Zum Umgang mit Forschungsdaten existieren inzwischen zahlreiche Grunds?tze und Leitlinien der verschiedenen Forschungsf?rderer sowie weiterer Organisationen und Initiativen. Die F?rderorganisationen erwarten zunehmend die Einhaltung und Umsetzung dieser Leitlinien bei der Durchführung von Forschungsprojekten. Wir empfehlen daher allen Antragstellenden, sich mit den entsprechenden Leitlinien auseinanderzusetzen und im Antrag konkrete Aussagen zu deren Umsetzung zu formulieren.
Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Eine Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdaten und eine Handlungsempfehlung zum Forschungsdatenmanagement wurden 2016 durch den Senat der beschlossen. Die Leitlinie zum Umgang mit Forschungsdatenpdf,?232?kb gibt einen ersten Einstieg in das Thema Forschungsdatenmanagement, w?hrend die?Handlungsempfehlung zum Forschungsdatenmanagementpdf,?355?kb?die in der Leitlinie eingeführten Grunds?tze erg?nzt und konkretisiert.
Seit Juli 2023 sind auch in der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis der Universit?t Aussagen zu Forschungsdaten und -software enthalten, die dem unten genannten DFG-Kodex entsprechen.
Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)
Die DFG hat im Juli 2019 den Kodex ?Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“Externer Link ver?ffentlicht. Er ist eine grundlegende ?berarbeitung und ersetzt die Denkschrift ?Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ von 1998. Der Kodex besteht aus 19 Leitlinien, von denen eine Vielzahl für die Handhabung von Forschungsdaten und -software relevant sind. Als Erg?nzung dazu dienen die bereits im September 2015 durch den Senat der DFG verabschiedeten Leitlinien zum Umgang mit ForschungsdatenExterner Link.?Eine umfassende Zusammenstellung der Grunds?tze, Unterstützungsangebote und F?rderm?glichkeiten bietet die Webseite??Umgang mit Forschungsdaten“Externer Link der DFG. Dort sind auch eine Checkliste zum Umgang mit ForschungsdatenExterner Link (Stand: Dezember 2021) sowie fachspezifische Empfehlungen für einige Disziplinen zu finden. In F?rderantr?gen der DFG sind Angaben zum Umgang mit Forschungsdaten verpflichtend.
Europ?ische Kommission – Horizon Europe
Das Rahmenprogramm Horizon Europe ist das F?rderprogramm der Europ?ischen Kommission für Forschung und Innovation in der Europ?ischen Union (EU) bis 2027. Es folgt dem EU-Rahmenprogramm Horizon 2020. In Horizon Europe wird ein sofortiger freier Zugang von Publikationen, die ein peer-review Verfahren durchlaufen haben, gefordert. Embargoperioden sind nicht mehr vorgesehen.
Auch zu Forschungsdaten soll in Horizon Europe grunds?tzlich freier Zugang gew?hrleistet werden, entsprechend dem Grundsatz ?so offen wie m?glich – so beschr?nkt wie n?tig“. Im Umgang mit den Forschungsdaten sollen die Forschenden sich dabei an den FAIR-Prinzipien orientieren. Dies umfasst u.a. die verpflichtende Erstellung eines Datenmanagementplans in jedem Projekt sowie die Speicherung und Bereitstellung der Daten in einem einschl?gigen Repositorium. Alle weiteren Richtlinien sind den Programm Guidelines von Horizon EuropeExterner Link zu entnehmen. Details zu Ver?ffentlichung, Lizenzen und Metadaten werden im Grant Agreement festgelegt.
Unter dem Schirm von?Horizon EuropeExterner Link ist seit 2021 die Erstellung eines Daten Management Plans (DMP)? für ERC-ProjekteExterner Link verpflichtend. Dieser muss sp?testens 6 Monate nach Projektstart eingereicht werden.?
FAIR Data Principles
Allgemeine Anerkennung und gro?e Verbreitung haben auch die 2016 ver?ffentlichten "FAIR Data PrinciplesExterner Link" erlangt. Neben dieser Fassung gibt es auch den von Wilkinson, M.D. et al. (2016)Externer Link publizierten Artikel ?The FAIR Guiding Principles for scientific data management and stewardship“.
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Findable
F1. (meta)data are assigned a globally unique and eternally persistent identifier.
F2. data are described with rich metadata.
