F¨¹r alle deutschsprachigen Studieng?nge muss ein Nachweis ¨¹ber ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. F¨¹r den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilpr¨¹fungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Pr?dikat "befriedigend"),
- die Deutschpr¨¹fung im Rahmen der Feststellungspr¨¹fung an einem Studienkolleg.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Pr¨¹fung, den TestDaF oder eine andere ?quivalente Pr¨¹fung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- F¨¹gen Sie einen Nachweis ¨¹ber Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gem?? des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen f¨¹r Sprachen) UND
- eine Terminbest?tigung ¨¹ber die geforderte Sprachpr¨¹fung (z.B. DSH-Pr¨¹fung, TestDaF oder ?quivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Pr¨¹fung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung m¨¹ssen Sie n?mlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende M?rz bzw. Ende September) vorweisen k?nnen!
- Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden L?nder abgeschlossen haben: Deutschland, ?sterreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur f¨¹r Abschl¨¹sse, die an Universit?ten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden L?nder erworben wurden (keine Offshore Universit?ten oder Zweigstellen in anderen L?ndern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer L?nder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die ?sterreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturit?tszeugnis besitzen.
F¨¹r Masterstudieng?nge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt.