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FAQ

Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zum Stipendium
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Foto: Pixabay
Hinweis

Sie haben Fragen zum Deutschlandstipendium? Stellen Sie Ihre Anfrage ab 1. Oktober 2021 einfach über das Service-Desk-Portal der Uni Jena.

Weitere Antworten zu allen Bereichen des Deutschlandstipendiums sind auf der FAQ-Liste des Bundesministeriums für Bildung und ForschungExterner Link zu finden.

Allgemeine Informationen

  • Wie lang ist die Laufzeit des Stipendiums?

    Die Laufzeit des Stipendiums betr?gt in der Regel zwei Semester und umfasst grunds?tzlich maximal die Regelstudienzeit des jeweiligen Studienganges.

    Eine Verl?ngerung des Stipendium ist m?glich. Zur Fortgew?hrung des Stipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen.?

  • In welchem Turnus wird das Deutschlandstipendium vergeben?

    An der Universit?t Jena wird das Deutschlandstipendium immer zum Wintersemester (01.10.) vergeben.

  • Ist eine Verl?ngerung des Stipendiums m?glich?

    Eine Verl?ngerung des Stipendiums ist m?glich. Zur Fortgew?hrung des Stipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut zu durchlaufen. In diesem Rahmen erfolgt die Begabungs‐ und Leistungsüberprüfung für den vergangenen F?rderzeitraum.

  • Wird das Stipendium im Falle einer Beurlaubung weitergezahlt?

    W?hrend einer Beurlaubung vom Studium etwa aus pers?nlichen oder famili?ren Gründen, z.B. bei Schwangerschaft oder Kindererziehung oder zur Pflege eines/-r nahen Angeh?rigen, wird das Stipendium nicht fortgezahlt. Mit Fortsetzung des Studiums verl?ngert sich der Bewilligungszeitraum um die Dauer der Beurlaubung. Sofern eine Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters oder für ein Pflichtpraktikum erfolgt, wird das Stipendium fortgezahlt. Eine Verl?ngerung des Bewilligungszeitraums ergibt sich in diesem Falle nicht.

  • Sind parallele Stipendienf?rderungen m?glich?

    Das richtet sich nach H?he und Art der Stipendienf?rderungen. Grunds?tzlich gilt: Wer schon eine begabungs- und leistungsabh?ngige materielle F?rderung erh?lt, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat betr?gt, kann kein Deutschlandstipendium bekommen. Eine detaillierte tabellarische ?bersicht zur Zul?ssigkeit des gleichzeitigen Bezugs anderer Stipendien mit dem Deutschlandstipendium finden Sie hier. Externer Link

  • Wann endet die F?rderung?

    Die F?rderung endet, wenn:

    • der Studierende die Universit?t Jena verl?sst (z. B. Hochschulwechsel) oder
    • der Studierende den Studiengang innerhalb der Universit?t Jena wechselt oder
    • die F?rderh?chstdauer durch das Ende der Regelstudienzeit erreicht ist (Ausnahmen m?glich) oder
    • das Studium an der Universit?t Jena beendet oder abgebrochen wird.

Bewerbungsverfahren

  • Wer kann sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Es k?nnen sich Studierende aller Nationalit?ten und aller Fachrichtungen, die an der Universit?t Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des n?chsten F?rderzeitraumes, eingeschrieben werden, für ein Deutschlandstipendium bewerben.

    Grunds?tzlich ist jedes Studium f?rderungsf?hig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Erg?nzungsstudium, ein Masterstudium oder ein berufsbegleitendes Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, k?nnen sich für das Deutschlandstipendium bewerben.

    Ausgenommen von der F?rderung sind Promotionsstudierende sowie Studierende, die sich w?hrend des F?rderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen m?glich).

  • K?nnen sich auch ausl?ndische Staatsbürger/-innen für ein Stipendium bewerben?

    Ja, gef?rdert werden k?nnen Studierende jeglicher Nationalit?t, die zu Beginn des Bewilligungszeitraums an der Universit?t Jena immatrikuliert sind bzw. immatrikuliert sein werden.

