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Offenes Buch mit Lesezeichen und Vergr??erungsglas - neue Ordnung für Prüfungen

Lehre NACHGEFRAGT

Newsletter für Lehre an der Uni Jena Ausgabe 04 2025
Offenes Buch mit Lesezeichen und Vergr??erungsglas - neue Ordnung für Prüfungen
Foto: Kanto auf freepik

Acht Fragen an die Vizepr?sidentin für Studium und Lehre zum Thema Einführung einer Rahmenprüfungsordnung an der Uni Jena

Prof. Dr. Karina Weichold

Foto: Anne Günther (Universit?t Jena)

Die Universit?t Jena arbeitet derzeit an einer Rahmenprüfungsordnung, die erstmals einheitliche Regelungen für alle Fakult?ten schafft. Ziel ist es, das Studium an vielen Stellen flexibler zu gestalten – etwa durch prüfungsrechtliche Erleichterungen wie mehr Prüfungsversuche und flexiblere Abmeldefristen. Um diesem Mehr an Freiheit und Eigenverantwortung einen Rahmen zu geben, soll eine Prüfungsfrist festgelegt werden: eine zeitliche Orientierung, bis zu der die im jeweiligen Studiengang abzulegenden Modulprüfungen sowie die Abschlussarbeit im Regelfall abgeschlossen sein sollen.

Kürzlich hat diese Prüfungsfrist für Gespr?chsstoff gesorgt: Studierendenvertreter und -vertreterinnen sowie Autoren und Autorinnen der studentischen Hochschulzeitung sehen hierin eine ?Maximalstudiendauer“ und befürchten, dass sie den Druck für die Studierenden erh?hen und besonders chronisch kranke sowie ehrenamtlich t?tige Studierende benachteiligen k?nnte.
Für Professorin Karina Weichold, Vizepr?sidentin für Studium und Lehre an der Universit?t Jena, ist die Entwicklung der Rahmenprüfungsordnung neben der Initiative #gewinnenundhalten von Studierenden ein Kernthema ihrer Amtszeit. Im Interview erl?utert sie, was im Entwicklungsprozess der Rahmenprüfungsordnung bezüglich der benannten ?Maximalstudiendauer“ gemeinsam mit allen Fakult?ten ausgehandelt wurde, welche Unterstützung Studierende in diesem Zusammenhang erhalten sollen – und warum die Universit?t darin vor allem eine Chance für frühzeitigen Dialog und Begleitung einzelner Studierender sieht.

Beginnen wir ganz vorn: Warum war es an der Zeit, für die Universit?t Jena eine Rahmenprüfungsordnung zu erarbeiten?

Die Erarbeitung einer Rahmenprüfungsordnung war für uns ein notwendiger und zugleich sorgf?ltig geplanter Schritt. Abgesehen davon, dass einige Regelungen in die Jahre gekommen sind und sich die Anforderungen an Studium und Lehre – etwa durch neue Studienformate und unterschiedliche Lebenssituationen der Studierenden – in den letzten Jahren deutlich ver?ndert haben, lagen an den Fakult?ten, manchmal sogar innerhalb der Fakult?ten, unterschiedliche Regelungen für dieselben Sachverhalte in den Prüfungsordnungen der Studieng?nge vor. Die grundlegenden prüfungsrechtlichen Regelungen oder – bei Einzelfallentscheidungen – der prüfungsrechtliche Rahmen müssen jedoch für alle Studierenden gleicherma?en gelten. Die Vereinheitlichung grundlegender Regelungen bietet den langersehnten Anlass zur Aktualisierung des Prüfungsrechts, welches seit mehreren Jahren von unseren Studierenden angemahnt wurde, aber bisher nur partiell umgesetzt werden konnte. Durch das Festhalten einheitlicher Regelungen in einer Rahmenprüfungsordnung kann zudem die Prüfungsverwaltung der bislang über 60 verschiedenen Prüfungsordnungen entlastet werden.

Wer war am Erarbeitungsprozess beteiligt und was war Ihnen hierbei besonders wichtig?

Der Prozess war lang und bewusst breit angelegt. Die Beratungen erstreckten sich über mehrere Semester, haupts?chlich im erweiterten Studienausschuss, in dem die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Studienausschusses (Vertreterinnen und Vertreter der Hochschullehrenden, des akademischen Mittelbaus und der Studierenden), die Studiendekaninnen und Studiendekane, Vertreterinnen und Vertreter des Studierendenrats (StuRa), des Dezernats 1 sowie der Gleichstellungs-, Diversit?ts- und Datenschutzstellen mitgewirkt haben. Zus?tzlich fand im September 2024 eine breit angelegte Informationsveranstaltung für alle Interessierten an unserer Universit?t statt, und im Oktober 2024 gab es ein eigenes Treffen zwischen der StuRa-AG und mir, um gezielt Rückmeldungen der Studierenden zum aktuellen Entwurf der Rahmenprüfungsordnung einzuholen. Die Entwürfe wurden au?erdem in den Fakult?tsr?ten diskutiert, und die Rückmeldungen flossen fortlaufend in die zentralen Gremien zurück. Besonders wichtig war uns dabei, dass sich alle Beteiligten – Studierende, Lehrende und Mitarbeitende – aktiv in die inhaltlichen Entscheidungen einbringen konnten.

Welches sind die wesentlichen Eckpunkte der erarbeiteten Rahmenprüfungsordnung?

Konsens des gemeinsamen Entwicklungsprozesses der Rahmenprüfungsordnung war und ist, dass die bislang relativ strengen Regelungen im Studienverlauf, beispielsweise zur Anzahl der Wiederholungsversuche oder zur An- und Abmeldung von Prüfungen, aufgehoben werden.

Leistungsdruck und Prüfungsstress, wichtige Einflussfaktoren auf die mentale und k?rperliche Gesundheit, werden mit der neuen Rahmenprüfungsordnung merklich abgebaut, mit dem Ziel, die Studierenden durch einen weiten Gestaltungsspielraum zu entlasten. Ganz konkret bedeutet das: Alle Studierenden haben künftig drei Versuche für jede Prüfung– das war bisher je nach Fakult?t unterschiedlich geregelt, und nur wenige hatten diese M?glichkeit. Au?erdem k?nnen endgültig nicht bestandene Wahlpflichtmodule durch andere ersetzt werden, was zus?tzliche Flexibilit?t gibt. Auch der Umgang mit Prüfungen wird insgesamt entspannter: Eine Abmeldung ist bis eine Woche vor dem Prüfungstermin m?glich, und Studierende k?nnen bei Klausuren frei w?hlen, ob sie sich zum ersten oder zweiten Prüfungstermin innerhalb des Semesters anmelden. Zwangsanmeldungen zu Wiederholungsprüfungen entfallen, d.h. wer eine Prüfung innerhalb eines Semesters nicht besteht, kann frei entscheiden, ob er die Prüfung im n?chsten Prüfungszyklus oder ggf. sp?ter wiederholen m?chte – auch das gibt Raum für eine bessere individuelle Planung. Darüber hinaus k?nnen die Fakult?ten eigene erg?nzende Regelungen treffen, die ihren Studierenden zus?tzliche Vorteile bieten – zum Beispiel Optionen zur Notenverbesserung oder die M?glichkeit einer mündlichen Erg?nzungsprüfung, wenn die letzte abschlussrelevante Prüfung endgültig nicht bestanden wurde.

Mit den neuen Regelungen gewinnen die Studierenden deutlich mehr Flexibilit?t und Eigenverantwortung. Um diese neuen Freir?ume in der Waage zu halten, braucht es aber auch einen gemeinsamen Orientierungspunkt – und den bildet die Prüfungsfrist. Die unterschiedlichen Vorstellungen zur Prüfungsfrist wurden im erweiterten Studienausschuss ausführlich, teils kontrovers und in gro?er Offenheit diskutiert. Am Ende stand eine gemeinsame, von allen beteiligten Gruppen und Fakult?ten getragene Formulierung.

