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ERASMUS+ F?rderung

H?he des finanziellen Zuschusses nach L?ndergruppen.
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Foto: Jan-Peter Kasper (Universit?t Jena)

Die ERASMUS+ F?rderung beinhaltet:

  • den Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule. Versicherungskosten, studentische Sozialbeitr?ge und Kosten für den Gebrauch von Lehrmaterialien z?hlen jedoch nicht als Studiengebühren.
  • einen finanziellen Zuschuss, das ERASMUS+ Stipendium. F?rderungsf?hig ist ein Aufenthalt zwischen drei und zw?lf Monaten. Die ERASMUS+ F?rderung wird nach L?ndergruppen ausgezahlt und ist damit abh?ngig von den allgemeinen Lebenshaltungskosten des Gastlandes.

Die monatliche Regelf?rderung* betr?gt für das Jahr 2025/26:

L?ndergruppe 1:

600 Euro

L?ndergruppe 2/3:

540 Euro

Belgien, D?nemark, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, ?sterreich, Schweden, Gro?britannien Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Nordmazedonien, Polen, Portugal, Rum?nien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tschechien, Ungarn, Zypern

Genaue Informationen finden Sie in unserem Wegweiser zum Erasmus+ Stipendium.?

*? Aufgrund begrenzter Mittelzuweisungen seitens der EU wird für einsemestrige Aufenthalte eine maximale F?rderung von 4 Monaten vergeben und bei zweisemestrigen Aufenthalten entsprechend für 8 Monate.

Ab dem Projekt 2025/26 erhalten Teilnehmende einen einmaligen Reisekostenzuschuss, der sich wie folgt staffelt:

Reisedistanz*

Nicht-emissionsarmes
Reisen (Standardreise)

Emissionsarmes
Reisen (Green Travel)
10 bis 99 km ?28 Euro 56 Euro
100 bis 499? km 211 Euro 285 Euro
500 bis 1999 km 309 Euro 417 Euro
2000 bis 2999 km 395 Euro 535 Euro
3000 bis 3999 km 580 Euro 785 Euro
4000 bis 7999 km 1.188 Euro 1.188 Euro
ab 8000 km 1.735 Euro 1.735 Euro

*Reisedistanzen werden auf Grundlage des EU-Distance calculatorsExterner Link berechnet.

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Hinweis

Es ist m?glich, dass in einigen F?llen nicht alle Aufenthaltsmonate gef?rdert werden k?nnen. Die genaue Berechnung der F?rderung ist abh?ngig von der Anzahl der Teilnehmenden und kann daher erst kurzfristig berechnet werden. Nominierte ERASMUS+ Studierende k?nnen die genaue H?he ihrem F?rderungsbescheid entnehmen.

  • Zusatzf?rderung

    Erasmus f?rdert die Nachaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion. Aus diesem Grund k?nnen Studierende mit geringeren Chancen eine zus?tzliche F?rderung erhalten.

    1. Zusatzf?rderung nachhaltiges Reisen (Green Travel)

    Für nachhaltiges Reisen haben Sie die M?glichkeit bis zu 6 zus?tzliche Reisetage als Aufenthaltstage geltend zu machen.
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    ?Green Travel“ ist dabei definiert als Reisen, bei denen für den Hauptteil der Reise folgende Verkehrsmittel genutzt werden:

    • Fahrrad
    • Bus
    • Fahrgemeinschaft im Auto
    • Zug
    • Andere nachhaltige Transportmittel (z.B. zu Fu?)

    2. Zusatzf?rderung für Teilnehmende mit geringeren Chancen

    eilnehmende Studierende, auf die mindestens eines der im folgenden beschriebenen F?rderf?higkeitskriterien zutrifft, k?nnen eine?Zusatzf?rderung von 250 EUR/ Monat?für Soziale Teilhabe (Social Top-up) erhalten:

    • Erwerbst?tige Studierende:
      Die Erwerbst?tigkeit muss mindestens 6 Monate im Vorfeld zum Auslandsaufenthalt ausgeübt worden sein. Der monatliche Erwerb liegt w?hrend des Mindestzeitraums über 450 EUR und unter 850 EUR netto. Die T?tigkeit in Deutschland wird w?hrend des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt, auch nicht durch mobilies Arbeiten. Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.
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    • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus:
      Beide Elternteile oder Bezugspersonen verfügen über keinen Abschluss einer Universit?t, Hoch- oder Fachhochschule, Berufsakademie in Deutschland oder im Ausland.
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    • Studierende mit Kind/ern:
      Mindestens ein eigenes Kind wird w?hrend des gesamten Auslandsaufenthaltes mitgenommen. Eine F?rderung ist auch bei Mitreise der Partnerin/ des Partners m?glich; eine Doppelf?rderung des Kinds ist auszuschlie?en
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    • Studierende mit chronischer Erkrankung:
      Es besteht eine chronische Erkrankung, die einen finanziellen Mehrbedarf im Ausland verursacht.
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    • Studierende mit Behinderung:
      Es besteht eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von 20 oder mehr.

    Teilnehmende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sowie Teilnehmende mit Kindern k?nnen Realkosten geltend machen.

    Hierfür ist eine Beantragung bei der Nationalagentur DAAD erforderlich. Studierende der Zielgruppe haben die M?glichkeit im Rahmen dieses Antrags eine Bezuschussung der realen zus?tzlichen Kosten der Auslandsmobilit?t bis zu 15.000 Euro pro Semester zu beantragen.

    Da für einen solchen Antrag verschiedene Nachweise erbracht werden müssen und die Bearbeitungszeit in der Regel mehrere Monate betr?gt, sollten sich interessierte Studierende frühzeitig (idealerweise zum Zeitpunkt ihrer Bewerbung um einen Erasmus+-Platz) beim 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Büro melden.

    Die Ansprechpersonen und Sprechzeiten finden Sie hier.?

  • Mehrfachf?rderung durch ERASMUS+

    Mehrfachf?rderung durch ERASMUS+:?

    Seit dem akademischen Jahr 2014/15 k?nnen Studierende mehrfach am ERASMUS Programm teilnehmen. Dabei stehen Ihnen pro Studienabschnitt (BA, MA, PhD) 12 Monate Mobilit?t (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht insgesamt maximal 3 (Studienabschnitte) x 12 (max. Dauer)= 36 Monate.

    Studierende, deren Studieng?nge nicht in Bachelor und Master unterteilt sind, k?nnen ebenfalls in vollem Umfang die neue Mehrfachf?rderung bei ERASMUS+ in Anspruch nehmen (Staatsexamen - PhD). Bis zum ersten Abschluss stehen den Studierenden 24 Monate Mobilit?t (Studium und/oder Praktikum) zur Verfügung. Dies entspricht einer F?rderungsdauer von 1 (erster Studienabschnitt) x 24 (max. Dauer) plus 1 (zweiter Studienabschnitt) x 12 (max. Dauer)= 36 Monate.

  • ERASMUS+ und BAf?G

    Die ERASMUS+ Studienmobilit?tsbeihilfe wird erst ab 300 monatlich auf das Auslands-BAf?G angerechnet. Es ist ratsam, sich auf den Internetseiten unter www.baf?g.deExterner Link über etwaige ?nderungen bei der Anrechnung von Stipendien auf das BAf?G zu informieren. Es wird zudem angeraten, frühzeitig einen Antrag auf Auslandsf?rderung bei den zust?ndigen ?mtern für Ausbildungsf?rderung zu stellen.

    Weiterführende Informationen finden Sie hier.