
-
Bachelorabschluss oder ?quivalent
Der Zugang zu diesem Masterstudiengang setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss entsprechend einem Bachelorabschluss mit einschl?giger fachlicher Ausrichtung und mit der Gesamtnote 2,5 oder besser voraus.
-
Sprachvoraussetzungen
F¨¹r diesen Masterstudiengang sind folgende Sprachkenntnisse notwendig:
- Englischkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmens (GER)
- internationale Bewerber und Bewerberinnen: Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau DSH-2 (oder ?quivalent)
-
Ausreichende Eingangskompetenzen
Grunds?tzlich soll der Schwerpunkt des abgeschlossenen Studiums im Bereich Sportwissenschaft, Sportmanagement, Sport?konomie oder Wirtschaftswissenschaften liegen. Dies ist durch entsprechende Studienleistungen im Umfang von mindestens 60 Leistungspunkten (LP) zu belegen.
Erwartet werden insbesondere folgende Kompetenzen:
- Kenntnisse und F?higkeiten in den wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen (mit oder ohne Sportbezug) im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten ( nur bei Absolvent:innen von Studieng?ngen sportwissenschaftlicher Studieng?nge),
- Kenntnisse der einschl?gigen qualitativen und quantitativen Methoden der Wirtschafts- bzw. Sozialforschung, Statistik oder des wissenschaftlichen Arbeitens im Umfang von mindestens 8 Leistungspunkten und
- ein berufsorientierendes Praktikum (alternativ: berufliche T?tigkeit) ¨¹ber mindestens 8 Wochen in einem sportbezogenen, politischen, juristischen, administrativen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich.
Ausnahmeregelung:
Falls Sie die zuvor dargelegten Voraussetzungen nicht bzw. nur teilweise erf¨¹llen, k?nnen Sie zugelassen werden, wenn Ihre Bewerbungsunterlagen dennoch fachlich ausreichende Eingangskompetenzen erkennen lassen. Der Masterzulassungsausschuss ber¨¹cksichtigt in seiner Gesamtbetrachtung folgende Aspekte:
- das inhaltliche Profil des ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums (N?he zu Fragestellungen und Inhalten des Studiengangs Sport Governance) und die dokumentierten Leistungsbewertungen (Modulnoten und Gesamtnote),
- die Abschlussarbeit im ersten berufsqualifizierenden Abschluss,
- studienrelevante praktische Erfahrungen und Zusatzqualifikationen,
- einschl?gige individuelle Interessensschwerpunkte und reflektierte Vorstellungen zu Inhalten und Anforderungen des Studiengangs, wie sie insbesondere aus Motivationsschreiben und Lebenslauf hervorgehen, die den bisherigen studienrelevanten Werdegang, erworbene Kenntnisse und F?higkeiten, pers?nliche Zielvorstellungen und die Bef?higung zum Studium aufzeigen.
-
Motivationsschreiben
Ein Motivationsschreiben umfasst i.d.R. ein bis zwei DIN A4-Seiten und hat die Darstellung Ihrer Motivation zur Aufnahme dieses spezifischen Masterstudiengangs zum Inhalt. Sie k?nnen daher innerhalb des Motivationsschreibens auf folgende Aspekte n?her eingehen:
- Weshalb m?chten Sie dieses Masterstudium aufnehmen?
- Was bef?higt Sie zu diesem Masterstudium?
- Was zeichnet diesen Masterstudiengang Ihrer Ansicht nach aus?
- Welche Besonderheiten dieses Studiums haben Sie zur Bewerbung veranlasst?
-
Lebenslauf
Den Lebenslauf verfassen Sie bitte in tabellarischer Form. Geben Sie bitte alle Daten Ihres schulischen und bisherigen akademischen Werdegangs an.
-
Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung
Es handelt sich hier i.d.R. um das Abiturzeugnis. Sollten Sie kein Abiturzeugnis besitzen, laden Sie im Bewerbungssystem bitte das Schulzeugnis hoch, das Sie zum Studium an einer Hochschule berechtigt.
-
Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses
Hierbei ist der Nachweis des Hochschulabschlusses wichtig, mit dem Sie sich um Zulassung zum Masterstudiengang bewerben m?chten. Bitte laden Sie sowohl die Zeugnisurkunde als auch die Noten¨¹bersicht hoch. Sollten Sie zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung noch keinen Abschluss nachweisen k?nnen, laden Sie bitte die geforderte detaillierte aktuelle Noten¨¹bersicht (Transcript of Records) im Bewerbungsportal hoch.
