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Bild des Aufenthaltstitels

Beantragung und Verl?ngerung der Aufenthaltsgenehmigung

Informationen zu m?glichen Aufenthaltstiteln, zum Vorgehen bei der Ausl?nderbeh?rde und zu ben?tigten Dokumenten
Bild des Aufenthaltstitels
Foto: Adobestock.com/studio v-zwoelf

欧洲杯投注地址_明升体育-竞彩足球比分推荐e Promovierende, die nicht die Staatsangeh?rigkeit eines EU-Landes, des Europ?ischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz besitzen, müssen in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen. Für Promovierende sind haupts?chlich zwei Arten von Aufenthaltstiteln relevant: Aufenthalt zum Zwecke des Studiums und zum Zwecke der Forschung.?

Bitte beachten Sie: Die folgende Seite enth?lt Informationen für Ihre Orientierung. Die Entscheidung über den Aufenthaltstitel obliegt der Ausl?nderbeh?rde.

Welcher Aufenthaltstitel ist der richtige für mich?

Welchen Aufenthaltstitel Sie erhalten, h?ngt in erster Linie von der Art Ihrer Finanzierung ab:

  • Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an der Universit?t oder einer anderen Forschungseinrichtung haben, sollten Sie den Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung beantragen.
  • Wenn Sie ein Stipendium erhalten, k?nnen Sie w?hlen, welchen der beiden Aufenthaltstitel Sie beantragen wollen.
  • Wenn Sie Ihren Aufenthalt selbst finanzieren, k?nnen Sie ebenfalls w?hlen.

Falls Sie sich zwischen den beiden Aufenthaltstiteln entscheiden k?nnen, haben wir Ihnen hier eine ?bersicht über die Unterschiede zusammengestellt. Relevant sind diese Unterschiede insbesondere dann, wenn Sie mit Ihrer Familie nach Deutschland kommen oder planen, Familienangeh?rige sp?ter nach Deutschland zu holen.

Wie beantrage ich den Aufenthaltstitel?

Nach der Einreise sollten Sie 12 Wochen vor Ablauf Ihres Einreisevisums Ihren Aufenthaltstitel bei der Ausl?nderbeh?rde beantragen. Die Antragstellung erfolgt per E-Mail (antrag-abh@jena.de). Eine ?bersicht über die Dokumente, die Sie für die Antragstellung Ihres jeweiligen Aufenthaltstitels ben?tigen, haben wir hier zusammengestellt.

Nachdem die Ausl?nderbeh?rde Ihre Antragsunterlagen per E-Mail erhalten hat, prüft sie diese und fordert gegebenenfalls fehlende Dokumente per E-Mail nach. Wenn alle Unterlagen vollst?ndig vorliegen, erhalten Sie von der Ausl?nderbeh?rde kurzfristig einen Termin zur Aufnahme der biometrischen Daten für die Herstellung des Aufenthaltstitels.

Unterschiede der beiden m?glichen Aufenthaltstitel (Stand: 13.01.2025)

? Aufenthaltstitel Studium?
(§ 16 b AufenthG)
Aufenthaltstitel Forschung?
(§ 18 d AufenthG)
Für welche Finanzierungsform der Promotion ist der Aufenthaltstitel geeignet? Stipendium, selbstfinanziert Besch?ftigung, Stipendium, selbstfinanziert
Welches Dokument ben?tige ich von meiner Forschungseinrichtung? Bescheinigung über den Promovierendenstatus für die Ausl?nderbeh?rde Aufnahmevereinbarung (engl.: Hosting Agreement)
Wie lange kann der Aufenthaltstitel bei der Erstbeantragung maximal vergeben werden? 2 Jahre 3 Jahre
Darf ich eine Besch?ftigung ausüben? Ja, insgesamt dürfen 140 ganze oder 280 halbe Tage pro Jahr gearbeitet werden Ja, aber nur in meiner Forschungseinrichtung im Rahmen meines Forschungsprojekts
Darf ich eine Nebenbesch?ftigung ausüben? Ja Ja, aber nur Lehrt?tigkeit
Kann ich Kindergeld oder Elterngeld beantragen? Nein Ja
Kann ich Arbeitslosengeld nach dem Ende meines Arbeitsvertrages beziehen? Ja Ja
Wie lange habe ich nach dem Abschluss der Promotion Zeit für die Jobsuche? 18 Monate 18 Monate
Ist ein Wechsel in einen anderen Aufenthaltstitel m?glich? Ja Ja
Muss meine Ehepartnerin bzw.?
-partner im Rahmen des Familiennachzugs ?Deutschkenntnisse nachweisen?
Ja Nein

Bei besonders dringenden Anliegen erreichen Sie die Ausl?nderbeh?rde unter der Nummer 03641/49-3360.

