
Schnellzugriff
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1.?Welche STUDIENPROGRAMME gibt es und wie bewirbt man sich?
Beachten Sie die Informationen zu den Studieng?ngen. Hinweise zu den Voraussetzungen und Details zum Bewerbungsprozess finden Sie auf den Bewerbungsseiten f¨¹r internationale Studierende. Beachten Sie bitte die Bewerbungstermine.
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2.?Brauche ich ein VISUM f¨¹r Deutschland? Wie beantrage ich es?
EU-B¨¹rger/innen d¨¹rfen sich innerhalb der EU frei bewegen und m¨¹ssen sich nicht bei der Ausl?nderbeh?rde anmelden. Zur EU geh?ren: Belgien, Bulgarien, D?nemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, ?sterreich, Polen, Portugal, Rum?nien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Gleichgestellt sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Einen Aufenthaltstitel f¨¹r das Studium brauchen B¨¹rger/innen von Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, San Marino, S¨¹dkorea, USA, Vereinigtes K?nigreich. Sie d¨¹rfen ohne Visum nach Deutschland einreisen, aber m¨¹ssen sich innerhalb der 90 Tage nach Einreise in die EU bei der Ausl?nderbeh?rde eine Aufenthaltsgenehmigung zum Zwecke des Studiums beantragen, da sie Studierende und keine Tourist/innen sind.
B¨¹rger/innen aller anderen Staaten brauchen ein Einreisevisum zum Zweck des Studiums, welches Sie nach Erhalt der Zulassung zum Studium an der Universit?t Jena bei der zust?ndigen diplomatischen Vertretung der BRD in ihrem derzeitigen Aufenthaltsland beantragen. Sie sollten KEINESFALLS mit einem Tourist/inneen- oder Schengenvisum nach Deutschland einreisen, denn dies kann hier nicht in ein Studienvisum umge?ndert werden. Nach Anreise m¨¹ssen sie bei der Ausl?nderbeh?rde eine Verl?ngerung des Studienvisums beantragen.?
Mehr Informationen bietet das Ausw?rtige AmtExterner Link.
Alle Nicht-EU-B¨¹rger/innen:?
- Nicht-EU-B¨¹rger/innen, deren Einreisevisum k¨¹rzer g¨¹ltig ist als der geplante Aufenthalt, beantragen sp?testens 2 Monate vor Ablauf des Einreisevisums einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums.
- Nicht-EU-B¨¹rger/innen, die ohne Visum einreisen konnten, beantragen sp?testens 6 Wochen nach Einreise einen Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums.
- Die Anmeldung bei der Ausl?nderbeh?rde ist erst 2-3 Arbeitstage nach Anmeldung im B¨¹rgerservice (Einwohnermeldeamt) m?glich.
- Eine Studienbescheinigung f¨¹r die Ausl?nderbeh?rde k?nnen Sie sich aus?FriedolinExterner Link selbst ausdrucken, sie ist elektronisch verifizierbar und g¨¹ltig ohne Unterschrift und Stempel.?
Wenn Sie in Jena wohnen, senden Sie Ihre Dokumente f¨¹r die Beantragung eines Aufenthaltstitels an die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Jena. Weitere InformationenExterner Link
Wenn Sie nicht in Jena wohnen, fragen Sie Ihre Meldestelle (B¨¹rgerservice/Einwohnermeldeamt), wo sich Ihre Ausl?nderbeh?rde befindet und wie Sie sich dort anmelden.
Bei der Visa-Beantragung m¨¹ssen Sie ausreichend finanzielle Mittel (siehe KOSTEN unten) und eine Krankenversicherung f¨¹r die Reise nach Deutschland nachweisen. Diese Krankenversicherung f¨¹r die Reise k?nnen Sie frei w?hlen. F¨¹r die Einschreibung gelten dann andere Regeln, siehe unten.
