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Wer kann sich bewerben?
- Studierende aller Nationalit?ten und aller Fachrichtungen, die an der Universit?t Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des n?chsten F?rderzeitraumes, eingeschrieben werden.
- Grunds?tzlich ist jedes Studium f?rderungsf?hig. Also zum Beispiel auch ein Zweit- oder Erg?nzungsstudium, ein Masterstudium oder ein berufsbegleitendes Studium. Auch Teilzeitstudierende und angehende Studierende, die auf eine Zulassung warten, k?nnen sich für das Deutschlandstipendium bewerben.
Ausgenommen von der F?rderung sind:
- Studierende, die sich w?hrend des F?rderzeitraumes nicht innerhalb der Regelstudienzeit befinden (Ausnahmen m?glich).
- Studierende, die schon eine begabungs- und leistungsabh?ngige materielle F?rderung erhalten, die durchschnittlich 30 Euro oder mehr pro Monat betr?gt.
- Promotionsstudierende.
Bitte beachten Sie: Zur Fortgew?hrung des Deutschlandstipendiums ist das Bewerbungsverfahren erneut in Form eines Verl?ngerungsantrages zu durchlaufen.
- Studierende aller Nationalit?ten und aller Fachrichtungen, die an der Universit?t Jena eingeschrieben sind oder die zukünftig, d.h. innerhalb des n?chsten F?rderzeitraumes, eingeschrieben werden.
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Wie kann ich mich bewerben?
Die Deutschlandstipendien werden an der Universit?t Jena einmal j?hrlich zum Wintersemester ausgeschrieben.?Die Bewerbungsfrist für das Studienjahr 2025/26 beginnt am 15.03.2025 und endet am 15.04.2025.?Bewerbungen au?erhalb des Ausschreibungszeitraums k?nnen wir leider nicht berücksichtigen. Die Bewerbung ist nur über das Online-Bewerbungsformular m?glich, welches w?hrend des Bewerbungszeitraumes freigeschaltet ist.
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Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Im Online-Bewerbungsformular haben Sie die M?glichkeit unter den entsprechenden Rubriken Anlagen hochzuladen. Laden Sie bitte jeweils Ihre Anh?nge im PDF-Format hoch.
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen
- tabellarischer Lebenslauf
- aktuelle Studienbescheinigung oder bei Studienbewerbern die Zulassung
- Nachweise über schulische Leistungen und/oder Studienleistungen (Zeugnisse):
- Studienbewerber/-innen für das erste Hochschulsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung oder des letzten Schulzeugnisses (sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt)
- Bachelor- und Lehramtsstudierende im ersten und zweiten Fachsemester: Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
- Bachelor- und Lehramtsstudierende ab dem dritten Fachsemester: Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
- Masterstudierende und Studienbewerber/-innen für ein Masterstudium: Kopie des Bachelorzeugnisses und ein Nachweis über bisherige Leistungen im Studium (aktuelle Notenbescheinigung mit Durchschnittsnote aus Friedolin)
- bei ausl?ndischen Zeugnissen über die Hochschulzugangsberechtigung/den Hochschulabschluss: eine amtlich beglaubigte ?bersetzung (au?er bei englischen Zeugnissen) in deutscher oder englischer Sprache und eine Umrechnung in das deutsche Notensystem
- Studiengang Humanmedizin:
- im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Ausbildung
- im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der ?rztlichen Prüfung und Leistungsübersicht für den Zweiten Abschnitt der ?rztlichen Ausbildung
- Studiengang Zahnmedizin:
- im vorklinischen Studienabschnitt: Leistungsübersicht für den Ersten Abschnitt der zahn?rztlichen Ausbildung
- im klinischen Studienabschnitt: Kopie des Zeugnisses der zahn?rztlichen Vorprüfung
- Studiengang Rechtswissenschaft: aktuelle Bescheinigung über Prüfungsleistungen mit Angabe der im Durchschnitt erreichten Punktzahl, ggf. Zwischenprüfungszeugnis
- Examensstudiengang Pharmazie: aktuelle Beurteilung der Studienleistungen zur Bewerbung für ein Stipendium, ggf. Kopie des Zeugnisses über den Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung
- ggf. Nachweise über Auszeichnungen oder Preise (die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht l?nger als zwei Jahre zurückliegen)
- ggf. Nachweise über gesellschaftliches, hochschulpolitisches, ?kologisches, soziales oder politisches Engagement (das zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht l?nger als zwei Jahre zurückliegt)
- ggf. Nachweise über ein Praktikum, eine Berufsausbildung oder Berufst?tigkeit (die zu Beginn des Bewerbungszeitraums nicht l?nger als zwei Jahre zurückliegen)
- ggf. Nachweise über besondere soziale, famili?re oder pers?nliche Umst?nde
Universit?tshauptgeb?ude
Fürstengraben 1
07743 Jena
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Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
Fürstengraben 1
07743 Jena