Studierendenvertreter und -vertreterinnen sowie Autoren und Autorinnen der studentischen Hochschulzeitung nehmen den Aspekt der Prüfungsfrist auf und kritisierten sie jüngst ?ffentlich. Die Vermutung lautet, die Regelungen s?hen eine Maximalstudiendauer vor. Die Sorge ist, dass mit der Prüfungsfrist zus?tzlicher Druck, besonders auf vulnerable Gruppen, entsteht. K?nnen Sie erkl?ren, was genau dahintersteckt und wie die Universit?t diese Frist versteht?

Erst einmal finde ich es erfreulich, dass sich die Studierenden vielf?ltig in die Debatte einbringen und m?chte sie ermutigen, sich über unsere demokratischen Universit?tsstrukturen weiterhin so lebendig und konstruktiv in die Gestaltung der Universit?tsgemeinschaft einzubringen. Auch die Studierenden im erweiterten Studienausschuss haben sich aktiv und kritisch an den Diskussionen beteiligt. Ebenso haben sich einzelne Lehrende im Laufe des Prozesses – teilweise au?erhalb der Gremien – mit wertvollen Anregungen und kritischen Hinweisen zu einzelnen Regelungen eingebracht. Genau das ist aber auch Kernstück unseres Erarbeitungsprozesses für die Rahmenprüfungsordnung: Der Einbezug einer Vielfalt an Perspektiven über einen demokratisch gepr?gten Prozess, um am Ende eine Ordnung zu entwickeln, die von vielen getragen wird. Die jüngste Kritik an der Rahmenprüfungsordnung seitens der Studierenden war aus meiner Sicht ein willkommener Anlass, mit den Studierenden ins Gespr?ch zu kommen. Ich habe deshalb Anfang November 2025 Studierende des StuRa-Vorstands, des Studienausschusses und des Akrützel zu einem offenen Gespr?ch eingeladen. In dem Gespr?ch wurde deutlich, dass es an manchen Stellen auf Kommunikationsproblemen basierende Missverst?ndnisse gibt, denen wir über unseren Dialog abhelfen konnten.

Nehmen wir das Beispiel der Maximalstudiendauer. Allein der verwendete Begriff für die entworfene Regelung in §17 ist irreführend, denn er suggeriert, dass die Regelung eine absolute Endfrist für das Studium festlegt. Die entsprechende Regelung im Entwurf für die Rahmenprüfungsordnung sieht jedoch vor, dass die Fristen verl?ngert werden k?nnen, wenn die Studierenden eine ?berziehung nicht zu vertreten haben. Damit handelt es sich um eine Frist, die nicht als Sanktion, sondern als Anlass für 欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐, Beratung und Unterstützung dient. Die Prüfungsfrist bedeutet nicht per se das Ende des Studiums, sie markiert vielmehr den sp?testen Moment, an dem Studierende handeln müssen. Durch die ebenfalls in der Ordnung verankerte Pflicht der Fakult?ten, rechtzeitig vorab auf diese Frist hinzuweisen, ist der Hinweis auf das Fristende zugleich Signal für die Studierenden und die M?glichkeit, mit Prüfungs?mtern und Studienfachberatungen ins Gespr?ch zu kommen. Gemeinsam kann geschaut werden, welche Gründe es für das verl?ngerte Studium gibt und welche Art von Unterstützung Studierende gegebenenfalls ben?tigen. Der Universit?t ist es wichtig, dass niemand einfach durchrutscht. Wir m?chten Studierende frühzeitig erreichen, um gemeinsam Wege zu finden, ihr Studium erfolgreich abzuschlie?en.

