
Antragstellung
Forschungsstipendien
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler:innen aller Fachrichtungen und Nationalit?ten. Voraussetzung ist ein:e wissenschaftliche:r Kooperationspartner:in (Gastgeber:in).
Forschungspreise
Nominierungen erfolgen durch eine:n wissenschaftliche:n Kooperationspartner:in.
Ihre Ansprechpartner
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Projektdurchführung
Stipendienzahlung
Das Stipendium wird von der AvH-Stiftung direkt an den Stipendiaten überwiesen.
Sachmittelpauschale
Erh?lt Ihr Institut als gastgebende Einrichtung eine Sachmittelpauschale der AvH-Stiftung, lassen Sie für die Mittelverwendung einen Kostentr?ger im Finanzdezernat einrichten. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Drittmittelverwaltung des Dezernates 2 - Finanzen und Beschaffung um ein Drittmittelkonto für die Projektabwicklung (Buchung und Abbildung der Einnahmen und Ausgaben) anzulegen. Mit Anlegung des Kostentr?gers im Finanzdezernat und Erstellung der entspr. ?Anordnungs- und Feststellungsbefugnis“ durch die Einrichtung, erhalten Sie Zugang zum Buchungssystem SuperX. Hinweise zur Verwendung der Sachmittelpauschale entnehmen Sie der Bewilligung der Alexander von Humboldt-Stiftung.