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Wegweiser ERASMUS+ Stipendium

Weiterführende Informationen zum Stipendium
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Foto: Robert Rademacher

Das ERASMUS+ Stipendium

  • kann von Bachelor-, Master- und PhD-Studierenden beantragt werden, wenn sie durch die*den zust?ndige*n Fachkoordinator*in bzw. Betreuer*in Ihrer Promotion nominiert worden sind (gilt auch für BAf?G-Empf?nger*innen),
  • schlie?t eine parallele F?rderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme aus, da Doppelf?rderung nicht m?glich ist
  • wird nach L?ndergruppen gestaffelt, in Abh?ngigkeit der zur Verfügung stehenden EU-Mittel und der endgültigen Teilnehmendenzahl gew?hrt und in mehreren Raten ausgezahlt.
  • Die Berechnung des Stipendiums erfolgt gem?? den EU-Richtlinien.
  • Den zus?tzlichen Auslandsversicherungsschutz müssen Sie selbst?ndig abschlie?en.
  • Das Stipendium ist ganz zurückzuzahlen, wenn gegen die ERASMUS+ Regeln versto?en wird, Falschangaben gemacht wurden, der Auslandsaufenthalt nicht angetreten wird oder die einzureichenden Unterlagen nicht fristgerecht abgegeben werden und/oder teilweise, wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig abgebrochen oder verkürzt wird. Eine F?rderung unter 3 Monaten Aufenthaltsdauer im Ausland ist grunds?tzlich nicht m?glich.
  • Der Antrag ist ab 01. Juli online unter Formulare verfügbar und muss im 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Büro, bis 01.08. für das Wintersemester und bis 15.12. für das Sommersemester, eingereicht werden. Doktorand*innen k?nnen Antr?ge nach vorheriger Rücksprache laufend stellen.

Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen über einen Stipendienbescheid im Oktober mitgeteilt. Dieser dient ebenfalls zur Vorlage beim Finanzamt.

W?hrend des ERASMUS+ Aufenthaltes sollten Sie an der Gasthochschule gem?? dem besprochenen Studienplan studieren, an Prüfungen teilnehmen und das Studium an der Gastuniversit?t durch Bescheinigungen nachweisen.

Doktorand*innen forschen an der Partneruniversit?t und unterzeichnen im Vorfeld eine Betreuungsvereinbarung, die die Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten Leistungen zu Hause sicher stellt. ?

?nderungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Studienplan, Kontoverbindung und der Korrespondenzadresse sind dem 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Büro unverzüglich mitzuteilen. Der Zuschuss ist ganz oder teilweise zurückzuzahlen, wenn der Auslandsaufenthalt nicht angetreten, vorzeitig abgebrochen oder der Abgabe der erforderlichen Unterlagen nicht nachgekommen wird.

Am Ende des Aufenthaltes wird die Abgabe eines Berichts über den Studienaufenthalt, eines Evaluierungsfragebogens, ein Nachweis über die tats?chliche Studienzeit (Letter of Confirmation) an der Gastuniversit?t und die erbrachten Studienleistungen (Transcript of Records) erwartet.

Achtung

Bei Nichteinhaltung der Einreichungsfristen für die erforderlichen Unterlagen kann es zu Rückforderungen des ERASMUS+ Stipendiums kommen!