Hochschulversammlung
Die Hochschulversammlung setzt sich aus Mitgliedern des Senates sowie des Universit?tsrates zusammen, wobei die Zusammensetzung abh?ngig ist von den anstehenden Aufgaben (s. u.a. § 36 des Thüringer Hochschulgesetzes). Zust?ndig ist das Gremium u.a. für die Wahl der Pr?sidentin/des Pr?sidenten, die Wahl der Kanzlerin/des Kanzlers sowie für Beschlüsse bzgl. der Struktur- und Entwicklungsplanungen (STEP).
Den Vorsitz der Hochschulversammlung führt der Universit?tsratsvorsitzende.