Wechsel der deutschen Hochschule: eventuell ist der bisherige Studentenaufenthaltstitel nur g¨¹ltig f¨¹r ein Studium an der anderen Hochschule (siehe Bedingungen auf der gr¨¹nen Zusatzbescheinigung). Dann muss es nach Einschreibung an der Universit?t Jena im neuen Wohnort ge?ndert werden. Beginnen Sie also Ihre Einschreibung m?glichst fr¨¹hzeitig, dann erhalten Sie recht schnell Ihre Studienbescheinigung.
Achtung: Eine Fiktionsbescheinigung (Ersatzvisum) ist nicht f¨¹r die Wiedereinreise g¨¹ltig.
Spezielles Registrierungsverfahren f¨¹r Doppelmaster-Studierende, wenn sie:
- Nicht-EU-B¨¹rger/innen sind und an einer Partneruniversit?t in der EU studieren und
- einen Aufenthaltstitel f¨¹r ein Studium in der EU haben, der l?nger als der geplante Gastaufenthalt in Deutschland (max. 360 Tage) g¨¹ltig ist.
Beachten Sie bitte unsere Informationenpdf,?105?kb, nutzen Sie das Anmeldeformularpdf,?520?kb und die Finanzierungserkl?rungpdf,?203?kb.
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3.?Wie finde ich ein ZIMMER in Jena?
Suchen Sie gleichzeitig mit der Bewerbung nach einem Zimmer/einer Wohnung und suchen Sie nicht nur in Jena, sondern auch in den naheliegenden St?dten (zum Beispiel Weimar oder Erfurt). Informieren Sie sich ¨¹ber die verschiedenen M?glichkeitenpdf,?469?kb, in Jena eine Wohnung zu finden.
Wir empfehlen allen Studierenden, sich gleichzeitig mit der Studienbewerbung auch f¨¹r ein Wohnheimzimmer zu bewerben. Das Studierendenwerk Th¨¹ringenExterner Link verwaltet 29 Wohnh?user in Jena mit insgesamt etwa 3.000 Pl?tzen. Es gibt einige wenige Einzelappartements; meistens jedoch wohnen Studierende im Einzelzimmer innerhalb einer Wohngemeinschaft mit 1-8 anderen Studierenden, die sich eine K¨¹che und ein Bad teilen. Die Mietpreise (ca. 200 - 350 € /Monat) sind f¨¹r einen Zeitraum von 6 Monaten festgelegt. Das bedeutet, dass Sie bei einer k¨¹rzeren Nutzungsdauer eine h?here monatliche Miete zahlen m¨¹ssen. Das Studierendenwerk verlangt eine Kaution von 300 € nach Abschluss des Mietvertrages. Bewerbungsschluss f¨¹r internationale Studierende ist der 15. Januar und 15. Juli f¨¹r das darauf folgende Semester. Da es aber nur wenige freie Zimmer gibt, bewerben Sie sich so bald wie m?glich. Bitte vergessen Sie nicht, die Bewerbung per E-Mail zu best?tigen und auch das Zimmerangebot per E-Mail anzunehmen. Die monatliche Miete ist am 3. Werktag des jeweiligen Monats f?llig. Studierende m¨¹ssen ein Sepa-Lastschrift-Mandat (deutsches oder SEPA-f?higes europ?isches Konto) einreichen. Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe Studierende ohne ein solches Konto m¨¹ssen die erste Miete und Kaution vorab ¨¹berweisen, ab der 2. Miete wird ein SEPA-Lastschriftmandat ben?tigt. Eine Barzahlung vor Ort wird nicht angeboten. Siehe auch die Mietbedingungen.Externer Link
Private Zimmer, Wohnungen, Wohngemeinschaften
Es ist schwer, vom Ausland aus ein privates Zimmer in Jena zu finden. Wir raten dazu, auch in Nachbarst?dten (Weimar, Erfurt, Kahla, Gera, Apolda) zu suchen. Am besten ¨¹ber Webportale. In den Universit?tsgeb?uden gibt es zahlreiche Informationstafeln mit Zimmer- und Wohnungsangeboten. Beachten Sie unsere Hinweisepdf,?469?kb zur Wohnungssuche, zu?Suchm?glichkeitenpdf,?110?kb und allgemein zum Wohnen in JenaExterner Link. -
4.?Welche KRANKENVERSICHERUNG sollte ich w?hlen?
