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Exportkontrolle bei der Ausfuhr von G¨¹tern

Hinweise und Prozesse zur Ausfuhr von G¨¹tern
Achtung

Die Ausfuhr eines Gutes vor abgeschlossener Pr¨¹fung ist nicht m?glich.??

Notwendige Unterlagen und Informationen finden Sie auch im HanFRIED (unter Rechtsamt) sowie auf der Seite des Bundesamtes f¨¹r Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)?

  • Anmeldung

    Liegt der Gesamtwert der auszuf¨¹hrenden Waren ¨¹ber einem Betrag von 1.000,-€ bzw. ist die Wiedereinfuhr in die EU vorgesehen, erfolgt die Anmeldung durch den jeweiligen Fachbereich/ Wissenschaftler*in im Dezernat 2 - Finanzen und Beschaffung Abteilung?Abteilung Steuern/Zoll.

    Liegt der Gesamtwert unter einem Betrag von 1.000,-€ und ist eine Wiedereinfuhr in die EU nicht vorgesehen, erfolgt der Versand eigenst?ndig durch den Fachbereich oder ¨¹ber die Poststelle.?

    F¨¹r die jede Ausfuhr ist jedoch das Erstellen einer sog.?Pro-Forma-RechnungExterner Linknotwendig. Alle Einzelheiten zu deren Erstellung finden Sie hierExterner Link . Bei Fragen k?nnen Sie sich auch jederzeit an die Abteilung Steuern/Zoll wenden.?

  • Notwendige Unterlagen und Angaben

    Beabsichtigen Sie ein Gut auszuf¨¹hren, melden Sie es bitte rechtzeitig (2 Wochen im Voraus) bei der Abteilung Steuern/Zoll mit folgenden Angaben an:

    • Zolltarifnummer (TARIC)
    • Artikel- und Modellbeschreibung des auszuf¨¹hrenden Gutes (inkl. Seriennummer, soweit vorhanden)
    • Angaben zur Beschaffung des Gutes (Kaufdatum, Verk?ufer etc.)
    • aktueller Verkehrswert des Gutes
    • Angaben zu Versendern und Empf?ngern des Gutes? (m?glichst alle Personen, die eine tats?chliche Zugriffsm?glichkeit auf das Gut erhalten bzw. erhalten sollen, soweit diese namentlich bereits bekannt sind)
    • Ausfuhrzweck (z.B. Beschreibung des Forschungsvorhaben bzw. -ziels, Leihe, Reparatur etc.)
    • Gef?hrlichkeit: Bei gef?hrlichen Stoffen wenden Sie sich bitte an den Gefahrgutbeauftragten der Universit?t Matthias Fleischer matthias.fleischer@uni-jena.de oder an den zust?ndigen Beauftragten Ihres Instituts und reichen einen entsprechenden Vermerk zus?tzlich zur pro forma-Rechnung ein.?
    • Bei Fragen zum Versand von biologischen Materialien kontaktieren Sie bitten den Beauftragten f¨¹r biologische Sicherheit Dr. Ralf Glaser bbs@uni-jena.de?
  • Finden der richtigen Zolltarifnummer
    • diese ist grunds?tzlich beim Verk?ufer des Gutes zu erfragen
    • lediglich hilfsweise, kann sie ¨¹ber folgendes Tool?EZT-OnlineExterner Link ermittelt werden. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
      • auf der Startseite von EZT-Online gehen Sie auf "zur Ausfuhr" > "Einreihung" > "Warennomenklatur"?
      • in dem dann ge?ffneten Katalog w?hlen Sie die entsprechende Kategorie Ihres auszuf¨¹hrenden Gutes
      • durch Klicken auf das (+) vor dem Ordner-Symbol werden Unterkategorien er?ffnet, die es Ihnen erm?glichen, das Gut zu spezifizieren
      • am Ende m¨¹ssen Sie zu einer?8-stelligen Warenzolltarifnummer?gelangt sein. Diese geben Sie in der Pro-Forma-Rechnung an.
      • Hinweis: die selbstst?ndige Ermittlung ¨¹ber EZT-Online erfolgt in eigener Verantwortung und ist deshalb sorgf?ltig vorzunehmen.?
  • Pr¨¹fung spezieller Ausfuhrbeschr?nkungen durch den Fachbereich

    Mittels der Zolltarifnummer k?nnen eventuell bestehende Ausfuhrbeschr?nkungen ermittelt werden. Gr??tes Augenmerks wird hierbei auf die Pr¨¹fung der Vorgaben der?EU-Dual-Use-VerordnungExterner Linkgelegt.

    Entsprechende Tatbest?nde, die zu einer Ausfuhrbeschr?nkung f¨¹hren k?nnten, werden vom Rechtsamt ermittelt und anschlie?end an den Fachbereich zur fachlichen Pr¨¹fung ¨¹bersandt. Im Anschluss an die R¨¹ckmeldung des Fachbereichs kann das Rechtsamt den abschlie?enden Exportkontrollvermerk erstellen. Dieser ist von einer verantwortlichen Person des Fachbereichs gegenzuzeichnen und wird sodann der Abteilung Steuern/ Zoll zur weiteren Verwendung ¨¹bermittelt.?

    Eine Ausfuhr vor Fertigstellung des Exportkontrollvermerks ist nicht m?glich!

  • Ausfuhrbeschr?nkung besteht - was dann?

    F¨¹r den Fall, dass die Pr¨¹fung Ihres auszuf¨¹hrenden Gutes eine Ausfuhrbeschr?nkung ergibt, hei?t dies nicht, dass eine Ausfuhr g?nzlich ausgeschlossen ist.?

    Vielmehr bedarf es nunmehr einer einzelfallbezogenen Ausfuhrgenehmigung durch das?Bundesamt f¨¹r Wirtschaft und AusfuhrkontrolleExterner Link (BAFA).?

    Die Friedrich-Schiller-Universit?t verf¨¹gt ¨¹ber einen institutionellen elektronischen Zugang zur Antragsstellung. N?here Informationen zu diesem Verfahren erhalten Sie im konkreten Einzelfall vom Rechtsamt.??