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FAQ - H?ufig gestellte Fragen

Hier geben wir Antworten auf h?ufig gestellte Fragen

FAQ - H?ufig gestellte Fragen

  • Was bedeutet Diversit?t?

    Diversit?t bedeutet w?rtlich Vielfalt und respektiert die Verschiedenheit von Menschen und ihren Lebensentwürfen.

    Im Kontext der Hochschule bedeutet Diversit?t, die gleichberechtigte Teilhabe und -gabe aller Menschen, die an einer Hochschule t?tig sind. Dies betrifft gleiche Arbeits-, Bildungs- und Teilhabechancen für alle Studierenden, Promovierenden, Studienberwerber:innen und Angestellte der Hochschule. ?Die gleichberechtigte Teilhabe und -gabe wird jedoch durch verschiedene Diskriminierungen verhindert. So h?ngen Bildungserfolge unter anderem immer noch stark von den finanziellen M?glichkeiten der Eltern, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung bzw. Identit?t, der Herkunft, der Hautfarbe, dem Glauben bzw. der Weltanschauung, k?rperlicher oder psychischer Gesundheit, dem Alter, dem Aussehen und pflegenden Aufgaben in der Familie ab. Allerdings genie?en nicht alle der aufgez?hlten Merkmale den Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).

  • Warum hat die Universit?t Jena ein Diversit?tsbüro?

    Um dem Auftrag zur Realisierung von Chancengleichheit für alle Angeh?rigen der Universit?t zu f?rdern und umzusetzen.?

    Zu den Aufgaben der Thüringischen Hochschulen geh?rt seit der Verabschiedung des Thüringer Hochschulgesetzes 2018 die Beauftragung für Diversit?t. Die Beauftragung sieht vor, dass die Teilhabe aller Mitglieder, Angeh?riger, Promovierender und Studienbewerber:innen der Hochschule an Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung diskriminierungsfrei erm?glicht wird.

    Die Bedürfnisse von Studienbewerber:innen, Studierenden und Promovierenden mit Behinderung, einer psychischen oder chronischen Erkrankung, Studierender mit Kindern und/oder pflegebedürftiger Angeh?riger, ausl?ndischen Studierenden und beruflich qualifizierten Studierender ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung werden durch die Arbeit des Diversit?tsbüros bei der Studiengangsorganisation, bei Prüfungen und im Bereich des Sports und der Kultur geltend gemacht.

  • Finde ich im Diversit?tsbüro die richtige Ansprechperson für mich?

    Allen Angeh?rigen der Universit?t steht das Diversit?tsbüro für Beratungsfragen offen. Gemeinsam besprechen wir Ihr Anliegen und erarbeiten eine L?sung. Es steht Ihnen frei von wem Sie beraten werden m?chten.

    Das Diversit?tsbüro der Universit?t Jena ist Beratungsstelle für alle Studierenden, Mitglieder, Angeh?rige, Promovierende und Studienbewerber:innen der Hochschule, die von Diskriminierung und Mehrfachdiskriminierung betroffen sind. Sie k?nnen sich bei uns beraten oder beschweren, wenn Sie sich aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identit?t (§ 1 AGG) benachteiligt fühlen. Dementsprechend k?nnen Sie sich bei Bedarf eines Nachteilsausgleichs für Hochschulprüfungen gerne an uns wenden. Des Weiteren haben wir die Pflicht Sie über Ihre Rechte und Pflichten zu informieren (§ 12 AGG).

    In Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertretung und der Inklusionsbeauftragten setzen wir uns für die Beseitigung bestehender Nachteile und Barrieren bei der Planung und Organisation der Lehr-, Studien- und Arbeitsbedingungen für die Mitglieder und Angeh?rigen der Hochschule ein.

  • Informationen zum Verfahren der Registrierung einer Namens?nderung von Studierenden

    Namens- und Geschlechterregistrierungs?nderung ab 2025

    Ab dem Jahr 2025 orientiert sich die Universit?t Jena an den neuen gesetzlichen Regelungen zur Namens- und Geschlechterregistrierung. Aufgrund der Vereinfachung, die das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) bietet, wird für ?nderungen in der Studierendendatenbank künftig die Vorlage offizieller/amtlicher ?nderungsdokumente erforderlich sein.

    Dies bedeutet:

    • Für die ?nderung des Vornamens ist die Vorlage eines Personalausweisdokuments (z. B. Personalausweis) erforderlich.
    • Für die ?nderung des Geschlechtseintrags (die nicht immer im Personalausweis erscheint) ist die Vorlage eines Reisepasses oder eines anderen offiziellen Dokuments notwendig, auf dem die Geschlechtsangabe vermerkt ist.

    Sollten amtliche Dokumente, die beide Angaben (Name und Geschlecht) beinhalten, verfügbar sein, sind diese sehr nützlich und sollten zur Unterstützung des ?nderungsprozesses eingereicht werden.

    Da die bisherige Praxis der Anerkennung des dgti-Erg?nzungsausweises ab 2025 nicht mehr fortgeführt wird, ist dieser künftig nicht mehr allein ausreichend, um ?nderungen in der Studierendendatenbank vorzunehmen. Gleichwohl beh?lt der dgti-Erg?nzungsausweis seine Bedeutung als hilfreiches Dokument im Alltag, insbesondere bis die entsprechenden offiziellen ?nderungen abgeschlossen sind.

    Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) Externer Link

    Verfahren zur ?nderung der Namens- und/oder Geschlechterregistrierung

    (1) ?nderung in der Studierendendatenbank: Verwenden Sie das Formular "Ver?nderungsmeldungpdf,?172?kb" im Studierenden-Service-Zentrum, um Ihren Vornamen und/oder Geschlechtseintrag ?ndern zu lassen. Bitte fügen Sie eine Kopie des aktualisierten Personalausweises (für die Namens?nderung) und/oder des Reisepasses (für die Geschlechtsangabe) bei.?

    (2) ?nderung der Uni-Mail-Adresse: Nach der erfolgreichen ?nderung in der Studierendendatenbank beantragen Sie die Anpassung Ihrer Uni-Mail-Adresse über den URZ Service DeskExterner Link.?

    (3) Neuausstellung der thoska-Karte: Wenn die ?nderung Auswirkungen auf den Aufdruck Ihrer thoska-Karte hat, k?nnen Sie diese w?hrend der ?ffnungszeiten des thoska-Büros neu ausstellen lassen.?