Zweitstudium
Wie der Name schon sagt, ist ein Zweitstudium ein zweites Studium nach dem erfolgreichen Abschluss eines Erststudiums (Abschlusszeugnis und -urkunde liegen bereits vor). Das kann eine fachlich verwandte Studienrichtung sein, aber auch das "Traumstudium", das nach dem ersten Studienabschluss schon immer gereizt hat. Für die Wahrnehmung eines Zweitstudiums steht die gesamte Palette der Studienangebote für ein grundst?ndiges Studium an der Universit?t Jena zur Verfügung. In zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen gibt es eine Quote für Zweitstudienbewerber/-innen.
Für ein Zweitstudium bewerben Sie sich über die Bewerbungsportale so wie andere Studieninteressierte auch.?Bewerber für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge müssen über die Bewerberportale (DoSV bzw. hochschulstart.de) gehen.
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Besondere Informationen und Hinweise für die Beantragung der Zulassung für ein Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen (1. Fachsemester) in den zulassungsbeschr?nkten Staatsexamen-Studieng?ngen Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin
Sie haben ein Studium in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule bereits abgeschlossen und wollen nun mit einem Medizin-, Pharmazie- oder Zahnmedizinstudium (im 1. Fachsemester) beginnen?
Dann gelten für Sie besondere Regeln bei der Zulassung.
Die Bewerbung für ein Zweitstudium hat für das 1. Fachsemester bei der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.deExterner Link) zu erfolgen.
Sie finden eine ausführliche Beschreibung des Bewerbungsweges und der Zulassungsregularien auf deren Internetseiten und k?nnen im Leitfaden des jeweiligen Bewerbungssemester unter https://www.hochschulstart.de/unterstuetzung/downloadsExterner Link im Punkt ?Die Zulassung zum Zweitstudium“ die aktuellsten Informationen abrufen.Wesentlicher Punkt der Zweitstudienbewerbung ist die Begründung des Zweitstudienwunsches.
Folgende Gründe werden seitens Hochschulstart anerkannt:
·???????? Zwingende berufliche Gründe (?berufsrechtliches Erfordernis“)
·???????? Wissenschaftliche Gründe
·???????? Besondere berufliche Gründe
·???????? Sonstige berufliche Gründe
·???????? Sonstige GründeSie finden zu diesen Punkten entsprechende Erl?uterungen und Hinweise im o.g. Leitfaden.
Die jeweilige Bewerbung einschlie?lich Begründung hat für alle Gründe form- und fristgerecht auf www.hochschulstart.deExterner Link zu erfolgen.
Besonderheiten bei ?wissenschaftlichen Gründen“:
Lediglich beim Punkt ?wissenschaftliche Gründe“ müssen Sie parallel / zus?tzlich zur o.g. hochschulstart-Bewerbung ein Gutachten an der von Ihnen im Bewerbungsportal an erster Priorit?t genannten Hochschule beantragen.Sollten Sie die Geltendmachung ?wissenschaftlicher Gründe“ in Erw?gung ziehen, beachten Sie bitte zun?chst folgendes:
Ein Zweitstudium kann aus wissenschaftlichen Gründen grunds?tzlich nur dann befürwortet werden, wenn im Hinblick auf eine sp?tere T?tigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen T?tigkeit eine weitere wissenschaftliche Qualifikation in einem anderen Studiengang angestrebt wird. Da aber jedes Studium einen gewissen wissenschaftlichen Bezug hat, müssen die bisherigen T?tigkeiten nach dem Studium sich nachweislich im Verh?ltnis zu anderen Bewerbenden mit gleicher Ausbildung besonders abheben, um eine wissenschaftliche T?tigkeit im Sinne der vergaberechtlichen Bestimmungen annehmen zu k?nnen.?
