
Vor Ihrer Abreise sollten Sie noch einige Formalit?ten erledigen. Am besten Sie beginnen damit einige Wochen vorher, da Kündigungsfristen z. B. für Vertr?ge in Deutschland meist drei Monate betragen.
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Zimmer oder Wohnung kündigen
Wenn Sie ein Zimmer oder eine Wohnung gemietet haben, müssen Sie den Mietvertrag rechtzeitig kündigen. In Deutschland gibt es dafür sogenannte Kündigungsfristen: Normalerweise betr?gt die Kündigungsfrist für ein Zimmer oder eine Wohnung drei Monate, das hei?t, wenn Sie beispielsweise zum 31.08. ausziehen wollen, müssen Sie das Mietverh?ltnis bis sp?testens 31.05. kündigen. In einigen F?llen gibt es auch kürzere Kündigungsfristen für Mieter. Die für Sie zutreffenden Regeln finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Wenn Sie in einem G?stehaus wohnen, betr?gt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. In den Wohnheimen des Studierendenwerks ist die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Semesterende. Wenn Sie im G?stehaus oder im Wohnheim einen befristeten Mietvertrag haben, müssen Sie diesen nicht extra kündigen.
Sie müssen auch alle Vertr?ge kündigen, die Sie im Zusammenhang mit der Wohnung geschlossen haben, z.B.: Strom, Wasser, Gas, Telefon, Internet. Bitte beachten Sie, dass Sie auch den RundfunkbeitragExterner Link kündigen müssen. Falls Sie in einer Wohngemeinschaft wohnen, k?nnen Sie einige der Vertr?ge auf andere Mieter überschreiben lassen. Im G?stehaus und im Wohnheim müssen Sie sich nicht um die Abmeldung von Strom, Wasser, Internet etc. kümmern.
Einige Vermieter erlauben es, dass Sie für Ihr Zimmer selbst einen Nachmieter suchen und vermitteln. Dies kann den Vorteil haben, dass Sie mit dem Nachmieter individuell vereinbaren k?nnen, wie Sie das Zimmer übergeben, so dass sie beispielsweise nicht die W?nde streichen müssen.
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Vertr?ge kündigen
Falls Sie ein Bankkonto in Deutschland er?ffnet haben, sollten Sie dieses bei Ihrer Bank kündigen. Wenn Sie w?hrend Ihres Aufenthaltes Vertr?ge (z.B. Handyvertrag, Fitnesscenter, etc.) abgeschlossen haben, denken Sie bitte daran, diese rechtzeitig vor Ihrer Abreise zu kündigen.
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Promotionsurkunde beglaubigen lassen
Vor Ihrer Abreise k?nnte es sinnvoll sein, Kopien von Ihrer Promotionsurkunde zu erstellen und diese vom Rechtsamt der Universit?t amtlich beglaubigen zu lassen. Dafür müssen Sie mit Ihren Originaldokumenten zum Rechtsamt gehen. Dort k?nnen für 0,50 Cent Kopien Ihrer Dokumente erstellt werden. Die Beglaubigung kostet 4 Euro pro Dokument, wobei ein Dokument mehrere Seiten enthalten kann.
Zur Verwendung der Promotionsurkunde im Ausland kann auch eine offizielle Beglaubigung in Form einer Apostille oder einer Legalisation erforderlich sein. Die Ausstellung erfolgt über mehrere Schritte und Stationen: Das Rechtsamt der Friedrich-Schiller-Universit?t, das Landesverwaltungsamt in Weimar und (im Falle einer Legalisation zus?tzlich) die Botschaft oder das Konsulat des Landes, in dem Sie die Urkunde verwenden wollen. Weitere Informationen finden Sie beim Rechtsamt.
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Nach der Abreise
Wenn Sie w?hrend Ihrer Promotion in Deutschland einen Arbeitsvertrag hatten, wurden von Ihrem Gehalt auch die Beitr?ge für die deutsche Rentenversicherung abgezogen. Ob Sie Anspruch auf eine deutsche Rente haben oder das Geld zurückgezahlt werden kann, h?ngt von dem Land ab, in dem Sie dann arbeiten und leben:
- Wenn Sie nach Ihrer Abreise innerhalb des Europ?ischen Wirtschaftsraums und in weiteren kooperierenden L?ndern (z.B. USA) aufhalten, k?nnen Sie eine deutsche Rente erhalten. Dafür müssen Sie in Deutschland und diesen L?ndern insgesamt mehr als fünf Jahre gearbeitet haben. Sie erhalten die Rente allerdings erst, wenn Sie das deutsche Renteneintrittsalter erreicht haben (aktuell: 67 Jahre).
- Wenn Sie sich au?erhalb des Europ?ischen Wirtschaftsraums in einem Land aufhalten, mit dem kein Renten-Kooperationsabkommen geschlossen wurde (z. B. China, Indien, Iran), k?nnen Sie Ihre gezahlten Rentenbeitr?ge zurückerhalten. Die Rückerstattung geht nur für den Anteil, den Sie als Arbeitnehmer gezahlt haben (monatlich 9,3 Prozent des Bruttolohns). Sie k?nnen dies erst 24 Monate nach dem Ende Ihres Aufenthalts in Deutschland beantragen. Den Antrag zur Rückerstattung finden Sie hierExterner Link. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung BundExterner Link (drv@drv-bund.de).
Haus für den wissenschaftlichen Nachwuchs "Zur Rosen", Raum Erdgeschoss
Johannisstra?e 13
07743 Jena
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Dienstag, Donnerstag:
10:00 Uhr – 12:00 Uhr, 14:00 Uhr – 16:00 Uhr