-
Detaillierte Noten¨¹bersicht
F¨¹r die Pr¨¹fung Ihrer fachlichen Eignung wird die detaillierte Noten¨¹bersicht Ihres ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums ben?tigt, auf dessen Grundlage Sie sich um Zulassung zum Masterstudium bewerben. Die Noten¨¹bersicht sollte eine von der Hochschule autorisierten Durchschnittsnote enthalten. Ist dies nicht der Fall, lassen Sie sich bitte einen zus?tzlichen Nachweis ¨¹ber die vorl?ufigen Durchschnittsnote von Ihrer Hochschule ausstellen.
Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung m¨¹ssen Sie einen Leistungsstand von mindestens 140 ECTS erreicht haben. Die vorl?ufige Gesamtnote sollte mind. 2,5 sein.
Kennzeichnen Sie im Dokument nach M?glichkeit relevante Module entsprechend der Zugangsvoraussetzungen des Studiengangs (s. oben).
-
Nachweis ¨¹ber ein berufsorientierendes Praktikum
F¨¹r diesen Studiengang ist ein Nachweis ¨¹ber ein Praktikum (alternativ: berufliche T?tigkeit) ¨¹ber mindestens 8 Wochen in einem sportbezogenen, politischen, juristischen, administrativen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich zu erbringen.
-
Nachweis von Deutschkenntnissen
F¨¹r alle deutschsprachigen Studieng?nge muss ein Nachweis ¨¹ber ausreichende Deutschkenntnisse erbracht werden. F¨¹r den Nachweis werden von der Friedrich-Schiller-Universit?t Jena folgende Zeugnisse anerkannt:
- "Deutsche Sprachpr¨¹fung f¨¹r den Hochschulzugang", mindestens Niveaustufe 2 (DSH-2),
- das Goethe-Zertifikat C2 (GDS),
- das Deutsche Sprachdiplom Stufe II der KMK (DSD II),
- der TestDaF mind. TDN 4 in allen vier Teilpr¨¹fungen,
- das Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule (mindestens mit dem Pr?dikat "befriedigend"),
- die Deutschpr¨¹fung im Rahmen der Feststellungspr¨¹fung an einem Studienkolleg.
Bitte beachten Sie: Wir empfehlen Ihnen dringend den geforderten Deutschsprachnachweis bereits zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung vorzuweisen!
Sie haben die DSH-Pr¨¹fung, den TestDaF oder eine andere ?quivalente Pr¨¹fung (siehe oben) noch nicht abgelegt oder das Testergebnis noch nicht erhalten? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
- F¨¹gen Sie einen Nachweis ¨¹ber Ihre Deutschkenntnisse mit mind. Niveau B2 (gem?? des Gemeinsamen Europ?ischen Referenzrahmen f¨¹r Sprachen) UND
- eine Terminbest?tigung ¨¹ber die geforderte Sprachpr¨¹fung (z.B. DSH-Pr¨¹fung, TestDaF oder ?quivalent) zu Ihrer Onlinebewerbung hinzu. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die Pr¨¹fung rechtzeitig ablegen und der Sprachzertifikat rechtzeitig erhalten werden. Im Falle einer Zulassung m¨¹ssen Sie n?mlich das Sprachzertifikat bis zur Immatrikulation (bis ca. Ende M?rz bzw. Ende September) vorweisen k?nnen!
- Sollten Sie sich aktuell im DSH-Kurs der Uni Jena befinden, so gelten die beiden oben genannten Punkte nicht. In Ihrem Fall reicht dann eine aktuelle Studienbescheinigung.
Vom Nachweis der deutschen Sprache befreit sind:- Bewerber und Bewerberinnen, die ein Bachelorstudium in der Unterrichtssprache Deutsch in den folgenden L?nder abgeschlossen haben: Deutschland, ?sterreich, Schweiz, Liechtenstein (Dies gilt nur f¨¹r Abschl¨¹sse, die an Universit?ten oder Fachhochschulen innerhalb der betreffenden L?nder erworben wurden (keine Offshore Universit?ten oder Zweigstellen in anderen L?ndern, kein Fernstudium, kein Joint- oder Doppeldiplom mit Hochschulen anderer L?nder));
- Bewerber und Bewerberinnen, die ein deutsches Abiturzeugnis, die ?sterreichische Matura oder ein schweizerisches gymnasiales Maturit?tszeugnis besitzen.