Solche T?tigkeiten k?nnen z. B. l?ngere Forschungszeiten als wissenschaftlicher Assistent, ein abgeschlossenes Promotionsverfahren oder einschl?gige Publikationen sein, wobei diese Aufz?hlung nicht abschlie?end ist. Eine blo?e Absichtserkl?rung, in der Zukunft forschen zu wollen, reicht jedenfalls nicht aus.Insbesondere seitens der Medizinischen Fakult?t bestehen folgende erg?nzende Erwartungen:
·???????? Eindeutiges Interesse sowie Fokus auf eine sp?tere T?tigkeit in Wissenschaft und Forschung
·???????? Separate Aufführung aller wissenschaftlichen T?tigkeiten nach dem Erststudium (Extra-Blatt).
Sollten Sie keine solche wissenschaftlichen T?tigkeiten nachweisen k?nnen, wird von einer Bewerbung aus wissenschaftlichen Gründen abgeraten.Erfüllen Sie nach eigener Einsch?tzung diese grunds?tzlichen Voraussetzungen, haben Sie bei?www.hochschulstart.deExterner Link die Universit?t Jena als erstpriorisierten Studienort für das angestrebte Zweitstudium angegeben und k?nnen Sie jeweils entsprechende Nachweise vorlegen, beantragen Sie die Gutachtenerstellung bitte bis Mitte Mai im Jahr des beabsichtigten Studienstarts mittels ?bersendung vollst?ndiger Unterlagen bei der Universit?t.
Hierzu geh?ren insbesondere:
·???????? Vollst?ndig ausgefülltes Musterformular ?Aufnahme eines Zweitstudiums aus wissenschaftlichen Gründen“ (siehe o.g. Leitfaden)
·???????? Anschreiben mit ausführlicher Darstellung und Herleitung der ?wissenschaftlichen Gründe“
·???????? Aktueller, tabellarischer Lebenslauf (insbesondere mit ausführlicher Darstellung s?mtlicher Bildungsabschlüsse und T?tigkeitszeiten)
·???????? Nachweisunterlagen zu den geltend gemachten ?wissenschaftlichen Gründen“
(u.a. wiss. T?tigkeitsnachweise, Publikationen, Dokumentation akademischer Verfahren, usw. …)
·???????? Nachweis des Erststudienabschlusses (Zeugnis und Urkunde) jeweils in amtlich beglaubigter Form欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐:
Friedrich-Schiller-Universit?t Jena
Studierenden-Service-Zentrum
Zweitstudienbewerbung (hochschulstart.de)
Fürstengraben 1
07743 JenaDie o.g. Antragsfrist sollte unbedingt eingehalten werden, da anschlie?end noch ausreichend Zeit für die Begutachtung in den betreffenden Fakult?ten (Medizinische Fakult?t für Medizin / Zahnmedizin bzw. Fakult?t für Biowissenschaften für Pharmazie) bestehen muss.
Erfolgt die Antragstellung zu sp?t, ist eine Begutachtung für die dann aktuelle Bewerbungskampagne durch die Fakult?ten nicht mehr m?glich und müsste abgelehnt werden.Ist die Begutachtung erfolgt und liegt ein Ergebnis vor, wird das Begutachtungsergebnis von der Universit?t direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung übermittelt. ?ber das Ergebnis des Zulassungsverfahrens erhalten Sie dann von der Stiftung einen Bescheid.?
Unter bestimmten Voraussetzungen (das Zweitstudium ist berufsrechtlich erforderlich oder im ersten Studium wurde ein weit überdurchschnittlicher Abschluss erreicht) kann das Zweitstudium ohne oder weitgehend ohne die Zahlung von Langzeitstudiengebühren erfolgen.
Studierenden-Service-Zentrum
Universit?tshauptgeb?ude, Raum E065
Fürstengraben 1
07743 Jena
Google Maps – LageplanExterner Link
?ffnungszeiten:
Info-Tresen (UHG; Raum E0.65)
Montag 10 - 12 Uhr
Dienstag 13 - 15 Uhr
Mittwoch 10 - 12 Uhr
Donnerstag 13 - 15 Uhr
Freitag 10 - 12 Uhr
欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐lose Bearbeitung Ihrer Anliegen im Service-Desk unter
www.uni-jena.de/service-ssz
oder auch postalisch.
Telefonsprechstunde (03641 - 9411111):
Montag bis Freitag
jeweils 09 - 11 Uhr.
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Universit?t Jena
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Fürstengraben 1
07743 Jena