Rechtswissenschaft f¨¹r au?erhalb des Geltungsbereiches des Grundgesetz graduierte Juristen
- Studienabschluss
- Legum magister
- Zulassung
- zulassungsfrei (ohne NC)
- Regelstudienzeit
- 2 Semester
- Credits/ECTS
- keine
- Lehrsprache
- Deutsch
- Geb¨¹hr/Entgelt
- keine
- Semesterbeitrag
- 272,65 €
- Studienbeginn
- Wintersemester, Sommersemester
- Teilzeit m?glich
- nein
- zust?ndige Einrichtungen
- Rechtswissenschaftliche Fakult?t
- Rechtswissenschaftliche Lehrst¨¹hle
-
Hochschulabschluss
Abschluss eines dem deutschen Rechtsstudium in den Anforderungen gleichwertigen juristischen Studiums an einer ausl?ndischen Hochschule.
-
Sprachanforderungen
Ausl?ndische Studienbewerber m¨¹ssen Kenntnisse auf dem Niveau der DSH-Pr¨¹fung (Stufe 2), TestDaF (mindestens viermal TDN4) oder einer vergleichbaren Pr¨¹fung des Goethe-Instituts bzw. der Kultusministerkonferenz (Gro?es deutsches Sprachdiplom) nachweisen.
-
Lebenslauf
Den Lebenslauf sollten Sie in tabellarischer Form verfassen. Er sollte die Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs enthalten.
-
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
-
Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum weiterbildenden Studium bewerben m?chten. Bitte reichen Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Noten¨¹bersicht als beglaubigte Kopie ein.
-
Nachweis von Deutschkenntnissen
F¨¹r alle deutschsprachigen Studieng?nge muss ein Nachweis ¨¹ber ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. F¨¹r den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilpr¨¹fungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Pr?dikat "befriedigend"),
- die Deutschpr¨¹fung im Rahmen der Feststellungspr¨¹fung an einem Studienkolleg.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Pr¨¹fung, den TestDaF oder eine andere ?quivalente Pr¨¹fung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- F¨¹gen Sie einen Nachweis ¨¹ber Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gem?? des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen f¨¹r Sprachen) UND
- eine Terminbest?tigung ¨¹ber die geforderte Sprachpr¨¹fung (z.B. DSH-Pr¨¹fung, TestDaF oder ?quivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Pr¨¹fung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung m¨¹ssen Sie n?mlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende M?rz bzw. Ende September) vorweisen k?nnen!
- Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden L?nder abgeschlossen haben: Deutschland, ?sterreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur f¨¹r Abschl¨¹sse, die an Universit?ten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden L?nder erworben wurden (keine Offshore Universit?ten oder Zweigstellen in anderen L?ndern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer L?nder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die ?sterreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturit?tszeugnis besitzen.
F¨¹r Masterstudieng?nge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.
Raum 2.50
Carl-Zei?-Stra?e 3
07743 Jena
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Universit?tshauptgeb?ude
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
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Universit?tshauptgeb?ude / SSZ
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
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?ffnungszeiten:
INFO-TRESEN im SSZ:
Montag, Mittwoch, Freitag
10 - 12 Uhr
Dienstag, Donnerstag
13 - 15 Uhr
TELEFON-HOTLINE:
Montag - Freitag
09 - 11 Uhr
Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ölose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter www.uni-jena.de/service-wtb oder auch postalisch.
Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö:
Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Dezernat 1 - Studierende
Bereich Weiterbildung
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Universit?tshauptgeb?ude / SSZ
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
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Sprechzeiten:
Beratungen finden pers?nlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder au?erhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem k?nnen Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen k?nnen Sie auch in unseren offenen Runden ¨C der Online-Gruppen-Beratungen ¨C stellen.
Videochat: Zum Videochat ¨C Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf,?126?kb
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