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Verschiedene Dokumente mit Klammern

Vor der Einreise: Wichtige Dokumente

Dokumente, die Sie zur Einstellung ben?tigen und aus dem Ausland mitbringen sollten
Verschiedene Dokumente mit Klammern
Foto: istockphoto.com

Für die Vorbereitung Ihres Aufenthalts in Deutschland ist es erforderlich, dass Sie per?s?nliche Dokumente zusammenstellen, die Sie auch im Original bei sich haben sollten.

Dies sind im Einzelnen:

  • Personenstandsdo?kumente (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, ggf. Tenor des Scheidungsurteils)
  • Qualifikationsnachweise (Nachweise zur Schul- und Berufsausbildung sowie akademi?scher Grade)
  • Nachweise über bisherige Besch?ftigungsverh?ltnisse

Im Folgenden finden Sie Informationen, um welche Dokumente es sich dabei handelt und in welcher Form Sie diese bei Ihrer Einstellung vorlegen müssen.

  • Personenstandsdokumente

    Die Personenstandsdokumente bescheinigen Ihren Familienstand und die Beziehungen zu Ihren Familienangeh?rigen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder). Es werden ?bersetzungen in deutscher oder englischer Sprache verlangt. Urkunden, die in anderen Sprachen ausgestellt sind, müssen Sie im Vorfeld in Ihrem Heimatland von einem beei?digten ?bersetzer in die deutsche oder eng?lische Sprache übersetzen lassen. Sofern dies nicht m?glich ist, müssen Sie die entspre?chenden Urkunden nach Ihrer Einreise in Deutschland übersetzen lassenExterner Link.

    Darüber hinaus kann es erforderlich sein, dass Sie die Echtheit der Dokumente bereits in Ihrem Heimatland beglaubigen lassen müssen. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei der für Sie zust?ndigen deutschen Auslandsver?tretung, ob die Best?tigung der Echtheit von Urkunden durch Legalisation oder Apostille erforderlich ist, da diese Prozesse zus?tzlich viel Zeit in Anspruch nehmen k?nnen.

  • Qualifikationsnachweise

    Qualifikationsnachweise sind Zeugnisse über den Schulabschluss (Abitur / High School Diploma), den Abschluss einer Berufsausbil?dung sowie s?mtliche Abschlusszeugnisse von Universit?ten und Hochschulen (Diplome, Bachelor- oder Masterabschlüsse und Promo?tionsurkunden). Kopien Ihrer Qualifikations?nachweise liegen dem Personaldezernat der Universit?t ggf. bereits vor, wenn Sie diese beispielsweise im Rahmen des Bewerbungs?verfahrens eingereicht haben. Sollte Ihnen unklar sein, ob diesbezüglich noch etwas fehlt, kl?ren Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrem/Ihrer zust?ndigen Personalsachbearbeiter/in.

    Sie müssen w?hrend des Einstellungspro?zesses au?erdem die Originale der Qualifika?tionsnachweise vorlegen. Urkunden, die in englischer Sprache ausgestellt sind, werden anerkannt. Ansonsten ist – wie bei den Perso?nenstandsurkunden – die ?bersetzung durch einen beeidigten ?bersetzerExterner Link erforderlich.

  • Nachweise über bisherige Besch?ftigungsverh?ltnisse

    Eine gro?e Bedeutung haben die Nachweise über bisherige Besch?ftigungsverh?ltnisse. Die Tarifvertr?ge für ?ffentliche Arbeitgeber in Deutschland sehen die Festsetzung einer Erfahrungsstufe vor. Die H?he der Erfahrungs?stufe richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie in früheren Besch?ftigungsverh?ltnissen absolviert haben. Diese müssen mit ihrer T?tigkeit in Jena vergleichbar sein. Frühere Stipendien, selbst?ndige Besch?fti?gungen oder ?hnliches k?nnen leider nicht berücksichtigt werden.

    Als Nachweis für frühere Arbeitsverh?ltnisse akzeptiert das Personaldezernat Arbeitsver?tr?ge, Arbeitszeugnisse oder auch Best?ti?gungsschreiben der früheren Arbeitgeber. Wichtig ist, dass aus den Unterlagen der Zeit?raum der Besch?ftigung, die Art der T?tig?keit und der zeitliche Umfang hervorgehen müssen. Originale in englischer Sprache werden anerkannt, ansonsten ist eine entsprechende ?bersetzung erforderlich.