Alle Studierenden m¨¹ssen f¨¹r die Dauer des Studiums eine Krankenversicherung haben.
Unter 30-j?hrige Studierende...
...m¨¹ssen sich gesetzlich versichern, in Jena gibt es zum Beispiel die folgenden gesetzlichen Krankenkassen:
- AOKExterner Link: Ludwig-Weimar-Gasse 4, 07743 Jena (WebseiteExterner Link, E-Mail)
- BARMERExterner Link: Holzmarkt 1, 07743 Jena (WebseiteExterner Link, E-Mail)
- TKExterner Link: Steinweg 24; 07743 Jena (E-Mail)
- DAKExterner Link: L?bderstra?e 7; 07743 Jena (WebseiteExterner Link, E-Mail)
- Bei der Anmeldung in der Krankenkasse nennen Sie die "Absendernummer" H0000923 der Universit?t Jena.
- Die Krankenkasse meldet Ihren Versicherungsstatus "M10.1" elektronisch an die Universit?t. Sie m¨¹ssen bei der Universit?t keine Dokumente abgeben.
Studierende mit einer EU-Krankenversicherung (EHIC), einer Versicherung vom Stipendiengeber (z.B. DAAD) oder auch einer privaten Versicherung k?nnen von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit werden. Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öieren Sie daf¨¹r eine gesetzliche Krankenkasse (siehe oben). Senden Sie per E-Mail, Post oder reichen Sie folgende Dokumente als Fotokopie ein:
- Personalausweis/Reisepass,
- Zulassung,
- Europ?ische Krankenversicherungskarte (oder Ersatzbescheinigung) oder privaten Krankenversicherungsvertrag,
- vollst?ndige deutsche Postadresse (z.B. mit dem Formular aus Schritt 2 oben).
- Bei der Anmeldung in der Krankenkasse nennen Sie die "Absendernummer" H0000923 der Universit?t Jena.
- Die Krankenkasse meldet Ihren Versicherungsstatus "M10.2" elektronisch an die Universit?t. Sie m¨¹ssen bei der Universit?t keine Dokumente abgeben.
Hinweis: Bitte stellen Sie sicher, dass Sie einen ausreichenden Versicherungsschutz haben. Die Universit?t ¨¹bernimmt keine Kosten im Krankheitsfall.?
Studierende ¨¹ber 30 Jahre, DSH-Kurs-Teilnehmende oder Studienkollegiaten...
...sollten auch eine Krankenversicherung haben (f¨¹r die Aufenthaltsgenehmigung ist dies auch Pflicht). Sie k?nnen sich nur freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern; es gibt alternativ auch private Versicherungen, z.B. Care StudentExterner Link, Educare24Externer Link, Young Travel ProfiExterner Link (Hanse-Merkur/Advigon), Mawista Student,?Externer LinkVela optimalExterner Link oder Travel Secure StudentExterner Link (W¨¹rzburger). Bei der Auswahl schauen Sie bitte nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen. Medizinische Grundversorgung, Schwangerschaft und Psychotherapie sollten abgedeckt sein. Manche versicherungen bieten auch Kombinationen mit Reise-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen an.
Weitere Hinweise
Falls Sie ein Einreisevisum beantragen m¨¹ssen, beachten Sie bitte die Hinweise zu Reisekrankenversicherungen der deutschen Botschaft in Ihrem Land.
Wir empfehlen Ihnen au?erdem eine Haftpflichtversicherung zur Absicherung gegen unbeabsichtigt verursachte Sch?den (Feuer, Wasser, Besch?digung fremden Eigentums).
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5.?Wie hoch sind die KOSTEN f¨¹r das Studium bzw. wieviel Geld brauche ich zum Leben?
