Studierende, die an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, k?nnen einen Antrag auf Zweith?rerschaft an der Uni Jena beantragen. Sofern eine gültige Hochschulzugangsberechtigung vorliegt und ausreichende Kapazit?ten vorhanden sind, gewinnt der oder die Studierende die Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen sowie die Zulassung für bestimmte Prüfungen. In diesem Fall kann Ihnen dann ein Zweith?rerausweis für bestimmte Lehrveranstaltungen für ein Semester ausgestellt werden. Das Praktische daran ist, dass keine Immatrikulation oder Semesterbeitr?ge n?tig sind. Ein Spezialfall der Zweith?rerschaft ist das Studium an einer der Partnerhochschulen im mitteldeutschen Hochschulverbund, siehe hier. Studierende aus Halle und Leipzig k?nnen in Jena als Zweith?rer/-in zugelassen werden.
Die Zweith?rerschaft ist nicht m?glich, wenn in dem betreffenden Fach kein Prüfungsrecht mehr besteht. Das ist dann der Fall, wenn an der Heimatuniversit?t eine Prüfung im Fach endgültig nicht bestanden ist.
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Termine
Die Annahme der Antr?ge für Zweith?rerschaften erfolgt für alle Studieng?nge für ein Sommersemester bis zum 15. M?rz bzw. für ein Wintersemester bis zum 15. September.?In Ausnahmef?llen k?nnen Sie den vollst?ndigen Antrag auf Zweith?rerschaft für die Teilnahme an regul?ren Veranstaltungen zulassungsfreier Studieng?nge bis zum letzten Arbeitstag der 2. Vorlesungswoche des jeweiligen Semesters (Ausschlussfrist)?einreichen.
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Antragstellung
Die Zweith?rerschaft ist in den o.g. Fristen im SSZ zu beantragen.
Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Zweith?rerschaft
- aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Heimathochschule
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild
- aktuelle Best?tigung vom Prüfungsamt Ihrer Heimathochschule über den noch bestehenden Prüfungsanspruch
- Zustimmung des/der verantwortlichen Hochschullehrers/-in auf dem Antragsformular
Bitte beachten Sie, dass es Ausnahmen von diesem Antragsverfahren geben kann (siehe nachstehende Hinweise).
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Praktisches Jahr im Medizinstudium
Studierende, die das?Praktische Jahr?im Rahmen Ihres Medizinstudiums bzw. eine?Blockveranstaltung?absolvieren m?chten, reichen den Antrag auf Zweith?rerschaft rechtzeitig vor der Veranstaltung im SSZ ein. Die o.g. Fristen gelten nicht! Neben den regul?ren Antragsunterlagen sind zus?tzlich die Buchungsbest?tigung aus dem PJ-Portal sowie eine Kopie des Zeugnisses über das Bestehen des zweiten Abschnitts der ?rztlichen Prüfung (M2) im Studierenden-Service-Zentrum einzureichen.
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Zweith?rerschaft in Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie
Die Annahme der Antr?ge für Zweith?rerschaften in den o.g. Studieng?ngen erfolgt für ein Sommersemester bis zum 15. M?rz bzw. für ein Wintersemester bis zum 15. September (Ausschlussfristen).? Bitte reichen Sie folgende Unterlagen ausschlie?lich im SSZ ein:
- Antrag auf Zweith?rerschaft
- aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Heimathochschule
- Kopie eines amtlichen Ausweises mit Lichtbild
- aktuelle Best?tigung vom Prüfungsamt Ihrer Heimathochschule über den noch bestehenden Prüfungsanspruch sowie die Anzahl der noch offenen Prüfungsversuche für die gewünschte Veranstaltung
Zustimmungen der verantwortlichen Hochschullehrer/-innen sind im Vorfeld durch den Antragstellenden nicht einzuholen!
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Kooperationen mit HfM Weimar und BU Weimar
Studierende, die an der HfM Weimar/ BU Weimar im Lehramt Doppelfach Kunsterziehung bzw. Musikerziehung eingeschrieben sind und an der FSU Jena das erziehungswissenschaftliche Begleitstudium belegen, reichen zu den o.g. Terminen lediglich das Antragsformular zusammen mit einer aktuellen Studienbescheinigung der Heimathochschule sowie einer Kopie des amtlichen Ausweises mit Lichtbild ein. Es ist keine Best?tigung des Prüfungsamtes der Heimathochschule und keine Zustimmung des/-r verantwortlichen Hochschullehrers/-in erforderlich.
Dasselbe gilt für Studierende, die an der HfM Weimar das EF Musik- und Veranstaltungsmanagement (IMV) oder den Master Kulturmanagement studieren und an der FSU Jena Veranstaltungen des Fachgebietes IWK bzw. Volkskunde/Kulturgeschichte besuchen.
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Kooperationen mit EAH Jena
Studierende in Kooperationsstudieng?ngen mit der EAH Jena wenden sich bitte an den/die zust?ndige/-n Studiengangskoordinator/-in. Dort erhalten Sie das Formular zur Beantragung der Zweith?rerschaft.
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Anerkennung von Leistungen
Bitte kl?ren Sie im Vorfeld mit Ihrem Fachbereich und insbesondere mit dem zust?ndigen Prüfungsamt der Heimatuniversit?t, ob die Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweise, die Sie an der FSU belegen bzw. ablegen m?chten, entsprechend der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung angerechnet werden k?nnen.
Universit?tshauptgeb?ude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65):
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
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Universit?t Jena
Studierenden-Service-Zentrum
Fürstengraben 1
07743 Jena