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Beglaubigungen, Vorbeglaubigungen, Apostillen

Durchf¨¹hrung von Beglaubigungen sowie Vorbeglaubigungen durch das Rechtsamt
Hinweis

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Beglaubigungen telefonisch unter 9-402080 oder per E-Mail an Rechtsamt@uni-jena.de oder Kathrin.Loschek@uni-jena.de an das Rechtsamt. Ebenso weisen wir ausdr¨¹cklich darauf hin, dass hier Beglaubigungen jeder Art grunds?tzlich nur dann vorgenommen werden k?nnen, wenn diese einen Bezug zur FSU Jena haben, d.h. die Dokumente m¨¹ssen entweder von der FSU Jena ausgestellt sein oder zur Vorlage an der FSU Jena dienen. Wir danken f¨¹r Ihr Verst?ndnis.

  • I. Einfache Beglaubigungen

    Mit einer "einfachen" Beglaubigung wird nur die ?bereinstimmung einer Kopie mit dem Original best?tigt. Bitte beachten Sie, dass neben dem Rechtsamt auch jedes Sekretariat/Pr¨¹fungsamt/Dekanat eine solche einfache Beglaubigung vornehmen kann. Kosten k?nnen - sofern keine Kopie vorgelegt wird - f¨¹r das Anfertigen einer Kopie in H?he von 0,50 €/Seite anfallen. Beglaubigt werden im Rechtsamt nur Dokumente, die von der FSU Jena ausgestellt wurden oder zur Vorlage an der FSU Jena dienen sollen.

  • II. Amtliche Beglaubigungen

    Das Rechtsamt der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ist dar¨¹ber hinaus zust?ndig f¨¹r amtliche Beglaubigungen (¡ì 33 Th¨¹rVwVfG). Danach k?nnen Urkunden, die von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ausgestellt wurden, oder zur Vorlage bei der Friedrich-Schiller-Universit?t dienen, amtlich - d.h. mit Dienstsiegel - beglaubigt werden.

    Das Rechtsamt nimmt daher amtliche Beglaubigungen von folgenden Schriftst¨¹cken vor:

    Abschriften von Dokumenten, die von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ausgestellt wurden (z.B. Vor,- Zwischen- und Abschlusszeugnisse, Promotionsurkunden)

    1. Abschriften von Dokumenten, die zur Vorlage bei der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ben?tigt werden (z.B. Abiturzeugnis)
    2. Abschriften von Dokumenten, die von einer anderen deutschen Beh?rde ausgestellt wurden und an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena vorgelegt werden sollen.
    3. Amtliche Beglaubigungen werden nur nach Vorlage des Originals vorgenommen.

    Achtung: Nicht beglaubigt werden k?nnen Personenstandsurkunden, wie Geburts,- Heirats- und Sterbeurkunden, Reisep?sse, Personalausweise sowie Grundbuchausz¨¹ge.

    Kosten:

    • F¨¹r Dokumente, die von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ausgestellt wurden: 4,50 € pro Dokument (ein Dokument kann mehrere Seiten umfassen)
    • F¨¹r Dokumente, die von einer anderen Beh?rde ausgestellt wurde: 9,00 € pro Dokument (ein Dokument kann mehrere Seiten umfassen)
    • F¨¹r das Anfertigen von Kopien: 0,50 € pro Seite

    Grundlage der zu erhebenden Geb¨¹hren und Auslagen ist das Th¨¹ringer Verwaltungskostengesetz i.V.m. der Th¨¹ringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in den jeweils geltenden Fassungen.

    Bitte, wenn m?glich, Kopien mitbringen!

  • III. Vorbeglaubigungen zur Verwendung deutscher Urkunden im Ausland (Legalisation und Apostille)

    Im Ausland werden deutsche Urkunden nur dann anerkannt, wenn ihre Echtheit vom Konsulat des betreffenden ausl?ndischen Staates im Bundesgebiet best?tigt worden ist (Legalisation) oder wenn sie mit einer Apostille nach dem Haager ?bereinkommen vom 5. Oktober 1961 versehen sind.

    F¨¹r die Dokumente, die von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena ausgestellt worden sind, erh?lt man die Vorbeglaubigung bzw. die Apostille beim Landesverwaltungsamt Weimar.

    Zuvor ist es zwingend erforderlich, die Dokumente vorbeglaubigen zu lassen. Auch hierf¨¹r ist das Rechtsamt der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena zust?ndig. Die Vorbeglaubigung erfolgt nur nach Vorlage des Originaldokuments. Vorbeglaubigungen auf dem Originaldokument erfolgen im Rahmen der Amtshilfe f¨¹r das Landesverwaltungsamt Weimar und sind f¨¹r den Antragsteller nicht kostenpflichtig. Ausnahme, die Vorbeglaubigung soll auf einer Kopie des Dokuments vorgenommen werden, die amtlich zu beglaubigen ist. F¨¹r die amtliche Beglaubigung und eventuell anzufertigende Kopien werden Kosten in folgender H?he erhoben:

    Kosten

    • Kosten f¨¹r das Anfertigen von Kopien: 0,50 € pro Seite
    • Kosten f¨¹r das Erteilen einer amtlichen Beglaubigung: 4,50 € pro Dokument

    Bitte, wenn m?glich, Kopien mitbringen!

  • IV. ?bersetzungen

    Wird die Apostille/Legalisation auf einer ?bersetzung gew¨¹nscht, so muss die ?bersetzung durch einen staatlich bestellten ?bersetzer durchgef¨¹hrt werden. F¨¹r die ?bersetzungen ist das Landgericht Gera zust?ndig. Die Dokumente sind an folgende Adresse zu senden:

    Landgericht Gera
    B¨¹ro des Pr?sidenten?
    Rudolf-Diener-Stra?e 1
    07545 Gera

    Durch das zust?ndige Gericht wird die Eigenschaft des ?bersetzers als staatlich anerkannter Sachverst?ndiger best?tigt. Diese amtliche Best?tigung ist dann eine ?ffentliche Urkunde auf der anschlie?end eine Apostille oder Legalisation erteilt werden kann.

  • V. Beglaubigung von ausl?ndischen Dokumenten f¨¹r den Gebrauch in Deutschland

    Bitte beachten Sie, dass ausl?ndische Dokumente, die an der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena vorgelegt werden sollen, nur amtlich beglaubigt werden k?nnen, wenn diese ebenfalls mit einer Apostille/Legalisation versehen sind.

    Ist dies nicht der Fall k?nnen die Dokumente nur einfach beglaubigt werden.

  • VI. Beglaubigungen f¨¹r das Universit?tsklinikum

    Sowohl einfache als auch amtliche Beglaubigungen von Dokumenten des Universit?tsklinikums und f¨¹r Mitarbeiter des Universit?tsklinikums werden durchgef¨¹hrt in der

    Rechtsstelle des Klinikums
    Bachstra?e 18,?
    07743 Jena
    Telefon: +49 3641 9-320301

  • VII. Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer betr?gt in der Regel ein bis zwei Tage. Bitte planen Sie das bei der Antragstellung ein.?

Kathrin Loschek
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Rechtsamt
Universit?tshauptgeb?ude, Raum 3.62
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena Google Maps ¨C LageplanExterner Link