F3. metadata clearly and explicitly include the identifier of the data it describes.
F4. (meta)data are registered or indexed in a searchable resource. -
Accessible
A1 (meta)data are retrievable by their identifier using a standardized communications protocol.
A1.1 the protocol is open, free, and universally implementable.
A1.2 the protocol allows for an authentication and authorization procedure, where necessary.
A2 metadata are accessible, even when the data are no longer available. -
Interoperable
I1. (meta)data use a formal, accessible, shared, and broadly applicable language for knowledge representation.
I2. (meta)data use vocabularies that follow FAIR principles.
I3. (meta)data include qualified references to other (meta)data. -
Re-usable
R1. (meta)data are richly described with a plurality of accurate and relevant attributes.
R1.1. (meta)data are released with a clear and accessible data usage license.
R1.2. (meta)data are associated with detailed provenance.
R1.3. (meta)data meet domain-relevant community standards.
Nagoya-Protokoll
Das?Nagoya-ProtokollExterner Link ist ein v?lkerrechtlich bindendes ?bereinkommen über Zugang und Vorteilsausgleich (= Access and Benefit Sharing, ABS), das auf eine ausgewogene und gerechte Aufteilung der Vorteile abzielt, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen oder von darauf bezogenem traditionellen Wissen ergeben. Eine ?genetische Ressource“ ist jedes Material pflanzlichen, tierischen, mikrobiellen oder sonstigen nicht-menschlichen Ursprungs, das funktionale Erbeinheiten enth?lt, oder ein Derivat dessen darstellt. Forschende, die die beschriebenen genetischen Ressourcen in ihren Forschungsprojekten benutzen, sind dazu verpflichtet das Nagoya-Protokoll einzuhalten.
Die Umsetzung des Nagoya-Protokolls ist in der EU-Verordnung Nr. 511/2014Externer Link?geregelt. In Deutschland ist das?Bundesamt für Naturschutz (BfN)Externer Link die zust?ndige nationale Beh?rde für den Vollzug des Nagoya-Protokolls.?Zur Umsetzung des Nagoya-Protokolls hat die DFG?Guidelines zu ABSExterner Link,?Erl?uterungen zum Umgang mit den rechtlichen Vorgaben des Nagoya-Protokolls und der Verordnung (EU) Nr. 511/2014Externer Link ver?ffentlicht.
Antworten auf h?ufig gestellte Fragen sowie interne Beratungsangebote der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena zum Nagoya-Protokoll finden sie hier.
IPBES
Der?Weltbiodiversit?tsrat IPBES hat im Januar 2020 eine Data Management PolicyExterner Link ver?ffentlicht (Englisch). Sie bietet einen Rahmen für alle IPBES Einheiten, Fachexperten sowie technische Unterstützungseinrichtungen. Dazu geh?ren Hinweise für die Ausarbeitung von Datenmanagementpl?nen, Empfehlungen für das Vorgehen bei der Datenarchivierung sowie die Motivation zur Nutzung von Open Source Software.
Hinweise zur Erstellung einer eigenen Forschungsdaten-Policy
Auch für Forschungsprojekte – insbesondere im Verbund – ist das Aufsetzen einer Forschungsdaten-Policy sinnvoll, um einen gemeinsamen Standard zu etablieren, wie mit den generierten Forschungsdaten umgegangen werden soll. Eine solche Policy wird umso wichtiger, wenn verschiedene Arten von Forschungsdaten generiert werden und verschiedene spezifische Bedarfe im Umgang mit Forschungsdaten bestehen. Das Projekt Forschungsdaten-Policies für Forschungsprojekte der TU Berlin (Teilprojekt des dreij?hrigen DFG-Verbundvorhabens?FDNext) hat dafür einen?LeitfadenExterner Link zusammengestellt, der Handlungssicherheit bieten und Orientierung geben soll. Er umfasst drei Teile:
- Vorüberlegungen und Gründe für eine Forschungsdaten-Policy, Stakeholder, projektbezogene Rahmenbedingungen, der Prozess der Erstellung vom Entwurf über die Verabschiedung bis zu Ver?ffentlichung und Umsetzung
- Inhalt und Struktur eine Forschungsdaten-Policy, konzeptuelle ?berlegungen zum Aufbau, Katalog mit Themen und Leitfragen
- Checkliste zum systematischen Vorgehen
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