  • K?nnen sich auch Studienplatzbewerber/-innen für ein Stipendium bewerben?

    Ja, auch Studienplatzbewerber/-innen k?nnen sich bewerben. Die Bewilligung des Deutschlandstipendiums setzt die Immatrikulation an der Universit?t Jena zu Beginn des Bewilligungszeitraums voraus.

  • Das Abiturzeugnis wurde bis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht ausgestellt. Kann man sich trotzdem bewerben?

    Ja, bitte fügen Sie das letzte (Halbjahres-) Zeugnis Ihrer Bewerbung bei und reichen das Abiturzeugnis umgehend nach Erhalt ein (Servicedesk: www.uni-jena.de/service-dsExterner Link ).

  • K?nnen sich auch Promotionsstudierende für ein Stipendium bewerben?

    Nein, Promotionsstudierende k?nnen mit diesem Stipendium nicht gef?rdert werden. Informationen zu Promotionsstipendien finden Sie hier. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Stipendien für Promovierende an die Mitarbeitenden der Graduiertenakademie der Universit?t Jena.

  • K?nnen sich Studierende im Zweitstudium oder Aufbaustudium bewerben?

    Ja, Studierende eines Zweit- oder Aufbaustudiums k?nnen sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben.

  • K?nnen sich Studierende im Teilzeitstudium bewerben?

    Ja, Teilzeitstudierende k?nnen sich ebenfalls für ein Stipendium bewerben.

  • K?nnen sich auch Studierende bewerben, welche die Regelstudienzeit überschritten haben?

    Studierende, die sich w?hrend des F?rderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden, k?nnen grunds?tzlich nicht gef?rdert werden. Verl?ngert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, wie zum Beispiel einer Behinderung, einer Schwangerschaft, der Pflege und Erziehung eines Kindes oder eines fachrichtungsbezogenen Auslandsaufenthalts, so kann die F?rderungsh?chstdauer auf Antrag verl?ngert werden.

  • Wie kann man sich für ein Deutschlandstipendium bewerben?

    Die Bewerbung für ein Deutschlandstipendium erfolgt ausschlie?lich online über ein Bewerbungsformular, welches w?hrend des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet ist. Nur wenn die Bewerbung innerhalb des Zeitfensters korrekt mit allen zugeh?rigen Anlagen abgesendet wird, ist sie gültig und wird bearbeitet. Bitte beachten Sie, dass fehlende Unterlagen nicht nachgefordert werden.

    Bewerbungen au?erhalb des Ausschreibungszeitraums k?nnen nicht berücksichtigt werden. Eine Bewerbung per Post oder E-Mail ist nicht m?glich. Alle Eing?nge au?erhalb des Online-Bewerbungsformulars bleiben ohne Berücksichtigung und sind nicht gültig.

  • Welche Kriterien werden für die Auswahl herangezogen?

    Das Deutschlandstipendium unterstützt besonders begabte, leistungsf?hige und engagierte Studierende. Auswahlkriterien sind neben den bisher erbrachten Leistungen im Studium oder Schule auch der bisherige pers?nliche Werdegang, Engagement sowie besondere soziale, famili?re oder pers?nliche Umst?nde (siehe dazu auch die Richtlinie der Universit?t Jena).

  • Wie weise ich meine Leistungen nach?