Es gibt keine Studiengeb¨¹hren. Nur Sport- und Sprachkurse, die Sie freiwillig neben dem Studium belegen, sind kostenpflichtig. F¨¹r jedes Semester zahlt man einen Semesterbeitrag, vor allem f¨¹r das Semesterticket. Planen Sie etwa 850-950 EUR/Monat f¨¹r Miete, Nahrungsmittel, Krankenversicherung, Studienmaterialien und pers?nliche Dinge ein. Bringen Sie f¨¹r den ersten Monat mindestens 1.000 EUR Bargeld und eine Kreditkarte oder EC-Girocard mit. Falls Sie ein Studentenvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen m¨¹ssen, werden Sie mit einem?SperrkontoExterner Link ausreichende finanzielle Mittel f¨¹r das erste Jahr (11.904€, Stand 2025) vorweisen m¨¹ssen.
Bitte beachten Sie unsere Informationen zur Studienfinanzierung.
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6.?Wie komme ich nach Jena, wie plane ich meine ANREISE?
Die Flugh?fen in Berlin, Frankfurt, M¨¹nchen, Dresden und Leipzig sind nicht weit von Jena entfernt. Von dort nehmen Sie den ZugExterner Link oder Fernbus. In Jena gibt es ein gro?es Netz an Bussen und Stra?enbahnen, nachts fahren Taxis.
Die Universit?t bietet keine Abholung/Shuttleservice an.
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7.?Gibt es einen WELCOME BUDDY, die mir nach der Anreise helfen?
Ja. Die Universit?t Jena bietet allen internationalen Studienanf?nger/innen eine kostenlose Unterst¨¹tzung durch eine*n Welcome Buddy f¨¹r die erste Zeit nach der Anreise an. Au?erdem gibt es auch noch ein Fachmentoringprogramm des Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öen B¨¹ros f¨¹r die Dauer des Studiums. Sie m¨¹ssen sich aber bitte vor der Anreise anmelden.
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8.?Was sollte ich in VORBEREITUNG auf das Studium noch beachten?
Informieren Sie sich schon mal ¨¹ber Ihr Studienprogramm im VorlesungsverzeichnisExterner Link (ohne Anmeldung m?glich) und ¨¹ber die Studieneinf¨¹hrungstage.
Beachten Sie auf jeden Fall auch die Informationen zum Studienstart f¨¹r internationale Studierende.
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9.?Kann ich meine Familie mitbringen?
Wenn Sie Ihre/n Ehepartner/in und/oder Kinder mitbringen wollen, m¨¹ssen Sie
- f¨¹r sie ausreichende finanzielle Mittel haben
- eine ausreichend gro?e Wohnung finden und
- Ihr/e Ehepartner/in muss Grundkenntnisse in Deutsch haben.
Wenn Sie Ihre/e Kind/er mitbringen wollen, melden Sie sie vor Anreise in der Kita/Schule an (Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö zum Familienb¨¹ro der Universit?t; Mindestalter 1 Jahr). Ohne weitere Betreuungsperson sollten Sie besser kein Kind unter 1 Jahr mitbringen. Beachten Sie die Information des Bundesamts f¨¹r Migration zur Einwanderung von Familienangeh?rigen.Externer Link
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1.?Wo erhalte ich BERATUNG bei Fragen oder Problemen im Studium und Leben?
There are many? counselling and support offers?en for our students.?
Please contact the fitting one for your issue and do not hesitate to ask your questions.?
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2.?Ich bin durch eine Pr¨¹fung gefallen, das STUDIUM IST ZU SCHWER - was soll ich tun?
Sie k?nnen die Pr¨¹fung im Zweitversuch wiederholen. Dazu m¨¹ssen Sie beim Pr¨¹fungsamt schnell einen Antrag stellen. Vielleicht ist aber auch ein Fachwechsel besser. Kommen Sie bitte zur Beratung zur Zentralen Studienberatung oder zur Studienfachberatung im Fachbereich. Das?Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe B¨¹ro ber?t Sie zu Fragen des Aufenthaltsrechts f¨¹r ausl?ndische Studierende.
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3.?Ich habe den 2. PR?FUNGSVERSUCH NICHT BESTANDEN. Und nun?