Welche Dokumente ben?tige ich für die Beantragung bzw. die Verl?ngerung?

  • Aufenthaltstitel zum Zwecke des Studiums (§ 16 b AufenthG)
    • Ausgefülltes Antragsformular für die ErstbeantragungExterner Link oder die Verl?ngerungExterner Link
    • Reisepass
    • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zus?tzlich Einverst?ndniserkl?rung des Eigentümers)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Finanzierungsnachweis (beispielsweise Stipendiumsnachweis, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
    • Ggf. Erkl?rung zur StudienfinanzierungExterner Link (bei Selbstfinanzierung oder Finanzierung durch Eltern oder andere Personen)
    • Unterschriebenes BelehrungsblattExterner Link
    • Einverst?ndniserkl?rungExterner Link zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur bei der Erstbeantragung des Aufenthaltstitels)
    • Bescheinigung über den Promovierendenstatus für die Ausl?nderbeh?rde. Diese bekommen Sie so:
      1. Laden Sie in doc-inExterner Link über die Option ?Downloads“ das "Certificate of doctoral status for Immigration Office" herunter
      2. Lassen Sie dieses Formular bitte von Ihrer Betreuerin / ihrem Betreuer ausfüllen, unterschreiben und stempeln
      3. ?bermitteln Sie das Formular zusammen mit einem Scan Ihres Visums oder Ihres derzeitigen Aufenthaltstitels an die Graduierten-Akademie (graduierten.akademie@uni-jena.de) und fragen Sie nach einer Best?tigung
  • Aufenthaltstitel zum Zwecke der Forschung (§ 18 d AufenthG)
    • Ausgefülltes Antragsformular für?die ErstbeantragungExterner Link oder die Verl?ngerungExterner Link
    • Reisepass
    • Wohnraumnachweis (beispielsweise Mietvertrag, bei Untermietvertrag zus?tzlich Einverst?ndniserkl?rung des Eigentümers)
    • Krankenversicherungsnachweis
    • Finanzierungsnachweis (beispielsweise Arbeitsvertrag, Sperrkonto, Kontoauszüge der letzten zwei Monate)
    • Unterschriebenes BelehrungsblattExterner Link
    • Einverst?ndniserkl?rungExterner Link zur Speicherung und Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer (nur bei der Erstbeantragung des Aufenthaltstitels)
    • Aufnahmevereinbarung/Hosting Agreement. Diese erhalten Sie auf folgendem Weg:?
      1. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag an einer Forschungseinrichtung haben, kontaktieren Sie bitte die Personalabteilung und fragen nach einer Aufnahmevereinbarung.
      2. Wenn Sie ein Stipendium erhalten oder anderweitig finanziert sind, kontaktieren Sie bitte die Graduierten-Akademie (graduierten.akademie@uni-jena.de) und fragen nach einer Aufnahmevereinbarung. Fügen Sie Ihrer Anfrage bitte die folgenden Informationen bei:
        - Scan Ihres Visums oder derzeitigen Aufenthaltstitels
        - Finanzierungsnachweis

Wer kann mir bei der Beantragung helfen?

Wenn Sie Fragen zur Beantragung Ihres Aufenthaltstitel haben, k?nnen Sie uns eine E-Mail schreiben (graduierten.akademie@uni-jena.de). Um Ihnen besser helfen zu k?nnen, schicken Sie uns bitte folgende Informationen in der E-Mail:

  • Wie werden Sie Ihre Promotion finanzieren?
  • Reisen Sie mit Familienangeh?rigen ein oder planen deren Nachzug?
  • Haben Sie bereits ein Einreisevisum von der Botschaft erhalten? Wenn ja, fügen Sie bitte einen Scan des Visums der E-Mail bei.

Die Graduierten-Akademie bietet au?erdem einen kostenlosen Tutoring-Service für die Betreuung und Begleitung bei der Ankunft in Jena an. Wenn Sie diesen Service nutzen wollen, senden Sie bitte eine E-Mail an ga-tutor@uni-jena.de.