    Nachweise über schulische Leistungen und/oder Studienleistungen (Zeugnisse) werden wie folgt erbracht:

    • Studienbewerber für das erste Hochschulsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses (sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt)
    • Bachelor- und Lehramtsstudierende im ersten und zweiten Fachsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
    • Bachelor- und Lehramtsstudierende ab dem dritten Fachsemester: Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
    • Masterstudierende und Studienbewerber/-innen für ein Masterstudium: Kopie des Bachelorzeugnisses und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
    • bei ausl?ndischen Zeugnissen: eine amtlich beglaubigte ?bersetzung in Deutsch oder Englisch und Umrechnung in das deutsche Notensystem
    • Studiengang Humanmedizin:
      • im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Ausbildung
      • im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung und ggf. Bescheinigung zur Meldung zum Zweiten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung
    • Studiengang Zahnmedizin:
      • im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der zahn?rztlichen Ausbildung
      • im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses der zahn?rztlichen Vorprüfung
    • Studiengang Rechtswissenschaft: aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der im Durchschnitt erreichten Punktzahl, ggf. Zwischenprüfungszeugnis
    • Examensstudiengang Pharmazie: aktuelle Beurteilung der Studienleistungen zur Bewerbung für ein Stipendium, ggf. Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
  • Wie berechne ich den Durchschnitt meiner Studienleistungen?

    Wenn eine Durchschnittsnote in der Notenbescheinigung (aus Friedolin) angegeben ist, ist diese einzutragen.

    Wenn keine Durchschnittsnote in der Notenbescheinigung angegeben ist, wird die Durchschnittsnote wie folgt berechnet:?

    • Der Notendurchschnitt wird aus den Noten aller F?cher gleichberechtigt berechnet, sofern diese Noten in der Leistungsübersicht nachgewiesen sind.

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    • Es kann nur die ungewichtete Durchschnittsnote aller zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Leistungsübersicht enthaltenen Noten berechnet werden.

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    • Wenn eine aktuelle Leistungsübersicht verfügbar ist, wird nur diese für die Berechnung des Notendurschnitts anerkannt. Nur in F?llen, in denen keine aktuelle Leistungsübersicht vorliegt oder im laufenden Studium noch keine Noten in diese eingetragen wurden, kann die letzte Prüfungsnote zur Berechnung des Notendurchschnitts berücksichtigt werden.

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    • Der Notendurchschnitt ist von den Bewerbern selbst zu errechnen. Die im Bewerbungsformular eingetragene Note wird anhand der eingereichten Nachweise überprüft und ggf. angepasst.

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    • Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen berechnete und eingetragene Note nur ein Richtwert ist, der als Orientierungshilfe dient. Grundlage der Bewertung Ihrer Studienleistung ist der Nachweis, der mit der Online-Bewerbung hochgeladen wird und von der Vergabekommission begutachtet wird.
  • Was gilt es bei ausl?ndischen Zeugnissen zu beachten?

    Bei ausl?ndischen Zeugnissen über die Hochschulzugangsberechtigung/ den Hochschulabschluss ist eine amtlich beglaubigte ?bersetzung (au?er bei englischen Zeugnissen) in deutscher oder englischer Sprache erforderlich. Zudem muss eine Umrechnung des Zeugnisses in das deutsche Notensystem mit eingereicht werden.

  • K?nnen Empfehlungsschreiben eingereicht werden?

    Empfehlungsschreiben k?nnen eingereicht werden. Diese werden im Auswahlverfahren berücksichtigt, sofern sie mit einem Bezug zum Deutschlandstipendium verfasst sind.

  • Was ist beim Auswahlkriterium ?Engagement? zu beachten?

    Ein Auswahlkriterium für das Deutschlandstipendium ist das Engagement eines Bewerbers. Hierbei handelt es sich um eine ehrenamtliche T?tigkeit, wie ein besonderes gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches, ?kologisches oder politisches Engagement. Dieses kann jedoch nur berücksichtigt werden, wenn es zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht l?nger als zwei Jahre zurückliegt. Für die Anerkennung von besonderem Engagement müssen Nachweise in Kopie eingereicht werden, aus denen sich die Art der T?tigkeit als auch der Zeitraum über den diese ausgeübt wurde/wird ergibt.

  • Was ist beim Auswahlkriterium ?Auszeichnungen/Preise? zu beachten?

    Im Auswahlverfahren werden Auszeichnungen und Preise in nationalen (Bundes- und Landesebene) oder internationalen Wettbewerben im Bereich Wissenschaft, Kunst oder Sport berücksichtigt, wenn sie zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht l?nger als zwei Jahre zurückliegen.