Vielleicht hilft ein H?rtefallantrag, um die Pr¨¹fung ein drittes Mal zu wiederholen. Sollte auch der dritte Versuch nicht bestanden werden, dann sollten Sie einen Antrag auf Fachwechsel stellen.?Kommen Sie bitte zur Beratung zur Zentralen Studienberatung oder zur Studienfachberatung im Fachbereich. Das Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe B¨¹ro ber?t Sie zu Fragen des Aufenthaltsrechts f¨¹r ausl?ndische Studierende, denn nicht immer wird ein Fachwechsel genehmigt. Den Antrag m¨¹ssen Sie bis 15.1. bzw. 15.7. im Studierenden-Service-Zentrum pers?nlich abgeben. Ein Fachwechsel sollte auf jeden Fall vorher mit der Ausl?nderbeh?rdeExterner Link abgesprochen werden und nach dem Wechsel dort gemeldet werden (Studienbescheinigung).
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4.?Kann ich ein URLAUBSSEMESTER nehmen, weil ich krank oder schwanger bin oder mein Kind erziehen muss oder ein Auslandssemester oder ein Praktikum machen m?chte oder zur Armee muss?
Ist die Pause w?hrend der Vorlesungszeit mindestens 6 Wochen lang? Dann sollten Sie sich beurlauben lassen. F¨¹llen Sie den Antrag auf Beurlaubung aus und geben Sie ihn pers?nlich vor dem 15.2. oder 15.8. im Studierenden-Service-Zentrum ab.
Nicht-EU-B¨¹rger/innen: Bitte informieren Sie per E-Mail die Ausl?nderbeh?rdeExterner Link. Wenn Sie l?nger als 6 Monate aus Deutschland ausreisen, wird Ihr Studentenvisum ung¨¹ltig; Sie m¨¹ssen also vorher bei der Ausl?nderbeh?rde eine Wiedereinreisebescheinigung beantragen.
?brigens: man kann nicht beurlaubt werden, wenn man nur arbeiten oder seine Deutschkenntnisse verbessern m?chte. Teilnehmende am DSH-Kurs gelten als Studienkollegiat/innen und k?nnen sich nicht beurlauben lassen.
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5.?Mein Visum (die Aufenthaltsgenehmigung) l?uft ab oder mein Studium dauert l?nger als geplant - wie kann ich das VISUM VERL?NGERN?
- Auf Ihrer Studienbescheinigung steht die Regelstudienzeit (RSZ) in Semestern. Solange Sie in der Regelstudienzeit sind, gen¨¹gt diese Bescheinigung f¨¹r die Verl?ngerung der Aufenthaltsgenehmigung.
- Falls Sie l?nger als die Regelstudienzeit studieren, lassen Sie sich vom?Pr¨¹fungsamtExterner Link beraten.
- Bei ?berschreitung der Regelstudienzeit brauchen Sie f¨¹r die Beantragung des Aufenthaltstitels eine Best?tigung ¨¹ber die weitere Dauer der Studienzeit. Diese erhalten Sie mit dem Formular?Studienprognosepdf,?693?kb. F¨¹llen Sie Ihre Daten ein und lassen Sie dann Ihr Pr¨¹fungsamt unterschreiben.?
- Wenn Sie in Jena wohnen, senden Sie Ihre Dokumente f¨¹r die Verl?ngerung Ihres Aufenthaltstitels an die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Jena. Weitere InformationenExterner Link
- Wenn Sie nicht in Jena wohnen, fragen Sie Ihre zust?ndige Ausl?nderbeh?rde.
Bitte informieren Sie per E-Mail Ihre zust?ndige Ausl?nderbeh?rde, wenn Sie l?nger als 6 Monate aus Deutschland ausreisen, denn dann wird Ihr Studentenvisum ung¨¹ltig; Sie m¨¹ssen also vorher bei der Ausl?nderbeh?rde eine Wiedereinreisebescheinigung beantragen. Eine Fiktionsbescheinigung (Ersatzvisum) ist nicht f¨¹r die Wiedereinreise g¨¹ltig.
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6.?Gibt es ein SCHREIBZENTRUM, das mir bei der Hausarbeit oder beim Referat hilft?
