
Zum digitalen BerufungsportalExterner Link der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena. Nach Anmeldung im Berufungsportal kann dort tagesaktuell der Stand des Verfahrens eingesehen werden, für das eine Bewerbung erfolgt ist.
Mit Erteilung des Rufs bittet der Pr?sident um eine Erkl?rung, ob eine Rufannahme grunds?tzlich angestrebt wird, und bei positiver Antwort um ein Konzept, das die künftige Lehr- und Forschungst?tigkeit skizziert und die daraus ben?tigte Ausstattung ableitet. Hierfür ist es wichtig, sich mit dem Dekan bzw. der Dekanin der betreffenden Fakult?t zu beraten und abzustimmen. Zus?tzlich sind ein schriftlich formulierter Gehaltswunsch sowie ggf. der Hinweis auf Unterstützung durch den Dual Career Service in einem gesonderten Schreiben sehr hilfreich.
Das Konzept der Rufinhaberin oder des Rufinhabers bildet die Grundlage für das Verhandlungsgespr?ch mit der Universit?tsleitung.
An den Berufungsverhandlungen nehmen neben dem Pr?sidenten und dem Kanzler die Dekanin oder der Dekan sowie gegebenenfalls die Institutsdirektorin oder der Institutsdirektor sowie die Berufungsbeauftragte teil. Mit ihnen wird über die sachliche und personelle Ausstattung sowie fachliche Belange gesprochen. Die Verhandlung über die pers?nlichen Bezüge findet ohne Beteiligung von Fakult?tsangeh?rigen im direkten Anschluss an das Ausstattungsgespr?ch statt.
Als Ergebnis der Verhandlungen erh?lt die Rufinhaberin oder der Rufinhaber ein Angebot der Universit?t Jena über die künftige sachliche und personelle Ausstattung der Professur sowie ein gesondertes Schreiben zu den pers?nlichen Bezügen. Binnen eines angemessenen Zeitraums, der in der Regel vier Wochen betr?gt, hat die Rufinhaberin oder der Rufinhaber die M?glichkeit sich zu entscheiden, ob sie oder er das Angebot des Pr?sidenten annimmt.
Universit?tshauptgeb?ude, Raum 2.25b und 2.27b
Fürstengraben 1
07743 Jena
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