Es gibt neben den Studierenden, die Probleme mit dem Studium an sich haben, auch solche, die die Fristen erreichen, weil sie beispielsweise Sorgepflichten tragen, in ehrenamtlichen Bereichen t?tig sind oder auch mit chronischen Krankheiten k?mpfen. Solche Studierenden brauchen schlichtweg mehr Zeit und haben die ?berziehung der Regelstudienzeit grunds?tzlich nicht zu vertreten. Die Prüfungsfrist ist so angelegt, dass sie von vornherein flexibel gehandhabt werden kann. Wer also zum Beispiel aus gesundheitlichen oder famili?ren Gründen mehr Zeit braucht, kann eine Begründung einreichen – und die Frist wird im Sinne einer Nichtanrechnung auf die Regelstudienzeit angepasst. Das ist ausdrücklich Teil der Regelung und kein H?rtefallantrag. Darüber hinaus kann das Fristvers?umnis aber auch auf Einzelfallgründe gestützt werden, auch noch im allerletzten Moment, d.h. nach Verstreichen der Frist. Vulnerablen Gruppen wird somit von vornherein mehr Zeit zugestanden, d.h. sie sind Bestandteil der Regel.

Im oben genannten Gespr?ch mit den Studierenden haben wir eine entsprechende Formulierung zur Definition von in jedem Fall zu berücksichtigenden Fallgruppen für die Rahmenprüfungsordnung gemeinsam erarbeitet, hierunter auch vulnerable Gruppen, um für Entscheidungen zur Prüfungsfrist verl?ssliche Grundlagen zu schaffen. Wir werden diesen Vorschlag im n?chsten Treffen des erweiterten Studienausschusses vorstellen und hoffen, dass wir damit den Sorgen der Studierenden entgegenkommen.

Einige Studierende fragen sich, ob die neuen Regelungen der Rahmenprüfungsordnung nicht zu streng sind. Wie sehen Sie das?

Im bundesweiten Vergleich bewegen wir uns klar im guten Mittelfeld. Viele Universit?ten haben ?hnliche Fristenmodelle und Prüfungsregelungen, manche sind sogar deutlich restriktiver, andere wiederum deutlich offener. Wir haben bewusst einen Weg gew?hlt, der Verbindlichkeit schafft, ohne unn?tig Druck aufzubauen. Uns ist wichtig, studierfreundlich zu bleiben und gleichzeitig die Qualit?t und Verl?sslichkeit des Studienbetriebs zu sichern. Dieser ausgewogene Ansatz ist auch in vielen Rückmeldungen positiv hervorgehoben worden.

K?nnte die Rahmenprüfungsordnung nicht einfach ohne eine Prüfungsfrist auskommen?

Wir verstehen diesen Wunsch sehr gut. Viele Studierende m?chten so flexibel wie m?glich studieren – das ist nachvollziehbar, und Flexibilit?t ist uns auch wichtig. Genau deshalb enth?lt die neue Rahmenprüfungsordnung ja viele Erleichterungen. Die Prüfungsfrist setzt dem Ganzen aber einen Rahmen, der in erster Linie nicht einschr?nken, sondern unterstützen soll. Wir wissen aus Erfahrung, dass Studierende manchmal den Anschluss verlieren, wenn sich Prüfungen über Jahre verschieben. Die Frist gibt aus unserer Sicht Orientierung und sorgt dafür, dass man rechtzeitig miteinander ins Gespr?ch kommt, bevor Schwierigkeiten zu gro? werden. Zugleich geht es auch um Chancengleichheit und Fairness: Alle Studierenden sollen unter vergleichbaren Bedingungen studieren k?nnen – und zwar mit klaren, transparenten Regeln. Und ganz wichtig noch einmal: Die Prüfungsfrist ist keine starre Grenze. Wer aus gesundheitlichen, famili?ren oder anderen nachvollziehbaren Gründen mehr Zeit braucht, kann die Frist unproblematisch verl?ngern lassen. Unser Ziel ist nicht, Druck zu erzeugen, sondern Studierende auf ihrem Weg zum Abschluss gut zu begleiten.

Die Studierenden sind auch besorgt darüber, dass Studierende mit Einschr?nkungen in eine Bittstellerposition geraten k?nnten und beweisen müssen, dass sie krank genug sind.