Die Schreibberatung steht allen Studierenden kostenlos zur Verf¨¹gung. Und fragen Sie ruhig auch einmal Ihre deutschen Mitstudierenden, ob Sie nicht auch einmal zusammen lernen k?nnen.
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7.?Meine Arbeit oder die Erziehung meines Kindes verl?ngern mein Studium - was kann ich tun?
Sie k?nnen einen Antrag auf Beurlaubung oder Teilzeitstudium stellen. Bitte lassen Sie sich vorher bei Ihrem Studienfachberater oder Ihrem zust?ndigen Pr¨¹fungsamt beraten.
Nicht-EU-B¨¹rger/innen mit Studentenvisum sollten einen Wechsel ins Teilzeitstudium oder eine Beurlaubung bei der Ausl?nderbeh?rde melden.
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8.?Ich bin umgezogen - wo muss ich meine NEUE ADRESSE anmelden?
Bitten Sie Ihren Vermietung um eine Vermieterbescheinigung. Nach einem Umzug m¨¹ssen Sie Ihre neue Adresse?innerhalb von 14 Tagen bei den folgenden Stellen anmelden: Einwohnermeldeamt/B¨¹rgerservice Ihres Wohnorts, Bank, Krankenversicherung, Studierenden-Service-Zentrum. Die Ausl?nderbeh?rde m¨¹ssen Sie nicht informieren.
Wenn Sie (z.B. f¨¹r ein Praktikum oder nach Abschluss des Studiums) innerhalb Deutschlands aus Jena wegziehen, melden Sie ihre neue Adresse im Einwohnermeldeamt der anderen Stadt an.
Wenn Sie f¨¹r einige Zeit Deutschland verlassen (z.B. f¨¹r ein Auslandsstudium oder w?hrend eines Urlaubssemesters), melden Sie beim Einwohnermeldeamt Ihren Fortzug ins Ausland (1 Woche vor Ausreise). Bei der Ausl?nderbeh?rde m¨¹ssen Sie sich nur dann abmelden, wenn Ihr Aufenthaltstitel w?hrend des Auslandsaufenthalts endet oder der Auslandsaufenthalt l?nger als 6 Monate dauert, sie also eine Wiedereinreisebest?tigung brauchen. Wenden Sie sich mindestens 3 Wochen vor Ausreise an die Ausl?nderbeh?rde.
Wenn Sie Deutschland endg¨¹ltig verlassen, melden Sie sich im Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt etwa 1 Woche vor Abreise ab.
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9.?Wie finde ich ein PRAKTIKUM?
Praktika muss man sich in der Regel selbst suchen. Hier finden Sie ein paar Praktikumsb?rsenExterner Link mit Angeboten. Praktika direkt in Jena finden Sie auch hierExterner Link. Nutzen Sie die Informationsangebote und Bewerbungstipps der ArbeitsagenturExterner Link, des Career Service und des Career Point.
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10.?Wie finde ich eine ARBEIT/JOB?
Jobs werden auf Jobb?rsen, beim ArbeitsamtExterner Link, bei der?Infotake des StudentenwerksExterner Link und in der Stellenb?rse vom Career Point angeboten. In Jena ist es manchmal nicht leicht, einen Job zu finden. Am besten fragt man alle Bekannten. Gute Deutschkenntnisse sind von Vorteil. EU-B¨¹rger/innen brauchen keine Arbeitserlaubnis, alle anderen d¨¹rfen ohne Arbeits?erlaubnis nur max. 140 Tage im Jahr (8 Stunden am Tag) arbeiten; studentische und wissenschaftliche Hilfskraftst?tigkeiten z?hlen bei den 140 Tagen?nicht mit. Ihr Aufenthalt in Deutschland dient dem Studium; daher ist der Umfang der Tage, die Sie arbeiten d¨¹rfen, begrenzt. Beachten Sie weitere Informationen zur Jobsuche unter Leben in Jena.
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11.?Ich habe zu wenig Geld und befinde mich in einer FINANZIELLEN NOTSITUATION.
Kommen Sie bitte zur Beratung ins Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öe B¨¹ro oder zum StudierendenwerkExterner Link. Vielleicht k?nnen Sie beim IB einen Antrag auf eine Notbeihilfe stellen.