  • Was ist bei den Auswahlkriterien ?Praktikum, Berufsausbildung und Berufst?tigkeit? zu beachten?

    Im Auswahlverfahren werden Praktika berücksichtigt, wenn diese mindestens 4 Wochen angedauert haben und nicht als Pflichtpraktikum in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Eine Berufsausbildung wird gewertet, wenn es sich mindestens um eine zweij?hrige Berufsausbildung handelt. Das Praktikum, die Berufsausbildung oder Berufst?tigkeit darf zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht l?nger als zwei Jahre zurückliegen.

  • Ich habe beim Ausfüllen des Bewerbungsformulars etwas vergessen bzw. m?chte noch etwas ?ndern. Was muss ich tun?

    Wenn die Online-Bewerbung abgeschickt wurde, dann k?nnen keine ?nderungen mehr vorgenommen werden! Bitte achten Sie deshalb auf Vollst?ndigkeit und Korrektheit der Angaben.

  • K?nnen fehlende Unterlagen nachgereicht werden?

    Sofern die Studienbescheinigung, der Zulassungsbescheid, das Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis), das Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss am Ende der Bewerbungsfrist noch nicht vorliegt, so sind diese umgehend nach Erhalt nachzureichen (Servicedesk: www.uni-jena.de/service-dsExterner Link ). Alle anderen Dokumente müssen bis zum Ende der Bewerbungsfrist elektronisch bei der Universit?t Jena eingegangen sein.

    Bitte beachten Sie, dass nur vollst?ndige Bewerbungen an die Vergabekommission weitergeleitet werden. Fehlende Unterlagen werden nicht nachgefordert!

  • Wie kann ich überprüfen, ob meine Bewerbung erfolgreich abgeschickt wurde?

    Sie erhalten eine automatische Benachrichtigung, wenn sie sich erfolgreich beworben haben. Bitte sehen Sie von pers?nlichen Nachfragen ab.

  • Welche Fakult?t muss ich w?hlen, wenn ich mit meinem Studiengang verschiedenen Fakult?ten zugeordnet bin (z.B. Lehramt, Mehrfach-Bachelor)?

    Studierende verschiedener Fakult?ten werden für die Auswahlentscheidung grunds?tzlich der Fakult?t zugeordnet, an der sie ihr Wahlrecht bei den Hochschulwahlen ausüben. W?hlen Sie also bitte bei der Online-Bewerbung die Fakult?t aus, an der sie ihr Wahlrecht ausüben.

Auswahlverfahren

  • Wer entscheidet, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?

    Anhand der eingereichten Unterlagen erfolgt die Vergabe der Stipendien durch die Vergabekommission des Senats der Universit?t Jena. Diese setzt sich zusammen aus:

    • Mitgliedern des Studienausschusses des Senats,
    • der Gleichstellungsbeauftragten,
    • des Leiters des Dezernats 1 - Studierende.

    Die Vizepr?sidentin für Studium und Lehre bewilligt die Stipendien auf der Grundlage der Vergabeentscheidung der Vergabekommission.

  • Wann ist das Auswahlverfahren abgeschlossen?

    Einen Zeitplan über das Auswahl- und Vergabeverfahren zum Deutschlandstipendium ist hier zu finden.

  • Erhalte ich eine Rückmeldung zum Stand des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens?

    Ja, alle Bewerber/-innen werden nach Beendigung des Verfahrens über die Entscheidung informiert. Die Bewilligungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden voraussichtlich bis Mitte August versendet. Sollte sich in der Zwischenzeit Ihre postalische Anschrift oder E-Mail-Adresse zu der in der Bewerbung angegebenen ge?ndert haben, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen. Von zwischenzeitlichen Rückfragen über den Stand der Auswahl bitten wir Sie abzusehen.

Deutschlandstipendium

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Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07743 Jena