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Gasth?rerschaft

Universit?t für Neugierige jeden Alters
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Foto: Christoph Worsch (Universit?t Jena)

Sie haben schon immer davon getr?umt, eine Vorlesung über die Kunst der Etrusker zu h?ren, oder endlich Lineare Algebra zu verstehen? Für interessierte Gasth?rende, die sich weiterbilden wollen, Lust auf Neues haben oder mal in ein Fach reinschnuppern m?chten, bieten wir Themen aus allen Fakult?ten der Universit?t an. Voraussetzungen gibt es dafür nicht. Weder das Lebensalter, die Herkunft, der Schulabschluss oder berufliche Qualifikation machen einen Unterschied. Bei uns sind alle willkommen! Mitzubringen ist nur Wissensdurst.

Information

S O M M E R S E M E S T E R?? 2 0 2 5

--> Anmeldung: 15.03. - 18.04.2025 (Vorlesungsbeginn: 07.04.2025)

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WICHTIG:

Mit dem von uns ausgestellten Teilnahmeschein zur Gasth?rerschaft wenden Sie sich bitte an das Rechenzentrum (itservice@uni-jena.de), um den Zugang zur Online-Studienverwaltung Friedolin (https://friedolin.uni-jena.deExterner Link) bzw. zur Online-Lernplattform Moodle (https://moodle.uni-jena.deExterner Link) zu beantragen.

Nach der Registrierung melden Sie sich in Friedolin digital zu den bescheinigten Veranstaltungen an (Eingabe Veranstaltungskennziffer - Belegen/Anmelden), damit Sie der Dozent zulassen kann. Anschlie?end sollte die Veranstaltung in Moodle für Sie aufrufbar sein, um Dokumente und Informationen einsehen zu k?nnen.

Bei Problemen oder weiteren Fragen zur Veranstaltung wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Dozenten.?

  • Aktuelles Programm

    Das neue Programmpdf,?1?mb erscheint jedes Semester kurz vor Beginn der Vorlesungszeit.

    Bitte prüfen Sie die Veranstaltungsformate und Rauminformationen in Friedolin, da sich die in der Broschüre angegebenen Daten im Einzelfall noch ?ndern k?nnen.

  • Antrag auf Gasth?rerschaft

    Die Zulassung zur Gasth?rerschaft muss beantragt werden. Das Antragsformularpdf,?112?kb k?nnen Sie auf unserer Website als PDF herunterladen und ausdrucken.

  • Kosten

    Die Gasth?rerschaft ist gebührenpflichtig und kostet pro Semester 50,- Euro.

    Empf?nger/-innen einer Altersrente oder vergleichbarer Leistungen zahlen eine erm??igte Gebühr von 25,- Euro pro Semester.

    Empf?ngern/-innen von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II (Bürgergeld) wird die Gebühr erlassen.?Der Anspruch auf Erm??igung bzw. Erlass ist durch ein amtliches Dokument (Bescheid oder Rentenausweis) in Kopie nachzuweisen.

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    Die Gebühren k?nnen per ?berweisung auf das Konto der Universit?t oder am Besuchertresen des Studierenden-Service-Zentrums per EC-Karte mit PIN oder Kreditkarte entrichtet werden.

    Die ?berweisung ist an folgende Bankverbindung zu richten (Achtung, neuer Verwendungszweck!):

    IBAN: DE09 8200 0000 0083 0015 03
    BIC: MARKDEF1820 (Deutsche Bundesbank Erfurt)
    Verwendungszweck: E-11-00021-00-26110400 Gasth?rerschaft Name, Vorname

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    Der Teilnahmeschein für Gasth?rende wird nach der Zahlung mit EC Karte / Kreditkarte sofort und nach ?berweisung bei Vorlage eines Zahlungsnachweises (Kontoauszug) ausgestellt.

  • Zulassung

    Die Zulassung zur Gasth?rerschaft erfolgt in Abstimmung mit den Fakult?ten im Rahmen der vorhandenen Studienm?glichkeiten und muss beantragt werden. Dazu verwenden Sie bitte den Antrag auf Gasth?rerschaftpdf,?112?kb.

    Den Antrag senden Sie bitte an das Studierenden-Service-Zentrum und legen folgende Unterlagen bei:

    • Kopie des gültigen amtlichen Ausweises des/der Antragstellenden (Personalausweis oder Reisepass)
    • ggf. eine Kopie des Bürgergeld-Bescheides/Rentenausweises
    • eine Kopie des Zahlungsbelegs
    • ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag

    Reichen Sie die Unterlagen pers?nlich am Servicetresen im SSZ ein, legen Sie die o. g. Nachweise im Original bitte zur Ansicht vor. Der Rückumschlag entf?llt, da Sie den Teilnahmeschein zur Gasth?rerschaft direkt ausgeh?ndigt bekommen.

