Vollzeitstudent*in ist gew?hrleistet
    • der Beginn der Ausbildung im Ausland muss innerhalb der F?rderungsh?chstdauer erfolgen
  • F?rderzeitraum
    1. Innerhalb der Europ?ischen Union und in der Schweiz kann eine Ausbildung an Berufsfachschulen, mindestens zweij?hrigen Fachschulen, H?heren Fachschulen, Akademien und Hochschulen von Beginn an bis zum Erwerb des ausl?ndischen Ausbildungsabschlusses gef?rdert werden.
    2. Auslandsausbildungsaufenthalte im Rahmen einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen einer inl?ndischen und einer oder mehreren ausl?ndischen Ausbildungsst?tten k?nnen für die jeweilige Dauer der Auslandsaufenthalte gef?rdert werden.
    3. Auslandsausbildungsaufenthalte, die im Rahmen einer Inlandsausbildung au?erhalb der EU durchgeführt werden, sind für die Dauer von einem Jahr bzw. bei Vorliegen besonderer Gründe für maximal zweieinhalb Jahre f?rderungsf?hig; finden sie innerhalb der EU oder der Schweiz statt, gilt diese Beschr?nkung nicht.

    ?Das Auslandssemester wird nicht auf die F?rderungsh?chstdauer angerechnet.

    Mindestdauer: F?rderung wird nur geleistet, wenn Studienaufenthalte mindestens 6 Monate (Ausnahme: Hochschulkooperationsprogramme mind. 12 Wochen), Praktika mindestens 3 Monate in einem Land durchgeführt werden.

  • Leistungen
    • Zuschuss zu Lebenshaltungskosten
    • Reisekosten (einmalig Hin- und Zurück)
    • Krankenversicherungszuschlag ( bei evt. privater Krankenversicherung)
    • für nachweisbar notwendige Studiengebühren bis zu 4.600 Euro für maximal ein Jahr
  • Weiterführende Informationen

    Weitere Informationen zu BAF?G-Regelungen finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/384.phpExterner Link

    oder unter: https://www.meinbafoeg.de/bafoeg-und-erasmus/Externer Link

  • Zust?ndige ?mter für Ausbildungsf?rderung für ein Studium im Ausland

    Zust?ndige ?mter für Ausbildungsf?rderung für ein Studium im Ausland finden Sie unter: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php?et=#dtlExterner Link?