Wenn Studierende eine Verl?ngerung der Prüfungsfrist beantragen, müssen sie die Gründe dafür natürlich darlegen. Das ist kein Misstrauen, sondern eine Frage der Chancengleichheit. Wir m?chten sicherstellen, dass alle Studierenden unter vergleichbaren Bedingungen behandelt werden. Deshalb braucht es nachvollziehbare Nachweise – zum Beispiel ?rztliche Atteste, Bescheinigungen über Pflegeverpflichtungen oder andere Belege, die die Situation erkl?ren. Nur so k?nnen die Fakult?ten beziehungsweise Prüfungs?mter sachgerecht entscheiden und gew?hrleisten, dass die Regelung fair angewendet wird. Uns ist dabei wichtig: Es geht nicht um Bürokratie, sondern um Transparenz und Gerechtigkeit. Wer gute Gründe hat, bekommt Unterstützung. Gleichzeitig sorgen die Nachweise dafür, dass alle Studierenden die gleichen Chancen haben – unabh?ngig davon, in welcher Fakult?t sie studieren. Der Vorlage detaillierter ?rztlicher Atteste bedarf es aus unserer Sicht in den meisten F?llen nicht.

Beim Nachteilsausgleich ist die Situation etwas anders. Nachteilsausgleich wird gezielt diejenigen gew?hrt, die eine Beeintr?chtigung oder Einschr?nkung haben, die sich auf eine konkrete Prüfungssituation auswirkt. Das Ziel ist hier, Chancengleichheit herzustellen, indem individuelle Nachteile ausgeglichen werden – zum Beispiel durch verl?ngerte Bearbeitungszeiten, angepasste Prüfungsformen oder technische Hilfsmittel, zugleich aber benachteiligte Studierende nicht im ?berma? zu bevorteilen. Es geht also nicht darum, die Anforderungen zu senken, sondern die gleichen Bedingungen für alle zu schaffen. Wir wissen, dass Studierende es mitunter als belastend empfinden, dass der Nachteilsausgleich gegebenenfalls mehrfach beantragt werden muss und mitunter ausführliche ?rztliche Berichte vorzulegen sind. Das ist nachvollziehbar. Der Grund dafür liegt darin, dass jede Prüfung anders gestaltet ist und sich die jeweilige Beeintr?chtigung unterschiedlich auswirken kann. Das gesamte Nachteilsausgleichsverfahren dient also dem Ziel, den Ausgleich m?glichst passgenau und fair zu gestalten.

Wie geht es im Prozess der Rahmenprüfungsordnung weiter?

Wir nehmen die Rückmeldungen sehr ernst, bleiben im Dialog mit allen Statusgruppen und prüfen sorgf?ltig, wo Anpassungen sinnvoll oder notwendig sind. An erster Stelle steht für uns immer das Gespr?ch – denn nur im Austausch k?nnen wir gute L?sungen finden, die von allen mitgetragen werden. Deshalb werden wir Dezember 2025 eine weitere Informationsveranstaltung zur Rahmenprüfungsordnung für den erweiterten Studienausschuss anbieten und noch einmal das aktuelle Stimmungsbild sowie Rückmeldungen aller Statusgruppen einholen. Ziel ist es dann, die Rahmenprüfungsordnung im Wintersemester 2025/26 im Senat zu verabschieden. Für alle Studierenden, die bereits eingeschrieben sind, gibt es eine gute Nachricht: Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenprüfungsordnung beginnt die Semesterz?hlung bis zur Prüfungsfrist von vorne – also bei Semester eins. Ich bin überzeugt davon, dass die Rahmenprüfungsordnung an der Uni Jena eine gute Entwicklung ansto?en wird: erfolgreiche Studienabschlüsse, zufriedene Studierende und eine Universit?t, die partnerschaftlich begleitet.

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Karina Weichold, apl. Prof. Dr.

Vizepr?sidentin für Studium und Lehre
Büro der Vizepr?sidentin für Studium und Lehre
Prof. Dr. Karina Weichold
Foto: Anne Günther (Universit?t Jena)
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