    Beachten Sie bitte, dass eine Zulassung aus Kapazit?tsgründen abgelehnt werden kann.

  • Gasth?rerschaft

    Die Zulassung zur Gasth?rerschaft gilt für ein Semester und wird mit dem Teilnahmeschein für Gasth?rende best?tigt.

    Der Teilnahmeschein ist vor Veranstaltungsbeginn dem/der Lehrenden vorzulegen. Gasth?rende sind berechtigt, die in ihrem Teilnahmeschein aufgeführten Lehrveranstaltungen zu besuchen und Einrichtungen der Universit?t zu nutzen.

  • Termine

    Der? Antrag auf Gasth?rerschaft pdf,?112?kb?muss bis Vorlesungsbeginn, sp?testens aber am Freitag der 2. Vorlesungswoche im Studierenden-Service-Zentrum (SSZ, Bereich Weiterbildung) vorliegen.

    Der Teilnahmeschein gilt jeweils für ein Semester. Die Veranstaltungen finden in der Regel w?chentlich statt. Die aktuellen Vorlesungszeiten k?nnen Sie hier einsehen.

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die nicht im Programm zur Gasth?rerschaft aufgeführt sind

    Um an Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen VorlesungsverzeichnisExterner Link teilzunehmen, die nicht im aktuellen Programm aufgeführt sind, ist zus?tzlich das Einverst?ndnis des/der jeweiligen Lehrenden per Unterschrift und Institutsstempel auf dem Antrag auf Gasth?rerschaft einzuholen. Alternativ kann eine E-Mail-Best?tigung des/der Lehrenden beigefügt werden.

    Bei zulassungsbeschr?nkten F?chern oder besonders stark nachgefragten Lehrveranstaltungen ist aber leider meist keine Teilnahme m?glich.

  • Besondere Angebote für Schülerinnen und Schüler

    Sind Sie Schülerin oder Schüler? Schüler/-innen der weiterführenden Schulen k?nnen natürlich auch an der Gasth?rerschaft teilnehmen. Für sie gibt es aber auch eine Reihe anderer Formate. Ganze Lehrveranstaltungen einschlie?lich den dazugeh?rigen Prüfungen k?nnen Schüler im Rahmen des Juniorstudiums belegen. Im Schnupperstudium gibt es die M?glichkeit, Vorlesungsluft in einzelnen Lehrveranstaltungen zu schnuppern und?Orientierungsseminare helfen bei der Studienwahl. Für den Fall, dass Sie mit Ihrer ganzen Schulklasse unterwegs sind, halten wir auch Vortr?ge, Einzelveranstaltungen und Reihen vor.

  • Was Sie sonst noch wissen müssen

    Die Teilnahme an Prüfungen in den gew?hlten Lehrveranstaltungen ist im Rahmen der Gasth?rerschaft nicht m?glich. In Absprache mit dem/der Lehrenden kann jedoch eine Teilnahmebest?tigung ausgestellt werden.

    Beachten Sie bitte, dass Sie als Gasth?rende/r keinen Studierendenstatus haben und deshalb in den Geb?uden der Universit?t nicht gesetzlich unfallversichert sind.

  • Spezielle Angebote für Geflüchtete

    Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena unterstützt Geflüchtete, schnell in Deutschland ein neues Zuhause zu finden und eine neue Perspektive zu haben.

    Das 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐e Büro bietet studierf?higen Geflüchteten verschiedene Wege ins Studium - zum Beispiel über das Gasth?rerprogramm - an und ber?t alle Studieninteressierten zu den individuellen M?glichkeiten.

    Alle Informationen und Hinweise dazu finden Sie auf den Seiten des 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐en Büros unter /gefluechtet .

  • Im H?rsaal
    Foto: Christoph Worsch (Universit?t Jena)
    Zweith?rerschaft

    Wenn Sie aktuell an einer anderen Hochschule als Studierende/r eingeschrieben sind, beantragen Sie bitte die Zweith?rerschaft. Im Rahmen der Gasth?rerschaft k?nnen Sie keine Prüfungsleistungen ablegen, um sich Module an Ihrer Hochschule anerkennen zu lassen!

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Weiterbildung

?ffnungszeiten:
INFO-TRESEN im SSZ:
Montag, Mittwoch, Freitag
10 - 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13 - 15 Uhr

TELEFON-HOTLINE:
Montag - Freitag
09 - 11 Uhr


欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter www.uni-jena.de/service-wtb oder auch postalisch.

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Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07743 Jena