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Blick auf den Jentower

Abteilung Steuern und Zollangelegenheiten

Blick auf den Jentower
Foto: Anne G¨¹nther (Universit?t Jena)

Die Abteilung ist verantwortlich f¨¹r die Erf¨¹llung steuerlicher Pflichten der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena. Dazu geh?ren insbesondere die Vorbereitung

  • der laufenden Steueranmeldungen (z.B. Umsatzsteuervoranmeldungen, Kapitalertragsteuer-Anmeldungen),
  • der Jahressteuererkl?rungen (Umsatzsteuererkl?rung, K?rperschaft- und Gewerbesteuer-erkl?rungen f¨¹r die einzelnen Betriebe gewerblicher Art) sowie
  • die Erf¨¹llung steuerlicher Meldepflichten (z.B. nach Mitteilungsverordnung).

Die Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ist berechtigt, f¨¹r freigebige Zuwendungen f¨¹r steuerbeg¨¹nstigte Zwecke Zuwendungsbest?tigungen auszustellen. Die Spendenbescheinigungen werden durch die Abteilung Steuern vorbereitet.

Die Abteilung unterst¨¹tzt alle Einrichtungen der FSU Jena bei der Abwicklung zollgrenz¨¹berschreiten-der Sendungen (Import und Export) im Hinblick auf Zoll und ggf. Einfuhrumsatzsteuer.

  • Einkauf und Lieferung aus Drittl?ndern (= alle L?nder au?erhalb der EU)

    Was ist bei Bestellungen in L?ndern au?erhalb des europ?ischen Zollgebietes zu beachten?

    Jede Lieferung einer Ware aus L?ndern, die nicht im europ?ischen Zollgebiet liegen, wird zollamtlich behandelt. Hierf¨¹r fallen Einfuhrumsatzsteuer (erm??igter Steuersatz oder Regelsteuersatz) und ggf. Zoll an. Zus?tzlich fallen Bearbeitungsgeb¨¹hren des Versanddienstleisters an.

    Pr¨¹fen Sie bitte, ob sich eine Bestellung in L?ndern au?erhalb des europ?ischen Zollgebietes (Drittland) wirklich lohnt! Bei Bestellungen in Drittl?ndern ist zwingend unsere zentrale Mailadresse zoll@uni-jena.de anzugeben.

    Warum?

    • Das Formular zur zollrechtlichen Abfertigung darf nur von Mitarbeitern der Abteilung Steuern und Zollangelegenheiten ausgef¨¹llt werden (dienstrechtliche und zollrechtliche Bestimmungen).

    • Wird die Mailadresse nicht angegeben und stattdessen die Mailadresse des Bestellers, kann es zu Verz?gerungen kommen. Die Mail vom Versanddienstleister, dass die Sendung in Deutschland angekommen ist und nun zollamtlich abgefertigt werden muss, ist schnellstm?glich zu bearbeiten.

      Ist der Besteller ggf. krank oder im Urlaub und die Mail wird nicht bearbeitet/weitergeleitet an die Abt. Steuern und Zollangelegenheiten ¨C geht die Sendung nach ca. 10 Tagen automatisch an den Absender zur¨¹ck oder wird vernichtet.
      • Folge: Besteller bekommt seine Ware nicht und muss die Ware trotzdem dem Lieferanten bezahlen, da dieser ja geliefert hat.

    Sollte ein sogenanntes Zollavis per Mail oder Fax doch an Sie als Besteller geschickt werden --> bitte sofort weiterleiten an zoll@uni-jena.de!

    • Niemals selbst beantworten/ausf¨¹llen --> das macht Abt. Steuern und Zollangelegenheiten im Dez. 2

    • R¨¹ckfragen an Sie/den Besteller --> Sie oder der Besteller erhalten eine Mail mit Fragen von uns
      (Wichtig: ein Ansprechpartner muss schnellstm?glich gefunden werden ¨Cdenn der Zoll wartet nicht lange!)



      Ist noch etwas zu beachten? besondere K¨¹hlung, etc.(Bsp. Seren, Blutproben, etc.)

    • Die beantwortete Mail wieder an unsere Zolladresse ?zoll@uni-jena.de¡° senden.
    • Warum? Zeichnungsberechtigung liegen nur im Dezernat 2 vor
    • Ausfertigung erfolgt durch das Dezernat 2 und innerhalb der n?chsten Tage ist die Sendung bei Ihnen

      Kritische Pr¨¹fung, ob Bestellungen aus dem Drittland wirklich immer so g¨¹nstig sind:
      --> Kosten des einfachen Verfahrens ca. 10-12 €, andere Verfahren ca. 40 €
      --> zus?tzlich Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zoll

    Versandkostenfrei - ein teurer Spa???????????????????????????

    --> bietet ein Versender versandkostenfreie Lieferung an --> Hinzusch?tzung von Versandkosten (teilweise ¨¹ber 100 €)

    • Dieser Betrag plus die Erstehungskosten des Artikels = Bemessungsgrundlage f¨¹r Umsatzsteuer + Zoll ¨C das wird richtig teuer!
    • Versand von Bewerbungsunterlagen/Abschlussarbeiten an die FSU f¨¹hrt auch zu Einfuhrabgaben/Verfahrenskosten! Kann dies ggf. durch die ?bersendung in elektronischer Form vermieden werden?

      Kopfrechnen und gesunder Menschenverstand hilft Kosten sparen und dient dem Klimaschutz.
Hinweis

Zur steuerbezogenen Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öaufnahme nutzen Sie bitte folgende zentrale E-Mailadresse:?

steuern@uni-jena.de

Zur zollbezogenen Å·ÖÞ±­Í¶×¢µØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öaufnahme nutzen Sie bitte folgende zentrale E-Mailadresse:

zoll@uni-jena.de

Alexander Schreyer
Abteilungsleiter Steuern
vCard
JenTower
Leutragraben 1
07743 Jena Google Maps ¨C LageplanExterner Link
  1. Schmidt, B?rbel, Dr. stellv. Abteilungsleiterin Steuern Dezernat 2
  2. B?ttger, Gerd Dezernat 2
Information

Dokumente und Formulare finden Sie auf der HanFRIED-Plattform: https://www.hanfried.uni-jena.de/

Im Wiki Externer Linksind Regelungen und Verfahrensweisen zu unseren Standardprozessen dokumentiert.