F¨¹r Masterstudieng?nge mit der Unterrichtssprache Englisch werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. -
?bersetzung ausl?ndischer Bewerbungsdokumente
Jedes Bewerbungsdokument, das im Original nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst wurde, muss zus?tzlich in deutscher oder englischer ?bersetzung vorgelegt werden. Diese ?bersetzung muss von autorisierten/vereidigten ?bersetzern/?bersetzungsb¨¹ros angefertigt werden.
-
Nachweis des Notensystems
Bei ausl?ndischen Studienabschl¨¹ssen reichen Sie bitte auch einen Nachweis des von der entsprechenden Hochschule verwendeten Notensystems ein. Der Nachweis muss Informationen zur H?chstnote und zur Mindestnote enthalten.
-
APS-Zertifikat
Bewerber und Bewerberinnen mit Hochschulabschl¨¹ssen aus Indien, Vietnam oder aus der VR China m¨¹ssen eine APS-Zertifikat (im Original) einreichen.
-
Hochschulaufnahmepr¨¹fung
Bewerber und Bewerberinnen aus den folgenden L?ndern m¨¹ssen einen Nachweis ¨¹ber ihre jeweilige Hochschulaufnahmepr¨¹fung erbringen:
- Iran (Hochschulaufnahmepr¨¹fung oder Nachweis eines voruniversit?ren Jahres),
- Republik Korea/S¨¹dkorea (Scholastic Ability Test)
- China (GaoKao)
Seidelstra?e 20
07749 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
?ffnungszeiten:
noch nicht bekannt.
Seidelstra?e 20
07749 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
Carl-Zei?-Platz 1
07743 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
?ffnungszeiten:
?ffnungszeiten:
Aufgrund der derzeit sehr angespannten Personalsituation sowie weiterhin bestehenden Vorgaben zum Besucherverkehr im Geb?ude bleibt das ASPA zun?chst weiterhin geschlossen. Bitte kontaktieren Sie uns ¨¹ber den Service-Desk oder telefonisch.
Telefonsprechzeiten:
Montag und Freitag 9:00 bis 11:00 Uhr
Mittwoch 13:00 bis 15:00 Uhr
Das ASPA ist ¨¹berwiegend zust?ndig f¨¹r Studierende an der Fakult?t f¨¹r Sozial- und Verhaltenswissenschaften, der Philosophischen Fakult?t und der Theologischen Fakult?t.
Raum D307, 3. OG
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
?ffnungszeiten:
B¨¹rosprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
14 - 15 Uhr
Telefonsprechstunde:
Dienstag bis Donnerstag
10 - 11 Uhr
Livechat:
Montag und Freitag
10 - 12 Uhr
Anfrage per Ticket unter:
www.uni-jena.de/service-msz
Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö:
Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Master-Service-Zentrum (MSZ)
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Videochat:
Zum Videochat ¨C Zoom
Videochat ZeitenDienstag bis Donnerstag
15:15 - 16 Uhr
Passwort Master
Datenschutzhinweisepdf,?126?kb
Universit?tshauptgeb?ude / SSZ
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
Sprechzeiten:
Beratungen finden pers?nlich, telefonisch und via Zoom statt. Terminvereinbarungen erfolgen telefonisch unter 03641 9-411 111 (Mo bis Fr von 9 bis 11 Uhr) oder au?erhalb dieser Sprechzeit unter 03641 9-411 200. Zudem k?nnen Sie den Service-Desk nutzen.
Beratungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9:00 bis 12:20 Uhr, am Dienstag von 14:00 bis 18:00 Uhr sowie am Mittwoch und Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.
Ihre Fragen k?nnen Sie auch in unseren offenen Runden ¨C der Online-Gruppen-Beratungen ¨C stellen.
Videochat: Zum Videochat ¨C Zoom Videochat ZeitenMontag bis Freitag von 12.30 bis 13:00 Uhr Passwort ZSB2020 Datenschutzhinweisepdf,?126?kb
Universit?tshauptgeb?ude, Raum E065
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link
?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65):
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ölose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
Å·ÖޱͶעµØÖ·_Ã÷ÉýÌåÓý-¾º²Ê×ãÇò±È·ÖÍÆ¼ö:
Universit?t Jena
Studierenden-Service-Zentrum
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Universit?tshauptgeb?ude
F¨¹rstengraben 1
07743 Jena
Google Maps ¨C LageplanExterner Link