Wenn Nicht-EU-B¨¹rger/innen mit befristetem Aufenthaltstitel Geld (Sozialhilfe, Wohngeld) beim deutschen Staat beantragen, kann das ihr Visum gef?hrden (Finanzierungsnachweis).
Beachten Sie bitte die Hinweise zur Finanzierung des Studiums.
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12.?Was kann ich tun, wenn ich mich allein und EINSAM f¨¹hle?
Sprechen Sie andere Studierende an. Keine Angst! Gehen Sie selbst auf sie zu. Und fragen Sie ruhig auch einmal Ihre deutschen Mitstudierenden, ob Sie nicht einmal einen Kaffee oder eine Club Mate zusammen trinken k?nnen.
- Nehmen Sie an interkulturellen Veranstaltungen teil, die von Gruppen im Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öen CentrumExterner Link oder von den WohntutorenExterner Link angeboten werden.
- Das Uni-Sportzentrum ist auch eine gute Plattform.
- Sprechen Sie mit anderen an den Eat & Meet Tischen in der Mensa!
- Im Kalender, auf InstagramExterner Link und auf der Uni-Jena-Facebook-SeiteExterner Link finden Sie Veranstaltungshinweise.
Ein offenes Ohr f¨¹r alle Studierenden haben die Ehrenamtlichen von CampusCouch.
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13.?Ich F?HLE MICH NICHT GUT oder ich denke, ich schaffe das Studium nicht.
Bitte nutzen Sie die kostenlose, vertrauliche Beratung
- im?Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼öen B¨¹ro oder
- bei der Psychosozialen BeratungExterner Link des Studierendenwerks oder
- der Ersten Hilfe f¨¹r seelische Gesundheit oder
- der Campus Couch.
Akut bietet auch die TelefonseelsorgeExterner Link kostenfreie und anonyme Unterst¨¹tzung.?
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14.?Bald ist mein STUDIUM ZU ENDE. Was muss ich beachten?
Herzlichen Gl¨¹ckwunsch! F¨¹llen Sie den Antrag auf Exmatrikulation (Abmeldung) aus, sammeln Sie die Unterschriften auf der 2. Seite und geben Sie den Antrag im Studierenden-Service-Zentrum (UHG) ab, wenn m?glich vor dem 15.2./15.8. Dann erhalten Sie die Abmeldungsbescheinigung. Die Thoska bleibt bis zum Exmatrikulationsdatum g¨¹ltig.
Bitte denken Sie auch an die Abmeldung Ihres Studentenstatus bei der Krankenkasse, Bank, Versicherung etc.
ACHTUNG! Wenn Sie einen Aufenthaltstitel f¨¹r das Studium besitzen, wird er automatisch mit dem Tag der Exmatrikulation ung¨¹ltig.
Man kann sich in Absprache mit dem Pr¨¹fungsamt auch vor der letzten Pr¨¹fung bzw. vor Abgabe der Abschlussarbeit exmatrikulieren. Die Exmatrikulation muss sp?testens nach Erhalt des Zeugnisses erfolgen. Das Studium gilt als beendet, wenn die letzte Pr¨¹fung absolviert wurde; es gilt das Datum, das auf dem Zeugnis steht. Dieses Datum ist ma?gebend, wenn eine?Aufenthaltsgenehmigung f¨¹r die ArbeitssucheExterner Link (f¨¹r max. 18 Monate) beantragt wird.
Falls Sie Deutschland verlassen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt/B¨¹rgerservice Ihres Wohnortes ab.
Hier finden Sie die wichtigsten Infos auf einem Merkblattpdf,?111?kb.
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1.?Ich hatte einen UNFALL oder einen SCHADEN (z.B. Feuer, Wasser).
Wenn der Unfall in der Uni oder auf dem Weg zwischen Uni und Wohnung stattfand, melden Sie ihn unbedingt gleich beim Studierendenwerk, Abteilung Soziale DiensteExterner Link. Die Kosten werden von der Versicherung teilweise erstattet. Sch?den am Eigentum Dritter (z.B. durch Feuer, Wasser, Unachtsamkeit) melden Sie Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.
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2.?Ich habe wichtige Gegenst?nde VERLOREN. Wo ist das Fundb¨¹ro?
Fragen Sie nach im Studierenden-Service-Zentrum oder im Fundb¨¹ro der Stadt JenaExterner Link.??
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3.?Was ist GEZ? Was ist die RUNDFUNKGEB?HR? Muss ich das bezahlen?
Den Rundfunkbeitrag (fr¨¹her: GEZ) muss jeder Haushalt zahlen. Auch wenn es da keinen Fernseher, Radio oder Internet gibt. Die gute Nachricht: wer in einer Wohngemeinschaft wohnt, kann sich mit den Mitbewohner/innen die Geb¨¹hr teilen. Und man kann beim Radioh?ren udn Fernsehen gut Deutsch lernen. Es gibt richtig tolle Sender und auch?CampusradioExterner Link. Mehr Infos zum Rundfunkbeitrag?hierExterner Link.?
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4.?Wo finde ich einen ARZT? Spricht der ENGLISCH?
Rufen Sie die 112 bei Lebensgefahr. Die Hotline 116117 kann in nicht-akuten Notf?llen weiterhelfen. Die Notfall-AmbulanzExterner Link befindet sich im Klinikum Lobeda.
Wenn es kein Notfall ist, sollten Sie sich eine/n Allgemeinmediziner/in ("Praktischer Arzt/Praktische ?rztin", ?Hausarzt/Haus?rztin¡°) in der N?he Ihrer Wohnung suchen. Sogenannte Fach?rzte/Fach?rztinnen (Augen, Hals-Nasen-Ohren, Orthop?die, Gyn?kologie usw.) finden Sie ebenfalls unter www.arztsuche.116117.deExterner Link Auf der Webseite kann man die Sprachkenntnisse der ?rzte/?rztinnen suchen.
Hier gibt es eine?Liste mit ?rzt/innen in Jena, die Englisch sprechen.pdf,?523?kb Und hier ein Deutsch-Englisches Gesundheitsw?rterbuchExterner Link.?
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5.?Wie nutze ich meine europ?ische Krankenversicherung (EHIC)?
Wenn Sie eine europ?ische KrankenversicherungskarteExterner Link (EHIC) haben, sind Sie f¨¹r Notf?lle und die Grundversorgung versichert. Vor Zusatzbehandlungen sollten Sie die Kosten¨¹bernahme oder ¨Cerstattung mit Ihrer Heimatversicherung kl?ren. Sie m¨¹ssen Sie vor der Behandlung mit der EHIC beim Arzt eine Patientenerkl?rung ausf¨¹llen. Das Formularpdf,?304?kb ist in mehreren Sprachen verf¨¹gbar.
Anerkannt werden auch die Ersatzbescheinigungen aus Bosnien-Herzegowina (BH 6), Serbien/ Montenegro (JU 6), Nordmazedonien (JU 6), T¨¹rkei (A/T 11), Tunesien (A/TN 11), Schweiz.
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6.?Ich habe Fragen oder Probleme mit VERTR?GEN, z.B. mit der Vermietung, unseri?sen Jobangeboten oder Handytarifen.
Bitte nutzen Sie die kostenlose RechtsberatungExterner Link f¨¹r Studierende.?
Viele gute Tipps hat auch die VerbraucherzentraleExterner Link, die auch Beratung bietet.
Und es gibt die studentische Rechtsberatung paralegalExterner Link.
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7.?Ich suche meine RELIGIONsgemeinschaft.
Hier gibt es eine ?bersicht?¨¹ber Religionsgemeinschaftenpdf,?85?kb in Jena.
Falls Ihre Frage oben nicht erscheint oder beantwortet wird, schreiben Sie bitte an incoming@uni-jena.de
Universit?tshauptgeb?ude (UHG), Raum 0.17-0.19
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
bitte beachten Sie die Sprechzeiten der f¨¹r die einzelnen Arbeitsgebiete zust?ndigen Personen unter dem Link "weitere Informationen"